Hallo,
ich habe als Einzelunternehmer einige offene Rechnungen die mein Auftraggeber scheinbar nicht bezahlen möchte. Nach ewigem Hin und Her habe ich mich nun entschlossen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Mir stellen sich gerade 2 Fragen zum weiteren Ablauf und den Kosten:
1. Das MV habe ich vor ca. 5 Tagen gestellt. Gestern bekam ich die Kostenrechnung vom Amtsgericht von ca. 120€.
Hat in der Zwischenzeit der Schuldner auch schon Post vom Amtsgericht bekommen oder bekommt er es erst, wenn ich die Kostenrechnung bezahlt habe? Ich möchte ca Abschätzen, wann der Schuldner Post vom Amtsgericht bekommen hat/wird.
2. Auf den Kosten möchte ich natürlich nicht sitzenbleiben, sondern möchte diese vom Schuldner auch erstattet bekommen. Muss ich ihm eine extra Rechnung dafür schreiben oder ist diese auch in der Forderung
vom Amtsgericht an den Schuldner mit eingerechnet? Wie gehe ich da am besten vor, wenn ich das einleiten muss?
Vielen Dank
Ich habe online ein Mahnverfahren gestellt. Wie sind nun die genauen Steps?
22. Oktober 2017
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Frage vom 22. Oktober 2017 | 12:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe online ein Mahnverfahren gestellt. Wie sind nun die genauen Steps?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 06:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
1) Das ist beides parallel.
2) Die Kosten sind automatisch auf dem Mahnbescheid mit drauf.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2017 | 20:11
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Ergänzung
Zitat1) Das ist beides parallel. :
Abgesehen davon bekommt der Antragsteller eine Zustellnachricht sobald dem Mahngericht die Zustellurkunde vorliegt.
Zitat2) Die Kosten sind automatisch auf dem Mahnbescheid mit drauf. :
Solange diese Kosten nicht bezahlt sind, wird das Mahngericht keinen Vollstreckungsbescheid erlassen.
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