Ich habe online ein Mahnverfahren gestellt. Wie sind nun die genauen Steps?

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
bruderjakob82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe online ein Mahnverfahren gestellt. Wie sind nun die genauen Steps?

Hallo,
ich habe als Einzelunternehmer einige offene Rechnungen die mein Auftraggeber scheinbar nicht bezahlen möchte. Nach ewigem Hin und Her habe ich mich nun entschlossen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mir stellen sich gerade 2 Fragen zum weiteren Ablauf und den Kosten:

1. Das MV habe ich vor ca. 5 Tagen gestellt. Gestern bekam ich die Kostenrechnung vom Amtsgericht von ca. 120€.
Hat in der Zwischenzeit der Schuldner auch schon Post vom Amtsgericht bekommen oder bekommt er es erst, wenn ich die Kostenrechnung bezahlt habe? Ich möchte ca Abschätzen, wann der Schuldner Post vom Amtsgericht bekommen hat/wird.

2. Auf den Kosten möchte ich natürlich nicht sitzenbleiben, sondern möchte diese vom Schuldner auch erstattet bekommen. Muss ich ihm eine extra Rechnung dafür schreiben oder ist diese auch in der Forderung vom Amtsgericht an den Schuldner mit eingerechnet? Wie gehe ich da am besten vor, wenn ich das einleiten muss?

Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

1) Das ist beides parallel.

2) Die Kosten sind automatisch auf dem Mahnbescheid mit drauf.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ergänzung

Zitat (von mepeisen):
1) Das ist beides parallel.


Abgesehen davon bekommt der Antragsteller eine Zustellnachricht sobald dem Mahngericht die Zustellurkunde vorliegt.

Zitat (von mepeisen):
2) Die Kosten sind automatisch auf dem Mahnbescheid mit drauf.


Solange diese Kosten nicht bezahlt sind, wird das Mahngericht keinen Vollstreckungsbescheid erlassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen