Hallo
hab mal ne frage. Angenommen man bekommt von einer Inkassofirma eine schreiben wegen ratenzahlung die man auch eingeht. Aber unterschrieben hat man nix. Dürfen die das dann direkt an die infoscore weitergeben??
INFOSCORE DATEN
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
tituliert ?
Details !
lg
-----------------
"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
Tituliert. nein. Habe eine Ratenzahlungsangebot bekommen und die raten zahle ich jetzt.
was steht denn alles bei der infoscore drin. es geht daraum das wir umziehen wollen und der vermieter sich bein der infoscore eine bonitätsauskunft holen will.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
kann mir keiner helfen :-(
Eine Selbstauskunft holen ?
Die haben wir heute bekommen und da steht auch das was in raten zahle ab, aber es geht darum das ich wissen wollte ob das ok ist das die das direkt rein schreiben
Wie gesagt das ist nicht tituliert, rein garnichts.Nochmal meine Frage dürfen die das direkt der infoscore melden.
IST WIRKLICH WICHTIG
Naja das kommt darauf an wie das dein Mieter interpretiert. Denn InfoScore sendet ja nur die Daten.
Wichtiger an dieser Stelle wird sicher sein wie dein Index ist. Ich kenne das von anderen Auskunfteien die einen sogenannten Bonitätsindex vergeben. Oder die SCHUFA vergibt eine Prozentzahl, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung ist.
Es gibt auch verschiedene Daten die einzeln eingeholt werden können. So kann man sich eben auch nur diesen sogenannten Score ziehen. Dadurch bekommt dein späterer Vermieter möglicherweise gar nichts von der Ratenzahlung mit.
Die Einmeldung hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Titulierung zu tun! Wenn Sie einer Ratenzahlung zugestimmt haben, dann ist die Forderung offensichtlich rechtmäßig und die Eintragung ist inhaltlich korrekt. Was stört Sie daran?
Dass es so weit gekommen ist ist ja nun nicht der Fehler des IKU!? Sorry ...
Das BDSG schreibt dazu in § 28 Absatz (2) Ziffer 1a: Die Übermittlung oder Nutzung der Daten ist auch zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten ... erforderlich ist.
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt die Daten, es verbietet sie nicht. Und was Thehellion hier immer wieder falsch wiedergibt:
Es hat nichts mit dem Verfahrensstand "Titulierung" zu tun, dass eine Einmeldung erfolgt bzw. rechtmäßig ist! Der wird, meines Wissens, im gesamten BDSG mit keinem Wort erwähnt ...
Schön gesagt.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Ich habe auch eine Ratenzahlung an Infoscore zu leisten. Bei den RNV GmbH Betrieben behauptet man nach 2 Jahren 40 Euro Forderung zu haben (Dezember 2008), obwohl diese telefonisch storniert worden war. Jetzt habe ich mit Infoscore zu tun bekommen, die für diesen Gläubigen das stattliche Geld von 98 Euro bei mir beklagt.
Ich zahle, da ich nichts mehr vor Gericht erledigen werde. Ich als Beklagter finde das Detail von guten Glauben und mündlichen Absprachen ist im religiösen begraben. Der geisteskranke Sinn von solchen Aktionen und Forderungen ist doch klar erkennbar. Solche Druckmittel sind satanisch müssen aber sein, weil das System diesem Herscher gehört. Also zahlen, solange es sein muss und arbeiten so lange bis der Depp weg ist.
-----------------
""
Gib doch mal mehr Infos zur Forderung
lg
-----------------
""
quote:
Ich zahle, da ich nichts mehr vor Gericht erledigen werde. Ich als Beklagter finde das Detail von guten Glauben und mündlichen Absprachen ist im religiösen begraben. Der geisteskranke Sinn von solchen Aktionen und Forderungen ist doch klar erkennbar. Solche Druckmittel sind satanisch müssen aber sein, weil das System diesem Herscher gehört. Also zahlen, solange es sein muss und arbeiten so lange bis der Depp weg ist.
Sorry, aber wenn ich das lese, fällt mir wirklich nichts mehr ein!
Was ist denn das für eine krude Weltsicht - im 16. Jahrhundert stecken geblieben?
Mann, da bleibt einem die Luft weg ...
Ich bin normalerweise kein Freund von Vorwürfen zur Rechtschreibung, Satzaufbau, etc.. Aber das da oben muss mindestens 2 Promille gekostet haben!?
-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten