Ikea Mahnung von Plöckl Inkasso

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
frischling03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ikea Mahnung von Plöckl Inkasso

Hallo, ich habe am 13.06.2017 bei Ikea etwas für 667,00€ gekauft und liefern lassen. Bezahlt wurde vor Ort über EC-Lastschriftverfahren (schriftlich). 2 Monate später habe ich einen Brief von der Inkasso Plöckl. bekommen mit einer Gesamtforderung von 809,96 €. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und bin über jede Hilfe sehr dankbar.

Plöckl. Inkasso fordert jetzt folgende Beträge:

Hauptforderung 667,00 €
Zinsen zur Hauptforderung 3,01 €
5,00%Punkte überer jew. Basiszsinssatz seit dem 1.07.2017
Bankgebühren/Mahnkosten 15,95 €
= 685,96 €

Kosten unserer Inanspruchnahme:

Gegenstandswert: 667,00 €
1,3 Geschäftsgeb. gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 104,00 €
Auslagen gem § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
= 124,00 €

Gesamtforderung 809,96 € (zzg. weiterer Zinsen 5,00%-Punkte)

Vorwürfe der Inkasso:

Es erfolgte jedoch eine Rückbelastung, IKEA hat daraufhin vom Lastschriftverfahren Abstand genommen und Sie - erfolglos - zur Zahlung aufgefordert

Ich habe mit meiner Bank telefoniert, Ikea hat am 16.06.2017 versucht abzubuchen doch dabei einen Zahlendreher gemacht. Eine hinterlegte Rücklastschrift gab es also nicht. Das Konto war ausreichend gedeckt. Das habe ich auch schriftlich mit Protokoll von der Bank. Die Kontonummer wurde vom Anlieferer schriftlich aufgeschrieben, auf dem Durchschreibepapier ist die richtige Kontonummer. Damit müsste doch Ikea die schuld daran haben und in Annahmeverzug geraten.

Da Sie bisher trotz entsprechender Mahnung keine die Forderungen ausgleichenden Zahlungen geleistet ...

Ich habe natürlich keine Mahnung o.ä. von Ikea noch von Plöckl erhalten.

Ich hätte nun die Hauptforderung direkt an Ikea überwiesen, habe aber keine Kontonummer und Verwendungszweck.
Vielleicht hat sie ja jemand und kann sie mir schicken. Wie soll ich fortfahren? Bin ich überhaupt im recht und Ikea trifft die schuld? Wie verhalte ich mich gegenüber dem Inkasso?

Tut mir leid, wegen dem langen Text.
Ich freue mich über jede kurzfristige Hilfe und bedanke mich im Voraus.



-- Editier von frischling03 am 14.08.2017 10:48

-- Editier von frischling03 am 14.08.2017 10:49

-- Editier von frischling03 am 14.08.2017 10:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Damit müsste doch Ikea die schuld daran haben und in Annahmeverzug geraten.

Korrekt.

Ich würde die Hauptforderung ans Inkasso überweisen. Aber mit ergänztem Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".

Dem Inkasso würde ich das Bankprotokoll in Kopie senden und denen schreiben "Für Schlamperei bei ihrer Mandantin bin ich nicht verantwortlich, ich habe jedenfalls nachweisbar die korrekte Kontonummer genannt und ihre Mandantin hat bei der Lastschrift eine falsche Kontonummer verwendet. Stellungnahme meiner Bank im Anhang. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung (und nur die) überwiesen. Ich weise die übrige Forderung mangels Verzug und mangels Schuld vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Bei weiteren Drohbriefen werde ich mir Schritte vorbehalten (Beschwerde beim Aufsichtsgericht, Anzeige, negative Feststellungsklage). Zudem wollen sie von der Lüge, dass ich eine Mahnung seitens IKEA erhalten habe, Abstand nehmen. Hier ist nie eine solche Mahnung eingetroffen."

Danach ist alles gesagt. ggf. kommen noch zwei drei Bettelbriefe, dann sollte eigentlich Ruhe sein.


Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frischling03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen haben sie vielen Dank für die schnelle und direkt hilfreiche Antwort. Die Bettelbriefe in dem Fall einfach Ignorieren?

Hat sonst noch jemand etwas hinzuzufügen, was zusätzlich zu beachten wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Zitat:
Die Bettelbriefe in dem Fall einfach Ignorieren?


Bei weiteren Briefen kannst Du dich auch gerne nochmals melden, wenn Du Dir unsicher bist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von frischling03):
Hat sonst noch jemand etwas hinzuzufügen, was zusätzlich zu beachten wäre?


Nur bei einem Mahnbescheid (kommt vom Gericht per förmlicher Zustellung) müsste danach noch reagieren

1x Hilfreiche Antwort

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