Hohe Inkassokosten, obwohl jahrelang gezahlt!

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Inkassokosten, obwohl jahrelang gezahlt!

Guten Morgen!

Ich habe immer noch Schulden bei einem großen Versandhaus aus einer vergangenen Beziehung, in der von meinem Account aus etwas bestellt und einfach nicht gezahlt wurde. Man sollte bei einer bevorstehenden Scheidung also besser um so mehr auf seine Daten achten…

Nundenn! Die Hauptforderung besteht seit dem 31.01.2012 mit einer Summe von 2384,95 EUR. Seither bezahle ich jeden Monat 25 EUR und wollte nun gerne die Restsumme komplett begleichen. Andere Zahlungen gingen bzgl. der Scheidung bisher einfach immer vor! Mir liegen 2 Forderungen vor = Originalforderung des deutschen Inkasso Dienstes vom 31.01.2012 und die aktuelle Restforderung.


Original vom 31.01.2012::

Hauptforderung: 2384,95 EUR
Mahnkosten Auftraggeber: 12,00 EUR
Inkassovergütung: 435,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 40,90 EUR
Anwalts- /Vefahrensgebühr: 21,01 EUR
Vorgerichtliche Kosten: 44,50 EUR

= Gesamtforderung: 2938,86 EUR


JETZT möchte ich die Restforderung mit einer Zahlung komplett begleichen und habe vom Inkassobüro ein Schreiben mit der Restsumme eingefordert und bin fast vom Stuhl gefallen!! Wohlbemerkt, ich habe jeden Monat (also bis heute 61 Monate) insgesamt 1525 EUR gezahlt!!


Aktuelle Restforderung vom 01.03.2017:

Hauptforderung: 2384,95 EUR
Mahnkosten: 12,00 EUR
Inkassovergütung: 435,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 40,90 EUR
Anwalts- /Verfahrensgebühr: 21,01 EUR
Vorgerichtliche Kosten: 44,50 EUR
Zinsen bis 01.03.2017: 926,71 EUR
Abzüglich bisheriger Zahlungen: 1525,00 EUR

= Gesamt-Restforderung: 2426,17 EUR

Sollte ich in den nächsten 7 Tagen überweisen, so würde man mir 2000 EUR anbieten können.
WAS ist hier bitte passiert?? Wo sind meine 1525 EUR hin??

Ich möchte immer noch die gesamte Forderung begleichen, weiß nun aber nicht welchen Betrag ich zahlen soll. Alles aber auf gar keinen Fall! Ich habe z.B. gelesen, dass die Inkassogebühr sich nach den Anwaltsgebühren berechnen lässt. Ein Anwalt nimmt i.d.R. 0,5% was bei der Hauptforderung ca. 145 EUR Gebühren/Kosten nach Nr. 2300 VV RVG macht.

-- Editier von Fassungslos2017 am 07.03.2017 09:33

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34 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Hier fehlen noch ein paar Informationen:

Die Forderung ist nicht tituliert, oder?

Zitat:
Seither bezahle ich jeden Monat 25 EUR und wollte nun gerne die Restsumme komplett begleichen.


Wie wurde das vereinbart? Gibt es dazu etwas schriftliches? Überweist du mit einem speziellen Verwendungszweck?

Zitat:
WAS ist hier bitte passiert??


Es wurden Verzugszinsen berechnet. Das ist auch grundsätzlich in Ordnung. Ob die Berechnung korrekt ist kann man bei Gelegenheit nachprüfen.

Zitat:
Wo sind meine 1525 EUR hin??


Die wurden doch mit der Forderung verrechnet.

Zitat:
Ich möchte immer noch die gesamte Forderung begleichen, weiß nun aber nicht welchen Betrag ich zahlen soll.


Das ergibt sich dann, wenn du die Rückfragen beantwortest

Zitat:
Ein Anwalt nimmt i.d.R. 0,5% was bei der Hauptforderung ca. 145 EUR Gebühren/Kosten nach Nr. 2300 VV RVG macht.


