Ikea und Ploeckl und das Urteil vom Amtsgericht

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2021 00:37:21
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Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ikea und Ploeckl und das Urteil vom Amtsgericht

Hallo,

Am xx.xx.2016 habe ich etwas bei Ikea gekauft, knapp 250 EUR über ELV-EC.
Diese 250 EUR konnten dann zweimalig nicht eingezogen werden.

Daraufhin bekam ich Post von der Firma Ploeckl Inkasso.

Hauptforderung
Zinsen
Adressermittlung SCHUFA
Bearbeitungsgebühr IKEA
Inkassokosten
Gebühren Lastschrift
===================

Bezahlt wurden die Hauptforderung, einschließlich Zinsen und Gebühren für eine Lastschrift.
Dem Rest wurde widersprochen. Im weiterem Verlauf kam es dann zu einem Mahnbescheid, dem natürlich widersprochen wurde.

Nach dem Widerspruch, hüllte sich die Firma knapp 1 Jahr in Schweigen.
Entgegen meiner Erwartung hatte IKEA (Ploeckl Inkasso fand kaum Erwähnung mehr) nun beschlossen, seine Forderungen durchsetzen zu wollen. Dazu wurden die Rechtsanwälte Illichmann, Kettl & Partner aus München herangezogen.
Im weiterem Verlauf kam es dann zum Urteil:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 38,64 nebst Zinsen i.H.v.5%.ü.d.j.Bzinss. aus € 38,25 seit dem 20.12.2016 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 19,36 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


Als Entscheidungsgründe wurden u.a. angeführt:

"Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Inkassokosten aus §§ 280 Abs. 2 , 249 BGB ."

"Der Beklagte befand sich daher bei der schließlich erfolgten Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so dass dieser verpflichtet ist, der Klägerin den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen."
- Hier wird nicht unterschieden zwischen Beauftragung RA/Beauftragung Inkasso = Kosten, "weil die Klägerin nicht über eine eigene Rechstabteilung verfügt"

"Der Klägerin steht ein Ersatzanspruch auch hinsichtlich der angefallenen Zinsen zu, vgl. § 288 BGB "
- ebenfalls für die zweite Lastschrift, weil sie als "lebensnah" angesehen wird.

"Die Klägerin hat ferner einen Anspruch auf Erstattung der Auskunftsgebühr der Schufa Holding AG, da die Klägerin nachvollziehbar dargelegt hat, dass es ihr nur auf diese Weise möglich war, den Namen und die Anschrift des Beklagten zu ermitteln"
- Auf dem Beleg wurde aber nur unterschrieben, dass meine Adresse nur bei meiner Bank ausgegeben werden darf.

"Abzuweisen war die Klage lediglich hinsichtlich der Bearbeitungskosten der Klägerin"

--

Ich bin mir unsicher ob ich dagegen vorgehen oder dies einfach so hinnehmen sollte. Möglicherweise habe ich auch irgendetwas vergessen.




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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wurde denn mit Argument "Konzerninkasso" versucht, sich zu wehren? Gab es hinsichtlich diesem Punkt irgendeine Äußerung des Gerichts?

Denn gerade in Hinblick darauf gibt es ganz interessante Details. Beispielsweise Personengleichheit in der Geschäftsführung.

Wurde die Berufung zugelassen?

Gegen die Adressermittlung dürftest du meiner Meinung nach grundsätzlich nicht vorgehen können. Das gilt ebenfalls ggf. für die Zinsen. Das wäre gut gewesen, sie damals auch zu bezahlen. So dass man sich wirklich nur noch um die Inkassokosten streitet.

Habe gerade deinen alten Beitrag nochmal gelesen. Du hattest den Werdegang bei Gericht geschildert? Dass du aktiv vor Einschalten des Inkassos die Klärung gesucht hattest?

-- Editiert von mepeisen am 13.06.2018 12:35

Signatur:

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Habe gerade deinen alten Beitrag nochmal gelesen. Du hattest den Werdegang bei Gericht geschildert? Dass du aktiv vor Einschalten des Inkassos die Klärung gesucht hattest?


