Hilfeee! IKEA INKASSO FORDERUNG! BIS MORGEN ZEIT.

17. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfeee! IKEA INKASSO FORDERUNG! BIS MORGEN ZEIT.

Hallo,

ganz kurz: hab am 15.Mai 2016 bei Ikea eingekauft für 34,72. Konnte nicht abgebucht werden, wurde also zurück gebucht. Einen Monat später hat Ikea versucht wieder abzubuchen, undzwar 46,02 euro, ging auch wieder zurück. ganz ehrlich: hab einfach keine kontoauszüge nachgeguckt. ich bin schuld, ich habs verbockt, sehe ich ein. aber jetzt hat inkasso meinen eltern, bin seit mitte/ende juli umgemeldet, am 8.8 einen brief geschickt. fand ich schonmal komisch, warum nicht mir? bin übrigens bei ikea family, die müssten meine adresse haben. die haben mir ja auch fröhlich ikea family werbung weiterhin geschickt! ;) später auch sofort an meine neue adresse! naja, jetzt muss ich bis morgen 136, 44 an inkasso überweisen. begründet mit: hauptforderung 34,72. zinsen zur hauptforderung (steht auf dem brief, nicht neu ausgerechnet) 0,32. bankrücklastkosten 12, 60. adressauskunft bank 23,80. bearbeitungskosten für ikea 11 euro. macht 82, 44! würde ich bis dahin ja noch verstehen! aber dann kommt noch 45 euro und 9 euro "kosten unserer inanspruchnahme". das kann nicht stimmen oder? und muss ich jetzt die 34,72 oder die 46,02 als hauptforderung sehen? da inkasso ersteres schrieb, gehe ich da auch jetzt von aus. ist schließlich der kleinere betrag ;)


meine rechnung ist:
34,72 hauptforderung
0,32 Zinsen
12,60 Rücklastschrift
15,00 für Adressauskunft (habe hier im forum gelesen das es maximal 15 dafür sein dürfen?!)
2,50 Porto (ist wohl zu viel, aber das juckt mich jetzt auch nicht mehr)

65,14 ist das ergebnis. macht das sinn?


bitte um hilfe!!! ich weiß nicht was ich jetzt zahlen muss, und was ich abziehen kann von den gesamten 136,44! :(

-- Editier von lilly123mitglied am 17.08.2016 20:11

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28 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde gerundet 60€ an Ikea überweisen. Stell dich auf weitere böse Briefe ein. Sollte ein MB dabei sein einfach fristgerecht Widerspruch per Einschreiben ans Gericht.

Dem IB würde ich schreiben, dass die HF gezahlt wurde und für weitere Kosten sie gerne den Rechtsweg beschreiten können. Weiterhin erwähnen, dass der Datenweitergabe gem BDSG untersagt wird.

Im Übrigen sind die Inkassokosten von der Höhe her iO, weil die Kosten immer gleich sind bis zu einer HF von 500€. Wäre der Brief von einem RA wären die Kosten zu zahlen.

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#2
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

MB heißt Mahnbrief?
IB? Inkassobeauftragter?
RA? Rechtsanwalt?

sorry, hab mich mit so etwas noch nie beschäftigen müssen. Lieben Dank für die Antwort! Werde dann jetzt schnell zur Bank düsen und fix überweisen. Im Verwendungszweck schreibe ich dann einfach "HF+Zinsen+Gebühren"?!

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

15 € Inkassokosten plus 3 € Auslagenpauschale sind zulässig
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

MB = (gerichtlicher) Mahnbescheid
IB = Inkassobüro

Ich würde noch schauen, ob bei der Benachrichtigung über die fehlgeschlagene Lastschrift der originale Verwendungszweck von Ikea ersichtlich ist. Den würde ich bei der Überweisung angeben, damit die sie zuordnen können. Zusätzlich dann "Nur HF+Zinsen+Gebühren".

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
hauptforderung 34,72. zinsen zur hauptforderung (steht auf dem brief, nicht neu ausgerechnet) 0,32. bankrücklastkosten 12, 60. adressauskunft bank 23,80. bearbeitungskosten für ikea 11 euro. macht 82, 44!

Die Hauptforderung ist logischerweise OK. Die Zinsen auch,
12,60€ Rücklastschrift sind aber Blödsinn. Maximal 5€. Die zweite Rücklastschrift (den Hoffnungslauf) muss man nicht bezahlen.
Die Adressauskunft von 23,80€ war ebenfalls Unfug. So viel kostet das nicht, zudem schreibst du, dass über die Club-Mitgliedschaft die Adresse bekannt war und du hast Ikea auch Bescheid gegeben über den Adresswechsel? Deiner Bank ebenso, richtig?
IKEA kriegt auch keine Bearbeitungsgebühren.