Diese Berechnung ist falsch, ein Inkassobüro berechnet nach RVG und dessen Gebühren sind nach Forderungshöhe gestaffelt. Die Inkassogebühren scheinen aber trotzdem überhöht.

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#2
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Forderung ist nicht tituliert. Als ich die Forderung damals erhielt, rief ich dort an und fragte zunächst wie es dazu kam und bat eine Ratenzahlung als Möglichkeit an. Dies wurde dann auch angenommen. Ich überweise monatlich einen Festbetrag mit einem bestimmten Verwendungszweck.

Dass meine 1525 EUR verrechnet wurde kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich mir die Summe der ersten Forderung ansehe und dann die Forderung des Restbetrages, dann ist der Restbetrag nur unwesentlich geringer als die Gesamtforderung aus 2012. Der nette Herr am Telefon hatte mir dann gerade gesagt, dass ich zunächst deren Kosten zahle und erst wenn diese beglichen sind, meine Einzahlungen auf die eigentliche Hauptforderung gehen. Er sagte mir aber auch, wenn ich weiterhin 25 EUR zahle, werde ich auch in 20 Jahre noch abzahlen...

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Fassungslos2017):
Dass meine 1525 EUR verrechnet wurde kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich mir die Summe der ersten Forderung ansehe und dann die Forderung des Restbetrages, dann ist der Restbetrag nur unwesentlich geringer als die Gesamtforderung aus 2012.


Nochmal gucken:

Zitat (von Fassungslos2017):
Zinsen bis 01.03.2017: 926,71 EUR




Würde bei der anerkannten Forderung auf den Vergleich (2.000 Euro) eingehen, meine persönliche Meinung.
Aber nicht noch mit Vergleichsgebühren abzocken lassen.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich überweise monatlich einen Festbetrag mit einem bestimmten Verwendungszweck.


Ja, und der wäre?

Zitat:
Dass meine 1525 EUR verrechnet wurde kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich mir die Summe der ersten Forderung ansehe und dann die Forderung des Restbetrages, dann ist der Restbetrag nur unwesentlich geringer als die Gesamtforderung aus 2012


Die 926,- Zinsen hast du doch selbst in deinem Beitrag genannt. Du hast bisher also größtenteils nur Zinsen gezahlt. Oder was verstehst du jetzt nicht?

Zitat:
Der nette Herr am Telefon hatte mir dann gerade gesagt, dass ich zunächst deren Kosten zahle und erst wenn diese beglichen sind, meine Einzahlungen auf die eigentliche Hauptforderung gehen.


Das ist auch korrekt so, es sei denn du bestimmst selbst wofür die Zahlungen verwendet werden sollen (deswegen die Frage nach dem Verwendungszweck). Wenn du das nicht tust, ist das doppelt blöd: Die Hauptforderung bleibt ewig bestehen und du zahlst zudem Positionen, die höchst strittig sind und die der Gläubiger vor Gericht vermutlich nie durch bekommen hätte.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Handelt es sich um Otto oder eine der Otto-Töchter, sowie um EOS DID?

Zitat:
Es wurden Verzugszinsen berechnet. Das ist auch grundsätzlich in Ordnung. Ob die Berechnung korrekt ist kann man bei Gelegenheit nachprüfen.

Nach Basiszins-Rechner ist es nur rund die Hälfte.

Beantworte bitte mal, ob es in der Sache einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gibt und was da alles an Gebührenpositionen drauf steht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, Otto bzw. EOS DID. Ich würde allerdings auch gerne mal wissen, welche Kostenpunkte (z.B. Kontoführungsgebühren) ich gar nicht zahlen brauche. Und die Inkassovergütung ist auch zu hoch. Mein Vorhaben geht eher in die Richtung, dem Inkassobüro einen Fixbetrag zu überweisen und alle andere Kosten übers Gericht einklagen zu lassen (Rechtschutz vorhanden!). Spätestens dort müssen die ja ihre hohen Forderungen rechtfertigen.

