IKEA Plöckl Inkasso fragen

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)
IKEA Plöckl Inkasso fragen

Guten Morgen liebe Foren Gemeinde .

Ich habe Ende April wäre beim Ikea im Wert von 192,77€ gekauft, bezahlt habe ich mit Karte. Jedoch habe ich die falsche Karte verwendet denn diese Karte war von einem Bankkonto das zum mai geschlossen wurde. Das bedeutet das freilich versucht wurde abzubuchen jedoch es nicht geklappt hatte weil das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte.
Am 9.11 bekam ich von dem Inkasso unternehmen einen Brief.
Folgendes Förden sie von mir:

Hauptforderung 192,77 €
Zinsen 5% 4,18€
Bankrücklastkosten 12€
Adressauskunftgebühr Bank 20€
Bearbeitungslösungen Ikea 11€
Kosten für Inkasso Inanspruchnahme 45€
Auslagen 9€

Gesamt Forderung 293,95€

Ich habe keine Nachweise bekommen die belegen das die Inkasso Firma berechtigt ist die Forderung einzutreiben deshalb habe ich nach Prüfung ob da wirklich was schief gelaufen ist 196,95€ direkt an Ikea überwiesen also Hauptforderung und Zinsen . Leider habe ich auch nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen deshalb ist es leider erst so spät aufgefallen.

Das Inkasso unternehmen hat nun wieder ein Brief geschrieben in dem es die restliche Summe fordert. Auch haben sie darauf hingewiesen das meine Daten drei Jahre gespeichert werden.

Was sollte ich nun tun? Sind die weiteren Kosten gerechtfertigt?

Vielen Dank

-- Editiert von unknownboy am 15.11.2018 08:52

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf jeden Fall steht denen noch etwas für die Rücklastschrift (3-5€) und die Adressauskunft (10€) zu.

Dann würde ich dem Inkasso folgendes schicken:
---
Wertes Inkasso. Sie wollen mir bitte unverzüglich einen Nachweis (Rechnungsbeleg) für die in meinen Augen viel zu hohen Rücklastschriftkosten und Adressermittlungskosten vorlegen. Darüber hinaus weise ich die Bearbeitungsgebühren IKEA als frei erfunden und gemäß BGH-Rechtsprechung unzulässig zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.
---
Dann würde ich abwarten, wie sie darauf reagieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Habe den ersten Absatz nicht ganz verstanden? Wem steht der Betrag zu ikea oder dem Inkasso? Und wieviel 15€ ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

IKEA. Ja, etwa 15€.
Die kannten ja weder deinen Namen noch deine Adresse...

-- Editiert von mepeisen am 15.11.2018 11:18

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Vielen Dank werde dann also jetzt Ikea die 15€ überweisen und dem Inkasso unternehmen das Schreiben senden. Nochmals danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo
Es gibt zu diesem Thema ein Update.
Heute lag ein gelber Brief im Briefkasten.
Folgende Forderung ist aufgelistet :
Zinsrückstände/Verzugszinsen 0,08€
Inkassokosten als Verzugsschaden 38,25€
Gerichtskosten 32,00€
Auslagen Vordruck 5,00€
Vergütung Inkassodienstleistung 25,00€
Mahnkosten 11,00€
Auskünfte 21,79€
Bankrücklastkosten 12,00€
Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen 0,41€
Vom Gericht ausgerechnete Zinsen 0,04€

Gesamtsumme 145,57€

Ich kann das ganze jetzt zahlen , teilweise wiedersprechen oder komplett wiedersprechen. Wer hat ein Tipp für mich was für mich jetzt am klügsten wäre.
Vielen Dank schon mal im Voraus .

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mach einen Teilwiderspruch und überweise die HF plus Zinsen und etwa 5 Euro Aufwandsentschädigung (Zweckgebunden) an IKEA bzw Plöckl und bewahr den Auszug gut auf.

Irgendwann wird es einen Brief geben, wo gefragt wird, warum Du widersprochen hast:
Du kannst entweder schweigen oder einmalig zurück schreiben "Die Gründe wissen Sie selbst gang genau. Warum sollte ich Ihnen im Vorfeld mitteilen, was sie zum einen Wissen und zum anderenggf. in einer Klage gegen mich verwenden können. Sie haben wohl während ihres Studiums nicht wirklich gut aufgegepasst."

Das war es denn meist

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mach einen Teilwiderspruch und überweise die HF plus Zinsen und etwa 5 Euro

Bitte was? Die HF und alles Weitere ist längst bezahlt. nochmal lesen ;-)

Ich würde hier komplett widersprechen.

Davon abgesehen:
- "Auslagen Vordruck" sind alberner Quatsch. Das läuft bei denen digital und nicht analog.
- 11€ Mahnkosten sind ebenso frei erfundener Quatsch.
- 21,79€ Auskünfte ist noch abenteuerlicher
- Die 12€ Bankrücklastschriftkosten sind auch hoffnungslos überzogen und gewiss nicht mal ansatzweise nachweisbar.

Sehr spannend finde ich, dass sie die "Bearbeitungsgebühren IKEA" nun plötzlich als Mahnkosten ausweisen. Würde ich mal im Hinterkopf behalten, das könnte fast schon ein Betrugsfall sein. Einfach so Dinge plötzlich im Mahnbescheid als etwas völlig anderes deklarieren, damit das bei einer etwaigen Sachprüfung nicht auffällt.

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#8
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke euch beiden für die Antworten .
Meine Frau hat mir gerade eben gesagt das sie die 15€ die ihr mir empfohlen habt noch dazu zu überweisen nicht überwiesen hat.
Es wurde also nur die Hauptforderung + Zinsen in Höhe von 196,95€ Gezahlt.

Wäre es also besser komplett zu wiedersprechen und die genannten Zinsen zu bezahlen? Bin da echt ratlos .
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

"Bitte was? Die HF und alles Weitere ist längst bezahlt. nochmal lesen ;-)"

- Aber aber wer wird denn da gleich gehässig werden? ;)
Spaß beiseite.
Der Ablauf wird am Ende der gleiche sein. Sie werden dich auffordern den Widerspruch zurück zu ziehen, weil das mit weiteren hohen Kosten für die, ach ne dich verbunden wäre.

Dennoch sicherheitshalber: Die nachweislich anschreiben, dass du einer Weitergabe deiner Daten an die Auskunftein nach der Dsgvo widersprichst. Wahlweise kannst du als Begründung reinschreiben, dass du der Forderung widersprochen hast und es keine Mahnung gab, die notwendig gewesen wäre.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Meine Frau hat mir gerade eben gesagt das sie die 15€ die ihr mir empfohlen habt noch dazu zu überweisen nicht überwiesen hat.

Das war ungeschickt. Denn damit war zumindest der Mahnbescheid berechtigt, da so oder so noch was offen war. Wenn auch nicht in der vollen geforderten Höhe. Die Summe hat sich damit IMHO auf 15€+32€+25€ erhöht. Diese 75€ (ggf. nochmal aufrunden auf 76€) überweisen und ansonsten vollständig widersprechen. Die 32€ sind die Gerichtskosten und die 25€ die verfahrensgebühr des Inkassos für das Mahnverfahren.

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#11
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke für eure antworten .
@mepeisen ok die 76€ zahle ich dann kommentarlos zum Inkassounternehmen und dem mahnbescheid wiederspreche ich komplett ? Habe ich das so richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So würde ich es machen, ja.

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