Hohe Anwaltskosten, von Inkasso keine Spur?

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
cybername
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Anwaltskosten, von Inkasso keine Spur?

Guten Tag,

nach einer Adressänderung habe ich ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei bekommen, die mich auffordert, zwei fällige Gesamtbeträge zu begleiche.

Die Situation:

1. Ich war selbstständig und privat versichert. Habe dann aber das Unternehmen abmelden müssen und eine Stelle als Arbeitnehmer angetreten. Der Arbeitsvertrag hält das Datum Oktober 2020 fest.
2. Aufgrund der Festanstellung habe ich meine Privatversicherung gekündigt und mich gesetzlich versichern lassen. Mitgliedsbescheinigung beginnt am Oktober 2020
3. Es gab lange Zeit vor und im Eingangsbereich des Wohnhauses eine Baustelle, aufgrund dessen Briefe nicht zugestellt wurden und ich nichts mitbekommen habe.
4. Vor Kurzem bin ich umgezogen und habe meine Wohnanschrift aktualisiert.

Problem:

Ich habe kurz nach meiner Ummeldung ein Schreiben bekommen, das ich meine privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlt habe. Ich bin sehr verwundert, da ich die Versicherung gekündigt habe und meine gesetzlichen Versicherungsbeiträge bezahle. Kann man überhaupt doppelt versichert sein?

Die Kündigungsbestätigung finde ich nicht und in meinem E-Mail-Postfach finde ich auch nichts. Zu dem ist das alles jetzt schon sehr lange her und ich kann das nicht mehr ganz nachvollziehen.

In dem Schreiben von dem Rechtsanwalt kann ich kein Hinweis auf ein Inkassounternehmen finden.




Geforderte Gesamtbeträge:

1. Krankenversicherung

aktuelle Hauptforderung 1.011,39€
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§280 Abs. 1, 2 i.V. m 286,288 BGB)
Verzugszinsen / Säumniszuschläge 123,20€
Kaufmännische Mahnkosten 4,50€
Auslagen Anschriftenermittlung 38,54€
Anwaltsgebühr 165,10€
Auslagenpauschale 20,00€
Umsatzsteuer 35,17€

Gesamtbetrag 1.397,90€


2. Pflegepflichtversicherung

aktuelle Hauptforderung 211,38€
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§280 Abs. 1, 2 i.V. m 286,288 BGB)
Verzugszinsen 8,85€
Kaufmännische Mahnkosten 0,00€
Anwaltsgebühr 63,70€
Auslagenpauschale 12,74€
Umsatzsteuer 14,52€

Gesamtbetrag 311,19€




Ich bitte Sie, die Forderungen anzusehen und einzuschätzen, ob diese gerechtfertigt sind.

Mir erscheinen die Aufschlagskosten sehr hoch und die Forderungen im Allgemeinen sehr unseriös. Ich werde heute die beiden Krankenversicherungen anrufen, ob es hier mit rechten Dingen zu geht.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

-- Editiert von cybername am 28.02.2022 06:30

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn man keinen Nachweis über die Kündigung hat, dann wird es vermutlich sehr schwer, die Forderung zu bestreiten, sodass nur ein Angriff der geltend gemachten Kosten sinnvoll erscheint.

Zitat:
Verzugszinsen / Säumniszuschläge 123,20€

Wie lange bist du im Verzug? Die Zinsen erscheinen sehr hoch. Bitte rechne mal selbst mit basiszins.de von einem Tag nach dem Fälligkeitsdatum bis heute die Zinsen aus. Da sollten so 50-70€ rauskommen und nicht 123€.

Zitat:
Kaufmännische Mahnkosten 4,50€

Hier dürfte pro schriftlicher Mahnung 2,50€ in Ordnung sein.

Zitat:
Auslagen Anschriftenermittlung 38,54€

Hier würde ich einen Nachweis anfordern. Die Anschriftenermittlung dürfte im Regelfall 10-20€ kosten.

Die restlichen Kosten sind in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von cybername):
In dem Schreiben von dem Rechtsanwalt kann ich kein Hinweis auf ein Inkassounternehmen finden.




Zitat (von The Mentalist):
Die Zinsen erscheinen sehr hoch.