Wie gesagt, Mahnbescheid als auch einen Vollstreckungsbescheid gab es nicht. Es kam direkt eine Forderung von der Inkasso. Die genannten Gebührenpositionen stehen im Eingang bereits. Aber auch hier gerne nochmal:

Hauptforderung: 2384,95 EUR
Mahnkosten: 12,00 EUR
Inkassovergütung: 435,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 40,90 EUR
Anwalts- /Verfahrensgebühr: 21,01 EUR
Vorgerichtliche Kosten: 44,50 EUR
Zinsen bis 01.03.2017: 926,71 EUR
Abzüglich bisheriger Zahlungen: 1525,00 EUR

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt, Mahnbescheid als auch einen Vollstreckungsbescheid gab es nicht

Dann würde ich dem Inkasso folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso.
Sie werden mir binnen 14 Tagen eine korrigierte Forderungsaufstellung vorlegen.
1. Die Inkassogebühren werden gestrichen. Sie sind eine 100% Otto-Tochter und erbringen gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstleistung.
2. Die Kontoführungsgebühren sind frei erfunden und werden von mir nicht gezahlt.
3. Anwalts-/Verfahrensgebühr: Für was soll das sein? Es gibt keine mir bekannten Gerichtsverfahren o.ä. Ich erwarte die Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu diesem Posten
4. Vorgerichtliche Kosten: Was soll das sein? Ich erwarte die Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu diesem Posten.
5. Zinsen: Laut Basiszinsrechner sind vom 31.1.2012 bis heute nur etwa die Hälfte der Zinsen angefallen. Durch meine Zahlungen müsste das noch deutlich weniger sein.
Sie werden mir die korrigierte Forderungsaufstellung nicht als Zusammenfassung liefern, sondern in Form eines Kontoauszuges, insbesondere zur Prüfung der Korrektheit der Zinsberechnung.
Bei Weigerung, die Korrekturen vorzunehmen behalte ich mir Beschwerde beim Aufsichtsgericht, sowie negative Feststellungsklage vor. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern und ich werde auch keine weitere Warnung aussprechen."

Dann abwarten, was kommt. Ganz grob überschlagen liegt die offene Restschuld bei vielleicht 1200€ bis 1300€. Müsste man ggf. mal im Detail nachrechnen.

-- Editiert von mepeisen am 07.03.2017 11:34

Signatur:

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#8
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dort nun nochmals angerufen und mir die einzelnen Punkte erklären lassen. Man hat nicht bestritten, dass man mit Otto zusammenarbeitet bzw. als ein Unternehmen tätig ist. Dennoch liegen hier einmal etwas über 200 EUR Inkassovergütung UND etwas über 200 EUR Vergleichskosten aus 2012 vor, woraus sich dann die 435,50 EUR Inkassovergütung auf meiner Forderung ergibt.

Von Kontoführungsgebühren will man plötzlich nichts wissen und die Anwalts- und Verfahrensgebühr in Höhe von 21,01 EUR sind für den Mahnbescheid den man mir angeblich zugeschickt hatte. Die monatlichen Zinsen liegen bei 12 EUR. Ich soll mich nun schriftlich an die Leute wenden und dann wird man sehen. Am Telefon bat man mir einen Nachlass von 200 EUR an, dennoch hab ich nicht zugesagt.

-- Editiert von Fassungslos2017 am 07.03.2017 11:56

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ganz wichtig: Mit Inkassos telefoniert man nicht!

Lasse dir alles schriftlich geben, sonst kann sich später keiner mehr daran erinnern und du kannst nichts beweisen. Ob man dir am Telefon etwas sagt, oder ob in China ein Sack Reis umfällt...

Schicke, wie von @mepeisen vorgeschlagen einen Brief per Einschreiben und warte auf die schriftliche Antwort.

