Hoist finance

31. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kelemen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hoist finance

Hallo,

ich habe hier schon viel gelesen. Aber jetzt muß ich mich selbst äußern.

Seit 3-4 Jahren bekomme ich seitens oben genannter Firma Post mit regelmäßig anderen Summen und Vorschlägen für Ratenzahlungen. Selbst ein frankierter Rücksendeumschlag lag immer dabei. Welche Inkassofirma legt schon sowas bei?
Heiligabend letztes Jahr gab es einen Brief mit dem Namen "Weihnachtsspezial- Jetzt Rate und Forderung selbst bestimmen".
Selbst ein Gläubiger wird in sämtlichen schreiben nicht erwähnt.

Jetzt ist dem allerdings so, das die mir tatsächlich einen Schufaeintrag verpasst haben. Schufa ist im Keller. Klar.
Also dort angerufen. Die Schufa fordert nun die Unterlagen an. Reagiert Hoist nicht (was sie ja laut Internet nicht so häufig tun), ist der Eintrag draußen.
Nach dieser Erledigung werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten. Gibt es hier noch weitere Leidensgenossen der Hoist Finance?

Was kann ich noch tun? Leider habe ich alle Briefe weggeschmissen.
Mahnbriefe oder gar Vollstreckungsbescheide gab es nach wie vor nicht. Soll ich die selbst anschreiben und Unterlagen anfordern? Wie kann ich das am besten formulieren? Ich möchte da nichts falsch machen. Oder ratet ihr mir da ab?
Einen Anwalt habe ich schon kontaktiert. Aber dessen Preise deckt sich in keinster Weise mit den verschiedenen Forderungen.
Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
Kelemen


-- Editiert von Moderator am 31.10.2019 19:46

-- Thema wurde verschoben am 31.10.2019 19:46




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130721 Beiträge, 41575x hilfreich)

Zitat (von Kelemen ):
Was kann ich noch tun?

Als erste mal das richtige Forum wählen.
Das Thema dieses Unterforums ist "Eure Erfahrungen mit 123Recht.de, Anregungen, Änderungswünsche..."

Verschiebung beantragt.


:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Nach dieser Erledigung werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten

Warum? Hast du denn jemals reklamiert? Du weißt im Moment nicht, ob das irgendwie erfunden ist o.ä.

Ansonsten "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich sämtliche Informationen nach §11a RDG vorzulegen. Insbesondere Informationen und ladungsfähige Anschrift des Gläubigers, Informationen zum Zustandekommen der Forderung und zum angeblich zugrundeliegenden Vertrag. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und zum einen Bußgeld beim zuständigen Aufsichtsgericht beantragen, sowie Strafanzeige erstatten. Ich diskutiere nicht. Sollten sie es erneut wagen, einen Schufa-Eintrag zu hinterlassen, werde ich ohne weitere Vorwarnung via Anwalt die Löschung erzwingen, sowie Unterlassung einklagen."

Das würde ich denen senden.

-- Editiert von mepeisen am 01.11.2019 06:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kelemen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein kurzer Zwischenstand.

Die schufa hat jetzt meinen Eintrag mit einen Widerspruch versehen. Nebst habe ich am Samstag abermals Post von Hoist bekommen. Zum Glück. Endlich wieder was in der Hand. Auch Erstmalig selbst widersprochen und alle Unterlagen wie oben genannt, angefordert.

Laut Schufa hat Hoist nun 14 Tage Zeit, eine Stellungnahme zu schreiben. Aber aufgrund meines Einwandes hätte der Eintrag nicht stattfinden dürfen. Zumal Mahnungen vorausgegangen sein müssen, was es aber nicht tat.

Die Zeit drängt für ein Eilverfahren auf Unterlassen. Also Anwalt eingeschaltet, um dem ganzen Nachdruck zu verleihen.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 303x hilfreich)

Komplett unnötig, aber du meinst, für den Anwalt Geld ausgeben zu wollen, bitte :D

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kelemen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Komplett unnötig, aber du meinst, für den Anwalt Geld ausgeben zu wollen, bitte :D


Rechtsschutz.

Wie dem auch sei, verbleibt der Eintrag bei der Schufa, wenn sich Hoist nicht innerhalb der 14 Tage meldet. Bis eben die Sache komplett geklärt ist. Und das kann bekanntlich dauern.

0x Hilfreiche Antwort

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