Höhe der Anwaltsgebühren - korrekt?

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Leimer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Anwaltsgebühren - korrekt?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin bei einem Inserat bei Immobilienscout24 leider dem verdeckten Abo aufgelaufen.
Anstatt einmal für 14 Tage zu zahlen, hab ich unwissend ein Abo abgeschlossen. Erst als ich das bemerkt hatte, konnte ich es dann kündigen. Bis dahin hat sich die Laufzeit aber schon einmal verlängert. Die Wohnung stammt von meiner Oma, ich als Enkel hatte Prüfungsphase und im Stress dann einfach vergessen, die zweite Rechnung zu begleichen.

Statt 49,99 sind das jetzt mit Anwaltgebühren 129€ :

Hauptforderung EUR 49,90
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 ,288 BGB)
Verzugszinsen EUR 0,13
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 9,00
Anwaltsgebühr2 EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 129,23

Die Forderung stammt von KSP Kanzlei Dr. Seegers.

Ich wollte vordem Überweisen jetzt schnell nachfragen, ob die Gebühren so in Ordnung sind?
Man liest ja immer wieder, dass sie gerade bei diesen Onlineschreiben oft überzogen sind.

Liebe Grüße,
Stefan

-- Editiert von Moderator am 26.06.2018 13:49

-- Thema wurde verschoben am 26.06.2018 13:49

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4 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale wären korrekt, wenn es sich für den Anwalt um einen durchschnittlich schweren Fall handelt. Dass es sich um einen durchschnittlich schweren Fall handelt, liegt bei einfachen Mahnschreiben allerdings eher fern.
Kaufmännische Mahnkosten von 9€ wären korrekt, wenn Sie 3-4 Mahnungen per klassischer Briefpost bekommen hätten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was der Anbieter macht, ist auf den ersten Blick extrem grenzwertig. Ich habe die Anmeldung nicht ganz durch, aber

A) auf der ersten Seite steht nichts vom Abo. Wortlaut: "Günstig: Schon ab 0,00 € für 14 Tage * (zur Preisübersicht)" Im Sternchen-Text: Kein Wort eines Abos.

B) auf der Preisübersicht steht auch nichts vom Abo. Eine Tabelle mit Laufzeit und Preis von und Preis bis. Nirgendwo ein Hinweis, dass es sich um ein Abo handelt. Nicht mal die Angabe "monatlich" oder ähnliches bei den Preisen.

Ganz ehrlich? Ich würde hier auf Konfrontation gehen. mir Screenshots von den Webseiten machen und das vor Gericht ausfechten. Dass es wirklich ein Abo gab, ist für mich nicht ersichtlich. So etwas wie Abo-Charakter nur in den AGB zu verstecken, dürfte grundsätzlich unzulässig sein.

-- Editiert von mepeisen am 26.06.2018 09:54

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Leimer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):


Ganz ehrlich? Ich würde hier auf Konfrontation gehen. mir Screenshots von den Webseiten machen und das vor Gericht ausfechten. Dass es wirklich ein Abo gab, ist für mich nicht ersichtlich. So etwas wie Abo-Charakter nur in den AGB zu verstecken, dürfte grundsätzlich unzulässig sein.

-- Editiert von mepeisen am 26.06.2018 09:54


Hallo mepeisen,

vielen Dank für deine Einschätzung. Ich habe das gestern jetzt doch überwiesen, da morgen die Frist ausgelaufen wäre und ich befürchtet habe, dass dann noch weitere Kosten auf mich zukommen.

Ich bin bei der Sachlage auch sehr kritisch, allerdings wird man vor dem finalen Abschluss auf folgende Seite geleitet, bei der man per Klick den Kauf bestätigen muss. Hab mal einen Screenshot hochgeladen:

https://www.bilder-hochladen.net/i/m458-1-aabd.jpg

Ist ja an sich dann doch recht deutlich oder? Auch wenn bei den 2 Anpreisungen bis dahin nichts von einem Abo zu lesen war. Würde es sich trotzdem lohnen dagegen vorzugehen? Vermutlich jetzt ohnehin nicht mehr, da bereits bezahlt. :/

Grüße

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich habs mir fast gedacht. Deswegen schriebe ich nichts von einer Abofalle, sondern nur von grenzwertig. Meine Einschätzung bleibt so bestehen :-)
Das ist, erst ganz am Ende erwähnt, nun ja. Grenzwertig.

Hardliner würde das als betrügerische Abofalle bezeichnen. Vielleicht würde sogar einer im Forum hier auf diese Wertung kommen.

Das Problem ist bei so etwas immer der Gesamteindruck. Es gab schon Angebote, die haben den Abocharakter oben rechts ins Eck geschoben und es gab dann wissenschaftliche Untersuchungen, die belegt haben, dass (europäische Menschen) das pauschal zu 95% übersehen.

Das Bild als solches mag vielleicht dann doch eindeutig sein. Aber im gesamtzusammenhang muss man immer auch bewerten, wie das Angebot selbst wirkt. Und gerade am Anfang ist man gewohnt, bei Mobilfunkanbietern usw., dass da immer dann etwas von "monatlich" steht o.ä.. Das ist meiner Meinung nach für Verbraucher das Signalwort, dass es ein mehrmonatiges Abo-Angebot ist bzw. man mal genauer hinschaut, ob das ein Abo ist.

Ich würde wetten, dass es wirklich viele gibt, die aufgrund dessen im Angebot und in der Preisliste (!!!!) keine Spur zu einem Abo auftaucht, das wirklich einfach nicht wahrnehmen.

Tja. Grenzwertig.

Und da der Anbieter sich ja Gedanken macht, wie er seine Preisliste präsentiert und da dies wirklich eher atypisch ist für Verbraucher, würde ich fast schon an Vorsatz denken. Ich schwanke wirklich, ob ich das sogar als Abofalle bezeichnen würde.

-- Editiert von mepeisen am 26.06.2018 23:09

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