Wie war denn nun der Verwendungszweck bei deinen bisherigen Überweisungen?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#10
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

EIne Frage: Da der Inkassodienst ein Unternehmen von Otto ist, fallen die Inkassogebühren aus meiner Rechnung raus. Wie sieht es mit den Zinsen aus? Mahngebühren der Auftraggeber (Otto)? Das fertige Schreiben stelle ich gleich hier rein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist mein Schreiben (Punkt 7 mit den Zinsen fehlt noch!!!)




Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. unseres Telefonats vom heutigen Tag gegen 11:30 Uhr erhalten Sie hiermit wie besprochen eine schriftliche Rückmeldung.

Mein Grundanliegen ist und war die einmalige Begleichung der o.g. Forderung. Am 02.03.2017 erhielt ich auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Restforderung. Nachdem ich nunmehr feststellte dass einzelne Kostenpunkte rechtswidrig sind, erhalten Sie sodass meine schriftliche Begründung:

1. Die Hauptforderung beläuft sich auf eine Gesamthöhe von 2384,95 EUR. Diese wird nicht bestritten, sondern mit einer monatlichen Ratenzahlung i.H.v. 25,00 EUR sukzessiv reduziert. Meine monatlichen Raten dienen primär der Reduktion der Hauptforderung.

2. Mahnkosten Ihrer Auftraggeberin werden von mir in voller Höhe erstattet, da hierunter auch Kosten für eine Briefzustellung fallen. Ob diese tatsächlich in einer Höhe von 12,00 EUR angefallen sind, lasse ich unbeachtet.

3. Die vollständige Inkassovergütung i.H.v. 435,50 EUR werden mit folgender Begründung abgelehnt:
Bei Ihrem Inkassounternehmen handelt es sich um ein 100%-Tochterunternehmen Ihrer Auftraggeberin. Dies bedeutet, dass Sie gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstleistung erbringen.

4. Kontoführungsgebühren i.H.v. 40,90 EUR können nicht vom Schuldner verlangt werden. Ferner haben Sie mir telefonisch bestätigt, dass solche Kosten - anders wie auf meinem Forderungsbescheid - nicht in Ihrem System auftauchen


5. Die Anwalts- und Verfahrensvergütung i.H.v. 21,01 EUR werden vollständig abgelehnt, da weiter oben bereits der Kostenpunkt über Mahnkosten aufgezeigt wurde. Ferner sei mir nicht bekannt, dass Ihnen Kosten für einen Rechtsanwalt entstanden sind, oder bereits ein Gerichtsverfahren angestrebt wurde.

6. Gerichts- und Vollstreckungskosten i.H.v. 44,50 EUR werden ebenfalls vollständig abgelehnt, da es weder zu einem Gerichtsverfahren, noch zu einer Vollstreckung kam.

7.

8. Mit Ihren Angaben übereinstimmend wurden von mir bisher 1525,00 EUR gezahlt, sodass sich die Hauptforderung auf 859,95 EUR reduziert hat.


Abschließend biete ich Ihnen an, die Forderung mit einer Summe i.H.v. xxxx,00 EUR vollständig zu begleichen. Alle weiteren Forderungen ggü. meiner Person müssen dann von Ihnen über ein Gerichtsverfahren geltend gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Beantworte mal bitte folgende Fragen
Wie war der V-Zweck bei den Zahlungen?
Wie wurde die Vereinbarung getroffen (schriftlich oder telefonisch)?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verwendungszweck ist bei der Überweisung die Forderungsnummer. Die Zahlungsvereinbarung wurde schriftlich getroffen. Ich erhielt damals die Hauptforderung mit allen Inkassokosten und rief dann dort an, dass ich eine Ratenzahlung anbieten kann. Dann erhielt ich ein Formular in dem ich meine persönlichen Finanzen vorlegen und ausfüllen muss. Dann kam wenige Tage später der Zahlungsbescheid mit 25 Euro im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Die Zahlungsvereinbarung wurde schriftlich getroffen. Ich erhielt damals die Hauptforderung mit allen Inkassokosten und rief dann dort an, dass ich eine Ratenzahlung anbieten kann. Dann erhielt ich ein Formular in dem ich meine persönlichen Finanzen vorlegen und ausfüllen muss. Dann kam wenige Tage später der Zahlungsbescheid mit 25 Euro im Monat.


