Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ein Schuldner bittet ein Inkassounternehmen am 14.11. um Ratenzahlung. In diesem Schreiben nennt er eine Festschreibung der Forderung zzgl. Einigungsgebühr ohne weiterer Zinsen und Kosten als Voraussetzung für die Ratenvereinbarung. Zusätzlich wiederholt er am 17.12. seine Bitte.
Nun erhält der Schuldner ein Schreiben vom IB, in dem "unserer Auftraggeberin" dem Ratengesuch zugestimmt hat.
Es wird geschrieben, dass Zahlungsrückstand dazu führt, dass die volle restliche offene Forderung in voller Höhe fällig wird und dass eine Einigungsgebühr in Höhe von 303 Euro anfällt. Von Zinsen oder weiterer Kosten ist nicht die Rede. Eine weitere Teilzahlung würde man als Zustimmung werten.
Der Schuldner versteht das nun als Ratenvereinbarung inkl. Festschreibung. Als er heute jedoch bei der Hotline des IB anrief, erzählt ihm die Mitarbeiterin sehr unfreundlich und zögernd, dass es sich um eine normale Ratenvereinbarung zzgl. Zinsen und weiterer Kosten handelt und er für so eine Festschreibung Gehaltsnachweise einreichen solle inkl. noch mal der schriftlichen Bitte um Festschreibung.
Hat das IB der Festschreibung nicht bereits zugestimmt, in dem man dem Ratengesuch in dem die Festschreibung als Voraussetzung genannt wurde, zugestimmt hat?
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IB Ratenzahlung / Festschreibung = verbindlich ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo,
stell doch mal bitte den genauen Wortlaut der Ratenbestätigung ein.
Hier kommt es auf Details an.
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" "
ok, also alle Schreiben von meiner Seite wurden per Fax verschickt.
Schreiben von 14.11.
quote:<hr size=1 noshade>Wie bereits erwähnt, kann ich die Forderung nicht mit einer Zahlung begleichen.
Da mein Einkommen zurzeit gemäß § 850 c ZPO dem Pfändungsschutz unterliegt, kann ich Ihnen auch keine Ratenzahlung anbieten, die innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen wäre, was sicherlich Ihre Vorstellung ist. Dazu weise ich noch auf den Schriftverkehr mit Ihnen und der **Bank** hinsichtlich einer Kostenminderungspflicht (§ 254 BGB ) hin.
Ich bin jedoch aufgrund meiner seit 2005 andauernden Anstellung in der Lage, Ihre Forderung gemäß einem außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung innerhalb von 72 Monaten zu tilgen. Bei einer Gesamtforderung in Höhe von 2707,36 Euro bedeutet das eine monatliche Rate in Höhe von 37,60 Euro (letzte Rate 37,76 Euro).
Wichtig für mich ist die Möglichkeit, auch höhere Raten zahlen zu dürfen um die Laufzeit zu verkürzen (höhere Zahlungen führen nicht zur Verringerung der direkt darauffolgenden Raten, sondern verkürzen nur entsprechend die Laufzeit).
Voraussetzung hierfür ist, dass mit Eingang der letzten Zahlung die genannte Gesamtforderung in Höhe von 2707,36 Euro (zzgl. Einigungsgebühr) einschl. aller Kosten, Zinsen und etwaiger Nebenforderungen endgültig erledigt ist. Sie haben das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn ich mit mindestens einer vollen Rate im Rückstand bin. Die Restforderung lebt im Falle einer berechtigten Kündigung im vollen Umfang wieder auf.
Ich hoffe hier auf Ihr Entgegenkommen und gehe davon aus, dass mein Vorschlag unter den gegebenen Umständen vernünftig ist. Um die Ernsthaftigkeit meines Vorschlages zu unterstreichen, habe ich heute eine erste eventuelle Rate in Höhe von 37,60 Euro überwiesen. Die weiteren Zahlungen würden dann stets zum 1. des Monats (Beginn 01.12.2012) erfolgen.
<hr size=1 noshade>
Es folgten noch eine Erinnerung am 08.12., ein Telefonat am 17.12. mit
anschließendem Schreiben vom 17.12.
quote:<hr size=1 noshade>Natürlich bin ich froh darüber, dass Sie mir die Möglichkeit geben, die Gesamtforderung per Ratenzahlung tilgen zu können.
Eine Sache ist in meinen bisherigen Schreiben und dem Telefonat evtl. untergegangen. Ich benötige für eine Vereinbarung Ihren Verzicht auf weitere Zinsen und Kosten.