Ich würde hier maximal 45€ in Summe bezahlen und zwar zweckgebunden auf "HF+Zinsen+5€Rücklastschrift+Briefporto".

Man kann noch über die Gebühr für Schreiben einfacher Art diskutieren (18€, siehe Beitrag thehellion). Ich würde aber erst mal das Inkasso anschreiben. "Wertes Inkasso. Zunächst einmal werden Sie mir unverzüglich Rechnungsbelege für die Adressauskunft und für die Rücklastschrift-Gebühr vorlegen. Die erkenne ich in dieser Höhe nicht an. IKEA war zudem meine aktuelle Adresse stets bekannt, da ich IKEA Family Clubmitglied bin. Eine Adressauskunft für fast 25€ verstößt sicherlich gegen die Schadensminderungspflicht. Hinsichtlich ihrer Kostennote wollen Sie mir das Vertragswerk zwischen IKEA und Ihnen in Kopie vorlegen, sowie einen Überweisungsnachweis, dass IKEA die Inkassokosten an Sie bezahlt hat. nur so kann ich sicher gehen, dass Sie nicht, wie es im Masseninkasso üblich ist, kostenlos arbeiten."
Dann würde ich abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhuu, danke für eure antworten!

Habe gestern, weil ich ein schisser bin, trotzdem 65 € an IKEA überwiesen. sicher ist sicher. Nun möchte ich eine e-mail an Plöckl schreiben. Oder lieber brief? kommt wahrscheinlich dann erst morgen an, bis heute ist ja die frist gesetzt. Die mail sieht wie folgt aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 08.08.2016 machen Sie in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen ************ einen Betrag von 136, 44 Euro geltend. Dieser Forderung widerspreche ich, wobei sich mein Widerspruch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezieht. Außerdem werden Sie mir Rechnungsbelege für die Adressauskunft, Bearbeitungskosten von IKEA und für die Rücklastschrift-Gebühr vorlegen. Die erkenne ich in dieser Höhe nicht an.

Die Hauptforderung wurde an IKEA überwiesen.

Sollte ich bis zum 01.09.2016 der gesetzten Frist nichts von Ihnen hören, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt an.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Meldung einer widersprochenen und damit strittigen Forderung an die Schufa oder anderen Auskünften nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen,




ist das ok?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die werden bestimmt Nachschlag verlangen da Du a zu spät gezahlt hast und b ein Schisser bist ;)

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da Plöckl ja bekanntlich ein Spezialist für die kaufmännischen Mahnungen bei EC-Rücklastschriften ist, stünden hier sogar meiner Meinung nach 0,00€ Inkassogebühren zu.

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#9
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum hab ich zu spät gezahlt? Ich hab am 17. überwiesen an IKEA. Die Mail hab ich gestern Abend abgeschickt, die werden Sie wohl erst heute lesen. Soll ich nochmal einen brief heute in den briefkasten einwerfen? Was muss ich tun, wenn ein weiterer Brief kommt? "Ex Inkassomitarbeiter" hat oben ja geschrieben "Stell dich auf weitere böse Briefe ein. Sollte ein MB dabei sein einfach fristgerecht Widerspruch per Einschreiben ans Gericht."

Ich warte vielleicht erstmal ab, oder? ich stehe zwei wochen vor meiner abschlussprüfung momentan und der ****** passt mir gerade ü-ber-haupt-nicht. :(

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich warte vielleicht erstmal ab, oder?

ja.
konzentriere dich auf deine Prüfung. was Inkassos für briefe schicken ist sowieso nicht so wichtig

Signatur:

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Abwarten und viel Glück für die Prüfungen.

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#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von lilly123mitglied):
****** passt mir gerade ü-ber-haupt-nicht.


Nun ja, Du hast ja vermutlich auch die Rücklastschrift zu verantworten.

Ansonsten würde ich jetzt erstmal gar nichts mehr machen und wenn Du nächste oder übernächste Woche Nachricht bekommst, melde Dich einfach nochmal hier.

Eine Frage hab' ich noch: Lag der Mahnung des Inkassounternehmens eine Vollachtsurkunde bei (§ 174 BGB )?

Für die Zurückweisung ist es zwar schon zuspät aber das Anfordern der Urkunde bringt immer Zeit und hier passieren auch immer formale Fehler die zu einer Unwirksamkeit führen können.

