Hilfe benötigt: Inkasso Restforderung. Muss ich zahlen? (DB/Universum Inkasso)

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe benötigt: Inkasso Restforderung. Muss ich zahlen? (DB/Universum Inkasso)

Hallo zusammen,

ich habe schon einige Beiträge gelesen, bin mir aber trotzdem recht unsicher und würde mich über eure Hilfe freuen.

Bei der Kündigung meiner BahnCard ist etwas schief gelaufen. Ende vom Lied, ich muss die BahnCard für dieses Jahr noch zahlen. Da sich die Kommunikation per Mail mit der Bahn wahnsinnig lange hingezogen hat, habe ich dann auch mal angerufen. Ich hatte nämlich auch bis dato und sogar bis jetzt immer noch keine BahnCard erhalten. Nach dem mir der Angestellte versichert hat, dass er die BahnCard in Auftrag gibt und ich sie dann demnächst erhalten soll, habe ich die Rechnung auch gleich beglichen.

Kurz darauf kam dann aber ein Schreiben vom Inkassounternehmen, obwohl ich zuvor auch keine Zahlungserinnerung oder Mahnung seitens der Bahn erhalten hatte. Ich habe dem Unternehmen dann knapp mitgeteilt, dass die Forderung bereits beglichen wurde und ich ihre Forderung daher zurückweise. (Hatte ihnen aber auch nicht den Sachverhalt mit der Karte geschildert, da ich es so kurz wie möglich halten wollte).

Nun kam wieder ein Schreiben von Universum, dass sie meine bereits geleistete Zahlung berücksichtigen, aber die Zinsen und Kosten noch zu zahlen sind, die ich auch als extrem hoch empfinde.

Wie sollte ich mich nun verhalten?

Lohnt sich ein knapper Text wie beim ersten Schreiben oder muss ich Widerspruch einlegen.
Ich sehe wirklich nicht ein, dass ich da noch was zahlen soll. Auch deshalb, da ich bisher auch immer noch keine Karte seitens DB erhalten habe.
Oder muss ich zahlen? Ich möchte nämlich auch keinen gerichtlichen Mahnbescheid, wie den manch einer schon bekommen hat.

Freue mich auf eure Ratschläge. Danke schon mal!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du musst keine Brieffreundschaft führen.

Wo ist das Problem mit dem MB? Dagegen legt man Widerspruch beim AG Hünfeld ein und gut ist. Danach schickt RA Neumeyer noch 2 Schreiben und dann ist gut.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bei der Kündigung meiner BahnCard ist etwas schief gelaufen.


Was ist dort schiefgelaufen?

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#3
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wo ist das Problem mit dem MB?


Ich habe noch keinen bekommen, aber möchte auch keinen.
Reicht allein schon gegen das Schreiben (Forderung der Zahlung von Zinsen und weiteren Kosten) ein Widerspruch per Mail an das Inkasso-Unternehmen oder muss ich diesen postalisch einreichen?

Und was genau hätte es dann mit dem AG Hünfeld auf sich?

Danke schon mal für die schnelle Rückmeldung auf meinen ersten Beitrag.

-- Editiert von HelpMeDB am 21.05.2021 21:51

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#4
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was ist dort schiefgelaufen?
Hatte postalisch gekündigt, aber es kam nichts. Irgendwann kam die RE per Mail und ich habe auf dem Weg nochmals gekündigt. Ich kann leider auch nicht beweisen, dass ich ein Schreiben per Post verschickt habe und daher stellen die es erst für nächstes Jahr ein... Nur wundert es mich, warum ich dann keine BahnCard bekommen habe...

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von HelpMeDB):
Und was genau hätte es dann mit dem AG Hünfeld auf sich?


Der Mahnbescheid kommt vom AG Hünfeld.

Zitat (von HelpMeDB):
Ich habe noch keinen bekommen, aber möchte auch keinen.


Es gibt immer ein erstes Mal. Widerspruch muss per Einschreiben ans AG.

Zitat (von HelpMeDB):
Reicht allein schon gegen das Schreiben (Forderung der Zahlung von Zinsen und weiteren Kosten) ein Widerspruch per Mail an das Inkasso-Unternehmen oder muss ich diesen postalisch einreichen?


Ob Mail oder Post ist egal. Du hast doch bereits widersprochen bei der UI. Das reicht. Wie bereits gesagt ... Keine Brieffreundschaften.

Zitat (von HelpMeDB):
Nur wundert es mich, warum ich dann keine BahnCard bekommen habe...


Vielleicht auf dem Postweg verloren gegangen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich doch die Bahn bzw. das Inkasso mal auffordern, endlich mal die Leistung (Bahncard) zu erfüllen, ansonsten würde man gerne mal zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges (Keine Leistung erbracht, aber Geld eingefordert und Leistung versprochen, die nicht erfüllt wurde).

Der eigentliche Knackpunkt dürfte daran liegen, dass die Bahn das längst automatisiert ans Inkasso abgegeben hatte und dass der Telefonist da gelogen hat. Das ist keine Seltenheit, dass bei Call-Centern gelogen wird. Die Lüge kann man ja auch nicht so richtig nachweisen als Kunde. Jedenfalls dürften die versuchen, die unzulässigen Inkassogebühren zu erpressen, bevor sie eine Bahncard senden. Was das bei der Bahn noch perfider macht ist, dass durch das ständige Rauszögern ja auch der leistungszeitraum der Bahncard immer schmaler wird.

Ich würde mir das jedenfalls so nicht gefallen lassen.

Zitat:
Wie bereits gesagt ... Keine Brieffreundschaften.

Nett, aber die Bahncard ist ja trotzdem nicht da und hat somit bereits Geld bezahlt, ohne eine Leistung zu bekommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich doch die Bahn bzw. das Inkasso mal auffordern, endlich mal die Leistung (Bahncard) zu erfüllen, ansonsten würde man gerne mal zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges (Keine Leistung erbracht, aber Geld eingefordert und Leistung versprochen, die nicht erfüllt wurde).


Hey mepeisen, danke auch dir für deine Rückmeldung. Ich möchte halt so wenig Stress wie nur möglich, da mich das ganze Prozedere davor schon genervt hat und ich einfach keine Lust mehr habe..

Lohnt es sich deiner Meinung nach noch mal einen Widerspruch ans Inkasso zu schreiben und da dann darauf hinzuweisen?

Kann mich ja auch noch mal an die Bahn wenden, aber so wie ich die kennengelernt habe und auch durch einige Beiträge erfahren habe, würden die das eher von sich weisen, da der Fall bei UI ist.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sofern noch nicht passiert, würde ich schon noch einmal deutlich schreiben, dass man auch die Bahncard verlangt. Auch Signalwörter wie "Strafanzeige" würde ich verwenden. Solche Inkassos arbeiten mit Datentöpfen. Du willst in den Datentopf "Vorsicht, lässt sich nicht einschüchtern".

Signatur:

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#9
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurzes Update:
BahnCard ist mittlerweile angekommen, bzw. die Ersatzkarte.
Bahn weist alles von sich und verweist mich an UI...
Von UI kam aber bisher nichts mehr

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann. Du hast die Bahncard und fertig. Wenn die noch was wollen, werden sie sich melden. Bis dahin ignoriert man das.

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#11
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch mal ein Update: Ist ja schon nen Monat her das Ganze und bisher habe ich auch keine Post mehr erhalten. Weder einen Brief vom UI noch nen Mahnbescheid. Ich denke, dass sich das jetzt wirklich erledigt hat.
Vielen Dank auch noch mal für eure Kommentare!! :-)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für deine Rückmeldung.

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