Es gibt mehrere Gläubiger, die alle mit einer Ratenzahlung einverstanden sind. Auf der anderen Seite nehme ich Unterstützung von zahlungskräftiger Seite für die Raten in Anspruch, da ich alle Raten von meinem Lohn, der gemäß § 850 c ZPO dem Pfändungsschutz unterliegt, nicht zahlen kann.
Diese Unterstützung erwartet jedoch eine klare Zahl, eine Gesamtforderung, zu der ab Vereinbarung keine weiteren Kosten mehr hinzugerechnet werden.
So kann ich eine Quote von 100 % bieten, benötige jedoch unbedingt von Ihnen eine endgültige Höhe der Gesamtforderung, damit wir schon heute genau wissen, wann die Forderung letztendlich beglichen sein wird.
Für Ihr Entgegenkommen danke ich Ihnen schon jetzt.
<hr size=1 noshade>
Die Antwort vom 23.01.:
quote:<hr size=1 noshade>unsere Auftraggeberin hat sich mit Ihrem Ratengesuch einverstanden erklärt.
Die erste Rate in Höhe von 37,60 Euro erwarten wir bis zum 06.02.2013.
Die weiteren Raten müssen jeweils zum entsprechenden Datum des Folgemonats bei uns eingegangen sein.
Zur Einhaltung der Ratentermine empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags bei der Hausbank. Gelegentliche Abschlagszahlungen werden im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten erwartet; Die Anpassung der Ratenhöhe bleibt davon ausdrücklich vorbehalten.
Der Zahlungsrückstand mit einer Rate oder einem Teil davon führt zum Wegfall der Ratenzahlungsvereinbarung. Die jeweils noch offene Restforderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
Der Ratenvereinbarung wird unter der Voraussetzung der Übernahme der Einigungsgebühr von 303,50 Euro zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.
Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche weiterzureichen.
Mit freundlichen Grüßen <hr size=1 noshade>
Es folgten bisher Zahlungen von 37,60 Euro am 14.11., am 08.12. und am 01.01.
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-- Editiert Saubär77 am 26.01.2013 17:23
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Liste mal bitte auf, wie die ganzen gebühren zustande gekommen sind. Also wie hoch war der nicht bediente Kredit, wieviel Zinsen, wieviel Inkassogebühren usw.
Ansonsten auch darauf achten, dass der Vergleich unwiderruflich ist.
Da empfiehlt sich in einigen Punkten nochmal nachzuhaken.
Insbesondere:
quote:
Gelegentliche Abschlagszahlungen werden im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten erwartet; Die Anpassung der Ratenhöhe bleibt davon ausdrücklich vorbehalten.
Da muss man nachhaken. Das deutet darauf hin, dass man sich Widerruf und willkürliche Erhöhung der Ratenzahlung vorbehält. Auch ist wichtig, dass du in jede Zahlung/ Überweisung im Verwendungszweck "Hauptforderung" ergänzt. Damit das keine Zinsspirale des Todes wird.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Um was für eine Art Forderung handelt es sich ?
Ist tituliert ?
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
quote:
Liste mal bitte auf, wie die ganzen gebühren zustande gekommen sind.
Hauptforderung: 2419,38 €
Verzugszinsen vom 12.10.2012 bis 05.11.2012: 8,48 €
Inkassokosten: 261,50 €
Kontoführungsgebühren: 18 €
quote:
Um was für eine Art Forderung handelt es sich ?
Es handelt sich um einen Dispositionskredit.
quote:
Ist tituliert ?
nein, alle Verbindlichkeiten liegen bei IB`s ohne dass es weiterging und es wurde fast mit jedem eine Festschreibung erreicht, die schriftlich bestätigt wurde. Nur bei Infoscore lässt mich der Gedanke nicht los, dass es sich um ein "schwarzes" handelt.
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Kontoführungskosten sind Unfug.
Daneben soll sich das Inkassobüro entscheiden. Ich würde auf jedem fall den Inkassogebühren widersprechen (mit Blick auf die Einigungspauschale). Aus der Einigungspauschale würde ich die Mehrwertsteuer herausrechnen bzw. anhand der RVG-Tabelle (1,5 Gebühr, gibt irgendwas um die 241,50€ und keine über 300€). Eine Einigungsgebühr, da streiten sich die Geister aber vom Grundprinzip her handeln Inkassobüros nach RVG und die Schwelle, wann man Einigungsgebühren verlangen darf, ist vor einiger Zeit mal etwas abgesenkt worden. In meinen Augen muss das Inkassobüro auch etwas tun. Ein einfaches vom Schuldner ausgehendes "Ich will Raten zahlen" zu bestätigen gehört für mich nicht dazu. Das kann ich jedoch nicht anhand von Urteilen belegen.
