Hallo zusammen,
mir schuldet jemand Geld und ich habe bereits ein vollstreckbares Versäumnisurteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt. Da ich keine Rechtschutzverischerung habe und befürchte, dass sich der Schuldner aus der Sache rauswindet, habe ich Angst auf den Kosten für einen Rechtsanwalt sitzen zu bleiben. Daher bin ich sehr dankbar für dieses Forum und hoffe, dass mir hier vielleicht meine Fragen zum Pfändungs-und Überweisungsbeschluss und zur Forderungsaufstellung beantwortet werden können:
1) Formular: Entwurf für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Was muss ich bei "Geschäftszeichen, Registergericht, Registernummer" unter Gläubiger eintragen?
Ist das Geschäftszeichen vom Amtsgericht gemeint?
2) Formular: Entwurf für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
unter D möchte ich als Drittschuldner die Bank des Schuldners angeben. Ich habe schon rausgefunden, dass die IBAN nicht mehr angegeben wird. Auch hier aber die Frage nach "Geschäftszeichen, Registergericht, Registernummer"?
3) Formular: Entwurf für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Welche weiteren Eintragungen (insbesondere unter H,M,N) sind sinnvoll und vielversprechend?
4) Formular: Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche....
Gilt der Kostenfestsetzungsbeschluss als Hauptforderung oder soll ich ihn unter "festgesetzte Kosten" aufnehmen?
5) Formular: Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche....
Der Basiszinsatz hat sich im angebenen Zeitraum 4 mal geändert. Welchen Wert muss ich eintragen?
Vielen Dank im Voraus!
Johannes
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12. November 2024
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Frage vom 12. November 2024 | 20:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe beim Ausfüllen von PfÜB
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#1
Antwort vom 15. November 2024 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (125849 Beiträge, 40543x hilfreich)
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
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