Warum sollte es das Gericht interessieren, dass er sich in einem anderen Fall um Klärung bemüht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2021 00:37:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wurde denn mit Argument "Konzerninkasso" versucht, sich zu wehren? Gab es hinsichtlich diesem Punkt irgendeine Äußerung des Gerichts?


Eher nicht. Nur IKEA hat keine Rechts-/Mahnabteilung und müsse diese auch nicht unterhalten und kann deswegen auch RAe und Inkasso beauftragen, angeblich. Das wurde mit diversen Urteile so angeführt.


Zitat:
Wurde die Berufung zugelassen?


Grundsätzlich ja.


Zitat:
Das gilt ebenfalls ggf. für die Zinsen. Das wäre gut gewesen, sie damals auch zu bezahlen. So dass man sich wirklich nur noch um die Inkassokosten streitet.


Nunja, die Zinsen der Hauptforderungen wurden schon bezahlt vor Eingang des Mahnbescheids. Innerhalb des Verfahrens wurden dazu aber auch unwahre Angaben seitens der Klägerin gemacht(Angeblich seien noch Zinsen offen gewesen).

Zitat:
Habe gerade deinen alten Beitrag nochmal gelesen. Du hattest den Werdegang bei Gericht geschildert? Dass du aktiv vor Einschalten des Inkassos die Klärung gesucht hattest?


Das war hier leider noch nicht so, da habe ich leider abgewartet bis sich IKEA, bzw. dann Ploeckl, meldete.


-- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 13.06.2018 12:59

-- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 13.06.2018 13:00

Zitat:
Gegen die Adressermittlung dürftest du meiner Meinung nach grundsätzlich nicht vorgehen können.


Zum damaligem Zeitpunkt war mir das Schufa Adfinder gänzlich unbekannt und es wurde auch nicht darauf hingewiesen. Zumal sich auch nicht die Zeit genommen wurde, dessen Einsatz näher zu erläutern.

-- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 13.06.2018 13:04

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte es das Gericht interessieren, dass er sich in einem anderen Fall um Klärung bemüht hat?

Habs nur überflogen... Dabei wohl übersehen, dass es mal wieder mehrere Fälle waren, die geschildert wurden.

Vergiss bitte mal meinen Querverweis mit Konzerninkasso. Ich war gerade auf dem völlig falschen Dampfer und habe irgendwie Ingenico/CCS im Kopf draus gemacht. Also andere Firmen.

Zitat:
Nunja, die Zinsen der Hauptforderungen wurden schon bezahlt vor Eingang des Mahnbescheids. Innerhalb des Verfahrens wurden dazu aber auch unwahre Angaben seitens der Klägerin gemacht(Angeblich seien noch Zinsen offen gewesen).

Und das hast du klargestellt?

Wenn man unbedingt weiter streiten will, sehe ich als Chance derzeit einen Verweis auf BGH 21.3.2018 - VIII ZR 17/17 . Mit der Begründung, dass man gerne mal klären will, wie der Vertrag zwischen IKEA und Plöckl ausschaut, ob es da ein echtes oder unechtes Factoring gibt. Denn wenn dem so ist, dann giubt es trotzdem keine Inkasso-Gebühren.

Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen.

Signatur:

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#5
 Von 
guest-12317.05.2021 00:37:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Wenn man unbedingt weiter streiten will, sehe ich als Chance derzeit einen Verweis auf BGH 21.3.2018 - VIII ZR 17/17 . Mit der Begründung, dass man gerne mal klären will, wie der Vertrag zwischen IKEA und Plöckl ausschaut, ob es da ein echtes oder unechtes Factoring gibt. Denn wenn dem so ist, dann giubt es trotzdem keine Inkasso-Gebühren.



Ja gut, das ist ja nun nichts neues. Dann dürfte es sich mMn, eher nicht lohnen.
Vertragswerk hatten wir zwar zu der Zeit nicht gefordert, dennoch 50/50.