Schau nochmal ob in den 2419,38€ schon Mahnkosten und ähnliches drin ist. Und ob die Höhe wirklich stimmig ist.
Bei den Zinsen scheint es sich wirklich um 5% über dem Basiszins zu handeln.
Also. Ich würde dir folgenden Text vorschlagen (ohne Gewähr dass es richtig ist).
quote:
Hallo.
Ich werde vorläufig ohne Anerkennen einer Rechtspflicht mit der Ratenzahlung weiter machen um meinen Willen auszudrücken. Die Raten, die ich bereits gezahlt habe und weiterhin zahlen werde, sind ausschließlich zu Verrechnung mit der Hauptforderung bestimmt.
Kontoführungskosten weise ich ausdrücklich zurück, ebenso die Inkassogebühren. Was soll das jeweils sein?
Die Einigungsgebühr wird nach meinen Recherchen auf die Hauptforderung berechnet und daraus ergibt sich bei 1,5 RVG Gebühr ein Betrag von 241,50€. Mehrwertsteuer wird hier ebenso nicht aufgeschlagen. Sie sind gewiss Vorsteuerabzugsberechtigt.
Sie werden zudem keinerlei Anpassungen an der Rate o.ä. vornehmen oder diese Einigung widerrufen. Erst wenn ich ausdrücklich mit einer Rate mit mindestens 10 Tagen in Verzug gerate, werden Sie mich anschreiben und mir die Chance einräumen, die rechtzeitige Zahlung nachzuweisen. Wenn ich keinen brauchbaren Beweis vorlegen kann (weil ich tatsächlich nicht gezahlt hätte), werden Sie weitere Maßnahmen einleiten dürfen. Diese Bedingungen sind nicht verhandelbar und sie werden gewiss verstehen, dass ich mich absichere um nicht einen Monat später trotz Zahlungen vor Gericht zu landen.
Nach meiner Berechnung betragen die Zinsen am Ende 328,06€ und der gesamt zu zahlende Betrag somit 2988,94€.
Anbei die errechnete Tabelle. Ich habe diese rechnung angestellt, da Sie mir eine Berechnung verweigern. Ich erwarte ihre Bestätigung dieser Berechnung zeitnah.
Beispielrechnung:
Monat, Hauptforderung, Zahlung, Zinsen (4,98% / 12), Zinsen gesamt
1 2419.38 37.60 10.04 10.04
2 2381.78 37.60 9.88 19.92
3 2344.18 37.60 9.73 29.65
4 2306.58 37.60 9.57 39.22
5 2268.98 37.60 9.42 48.64
6 2231.38 37.60 9.26 57.90
7 2193.78 37.60 9.10 67.00
8 2156.18 37.60 8.95 75.95
9 2118.58 37.60 8.79 84.74
10 2080.98 37.60 8.64 93.38
11 2043.38 37.60 8.48 101.86
12 2005.78 37.60 8.32 110.18
13 1968.18 37.60 8.17 118.35
14 1930.58 37.60 8.01 126.36
15 1892.98 37.60 7.86 134.22
16 1855.38 37.60 7.70 141.92
17 1817.78 37.60 7.54 149.46
18 1780.18 37.60 7.39 156.85
19 1742.58 37.60 7.23 164.08
20 1704.98 37.60 7.08 171.16
21 1667.38 37.60 6.92 178.08
22 1629.78 37.60 6.76 184.84
23 1592.18 37.60 6.61 191.45
24 1554.58 37.60 6.45 197.90
25 1516.98 37.60 6.30 204.20
26 1479.38 37.60 6.14 210.34
27 1441.78 37.60 5.98 216.32
28 1404.18 37.60 5.83 222.15
29 1366.58 37.60 5.67 227.82
30 1328.98 37.60 5.52 233.34
31 1291.38 37.60 5.36 238.70
32 1253.78 37.60 5.20 243.90
33 1216.18 37.60 5.05 248.95
34 1178.58 37.60 4.89 253.84
35 1140.98 37.60 4.74 258.58
36 1103.38 37.60 4.58 263.16
37 1065.78 37.60 4.42 267.58
38 1028.18 37.60 4.27 271.85
39 990.58 37.60 4.11 275.96
40 952.98 37.60 3.95 279.91
41 915.38 37.60 3.80 283.71
42 877.78 37.60 3.64 287.35
43 840.18 37.60 3.49 290.84
44 802.58 37.60 3.33 294.17
45 764.98 37.60 3.17 297.34
46 727.38 37.60 3.02 300.36
47 689.78 37.60 2.86 303.22
48 652.18 37.60 2.71 305.93
49 614.58 37.60 2.55 308.48
50 576.98 37.60 2.39 310.87
51 539.38 37.60 2.24 313.11
52 501.78 37.60 2.08 315.19
53 464.18 37.60 1.93 317.12
54 426.58 37.60 1.77 318.89
55 388.98 37.60 1.61 320.50
56 351.38 37.60 1.46 321.96