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#13
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So Leute, meine Prüfung hab ich gestern hinter mich gebracht. Leider hat mir das inkasso unternehmen bereits schon am 19.08 eine weitere forderungsaufstellung geschickt. ich habe in der mail geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 08.08.2016 machen Sie in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen ************ einen Betrag von 136, 44 Euro geltend. Dieser Forderung widerspreche ich, wobei sich mein Widerspruch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezieht. Außerdem werden Sie mir Rechnungsbelege für die Adressauskunft, Bearbeitungskosten von IKEA und für die Rücklastschrift-Gebühr vorlegen. Die erkenne ich in dieser Höhe nicht an.

Die Hauptforderung wurde an IKEA überwiesen.

Sollte ich bis zum 01.09.2016 der gesetzten Frist nichts von Ihnen hören, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt an.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Meldung einer widersprochenen und damit strittigen Forderung an die Schufa oder anderen Auskünften nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen....



jetzt hat inkasso mir die dinge aufgeschrieben, die ich in frage gestellt habe, aufgelistet. Zum beispiel, das bei einer rücklastschrift nur kontonummer und blz vorliegen und deshalb meine adresse rausgefunden werden musste. (aber ich bin doch bei ikea family? die kennen meinen adresse. komisch.) Beabeitungskosten wurden mit den 11€ erklärt. aber nicht rechnerisch, nur "blablabla musste manuell erledigt werden". Da bei mir zwei mla abgebucht wurde und pro abbuchung 5,50€ anfallen, kommt man auf 11 €. Bankrücklastkosten sind mit 12,60 seitens meiner und ikeas bank angefallen, allerdings belege dazu wurden nicht mitgeschickt, wird mir "nachgereicht". Bankauskunftkosten wären von meiner sparkasse 23,80, sollte ich sonst selber nachfragen, steht hier. inkassokosten seien hier mit 1,0 geschäftsgebühr "sogar im unterem gebührenrahmenbereich".

so, ich solle doch bitte bis zum 30.8. "umgehend 136,49 € an uns überweisen".

Aber ich hab ja schon 65 € an ikea überwiesen (HF+Zinsen+Gebühren+Puffer)


was soll ich tun?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Würde denen schreiben "Wertes Inkasso. Ihre Argumente überzeugen mich nicht. Sie wollen mir unverzüglich den zwischen IKEA und Ihnen geschlossenen Vertrag in Kopie vollständig vorlegen. Dies benötige ich, um anwaltlich prüfen zu lassen, ob die von Ihnen geforderte 1,0 Gebühr korrekt ist. Ihre Erklärungen können mich ansonsten nicht überzeugen, zumal sie laut Homepage als Spezialist für EC-Lastschriften kostenlos für den Gläubiger arbeiten. Sollten Sie klagen wollen, werde ich ebenso darauf bestehen, dass das komplette Vertragswerk vor Gericht vorgelegt wird. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

Und würde ich danach schweigen. Wichtig sind sowieso nur Briefe eines Gerichts.

Signatur:

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#15
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich denen doch nicht schreiben. das klingt total frech :D

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von lilly123mitglied):
Das kann ich denen doch nicht schreiben. das klingt total frech :D


Naund? Willst Du mit denen eine Brieffreundschaft anfangen?

1. Die wollen nur eines, Dein Geld
2. Verstoßen die Vögel gegen die geltende Rechtslage, wenn die angeforderten Unterlagen nicht schon dem ersten Anschreiben beigefügt sind, bzw. auf verlangen des Schuldners nachgereicht werden.
3. Du kannst ja mal spaßeshalber mit denen telefonieren, dann weißt du was wirklich frech ist.

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#17
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, ich würde sonst Freitag zur Rechtsberatung gehen und denen das Vorlegen und fragen was ich machen bzw. antworten soll. Mit dem Rat eines Anwalts bin ich denke ich 100%ig auf der sicheren Seite. Da gestern der "Zahltag" war, hoffe ich nun das die mir bis Freitag kein Anwaltsbrief schicken, den ich dann wirklich bezahlen muss. Die sind ja immer da sehr flott, was Briefe schicken angeht. :-/ Oder kann ich die mit einer e-Mail irgendwie hinhalten bis dahin?

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#18
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn die Forderung Blödsinn ist, ändert daran auch ein Brief eines Anwalts nichts. Genauso wie irgendwelche Fristen... Einfach cool bleiben

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#19
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, aber ich gehe trotzdem zur Rechtsberatung, weil ich nicht weiß wie ich damit richtig umgehen soll, damit nichts gegen mich verwendet werden kann, falls ich was falsch mache.
War gerade bei der Bank und die Adressauskunft von 23,80 € soll stimmen. Dann haben die wohl einmal beim Einwohnermeldeamt und einmal bei der Sparkasse nachgefragt. Das sind jeweils 10 € mindestens. Mich nervt der ****** einfach nur noch.

