Hilfe zur Inkassovergütung der Creditreform

16. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
mopsi2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe zur Inkassovergütung der Creditreform

Hallo,

ich habe inzwischen 2 Schreiben von der Firma Creditreform erhalten. :sweat:
Bis jetzt habe ich nicht schriftlich reagiert.

Gestern rief ich dort an, sprach kurz mit einem Mitarbeiter der Telefonzentrale und bat ihm mich für ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu verbinden. Das Aktenzeichen bräuchte er und ich habe ihm das auch genannt, worauf er mich auch korrekt identifiziert hat. Alle Mitarbeiter wären beschäftigt, er bat mich um meine Telefonnummer zwecks Rückruf wenn ein Mitarbeiter frei ist.
Meine Nummer gab ich ihm, dann war das Gespräch beendet.
Eine Stunde später kam auch der Rückruf, ich bin aber nicht rangegangen, weil ich inzwischen im Netz gelesen hatte, dass man mit denen nicht telefonieren sollte. ;) Heute morgen haben die noch mal angerufen und auf AB gesprochen, dass Sie um dringenden Rückruf bitten.

Wie gehe ich jetzt richtig vor, kann ich die Inkassovergütung irgendwie noch umgehen? :???:
Dadurch sollte natürlich nichts in meine Schufa eingetragen werden.

(Das Geld für die Versicherung hätte ich und könnte sofort überweisen)

Hier die beiden Schreiben von der Firma Creditreform: credireformAno.pdf



-- Editiert mopsi2 am 16.10.2014 20:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Forderungen aus 2003 wären aber längst verjährt
Mahnungen , Anwalts und Inkassobriefe können daran nichts ändern

p.s

Einrede der Verjährung kommt logischerweise nicht vom Gläubiger ;)


p.s.s NICHT anrufen




-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 16.10.2014 22:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mopsi2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nee, der Versicherungsvertrag läuft seit dem 21.05.2003. Fälligkeit/Forderung war am 01.05.2014, siehe auch Seite 2. :)



Dich nennt man woanders auch Inkasso, stimmt's? ;-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
(Das Geld für die Versicherung hätte ich und könnte sofort überweisen)

Dann tu das, direkt an die Versicherung. Ich würde ncoh 3-4 € draufpacken, im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto".

Dem Inkasso nur ein "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.10.2014 08:07

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dich nennt man woanders auch Inkasso, stimmt's? ;-)

Ertappt :engel:

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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