57 313.78 37.60 1.30 323.26
58 276.18 37.60 1.15 324.41
59 238.58 37.60 0.99 325.40
60 200.98 37.60 0.83 326.23
61 163.38 37.60 0.68 326.91
62 125.78 37.60 0.52 327.43
63 88.18 37.60 0.37 327.80
64 50.58 37.60 0.21 328.01
65 12.98 37.60 0.05 328.06
Guck mal dass du die Tabelle evtl. in Excel oder so reinziehst.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 27.01.2013 15:44
-- Editiert mepeisen am 27.01.2013 15:45
also erstmal DANKE Euch beiden!
Habs in Exel sauber eingefügt, das soll aber nicht auch in das Schreiben oder?!
Das IB kann aber nach so einem Schreiben durchaus kommen und die Ratenzahlungsvereinbarung zurücknehmen oder?
Vom Prinzip her verachte ich IB`s, aber ich glaube mit Festschreibungen sollten derartige Probleme vernünftig gemeistert werden können. Ich wäre wie viele Gläubiger viel eher dran interessiert, jemanden 400 Euro zu geben und der regelt das, aber es gibt endlos schwarze Schafe, so dass ich die Suche danach aufgab und es selber versucht habe.
Das Problem ist, jemand der keine Ahnung hat, macht früher oder später Fehler, die letztendlich mehr kosten als 400 Euro.
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Dir wurde das Konto gekündigt ?
Falls ja dann findest Du den Eintrag " Konto in Auflösung" in der Schufa Auskunft
Mit diesem Eintrag ist Dein score logischerweise nicht meht im grünen bereich d.h Du wirst so schnell nichts mehr auf Rechnung bestellen können -
Warum versuchtst Du nicht lieber einen Abzahlungs Vergleich auszuhandeln ?
Bestehen noch andere Schulden ?
Schau Dir die Aufstellung an : (Inkassokosten/Kontoführungsgeb !! )
Man versucht Dich auszuquetschen wie eine Zitrone
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
-- Editiert thehellion am 27.01.2013 21:00
quote:
Habs in Exel sauber eingefügt, das soll aber nicht auch in das Schreiben oder?!
Wieso nicht? Du hast sie aufgefordert, eine vernünftige Aufstellung zu liefern. Das haben sie aber nicht. Also stellst du eine Gegenrechnung auf (mathematisch sollte die einigermassen richtig sein) und wenn sie die nicht akzeptieren müssen sie auch deutlich begründen warum nicht. Sollten sie eine Begründung liefern, kann man immer noch sehen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Dir wurde das Konto gekündigt ?
ja, ich habe es gegen die Wand fahren lassen, um wieder leben zu können.
quote:
Warum versuchtst Du nicht lieber einen Abzahlungs Vergleich auszuhandeln ?
Ich dachte, das habe ich gemacht mit der Ratenvereinbarung und Festschreibung?
quote:
Bestehen noch andere Schulden ?
Ja, viele weitere IB`s, mit allen habe ich Ratenvereinbarungen getroffen, zwei haben auch einer Festschreibung schriftlich zugestimmt. Wir reden von ca. 28.000 Euro insgesamt und 450 Euro monatlilch als vereinbarte Tilgung für alle zusammen.
quote:
Man versucht Dich auszuquetschen wie eine Zitrone
Ja, das befürchte ich ja auch aber was soll man machen, wenn man keine Ahnung hat? Ich habe ein kleines Nebengewerbe, das wenigstens knapp 400 Euro im Monat einbringt, mein Einkommen ist "noch" unter der Pfändungsgrenze. Die Forderungen sind allesamt berechtigt, kommt es zur EV oder Insolvenz, kann ich nichts mehr beeinflussen. Ich werde in meiner Festanstellung ab März mehr verdienen, das Nebengewerbe wird kontinuierlich besser, daher dachte ich, Vereinbarungen mit Festschreibungen (zumindest von den meisten) sorgen dafür, dass ich die Probleme bald los bin.
