Höhe der Gebühren rechtens?

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flo37274
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Höhe der Gebühren rechtens?

Hallo,

vorweg die Forderung ist berechtigt, mir scheinen die Gebühren aber im Verhältnis sehr hoch.

Hauptforderung (Geschützter Bereich auf dem Server des Anbieters)25,98 €

Zinsen auf Hauptforderung 0,17 €

Auslagen des Auftraggebers 8,00 €

Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 1,00 €

Inkassogebühren gemäß §§ 280, 286 BGB 81,00 €

Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB 16,20 €

Auskunfteien 0,00 €
Gerichtskosten 0,00 €
Zahlung 0,00 €
Gesamt 132,35 €

Sind die Gebühren in der Höhe in Ordnung oder sollte ich die Zahlung verweigern?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Rein rechtlich sind die Gebühren i.O. Ob diese im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ggf gekürzt werden können ist eine andere Geschichte. Da müsste man wissen wie groß der Gläubiger ist und ob das IB eine Einzelfallprüfung vorgenommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ist die Antwort Dein Ernst?
Das ist eine 1.8er Gebühr, wofür bitte?

Lass mich raten, dass ist National Inkasso.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flo37274
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ist die Antwort Dein Ernst?
Das ist eine 1.8er Gebühr, wofür bitte?

Lass mich raten, dass ist National Inkasso.


Richtig geraten!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Flo37274):
Höhe der Gebühren rechtens?

Falsche Frage, denn nicht alles was rechtens ist ist auch durchsetzbar.



Zitat (von Jonathon):
Ist die Antwort Dein Ernst?

Ja, er scherzt nicht. Die Forderung an sich ist nicht verboten.



Zitat (von Flo37274):
Sind die Gebühren in der Höhe in Ordnung

Nein



Zitat (von Flo37274):
sollte ich die Zahlung verweigern?

Kommt auf die Details an.



Zitat (von Flo37274):
Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 1,00 €

Gab es denn Mahnungen? Wenn ja in welcher Form?
War man in Verzug?



Zitat (von Flo37274):
Inkassogebühren gemäß §§ 280, 286 BGB 81,00 €

Gerechtfertigt wären 21,42 (Geschäftsgebühr, Auslagen & MwSt.) - falls der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt wäre ohne MwSt.



Zitat (von Flo37274):
Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB 16,20 €

Da möge man doch mal belegen wofür die angefallen sind



Zitat (von Jonathon):
Das ist eine 1.8er Gebühr,

Wie kommt man darauf?
83,54 wären eine 1,3 Gebühr (Geschäftsgebühr, Auslagen & MwSt.)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Das ist eine 1.8er Gebühr,

Wie kommt man darauf?
83,54 wären eine 1,3 Gebühr (Geschäftsgebühr, Auslagen & MwSt.)

Harry, lies bitte mal genau.
Die wollen 81,- € Gebühren + 16,20€ Auslagen.
Sind bei mir 97,20 €, uns dass ergibt bei mir eine 1,8 er Gebühr.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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