Hit Inkasso - sollte ich das Lehrgeld einfach so zahlen oder einspruch einheben?

21. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
apollo82
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hit Inkasso - sollte ich das Lehrgeld einfach so zahlen oder einspruch einheben?

Hallo Leute bin das erste mal hier und leider auch das erste mal unachtsam gewesen. Folgendes, hatte im August diesen Jahres ein paar Artikel in einem kleinen Laden per EC gekauft. Ich war mir ziemlich sicher das Geld noch aufm Konto ist. Eigentlich funktioniert auch nur die ec zahlung wenn geld drauf ist, na gut anscheinend war keins drauf. Leider habe ich auch nie ein Zettel der Bank bekommen wo drauf steht das meine Lastschrift abgelehnt wurde. So heute kamm ein Brief vom Hit Inkasso, wo Sie schreiben das Ich mit EC karte bezahlt war, mein Konto aber nicht gedeckt. Hauptforderung waren 17,90 Euro. Mit allen Inkasso kosten soll ich jetzt 65 Euro zahlen. Finde Ich persönlich ein bissi hart. Ich weiss ja das man heute nicht mehr unbeding Mahnen muss, aber für eine kurze erinnerung wäre ich dankbar gewesen. Jetzt lese Ich hier bei den Kosten Verzugszinsen 10 %? Wenn ich richtig in der Annahme bin dann handelt es sich hier doch um ein Einseitiges Rechtsgeschäft, dh 5 % punkte über Basis Zinssatz (der im moment ja aufm Tiefstand ist). Ich denke das diese 5 % dann von der Hauptforderung abhängen. Meine frage ist, ist das alles rechtens? sollte ich das Lehrgeld einfach so zahlen oder einspruch einheben?

danke für die Hilfe

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9 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

quote:
Leider habe ich auch nie ein Zettel der Bank bekommen wo drauf steht das meine Lastschrift abgelehnt wurde.

Der 'Zettel' nennt sich Kontoauszug, da steht so was normalerweise drauf.


Ansonsten mal zur Bank gehen und nachfragen ob überhaupt versucht wurde anzubuchen.


Ansonsten würde ich wenn die Bankverbindung bekannt ist direkt an den Laden überweisen (Betrag +15 EUR für Rücklastschrift und Mahngebühr), sonst an den Inkasso, jeweils mit dem Verwendungszweck Hauptforderung+Nebenkosten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
apollo82
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

15 Euro für Mahnung ist gut, da kamm ja nie eine Mahnung! Naja wahrscheinlich haben Sie recht, finde die kosten vom Inkasso Büro ziemlich übertrieben.

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#3
 Von 
thehellion
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
15 Euro für Mahnung ist gut, da kamm ja nie eine Mahnung! Naja wahrscheinlich haben Sie recht, finde die kosten vom Inkasso Büro ziemlich übertrieben.

Du bist bei einer geplatzten Lastschrift automatisch im Verzug !
Eine Mahnung ist nicht nötig !
Durch den Lastschriftstorno sind der Gegenseite übrigens Kosten entstanden
Zahl die 15 wie von @harry empfohlen .
Die zusätzlichen aufgelisteten Inkassogebühren würde ebenfalls nicht begleichen
Check aber erst mal ob überhaupt versucht wurde abzubuchen


-- Editiert am 21.11.2009 21:24

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#4
 Von 
guest-12323.11.2009 09:09:56
Status: Beginner (86 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Baxie
Status: Beginner (74 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Das ist Unsinn. Wieso sollten nicht eingelöste Lastschriften auf dem Kontoauszug erscheinen?



Natürlich steht das darauf !!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

quote:
Wieso sollten nicht eingelöste Lastschriften auf dem Kontoauszug erscheinen?

Ich kenne das nur so, das die erfolglose Buchung auf dem Kontoauszug vermerkt wird. Und nicht nur von einer Bank ...




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#7
 Von 
apollo82
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

was mich stört ist nun die Rechnung vom Inkasso unternehmen:

Hauptforderung 17,90

dann kommt 10 % Verzugszinsen, Grundkosten 25 Euro, Bonitätsprüfung nochmal 5 Euro, dann nochmal 10 Euro um mich auswendig zu machen und dann nochmal 7 euro für irgend einen anderen Schmarn. Also werde jetzt die Hauptforedung plus die 15 euro überweisen. Hoffe nur nicht das dann direkt wieder eine Mahnung mit zusätzlichen kosten kommt, aber fast 50 Euro inkasso kosten für einen Brief ist schon ganz schön hart!

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#8
 Von 
thehellion
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ich würde jetzt wie oben empfoghlen an den GL unangekündigt überweisen und das IB komplett ignorieren und nach dem kommenden Schreiben die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und das IB darüber in kennntis setzen das es keinerlei offene Forderungen des vermeintlichen Auftragggebers gibt und den rechstweg anheimstellen.
Ist bei mir nach den üblichen 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen immer eingeschlafen

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#9
 Von 
apollo82
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

die Hauptforderung beim gläubiger ist bezahlt, trotzdem habe ich mich weiter durch gelesen, und folgendes im netz gefunden;

das inkasso Büro darf höchstens das 1,3 fache vom Streitwert als inkasso kosten angeben. Bei mir wäre es ja das fast 3,5 fache!!! werde jetzt mal abwarten was von denen noch kommt.

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