quote:
Wieso nicht? Du hast sie aufgefordert, eine vernünftige Aufstellung zu liefern. Das haben sie aber nicht. Also stellst du eine Gegenrechnung auf (mathematisch sollte die einigermassen richtig sein) und wenn sie die nicht akzeptieren müssen sie auch deutlich begründen warum nicht. Sollten sie eine Begründung liefern, kann man immer noch sehen.
Meine Bedenken sind halt nur, dass sie letztendlich keine Lust mehr haben und der GV kommt.
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Nachtrag, wenn ich lese, was Ihr so schreibt, kann ich mir gut vorstellen, dass ich mich mit den ganzen Vereinbarungen ganz schön in die Nesseln gesetzt habe.
Darf man denn hier keine seriöse Anwaltskanzlei empfehlen, die das Ganze für einen macht? ich meine, so ungefähr darf man doch den Sinn von 123recht.de verstehen. Erste Schritte als Hilfe und letztendlich dann bei Bedarf den richtigen Anwalt finden.
Nur gibt es nach außen keinen Unterscheid zwischen unseriösen und seriösen Anbietern.
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quote:
Die Forderungen sind allesamt berechtigt, kommt es zur EV oder Insolvenz, kann ich nichts mehr beeinflussen.
Bei den 28000 € sind titulierte geschichten dabei ?
Nochmal mein Hinweis : Mit dem Eintrag " Konto in Auflösung " bist Du schon score - mäsig im Keller
Es lohnt sich also nicht - nur um die Auskunft vermeintlich sauber zu halten - deswegen alles aufrecht halten-
450 € mtl sind viel Geld
Gäbe es was zu pfänden bei Dir ?
Ein RA ist nicht nötig
Eher eine seriöse Schuldnerberatung
(Caritas arbeitet z.b für lau )
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
-- Editiert thehellion am 28.01.2013 18:00
Bei der Menge würde ich auch Caritas und dergleichen empfehle. Natürlich ist es schwierig, denn indirekt stimmst du mit den Ratenzahlungen den Kosten zu und zudem (wen nicht ausdrücklich von dir gesagt/ in der Überweisung vermerkt) gehen deine Überweisungen zuerst für Zinsen und Inkassogebühren Und Co. drauf. Das Geld siehst du womöglich nicht wieder.
Da jetzt alles auseinanderzudröseln, ist Arbeit. Solange die Raten bedient werden hast du zwar Ruhe und im Endeffekt kann man versuchen, einfach Augen zu und durch anzuwenden. Aber womöglich bezahlst du am Ende den ein oder anderen Tausender unnötigerweise ohne ihn bezahlen zu müssen.
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quote:
Bei den 28000 € sind titulierte geschichten dabei ?
ja, eine Sache, sind noch 900 Euro, zahle ich mit 50 Euro ab, ist festgeschrieben.
quote:
Es lohnt sich also nicht - nur um die Auskunft vermeintlich sauber zu halten - deswegen alles aufrecht halten-
Deswegen mache ich es gar nicht, ich will eh nie wieder etwas auf Raten kaufen, ich habe einfach den Eindruck, dass die totale Pleite schlimmer wäre und ich auch nicht weiß, was da alles mit mir passiert, wer davon erfährt usw.
quote:
Gäbe es was zu pfänden bei Dir ?
nee, ein PC (160 Euro) ist vorhanden, aber damit arbeite ich fürs Nebengewerbe, ich hoffe mal, dass man den nicht mitnimmt. :-)
quote:
Ein RA ist nicht nötig
Eher eine seriöse Schuldnerberatung
(Caritas arbeitet z.b für lau )
Ja, das ist so eins von meinen Problemen. Man liest sehr oft, dass man dort nur abgewickelt wird, aber gute Hilfe soll das nicht sein. Die Wartezeiten sind ebenfalls enorm (mehrere Monate).
Ich habe mal einen Rechtsanwalt im Internet gefunden, der hat mir 1 Stunde kostenlos am Telefon das erklärt, was ich grad mache. Er meinte, es wäre wahrscheinlich besser, als den Gerichtsvollzieher kommen zu lassen und die sehen dann die Einnahmen aus dem Nebengewerbe und können dort direkt pfänden. Mein Arbeitgeber soll auch nicht grad Post bekommen.
