Hilfe bei evtl. verjährter Tesch Inkasso Forderung / EnBW Forderung

3. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ruki123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe bei evtl. verjährter Tesch Inkasso Forderung / EnBW Forderung

Hallo liebe Forengemeinde,

heute erhielt ich einen Brief von Tesch Inkasso mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr ...,

in der vorbezeichneten Angelegenheit müssen wir leider feststellen, dass Sie sich auch trotz nachträglich gewährter Zahlungsfrist bis heute nicht hier gemeldet und auch auf die Forderung bislang keine Zahlung geleistet haben.

Einschließlich Zinsen beläuft sich die Forderung bis heute auf insgesamt 1062,68 EUR

Wir sind nunmehr beauftragt, die Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht einleiten zu lassen.

Wir können Ihnen daher nur anraten, die Gesamtforderung oder zumindest eine erste Teilzahlung bis spätestens 31.01.2022 auf das unten angegebene Konto einzuzahlen, um weitere Mehrkosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden."

Auf einer zweiten Seite war nur ein Rückantwortformular für eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Eine Forderungsaufstellung oder anderweitige Informationen, um was für eine genaue Forderung es sich handeln soll, stand nicht dabei.
In meiner aktuellen Wohnung bin ich auch Kunde bei der EnBW ohne etwaige Schulden. Diese können wenn überhaupt aus einem Altvertrag aus 2012-2014 entstanden sein und wären daher in jedem Fall verjährt.

Ich muss zugeben, dass ich früher nicht ganz so korrekt mit meinen Zahlungen war und tatsächlich einige Schulden bei verschiedenen Gläubigern hatte. Diese sind jedoch (nach meinem aktuellen Wissenstand) alle spätestens seit 2020 beglichen.

Meine erste Frage wäre: Sind Titel IMMER im Vollstreckungsportal eingetragen? Dort sind nämlich seit 2020 keine Einträge mehr vorhanden und sollte diese Forderung daher tatsächlich aus 2012-2014 sein, wäre diese doch verjährt oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die Verjährung zu verlängern?

Wie sollte ich mich ggb. Tesch Inkasso nun am besten verhalten und was soll ich diesen konkret antworten?
Ich dachte zuerst einmal daran, dass sie mir bitte die Forderungsaufstellung zukommen lassen sollen sowie eine Kopie des Vertrages und eine Erläuterung bzw. Nachweis, wie dieser Zustande kam. Gibt es hierfür einen "Nachfolger" des §11a RDG?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Ruki

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tesastreifen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Eine Eintragung beim Vollstreckungsgericht erfolgt in der Regel während der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Die Abgabe der Vermögensauskunft wird 2 Jahre gespeichert.

Bezüglich der Forderung würde ich das Gespräch mit dem Inkasso suchen und fragen was dem z7 Grunde liegt. Gibt es einen Titel dann eine Titelkopie anfordern. Eine titulierte Forderung verjährt nach 30 Jahren. Dann wäre sie gerechnet aus 2014 nicht verjährt. Gibt es keinen Titel beträgt die Verjährung 3 Jahre, dann kann die einrede der Verjährung geltend gemacht werden.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Tesastreifen):
Eine titulierte Forderung verjährt nach 30 Jahren.

Falsch - eine titulierte Forderung verjährt bei entsprechenden Handlungen des Gläubigers (z.B. Vollstreckung) nie.



Zitat (von Ruki123):
Wie sollte ich mich ggb. Tesch Inkasso nun am besten verhalten und was soll ich diesen konkret antworten?

Erst mal würde ich denen schreiben, das man nicht weis wovon die schreiben und das die ihre gesetzlichen Informationspflichten erst mal nachweislich erfüllen sollen.
Das man die Forderung bestreitet und eine Einmeldung in Auskunfteien untersagt.
Das ganze mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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