Sorry, aber das war ein großer Fehler. Damit sind dann aus meiner Sicht die gesamten Nebenforderungen anerkannt. Natürlich gilt das nicht für die Zinsen - die sind offensichtlich überhöht und hier sollte man eine Forderungsbereinigung verlangen

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die monatlichen Zinsen liegen bei 12 EUR

5 Jahre mal 12 Monate mal 12€ = 720€ und keine 926€. Also eine glatte Lüge.

Ich würde folgenden Satz ergänzen in dem Schreiben:
"Die Zinsen wurden mir telefonisch mit 12€ monatlich angegeben. Bei 5 Jahren summiert sich das auf 720€ und nicht auf 926€. Zudem weise ich so eine Zinsberechnung zurück. Erstens muss mit 5% über Basiszins gerechnet werden und zweitens reduzieren sich die Zinsen durch meine monatlichen Zahlungen der Hauptforderung entsprechend. Ihre Zinsberechnung ist falsch."
Zudem noch
"Aufgrund der massiven Täuschungen ihrerseits ziehe ich meine Unterschrift unter eine entsprechende Rateneinigung zurück. Sie haben mich absichtlich über die Rechtsgrundlage der erfundenen Inkassogebühren getäuscht. Ich behalte mir zudem Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges vor."

Ruhig deutlich werden, kein Blatt vor dem Mund. Leute, die dich so anlügen, um dich tausende Euros rechtswidrig zu erschwindeln, die haben es nicht anders verdient.

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Forderung und die Verrechnung wurden von dir mit dem Formular und den bisherigen Zahlungen anerkannt. Die werden eine andere Verrechnung ablehnen und dir die Kopie senden. Ob da noch was zu ändern ist kann dir ggf ein RA sagen wenn du ihm eine detaillierte FA vorlegst.
12€ Zinsen fallen beim jetzigen Forderungsstand an, der war aber ja schon mal höher. Grob überschlagen dürften die Zinsen in etwa hinkommen. Der Zinssatz war vor 5 Jahren auch höher.

Was gedenkst du anzubieten als Vergleich?


-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 07.03.2017 17:59

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Grob überschlagen dürften die Zinsen in etwa hinkommen

Keine Ahnung, wo du deine Zahlen her hast.
Wenn man den Basiszins-Rechner befragt kommt für die Hauptforderung folgendes heraus:
544,3348 €

Selbst wenn man die ursprüngliche Forderung nimmt, also die fast 3000€, kommt mit dem Basiszinsrechner ein Zinsbetrag von lediglich 670,7577€ heraus.

Das ist weit entfernt von dem, was das Inkasso haben will.

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#18
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Andre Frage : wie ist Dein score ?
Evtl lohnt sich ein Vergleich ?

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#19
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute!

Ich hatte mich ja mit Hilfe dieses Forums schriftlich an den Deutschen Inkassodienst gewannt und bat diesen eine Einmalzahlung unter Berücksichtigung der fehlerhaften Kostenpunkte an. Der Inhalt dieses Schreibens ist weiter oben im Thema zu lesen. Heute kam dann die Antwort:

Als Erklärung für deren Inkassogebühren wird angegeben, dass diese Kosten seit Oktober 2013 gesetzlich in der Höhe geregelt sind. Außerdem wird schriftlich zugegeben, dass der Deutsche Inkassodienst mit der Otto GmbH verbunden ist, doch dies hätte mit den Inkassogebühren nichts zu tun. Ferner - so deren Aussage - mag eine Konzertforderung zwar wie eine eigene Forderung anzusehen sein, Inkassogebühren werden dadurch dennoch nicht ausgeschlossen und müssen von mir erstattet werden.