Zitat:Da jetzt alles auseinanderzudröseln, ist Arbeit. Solange die Raten bedient werden hast du zwar Ruhe und im Endeffekt kann man versuchen, einfach Augen zu und durch anzuwenden. Aber womöglich bezahlst du am Ende den ein oder anderen Tausender unnötigerweise ohne ihn bezahlen zu müssen.
genau das sind ja meine Gedanken, ich glaube, dass ich damit durchkomme und sobald mal Geld über ist, versuche ich mit den IB`s, die einer Festschreibung nicht zugestimmt haben, einen Vergleich zu erzielen.
-- Editiert Saubär77 am 28.01.2013 18:55
quote:
Er meinte, es wäre wahrscheinlich besser, als den Gerichtsvollzieher kommen zu lassen und die sehen dann die Einnahmen aus dem Nebengewerbe und können dort direkt pfänden
Das man mit dem Nebengewerbe in der Tat etwas Schwierigkeiten bekommen kann (vor allem Stress, weil die Gläubiger dann allsamt dir nicht mehr alles glauben, finanziell kommt es immer auf die Pfändungsfreigrenze an) und dass Gerichtsvollzieher und Co. Zusatzkosten verursachen, ist soweit alles richtig. Wenn es möglich ist, sollte man es auch über festschreibungen etc. machen.
Der Punkt ist aber, dass man Zeitgleich fantasiegebühren und Unfug rausstreicht. Ob das im Nachhinein noch möglich ist, kommt aufs Kleingedruckte an. Davon ab: Immer zuerst die Hauptforderung abbezahlen. Danach erst Zinsen Und Co. Also bei jeder Überweisung zumindest ab jetzt "Hauptforderung" im Verwendungszweck ergänzen.
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Also bei jeder Überweisung zumindest ab jetzt "Hauptforderung" im Verwendungszweck ergänzen.
Das klingt vernünftig und daran wurde nie gedacht. Ich gehe nicht davon aus, dass ein IB deswegen Theater macht, denn man darf sicherlich als Schuldner nie vergessen, dass ich durchaus in der Lage bin, alles platzen zu lassen, so dass kein IB mehr einen Cent bekommt.
Allerdings habe ich denen bereits 3 bis 4 Raten für ihre Phantasiegebühren bezahlt, damit muss ich leben.
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quote:
Allerdings habe ich denen bereits 3 bis 4 Raten für ihre Phantasiegebühren bezahlt, damit muss ich leben.
Man könnte sie allsamt nochmals anschreiben und die Verwendung klarstellen, sowie die nicht nachvollziehbaren Fatasiegebühren rausrechnen (so wie in ibigem Beispiel). Ich nehme an, dass sie bisher keine wirkliche Endrechnung und keinen Zahlungsplan vorgelegt haben. Das ist ein guter Anlass. Nach dem Motto "Ich habe keinen Zahlungsplan erhalten, deswegen habe ich einen zusammengestellt. Ich erwarte ihre Bestätigung....."
Das IB steht dann vor zwei Dilemmas:
1. Sie dürfen zwar Überweisungen, die für die Hauptforderung bestimmt sind, verweigern, müssen dann aber das Geld zurückzahlen. Bei einem Schuldner der eigentlich kein Geld hat, ist das aber ein Bärendienst. Die falsche Verrechnung mit Zinsen und Nebenofrderungen ist aber nicht mehr zulässig. So stehts im BGB.
2. Sie dürfen zwar deiner Aufstellung mit herausgerechneten Unfugskosten widersprechen, du wirst aber stets stur weiter überweisen. Wenn sie dann mit ihren Unfugsgebühren vor Gericht nicht weiterkommen (und sie wissen dass einiges auf wackeligen Beinen steht), bleiben sie auf den Kosten sitzen. Schließlich gibt es eine wirksame und akzeptierte Ratenzahlungsvereinbarung und strittig sind lediglich die Unfugskosten. Man muss als Schuldner klarstellen, dass man die Ratenzahlungsvereinbarung über Betrag X und Zinsen als unstrittig ansieht und als rechtverbindlich, sowie nicht widerrufbar.