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso hat die Bank beim Einwohnermeldeamt angefragt?
Die haben doch deine aktuelle Adresse? Selbst wenn: Wieso ist es Aufgabe der Bank. beim Meldeamt nachzufragen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#21
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

nee inkasso hat beim der sparkasse wohl nachgefragt und die sparkasse beim amt. komischerweise hatte das amt aber meine aktuelle adresse, die sparkasse die alte adresse. der erste brief wurde auch an die alte adresse geschickt.

alles irgendwie unlogisch. ich habe eine einzige kopie bekommen, unzwar nur die Adressauskunft der Bank mit den 23,80. Sonst habe ich nur schwammige erklärungen zu den einzelnen posten, die ich in der mail ja frage gestellt habe. auch keine rechenaufstellung, nix.

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#22
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

So hatte vor geraumer Zeit ähnliches Problem auch Ikea und Plöckl. Ich habe es damals drauf ankommen lassen und Plöckl hat (trotz bezahlter Hauptforderung) geklagt und gewonnen.

Folgende Kosten wurden vom Gericht anerkannt: 5,80€ für die nicht einlösung der Lastschrift
Auskunftkosten der Bank in höhe von 20€
Inkassokosten in höhe von 22,75 (1.3 fache Geschäftsgebühr)
Melderegisterauskunft 5€ (bin nochmal Umgezogen)
Bearbitungsgebühr von Ikea 5€
Zinsen

Natürlich durfte ich alle Gerichtskosten tragen.

-- Editiert von krischn am 31.08.2016 19:57

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#23
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das macht mir natürlich wenig Mut jetzt. Wie hast du es denn drauf ankommen lassen? einfach alles ignoriert?

Ich hab die Hauptforderung mit zinsen, gebühren und puffer (65 €) an Ikea direkt überwiesen. war das jetzt ein fehler oder was? also ich hab das gefühl, bei jedem reagiert inkasso anders, da schriebt man zwei briefe zurück und hört nie wieder was und bei jemand anderes geht es richtig ins gericht. das kann doch irgendwie alles nicht mit rechten dingen zu gehen. ich gehe, wie schon geschrieben, freitag zur rechtsberatung und hoffe das ich dann schnell aus der sache raus bin. was die für ein heck meck machen, das ist ja unfassbar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung, was da schief lief. Wurden die genannten Argumente vorgebracht? Hat das Gericht untersucht, wie der Vertrag zwischen Inkasso und IKEA ausschaut? Man ist vor Gericht immer auf hoher See, man ist nie davor gefeilt, wie ein Richter so entscheidet. Die tatsächliche Begründung des Gerichts wäre doch interessant.

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#26
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Im verlinkten Fall waren ja auch noch andere Posten offen, die dann eingeklagt wurden. Zudem hatte das Inkasso einen Mahnbescheid erstellt und weiteren Briefverkehr für eine 2 Jahre alte Forderung übernommen. Bei solchen Fällen ist es dann irgendwann nicht mehr eindeutig...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
So hatte vor geraumer Zeit ähnliches Problem auch Ikea und Plöckl. Ich habe es damals drauf ankommen lassen und Plöckl hat (trotz bezahlter Hauptforderung) geklagt und gewonnen.


H&M und Ikea sind die beiden deutschen Unternehmen die im Zweifel auch Kleinstbeträge bis vor die Gerichte tragen. Bei denen als Gläubigern wäre ich extrem vorsichtig mit der hier gerne empfohlenen "Ignorieren die Klagen wegen xyz-Kosten 'eh nicht"-Taktik.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#28
 Von 
lilly123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

eben. ich bin auch kein mensch, der sowas einfach ignorieren kann. ich mach mir da wirklich tag udn nacht gedanken drüber. nur bin ich etwas hilflos und mache nun von der rechtsberatung gebrauch, die mir hoffentlich weiter helfen können. ich bin nur nicht in der lage irgendwelche anwälte oder gerichtskosten zu tragen, ich will das jetzt schnell vom tisch haben. ich kann ja mal morgen abend schreiben, was bei der rechtsberatung raus kam! Hab ich im übrigen noch nie gelesen, das jemand die rechtsberatung in anspruch genommen hat bei einer inkasso sache. ist das unüblich? beim verbraucherschutz konnte man mir übrigens nicht helfen, die haben mich ans amtsgericht weitergeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

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