Plötzlich sind doch Kontoführungsgebühren entstanden! Und zwar dafür, dass alle Daten meiner Person die mit dieser Forderung im Zusammenhang stehen, kontomäßig erfasst wurden. Solche Kosten können allerdings seit November 2013 nicht mehr eingefodert werden, dennoch sind alle bis dahin angefallenen Kontoführungskosten nun als Verzugsschaden von mir zu erstatten.

Angeblich wurde gegen mich im Januar 2013 ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid erwirkt, den ich allerdings noch nie gesehen habe! Für diesen Bescheid werden gerichtliche Kosten verlangt. Frage:

Nun den Einmalbetrag den ich dem Inkassounternehmen zur Begleichung anbat zahlen und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, wo die dann ihre restlichen Kosten einklagen können? So langsam komme ich mir dumm vor, mich mit solchen Leuten zu "messen"...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Fassungslos2017):
Angeblich wurde gegen mich im Januar 2013 ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid erwirkt, den ich allerdings noch nie gesehen habe! Für diesen Bescheid werden gerichtliche Kosten verlangt.


Ich würde jetzt an deiner Stelle erst mal SCHRIFTLICH (am Besten per Einwurf-Einschreiben) eine Kopie dieses angeblichen Vollstreckungsbescheids anfordern. Frist zu einem Datum ca. 17 Tage in der Zukunft (14 Tage Frist und 3 Tage Postlaufzeit) setzen.

Bist du zwischen dem Bestehen der Hauptforderung und dem Monat dieses Vollstreckungsbescheids einmal umgezogen?

Die Erklärungen vom DID zu den konzerninternen Inkasso- und den Kontogebühren sind Unsinn, zumal du diesen bereits widersprochen hast, aber eine bekannte Masche bei denen.

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#21
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich bin ein mal umgezogen. Allerdings habe keinen Vollstreckungsbescheid erhalten!

Wie hoch ist denn das Risiko bei Gericht gegen dieses Inkasso Unternehmen und deren Lügenmasche zu verlieren? Gibt es da Erwarungswerte?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie haben sich seit 2012 nach Strich und Faden ausnehmen lassen.
Jeden Tag steht ein Dummer auf.

Zitat:
Ich habe immer noch Schulden bei einem großen Versandhaus aus einer vergangenen Beziehung, in der von meinem Account aus etwas bestellt und einfach nicht gezahlt wurde. Man sollte bei einer bevorstehenden Scheidung also besser um so mehr auf seine Daten achten…


Schon alleine die Hauptforderung hätten Sie nicht zahlen müssen, da zwischen Otto und Ihne gar kein Vertrag bestand. Das ändert auch nicht der Datenmissbrauch.

Zitat:
Die Zahlungsvereinbarung wurde schriftlich getroffen. Ich erhielt damals die Hauptforderung mit allen Inkassokosten und rief dann dort an, dass ich eine Ratenzahlung anbieten kann. Dann erhielt ich ein Formular in dem ich meine persönlichen Finanzen vorlegen und ausfüllen muss. Dann kam wenige Tage später der Zahlungsbescheid mit 25 Euro im Monat.


Damit ist der Drops gelutscht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Damit ist der Drops gelutscht.

Nein. denn wenn das ganze auf Täuschungen basiert, kann man es nachträglich angreifen. Die Täuschung ist hier, dass man konzerninternes Inkasso bezahlen muss und das dies gesetzlich auch so geregelt sei.

Ich würde, wie hier schon steht, die sofortige Vorlage des angeblich existierenden VB verlangen. Sofern der damals auf der falschen Adresse erwirkt wurde, kannst du binnen 14 Tagen ab erstmaliger Sichtung noch Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Als Begründung: Wurde nicht korrekt zugestellt und als Beweis ggf. eine Kopie der Meldeauskunft vorlegen, wo drin steht, dass du da schon nicht mehr gewohnt hattest.