Als Tip: Auch wenn du mal 400€ übrig hast. Lege es lieber in den ersten Monaten beiseite auf ein Sparbuch o.ä. Solange du nicht zuviel ansparst. Nutze es, um einige der kleineren Gläubiger auszuzahlen und ansonsten als etwas Puffr für ungeplante Ausgaben. Raten zu erhöhen kommt erst in Frage, wenn du dauerhaft besseres Einkommen hast. Dann abr auch unbedingt klarstellen, dass du die Rate nur wegen dem Einkommen erhöhst und dass die alte Ratenhöhe in Kraft tritt, solltest du in der Probezeit nicht übernommen werden oder dergleichen. Immer Hintertüren offen halten.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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Man könnte sie allsamt nochmals anschreiben und die Verwendung klarstellen, sowie die nicht nachvollziehbaren Fatasiegebühren rausrechnen (so wie in ibigem Beispiel). Ich nehme an, dass sie bisher keine wirkliche Endrechnung und keinen Zahlungsplan vorgelegt haben. Das ist ein guter Anlass. Nach dem Motto "Ich habe keinen Zahlungsplan erhalten, deswegen habe ich einen zusammengestellt. Ich erwarte ihre Bestätigung....."
Ich bin so froh, dass die Sache läuft und erst mal Ruhe ist, dass ich mich da, ehrlich gesagt, nicht mehr rantraue. Evtl. höre ich mich noch mal um und lege jemandem alles mal einen Nachmittag lang vor und gehe alles durch. Ich glaube wirklich, dass da einiges nicht gut läuft, wenn auch Ruhe ist. (Ruhe ist ja aus einem bestimmten Grund, die IB`s scheinen ja sehr zufrieden zu sein)
quote:
Als Tip: Auch wenn du mal 400€ übrig hast. Lege es lieber in den ersten Monaten beiseite auf ein Sparbuch o.ä. Solange du nicht zuviel ansparst. Nutze es, um einige der kleineren Gläubiger auszuzahlen und ansonsten als etwas Puffr für ungeplante Ausgaben.
Ja, das mag durchaus sinnvoll sein, ich wollte nur erklären, warum ich überhaupt diese Vereinbarungen lieber getroffen habe als die EV abgeben zu müssen.
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Bist Du verheiratet ? Kinder etc ? Über 50 ?
Der 900 € Titel ist dann möglicherweise ebenfalls in den Auskunfteien eingemeldet
Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich bei den 900 ?
Um was für eine Art GL handelt es sich bei den anderen schulden ?
Hintergrund meiner Fragen :
Möglicherweise ist es auch besser die kompletten zahlungen einzustellen
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
quote:
Bist Du verheiratet ? Kinder etc ? Über 50 ?
nein, nein, nein
quote:
Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich bei den 900 ?
Amazon, PC nicht bezahlt
quote:
Um was für eine Art GL handelt es sich bei den anderen schulden ?

quote:
Möglicherweise ist es auch besser die kompletten zahlungen einzustellen
Da freue ich mich auf Erläuterungen :-)
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Der Ratenvereinbarung wird unter der Voraussetzung der Übernahme der Einigungsgebühr von 303,50 Euro zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.
Dieser Satz des Inkasso-Ladens ist Schwachsinn hoch fünf. Wenn du Ratenzahlungen auf die Hauptforderung vornimmst, kann das nicht dahin gewertet werden, dass du damit zugleich auch alle Fantasie-Inkasso-Gebühren verbindlich anerkennst.
Wenn du finanziell in der Lage bist, würde ich die vereinbarten Raten erst einmal zahlen. Wenn du dann nach einigen Monaten/Jahren die Hauptforderung plus Zinsen plus meinetwegen 40 EUR fürs Inkasso bezahlt hast, stellst du jegliche Zahlung ein. Auf die Zahlung von Ratenzahlungs-/Vergleichsgebühren hat der Inkasso-Laden keinen Anspruch. Es gibt Entscheidungen von Amtsgerichten, die solche Vereinbarungen sogar dann als unwirksam angesehen haben, wenn eine ausdrückliche unterzeichnete Vereinbarung in Schriftform vorlag.
Wie du vorgehst, hängt von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Wenn du die ca. 450 EUR pro Monat aufbringen kannst, ohne unter die Pfändungsfreigrenze zu rutschen, solltest du zahlen. Ansonsten würde ich mal sagen, dass man bei Schulden von gut 27.000 EUR (wenn kein anderes Vermögen vorhanden ist) anfangen kann, über eine Privatinsolvenz nachzudenken. Der Tip mit der Schuldnerberatung ist sicher nicht verkehrt.
-- Editiert Heinz Dieter am 28.01.2013 20:42
Ganz ehrlich :
Angesichts der Summe und der Anzahl und Art der Gläubiger würde ICH darüber nachdenken die zahlungen komplett einzustellen und die GL darüber selbstbewußt schriftlich in kenntnis setzen.