Das sind vermutlich nicht nur Zinsen drin, sondern auch Säumniszuschläge - da möge der Anwalt doch mal aufdröseln wie da welcher Anteil ist.



Zitat (von The Mentalist):
Hier dürfte pro schriftlicher Mahnung 2,50€ in Ordnung sein.

Da würde ich eher 1 EUR bis 1,50 EUR ansetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cybername
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe die Zinsen berechnet und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Das Ergebnis habe ich mit basiszinssatz.de berechnet

KV

Position__Verzug ab__Beitrag__Aufschlag ist__Ergebnis__Differenz
__1________02.12.20___21,49 €______1,08 €______1,10 €____-0,02 €
__2________02.01.21___18,62 €______0,88 €______0,89 €____-0,01 €
__3________02.12.20___181,80 €____26,73 €_____9,34 €____17,39 €
__4________02.01.21___179,37 €____24,57 €_____8,58 €____15,99 €
__5________02.02.21___179,37 €____22,78 €_____7,96 €____14,82 €
__6________02.03.21___179,37 €____20,99 €_____7,39 €____13,60 €
__7________02.04.21___179,37 €____19,19 €_____6,76 €____12,43 €
__8________02.05.21___72,00 €______6,98 €______2,47 €____4,51 €

Gesamt
________________________1.011,39 €__123,20 €___44,49 €___78,71 €




Pflege

Position__Verzug ab__Beitrag__Aufschlag ist__Ergebnis__Differenz
__1________02.12.20___35,23 €______1,78 €______1,81 €____-0,03 €
__2________02.01.21___35,23 €______1,66 €______1,69 €____-0,03 €
__3________02.02.21___35,23 €______1,54 €______1,56 €____-0,02 €
__4________02.03.21___35,23 €______1,41 €______1,45 €____-0,04 €
__5________02.04.21___35,23 €______1,29 €______1,33 €____-0,04 €
__6________02.05.21___35,23 €______1,17 €______1,21 €____-0,04 €
Gesamt
________________________211,38 €_____8,85 €______9,05 €____-0,20 €

Hinweis:

- Indem Schreiben steht: "Soweit Säumniszuschläge geltend gemacht werden, sind diese gem. § 193 Abs. 6 S. 2 VVG berechnet worden"

- Bei Minusbeträgen, habe ich mit dem Rechner höhere Kosten ermittelt, als verlangt wurden

Ich verstehe nicht ganz die Prozentuale-Berechnung:

- Position 1 bis 2 bei KV: "zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00%-Punkten über Basiszins"

- Position 3 bis 8 bei KV: "zzgl. 12,00% Säumniszuschläge"

- Pflege komplett: "zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00%-Punkten über Basiszins"

Wie beantrage ich eine Verlängerung der Zahlfrist, bis z.B. mir der Anwalt die Kosten aufgedröselt hat?
Per E-Mail, damit ich ein Beleg habe, dass ich mich gemeldet bzw. Ausklärung gewünscht habe?


Vielen Dank im Voraus











0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von cybername):
Wie beantrage ich eine Verlängerung der Zahlfrist, bis z.B. mir der Anwalt die Kosten aufgedröselt hat?

Idealerweise mit Zustellnachweis.



Zitat (von cybername):
Per E-Mail, damit ich ein Beleg habe, dass ich mich gemeldet bzw. Ausklärung gewünscht habe?

Da frage ich mich, wie dieser Belegen denn aussehen soll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cybername
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Da frage ich mich, wie dieser Belegen denn aussehen soll?


Ich dachte, der E-Mail-Verlauf wäre ein gültiger Nachweis, aber die Aussage:

Zitat:
Idealerweise mit Zustellnachweis.


... hat das geklärt.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von cybername):
Ich dachte, der E-Mail-Verlauf wäre ein gültiger Nachweis, aber die Aussage:

Ja, durchaus.
Das Problem ist nur, wenn Dir auf die öetzte E-Mail nicht entsprechend geantwortet wird, hängst Du erst mal in der Luft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hi,
mal eine Zwischenfrage.
Du hast geschrieben, dass Du von der Selbstständigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis gewechselt hast.
Verdienst Du in diesem mehr als 5.362,50 Euro pro Monat?

Wenn nicht, musst du vom Gesetz her in die ges. KV.
Sollte dies der Fall sein, dürften die gesamten Beträge haltlos sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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