Dem Inkasso würde ich dann im Anschluss schreiben: "Offenbar haben Sie mich nicht verstanden. Dem fehlerhaft zugestellten Vollstreckungsbescheid habe ich widersprochen. Ich diskutiere weder über ihre absurden Rechtsansichten zu konzerninternen Inkassogebühren oder Kontoführungskosten, noch diskutiere ich über Kosten aus einem fehlerhaft zugestellten und inhaltlich falschen Vollstreckungsbescheid. Sie werden unverzüglich die Forderungsaufstellung korrigieren oder wir diskutieren das vor Gericht aus. Weitere Erklärungsversuche können Sie sich sparen. ich behalte mir im übrigen Beschwerde beim Aufsichtsgericht und ggf. auch eine Anzeige vor. Denn schließlich wollen sie sich mit bewusstem verschleiern der Konzernabhängigkeit und mit bewussten falschen Angaben zur Rechtslage rechtswidrig zu meinen Lasten bereichern. Das ist in meinen Augen gewerblicher Betrug."
EOS braucht deutliche Worte, sonst stellen die sich regelmäßig doof und tun so, als wüssten sie nicht, was man will.

Signatur:

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#24
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun soeben dort angerufen und darum gebeten, mir diesen Vollstreckungsbescheid zukommen zu lassen. Diesen wird man mir nun per Mail zusenden (nicht an meine private, sondern eine Spam-Adresse!). Angeblich wurde die Forderung tituliert und es liegt alles schriftlich vor. Bekannt ist mir nichts, denn ich habe zu keiner Zeit einen solchen Vollstreckungsbescheid erhalten. Ich weiß ja nicht, erhält man solch einen Bescheid gegen Unterschrift per Post oder liegt der einfach im Postkasten??? Erhalten habe ich wie gesagt keinen! Zugestellt wurde er laut deren Aussage dennoch an meine damalige korrekte Adresse.

Zu diesen Inkassokosten steht das Unternehmen nach wie vor mit einer festen Aussage: ich habe zu zahlen, da es gesetzlich so festgelegt ist. Kann ich mich irgendwo über deren Aussagen bzgl. der Gebühren erkundigen (mal beim Gericht anrufen?!) oder macht es Sinn erstmal alle Zahlungen einzustellen und die Angelegenheit vor dem Gericht zu klären? Wäre solch ein Vorgehen im Fall des Verlierens mit hohen Kosten für mich verbunden??

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der VB wird amtlich zugestellt. Im Prinzip so etwas wie ein Einwurf-Einschreiben.

Bezahlen musst du so oder so ja noch etwas. Die Zahlungen einzustellen, bringt erst mal nicht viel.
Ich würde erst mal abwarten, bis der Titel vorgelegt wird und dann mal genau prüfen, was da los war.

Was die konzerninternen Inkassokosten angeht: Da kann man sich ggf. beim Aufsichtsgericht (Amtsgericht Hamburg) mal beschweren. Dort mitteilen, dass man damals getäuscht wurde, dass die nie verraten haben, dass sie zu Otto gehören und dass sie rechtswidrig behaupten, gesetzlich sei geregelt, dass man auch konzerninternes Inkasso bezahlen muss. Man möge denen doch mal solche falschen Behauptungen verbieten. So eine Beschwerde kostet nur Briefporto.

Ich würde aber erst mal abwarten, was da mit dem angeblichen Titel herauskommt. Denn wenn die Inkassokosten tituliert sind und du dagegen nicht wegen falscher Adresse ankommst, wird es schwer bis unmöglich. Leider ist das so.

Signatur:

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#26
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

So etwas hätte ich sicherlich mit bekommen!

