Ich bitte um eure Meinung!

28. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kalina Mili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bitte um eure Meinung!

Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Meine Schwester konnte leider die monatliche Rate bei eine Inkasso Firma nicht bezahlen. Damit hat sie den Anspruch auf Ratenzahlung verloren. Jetzt musst sie ,den ganzen Beitrag auf einmal bezahlen. Das kann sie nicht,weil es um c.a 3000Euro geht. Sie will nochmals Ratenzahlung vereinbaren und das geht leider nicht... Was ist der nächste Schritt? Wie kann man das ganze Regeln und irgendwie wieder den Anspruch auf Raten bekommen kann? Geld für einen Anwalt hat sie leider nicht .... Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sie kann den Gläubiger oder ein Inkasso nicht zwingen, eine Ratenzahlung zu akzeptieren.

Ist das Ganze bereits tituliert? Sprich, gibt es schon einen Vollstreckungsbescheid bzw. ein Gerichtsurteil?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Sie kann den Gläubiger oder ein Inkasso nicht zwingen, eine Ratenzahlung zu akzeptieren.

Stimmt.

Aber man sollte dennoch die Ratenzahlung weiterführen - soweit es möglich ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehe ich geringfügig anders. Bei bereits erfolgter Kündigung zu Recht, bringt es nicht mehr viel, das "weiter zu führen". Vielleicht meinst du auch, dass man stur weiter zahlen soll, was geht. Ggf. hält das Folgeschritte auf. Was bezahlt ist, ist bezahlt...

Dann aber vorsichtshalber mit einem Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Vielleicht meinst du auch, dass man stur weiter zahlen soll, was geht. Ggf. hält das Folgeschritte auf. Was bezahlt ist, ist bezahlt...

Genau das.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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