Meine Vorgehensweise ist mittlerweile sowieso, früh melden und ggf. Einsicht in die Vertragsunterlagen fordern. Inkasso & Co wird dann sowieso nicht notwendig.

Gibt aber auf Firmen, wie zum Beispiel Globus(Supermarkt), die dann keine Reaktion auf Anfragen abgeben, wenn die Lastschrift nicht gebucht werden konnte. Da hilft dann nur blind auf deren Konto zu überweisen, wo die Lastschrift hingehen sollte und dies Globus mitzuteilen. Und sofern sich die Hanseatische Inkasso Trading meldet, eben darauf zu verweisen.

-- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 13.06.2018 15:22

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das bezahlen direkt nach Rücklastschrift inklusive angemessener Gebühr und das Melden beim Händler ist natürlich immer eine gute Variante, um dem ganzen völlig die Luft aus den Segeln zu nehmen.

Ich kann dir derzeit nicht sagen, wie so etwas ausgeht. Also hinsichtlich des BGH-Urteils. Aber ich sehe darin eigentlich etwas, wo die Masseninkasso-Zunft in einer riesigen Panik reagieren müsste. Denn wir alle wissen, wie die großen Masseninkasso-Verträge ausschauen. Und je öfter man Gerichte davon überzeugt, die einmal einsehen zu wollen, desto eher dürfte auffliegen, dass hier die Zunft in weitem Stil keine Inkassogebühren mehr fordern dürfte.

Denn wir wissen ja alle: Eine Einzelfallprüfung und eine Rechtsberatung gibt es im Masseninkasso schlichtweg nie. Maximal, wenn sich der vermeintliche Schuldner massiv beschwert, dass die Forderung unzulässig wäre. Ansonsten aber nicht. Und damit liegt der Schwerpunkt der Dienstleistung auf der Risikoübernahme und damit sind wir gemäß BGH-Urteil beim echten/unechten Factoring....

Die Frage ist für mich also nicht, ob diese Argumentation erfolgreich ist. Das muss sie sein. Die Frage wäre für mich nur: A) Kriegt man ein Gericht davon überzeugt, dass es sich den Vertrag anschaut und B) macht es Sinn angesichts berechtigter Forderungsteile.

Denn die Adressermittlung sind dummerweise durchaus angemessen zu bezahlen. Denn der Laden weiß nicht, wo du wohnst. Und die Bankgebühren für Adressauskünfte liegen meist deutlich über dem Schufa-Preis.

-- Editiert von mepeisen am 13.06.2018 15:38

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Soweit ich das verstanden habe hattest du eine Rücklastschrift mangels Deckung, eine zweite Rücklastschrift mangels Deckung, Post vom IB bekommen und dann dich mal bemüht die HF zu zahlen und meintest alle, die sich mit deinem Fall beschäftigen mussten tun die aus Jux und Dollerei.

Wie wäre es damit in Zukunft dafür zu sorgen, dass das Konto gedeckt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und meintest alle, die sich mit deinem Fall beschäftigen mussten tun die aus Jux und Dollerei.

Schön, dass du vom kern der Diskussion immer wieder schön ablenkst. Es ist nichts gegen das Inkassowesen zu sagen. Ja nicht mal gegen gebühren für eine Rechtsdienstleistung. Absolut nichts.

Aber es ist etwas dagegen zu sagen, wenn sich die Gläubiger und Inkassos weigern, sich an die Gesetze und an die BGH-Rechtsprechung zu halten. Wenn sie immer wieder mit möglichst kreativen Erfindungen versuchen, alles gezielt zu unterwandern.

Der BGH hat nun mal aus den Gesetzen die Ansicht vertreten, dass Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften nichts ist, was ein Schuldner erstatten muss. Dass dies (=Personalaufwände) nun mal Kosten sind, die dem Gläubiger immer selbst zur Last fallen und die er gefälligst auf die Preise umzulegen hat. Man kann dazu stehen wir man will, aber woher nehmen sich IKEA, diverse Inkassos (CCS usw.) das Recht raus, diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einfach jahrelang weiter mit Füßen zu treten? Wieso verlieren sie hinsichtlich Bearbeitungsgebühren weiterhin ständig vor Gericht, erheben sie aber trotzdem fleißig wie ein trotziges Kind?

Nun die Sache mit dem echten und unechten Factoring. Die Gesetzeslage, die Auslegung der Gesetze ist nun mal so. Wo nehmen sich die Inkassos das Recht raus, dies immer wieder mit Füßen zu treten? Dem Gläubiger eine kostenlose Dienstleistung zu versprechen und gerichte anzulügen, es würde dem Gläubiger ein Schaden in den Inkassogebühren entstehen? Wieso diese Lügengeschichten?

Kommen wir zum Konzerninkasso. Alles spricht dagegen. Sämtliche Diskussionen sprechen dagegen. Der dokumentierte Wille des Gesetzgebers spricht dagegen, dass es da Inkassogebühren gibt. Wieso treten Inkassos das immer mit Füßen und klopfen sich für die daraus resultierenden Millionengewinne selbst auf die Schulter?

Die Gleichstellung mit Anwälten. Schön und gut. Aber wieso nehmen sich Inkassos heraus, einfach so das Maximum des irgendwie begründbaren (1,3 Gebühr) zu fordern für etwas, wo es genug BGH-Urteile gibt, dass es das definitiv für diese Massentätigkeit niemals gibt? Weil sie nur einen bruchteil der Tätigkeiten erbringen, die für eine 1,3 Gebühr aber auch von Anwälten erbracht werden müssen?

So kann man weiter machen. Das Problem sind nicht die Inkassos selbst oder das geschäftsmodell dahinter. Das Problem ist, dass die Zunft seit Jahrzehnten nun schon jedes Gesetz mit Füßen tritt und sich im illegalen Raum bewegt und meint, sie hätte Narrenfreiheit zur eigenen Profitmaximirung. Würde sich jedes Inkasso wirklich an die herrschenden gesetze und die herrschende Rechtsprechung halten, würde doch kein verbraucheranwalt, kein Schuldnerberater und kein Verbraucherschützer irgendein tiefergehendes Problem mit der Zunft haben.

Aber all das weißt du ja und vielleicht willst rdu aber immer wieder davon ablenken, weil du mal Teil dieser Branche warst und weißt, dass die Branche sich nach wie vor jenseits der Legalität bewegt, um Schuldner so lange auszupressen bis sie nicht mehr können. Was legal und gerecht ist, interessiert deine Ex-Arbeitgeber nicht die Bohne.

Aber im Inkassowatch diskutieren wir gerade was und auf Aktionen erfolgen Reaktionen. Auch wenn manchmal die Mühlen langsam malen. Erste Früchte der Arbeit gibt es zu bewundern und die Branche zeigt sich auch angesichts des Evaluationsberichtes zum "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" im Moment extrem nervös. Es dürfte nicht mehr langsam dauern, da kommt der ein oder andere Paukenschlag. Im geheimen (nein, ich darf die Unternehmen hier nicht nennen) sind gerade einige Großkonzerne (also die Gläubiger selbst) am Umdenken angesichts der Entwicklung und versuchen sich selbst dadurch aus der Schusslinie zu bringen, dass sie reihenweise eigentlich illegale Praktiken wie Kostendopplungen aufkündigen und die Inkasso-Verträge hier drastisch einschrumpfen. Da gehen den großen Konzernen wie Infoscore sicherlich viele Millionen flöten. Jetzt schon. Im Stillen... ;-)

-- Editiert von mepeisen am 13.06.2018 19:10

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
guest-12317.05.2021 00:37:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wie wäre es damit in Zukunft dafür zu sorgen, dass das Konto gedeckt ist?


Guter Vorschlag, am besten gebe ich dir gleich meine IBAN durch.

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