Da ich nun immer noch keine Mail mit dem besagten VB erhalten habe, rief ich die Damen nochmals an. Und siehe da, jedes Mal werde ich weggedrückt. Dann habe ich in der Hauptstelle angerufen und wurde mit einem neuen Mitarbeiter verbunden. Dieser sagte mir, dass die Mail (kein Schreibfehler etc.) vor gut 10 Minuten an mich verschickt wurde. Es kann also durchaus sein, dass eine Mail erst nach einigen Stunde ankommt, sodass ich nochmals warten soll... Ääääh, ist klar...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst ja bis morgen mal warten und falls nichts kommt, mal schriftlich anfordern. Da anzurufen bringt gar nichts. Oder man verpackt das auch in die Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Nach dem Motto "Angeblich sei ein Titel vorliegend, den ich aber nie erhalten habe. Trotz mehrfacher Reklamation wurde verweigert, mir den Titel in Kopie zu zusenden, daher gehe ich von einer Lüge aus."
Du kannst dir auch parallel das Mahngericht nennen lassen und das Aktenzeichen und dann dort mal einen Aktenauszug anfordern.

Signatur:

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#28
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Fassungslos2017):
Da ich nun immer noch keine Mail mit dem besagten VB erhalten habe, rief ich die Damen nochmals an. Und siehe da, jedes Mal werde ich weggedrückt. Dann habe ich in der Hauptstelle angerufen und wurde mit einem neuen Mitarbeiter verbunden.


Du scheinst ein wenig beratungsresistent zu sein. Ich kann mich der damaligen Empfehlung hier nur nochmals anschließen:

Zitat (von Shihaya):
Ganz wichtig: Mit Inkassos telefoniert man nicht!

Lasse dir alles schriftlich geben, sonst kann sich später keiner mehr daran erinnern und du kannst nichts beweisen. Ob man dir am Telefon etwas sagt, oder ob in China ein Sack Reis umfällt...


Fordere den Vollstreckungsbescheid in Kopie per Einwurf-Einschreiben unter Fristsetzung (ein genaues Datum nennen) an. Wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass der Vollstreckungsbescheid vorliegt, würde ich an deiner Stelle wie von mepeisen empfohlen eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Fassungslos2017
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mir liegt nun ein Vollstreckungsbescheid vom 10.01.2013 des Amtsgericht Hamburg vor. Am 10.12.2012 wurde mir ein Mahnbescheid zugestellt. Im Dezember 2012 befand ich mich allerdings gerade in einem Umzug, sodass ich dieses Mahnbescheid gar nicht erhalten habe. Wahrscheinlich hat sich mein Umzug nur um wenige Tage überschnitten und der Postbote hat - wie so oft wenn ich nicht da war - die Post einfach in den Postkasten gelegt. An meinem Postkasten befand sich nie ein Name, allerdings an der Klingel! Hm... Das ist nun wirklich Mist!!

In dem Vollstreckungsbescheid steht dann jedoch meine Adresse nach dem Umzug. Diese ist also korrekt. Dennoch habe ich diesen Vollstreckungsbescheid NIE erhalten. Ich sehe diesen nun zum ersten Mal!

Aber: Im Vollstreckungsbescheid steht geschrieben, dass es sich bei der Hauptforderung um eine Warenlieferung vom 17.01.2012 handelt, ich aber bereits Zinsen ab dem 30.11.2011 zahlen soll??! Die Daten des Bescheids stimmen hinten und vorn nicht überein!

-- Editiert von Fassungslos2017 am 30.03.2017 16:47

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In dem Vollstreckungsbescheid steht dann jedoch meine Adresse nach dem Umzug. Diese ist also korrekt. Dennoch habe ich diesen Vollstreckungsbescheid NIE erhalten. Ich sehe diesen nun zum ersten Mal!

Du kannst ggf. eine Aktenkopie vom AG Hamburg anfordern. Vielleicht gab es da komische Dinge hinsichtlich der Zustellung. Die Beweislast liegt aber ansonsten bei dir. Wenn du nicht beweisen kannst, den VB nie erhalten zu haben, gilt er als zugestellt. Der Zusteller hat dafür unterschrieben.

Was steht hinsichtlich der Inkassokosten u.ä. auf dem VB?

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