Während meinem Klinik Aufenthalt wurde eine neue IKEA Bezahlkarte mit meinem Mädchennamen zugesandt, obwohl der Mädchenname nicht am Briefkasten steht, wurde die Karte bis zu -441 Euro geplündert und jetzt soll ich das bezahlen! Fax, Emails, usw.an der Ikano Bank bleiben erfolglos, die drohen heute mit Brief, dass bis 8.12 kein Geldeingang kommt ich sofort einen Negativeintrag bekomme bei der Schufa, muss wohl einen Anwalt zu Rate ziehen,
wie erfolgt die Sache, können die so einfach bei der schufa sagen ich habe nicht bezahlt, aber das widerspreche ich ja, habe die karte auch NICHT BESTELLT da ich selbst eine besitze mit meinem Familienname, und habe auch nicht eingekauft!
wurde die schufa mir das glauben. mir stinkts bis da oben!
wer kennt sich aus mit schufa?
-----------------
""
Ikano Bank / Ikea Bezahlkarte
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich würde per Einschreiben der Forderung vollumfänglich widersprechen und der Weitergabe meiner daten gem BDSG untersagen
Grundsätzlich dürfen nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden
-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Sorry thehellion,
aber Was stimmt da nicht....
Natürlich ist es richtig einer unberechtigten Forderung zu Widersprechen, ich frage mich nur,
Woher wissen Sie kukuk 75, das Sie eine Karte zugesandt bekommen haben, wenn Sie die Karte nicht erhalten haben.
Zum Beantragen benötigen Sie bzw. IKEA doch auch einige Daten aus
Personalausweis/Reisepass (deutsche Staatsbürger).....
Sie füllen einen Antrag aus und müssen sich doch bei einer IKEA Filiale legitiemieren mit Ihrem Ausweis.
Dann, haben Sie den Diebstahl/Verlust gemeldet? Polizei/ IKEA bzw. Ikano Bank. Die Bank kann man auch anrufen, dann haben Sie einen Ansprechpartner und brauchen sichnicht ärgern über unbeantwortete Faxe und e-mails.
Vielleicht schreiben Sie es nochmal etwas genauer, was sie bisher unternommen haben, um bessere Hilfe zu erhalten. Denn so wie sich das jetzt liest, laufen Sie auf ein Gerichtsverfahren hinaus.
-- Editiert diebraven am 06.12.2011 19:22
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@diebraven: Es ist durchaus möglich dass hier ein s.g. Identitätsdiebstahl vorliegt, wenn zum Beispiel bestimmte Unterlagen im Vorfeld in die Hand des Diebes gelangt sind (gestohlenes Portemonaie mit Ausweisdokumente), oder es wurde vor Ort (IKEA) die Karte beantragt und die dortige Überprüfung war sehr schlampig. - Ausschließen mag ich es nicht.
Darüber hinaus ist es auch nicht wichtig, ob sie nun die Karte hat oder nicht, weil alleine durch den Besitz der Karte noch kein Kaufvertrag zu stande kommt, sondern ob und wer mit der Karte bezahlt hat.
Dies sollte zum Beispiel mittels Unterschrift etc. nachweisbar sein.
Es ist natürlich daher wichtig zu wissen, wann das letzte Mal damit bezahlt worden ist. Denn wenn nachgewiesen kann, dass TE zu dieser Zeit gar nicht am Ort des Kaufvertrages war stehen die Chancen relativ heil aus der Sache zu kommen recht gut. - Selbst wenn sie solch eine Karte beantragt UND erhalten hat, kann sie immer noch unbeteiligt sein.
Im Großen und Ganzen verhält es sich mit der Bezahlkarte wie mit einer Kredit-/ec-Karte, zu der der BGH erst neulich ein Urteil gefällt hat. Eine Haftung des Inhabers kommt erst dann in Frage wenn zum Beispiel entweder die Orginal-Karte nicht mehr vorhanden ist, oder es beiwesen werden kann, dass der Inhaber der Karte sein PIN grob fahrlässig bei sich geführt hat.
Die Beweispflicht liegt da bei der Bank.
Wichtig wäre natürlich zu wissen, wer den Antrag der IKEA-Karte unterschrieben hat bzw. das PostIdent-Verfahren abgesegnet hat und wer die Belege unterzeichnet hat.
Wenn der TE also definitiv nicht die Karte benutzt und/oder beantragt hat, würde ich, wie thehellion es bereits gesagt hat, schleunigst eine Weitergabe meiner Daten an die Schufa widersprechen und einem Mahnbescheid der vermutlich bald eintrudelt, sofort widersprechen.
Ggf. noch Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Betruges etc. stellen!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten