Hilfe Wehnert & Kollegen !

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
malefitz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe Wehnert & Kollegen !

Hallo, kürzlich erst habe ich die Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid in einer Angelegenheit bezahlt, die Wehnert & Kollegen bearbeitet. Nun habe ich ein Schreiben von Wehnert & Kollegen erhalten, womit nochmals eine sehr hohe Forderung gestellt wird - angeblich würde es sich um einen Verzugsschaden des Mandanten, der während der Vollstreckung entstanden sein soll, handeln. Das Schreiben enthielt keine Aufstellung über die Kosten der dreistellige Summe, und auch keine sonstigen Erläuterung darüber. Einfach nur, dass ich bezahlen soll. Was kann ich dagegen tun?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die komplette titulierte Forderung bezahlt worden ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
malefitz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein - nur die Hauptforderung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
dann solltest du eine Forderungsaufstellung anfordern, aus der sich die Gesamtforderung abzüglich geleisteter Zahlung ergibt und diese dann überprüfen. Hast du die Zahlung mit dem Vermerk "auf die Hauptforderung" zu verrechnen geleistet?

Falls alles korrekt ist, mußt du die weiteren Kosten - da ja tituliert - wohl oder übel auch zahlen, ansonsten geht ja die Vollstreckung weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das was tituliert ist ( schau im VB nach) muß bezahlt werden !
Darüber hinausgehende Gebühren würde ich nicht begleichen

lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen