Hohe Zinsen bei Inkasso EOS rechtens?

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
AlexBerlin123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Zinsen bei Inkasso EOS rechtens?

Hallo Forum Freunde!
Meine Frau hat in der Vergangenheit (97/98) wo sie mich noch nicht kannte ein trauriges Leben, in den Zahlungen wohl nicht getätigt wurden!Und dabei entstanden auch Titel!Die meisten hat sie über Jahre beglichen und kann diese auch ihren Unterlagen zuordnen!Nun meldet sich EOS mit 2 Forderungen:
1.
https://www.directupload.net/file/d/5635/enxl64uv_jpg.htm
Diese Forderung oben ist in ihren Unterlagen ersichtlich und auch Grund einer Schufaeintragung!Also berechtigt!
2.
https://www.directupload.net/file/d/5635/5qdawhbb_jpg.htm
Diese ist Unbekannt!

EOS hat nach Aufforderung keine Titelkopien mir übergeben.
Meine Nerven liegen schon blank vom vielen lesen ,mir platzt der Kopf und ich will die Sache aus der Welt haben und bin trotz der Unbekannten 2. FORDERUNG schon gewillt beides zu zahlen!

Nun meine Fragen:
Wie ist das mit den Zinsen?
Ich habe gelesen das Zinsen "nach Rechtsprechung"nach 3 Jahren verjähren?
Die Titel sind von 97/98 und EOS hat sich seit her nicht gemeldet.
Ich sehe in der Forderungsaufstellung beider Forderungen das sie jeweils ca 20€ gezahlt haben soll ? Ob das eine Ratenvereibarung war kann ich nicht beantworten.
ÄNDERT DAS WAS AN DER VERJÄHRUNG DER ZINSEN!
Ich finde es eigenartig 2 verschiedene Zins% (siehe linksbilder ,unten/letzter Satz.
Falls Jemand Tipps hat,wie ich mit EOS jetzt schreiben sollte vielleicht mit Textvorlage wäre ich erleichtert!
DANKE FÜR EURE HILFE UND SORRY DER SCHLECHTEN BILDER IM LINK!
Versteht mich bitte,bezahlen JA aber über 820€ Zinsen ohne sich mal zu melden (Schadenminderungspflicht?) Verstehe ich nicht ob das richtig ist?

MfG Alex


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(632 Beiträge, 139x hilfreich)

Die Zinssätze ändern sich 2x im Jahr. Einmal zu Januar & einmal zu Juli.
Aktuell sind folgende Zinssätze & damit auch die Zinsberechnung aus deinen Schreiben ab Juli falsch.

Es sind 4,12 % p.a. seit dem 01. Juli 2019 - Verbraucher
Als Unternehmer, wären es seit 01. Juli 2019 > 8,12% p.a.

Um nun die exakten Zinsen zu berechnen, müsste man die letzten Jahre zurückschauen wie dort die Zinssätze waren. Viel Spaß dabei. Aber im Regelfall sind die geforderten Zinsen, vorsichtigt gesprochen von mir, auch für diese beiden Forderungen ungültig.

Für deine anderen Fragen, sollte in kürze jemand drauf antworten.

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gelesen das Zinsen "nach Rechtsprechung"nach 3 Jahren verjähren?
Die Titel sind von 97/98 und EOS hat sich seit her nicht gemeldet.


Das ist richtig.

Zitat:
Ich sehe in der Forderungsaufstellung beider Forderungen das sie jeweils ca 20€ gezahlt haben soll ? Ob das eine Ratenvereibarung war kann ich nicht beantworten.
ÄNDERT DAS WAS AN DER VERJÄHRUNG DER ZINSEN!


Wann wurden die 20 Euro gezahlt ? Wenn regelmäßig Raten gezahlt werden, setzt auch keine Zinsverjährung ein.

Zitat:
ch finde es eigenartig 2 verschiedene Zins% (siehe linksbilder ,unten/letzter Satz.


Nicht darüber nachdenken. Entweder steht davon etwas im Vollstreckungsbescheid oder die Zinssätze wurden von den Bearbeitern in der Mittagspause gewürfelt.

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#3
 Von 
AlexBerlin123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Hausfrau66

Danke Dir erstmal!!

Zu:
Wann wurden die 20 Euro gezahlt ? Wenn regelmäßig Raten gezahlt werden, setzt auch keine Zinsverjährung ein.

Laut den Kostenaustellungen am 19.7.96 insgesammt 20,46€ und die der anderen Kostenaufstellung vom 10.6.98 25,23€ so wie es da aussieht zu diesen Datum !

MfG Alex

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Nur die beiden Zahlungen 1996. Dann werden keine regelmäßigen Zahlungen getätigt und die Zinsverjährung ist zu gewähren.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Es gelten leider auch die Zinssätze, die im Titel stehen. Wenn da diese höheren Zinsen drin stehen, hat man kaum Chancen, dagegen anzukommen. Mal abgesehen von der Verjährung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
AlexBerlin123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meine Helfer!!!

Ihr habt mir geholfen!
Geholfen auf der 1.Etappe!
Geholfen bei den Magenschmerzen die ich hatte wegen EOS!
Mit Eurer Hilfe habe ich die eine Forderung von 497€ die meine Frau auch in der Schufa stehen hat mit 134€ (ohne Deren Wucherzinsen) auf 201€ reduzieren können! Was man Schuldig ist plus etwas Verwaltungsgebühren ist ok!

Für Euch die hier genauso lesen wie ich das tat und nu wissen wollen wie ......

Von mepeisen habe ich per PN diesen Texttipp bekommen und das war wohl juut angekommen:

Wertes Inkasso. Sie werden erneut aufgefordert, die Titel zu benennen bzw. je Forderung eine Kopie auszuhändigen. Bei Weigerung sehe ich mich gezwungen, mich beim zuständigen Aufsichtsgericht zu beschweren. Ich verweise auf §11a RDG. Im übrigen bin ich mir sicher, dass ein Großteil der Forderungen verjährt ist. Sie werden daher parallel aufgefordert, eine detaillierte und um verjährte Anteile bereinigte Forderungsaufstellung vorzulegen. Ansonsten riskieren Sie eine teure Vollstreckungsabwehrklage. Ich bin mir sicher, dass sie das nicht riskieren wollen.

DANKE DIR mepeisen!!!
Mit der anderen 1221€ Forderung die uns unbekannt ist kam bisher kein Brief....hoffentlich bleibt das so!

Ich habe immer per email geschrieben!(für die Nachwelt!)

Danke das es Euch hier gibt!!! Grüße Alex

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von AlexBerlin123):
Mit der anderen 1221€ Forderung die uns unbekannt ist kam bisher kein Brief....hoffentlich bleibt das so!


Wunschdenken..... und geholfen ist euch damit erst recht nicht, denn es schafft den Titel nicht aus der Welt!

Zitat (von AlexBerlin123):
Ich habe immer per email geschrieben!(für die Nachwelt!)


Das solltest Du per dringend nochmals per Einwurfeinschreiben versenden!
Damit dokumentierst Du zwar nichts für die Nachwelt, hast aber einen Zugangsnachweis für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.

Oder wie möchtest Du die dann folgende Aussage von EOS widerlegen " Wir haben nie eine Mail von Frau XYZ erhalten"?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Bei EOS klappt das eigentlich recht gut mit der Kommunikation per Mail. Zumindest war das bei mir so.

Da es sich hier um Telekom-Forderungen handelt, sind das sicher übernommene Bestände von Seiler&Kollegen.
Ich hatte da leider auch ziemlichen Äger mit denen. Detaillierte Forderungsaufstellungen scheinen die ganz bewusst nicht zu verschicken, ebenso Kopien von Vollstreckungsbescheiden.
Die hatte ich mir dann von den Mahngerichten besorgt.

Aus meiner Erfahrung kann man aber ganz gut einen Vergleich schließen. Ich hatte denen bei einer ähnlichen Summe ein Vergleichsangebot gemacht von 350,00 € (Hauptforderung und etwas dazu). Das hatte EOS problemlos akzeptiert. Schreib denen einfach dass eine dritte Person den Betrag zweckgebunden für den Vergleich zur Verfügung stellt. Einmal hatte ich das sogar telefonisch mit denen verhandelt (ja ich weiß, man telefoniert nicht mit einem Inkasso) und 10 Minuten später hatte ich die Bestätigung im Postfach.

Auf jeden Fall vorher die Einrede der Verjährung erheben und eine neue Forderungsaufstellung anfordern.

Natürlich muss nicht jeder so viel Glück haben. Es gibt hier genügend Threads zu EOS und die sind nicht immer vielversprechend, aber auf einen Versuch kann man es ja ankommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AlexBerlin123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi spatenklopper
Mir geht es um die Zinsen!
Wenn EOS bei der einen Forderung eingelenkt hat,gehe ich davon aus das die 2.auch korrigiert wird bzw. kommt.
Wenn diese 2.Forderung mit Titel meiner Frau tatsächlich gerechtfertigt ist wird die auch bezahlt nur geht es hier um die Zinsen!
Bislang wurde stets von EOS auf meine email geantwortet --->MIT BRIEF !
Warum soll ich jetzt ein Einwurfschreiben verfassen? Die haben doch auf das obige Schreiben reagiert also die email bekommen?
Morgen steht noch der Termin bei der Schuldnerhilfe an den Sie wahrnehmen wird.
Grüße Alex

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bevor man da weitermacht, prüft man, was das für eine Forderung sein soll. Daraus ergibt sich dann auch, was nach Zinsverjährung der tatsächlich durchsetzbare Betrag ist. Und dann macht man auf dieser Basis dann auch ggf. ein Vergleichsangebot. Nicht zuerst verhandeln, bevor man weiß, dass die Forderung echt ist bzw. der Titel wirklich korrekt zugestellt wurde.

Ich würde das bei der Schuldnerberatung nochmal ansprechen. Die werden dann gff. noch eine Frist abwarten und dann nochmal nachhaken dort. Wenn sich eine Schuldnerberatung beim Inkasso meldet, werden die auch normalerweise immer deutlich ernster genommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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