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
quote:
Angesichts der Summe und der Anzahl und Art der Gläubiger würde ICH darüber nachdenken die zahlungen komplett einzustellen und die GL darüber selbstbewußt schriftlich in kenntnis setzen.
Die Gläubiger sind zum Teil doch schon die IB`s geworden, oder?
Und was folgt dann? Ich pack alles Geld, was ich spare, beiseite aber dann irgendwann kommt doch der GV und nimmt mir die EV ab.
Was ist dann mit dem Nebengewerbe? Diesen Monat hat es mal 800 Euro Gewinn gemacht, leider ist das nicht immer so. Im Normalfall reden wir von ca. 450 Euro Gewinn. Dazu kommen aktuell 970 Euro Netto, ab März 1100 Euro Netto. Die 460 Euro monatlich für die Raten habe ich mir ausgerechnet, damit komme ich sehr gut klar.
Ist die genannte Idee von "Heinz Dieter" denn so schlecht? Ich zahle die Hauptforderungen ab, überweise nur noch im Verwendungszweck mit Hauptforderung und sobald ich diese inkl. 5,25 % Zinsen gezahlt habe, stelle ich die Zahlungen ein?
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Denk nach
Bis zum Jahr 2018 mtl 460 € abdrücken - und das auch nur wenn Alle GL und IBs kooperieren
Wenn Du nicht demnächst einen Job als Dipl Ingeneur bei Siemens bekommen solltest wird das schwer zu stemmen sein
Den Forderungsinhabern sind im Grunde die Hände gebunden
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Poste auch mal hier
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
-- Editiert thehellion am 28.01.2013 23:02
quote:
Den Forderungsinhabern sind im Grunde die Hände gebunden
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Nach der Berechnung sind über 400 Euro pfändbar und das nur, wenn ich grad mal 450 Euro Gewinn im Nebengewerbe habe.
quote:
Poste auch mal hier
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
werde ich machen, danke auf jeden Fall für die Tipps und Hilfe!
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Die Entscheidung liegt bei dir, wir können nur die Wege aufzeigen, eventuell das ein oder andere durchleuchten, was an Fantasiegebühren gefordert wird.
Lass es auch gar nicht so weit kommen, bis sich die Inkassobüros von selbst melden. Wende dich jetzt an den Mobilfunkanbieter und an die Kreditgebende Bank. Verhandele mit denen. Das spart shconmal einiges an Gebühren. Inkassos wollen nur zusätzlich melken.
Wenn du Interesse hast, wie gesagt, liste die Fantasiegebühren der Inkassobüros mal auf.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Naja, die Ratlosigkeit ist größer als vorher :-)
Kann mir denn nun jemand was zur eigentlichen Thread-Frage sagen? Hat das IB der Festschreibung zugestimmt?
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Es gibt durchaus sowas wie eine stillschweigende Zustimmung. Wenn du die Bedingungen genannt hast und sie dann ohne sie zurückzuweisen die Vereinbarung angenommen haben bzw. zugestimmt haben, kann man daraus ablehnen, dass die Zustimmung erfolgt ist.
Umgekehrt: Würden sie der Festschreibung nicht zugestimmt haben, würde das aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Allzweckwaffe des BGB "Treu und Glauben" sein.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Na, dann brauche ich doch gar nichts mehr zu schreiben oder? Dass die Mitarbeiterin am Telefon etwas anderes gesagt hat, lässt sich ja kaum belegen.
Ich würde aktuell sagen, ich zahle weiterhin alle Raten, 450 Euro lässt mir genug Spielraum um Geld wegzulegen.
Ich schreibe aber überall ab jetzt "Hauptforderung" in den Verwendungszweck. Ich glaube kaum, dass da ein Inkasso Theater machen wird. Zusätzlich versuche ich weiterhin bei den restlichen IB`s Festschreibungen zu erreichen.
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quote:
Na, dann brauche ich doch gar nichts mehr zu schreiben oder?
Wenn du die Kosten minimieren willst, dann solltest du schon was schreiben. Überlege mal was rauskommt, wenn du nichts schreibst (inkl. Inkassogebühren und Co).
Die Zinsfestschreibung verhindert nur, dass die Zinsen steigen, wenn sich der Basiszins irgendwann ändert. Dennoch bleiben die übrigen unberechtigten Forderungen der Inkassos und Co. stehen.
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