Immer wieder Inkasso Gebühren -> Masche?

12. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Immer wieder Inkasso Gebühren -> Masche?

Hallo,

Ich Lese immer wieder, das Inkasso Unternehmen Mond Gebühren in "Rechnung" stellen, welche laut den ganzen Urteilen von wohl jedem Gericht Abgelehnt werden.

Kann man hier hinter eine Masche sehen, ala
der Gläubiger ist doof, der wird das schon Zahlen?
Also auf gut Glück -> Mahnbescheid erlassen und hoffen das es durch geht?

Steckt hier hinter ein System?

Wenn ich das so Richtig sehe bzw deute, könnte man auch der auffassung sein, das sich das Inkasso Unternehmen hier gar Strafbar nach §263 Betrug macht?

sehe ich das Falsch?




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Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Siehst du nicht falsch. Hinsichtlich der Strafbarkeit: Staatsanwälte haben wenig Interesse daran, das zu verfolgen. Warum auch immer. Liegt aber auch daran, dass eine falsch gestellte Rechnung per se erst einmal nicht strafbar ist.

Die Politik hat das mittlerweile bemerkt, ob und vor allem wann was passiert, das kann niemand sagen.

Die Inkassobüros haben einen Auftrag eines Gläubigers. Das Geschäftsmodell "Inkassobüro" ist nicht verboten, sondern sogar nach RDG legitimiert, egal wie überflüssig es ist. Also dürfen sie auch irgendwelche gebühren fordern. Beispielsweise Briefporto oder auch bei Stellen eines Mahnbescheides RVG-Gebühren.
Dass sie regelmäßig hunderte Euros draufschlagen, bis der Schuldner sich anfängt zu wehren oder bis es vors Gericht geht, dass sie das immer und immer wieder tun, egal wie oft vor Gericht das Ganze um die Ohren gehauen wird, das kann man nun als Betrug ansehen... oder auch nicht...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn ich das so Richtig sehe bzw deute, könnte man auch der auffassung sein, das sich das Inkasso Unternehmen hier gar Strafbar nach §263 Betrug macht?

sehe ich das Falsch?


Ist ganz einfach freie Marktwirtschaft
Die Hellseher und Astrologen dürfen ja auch für >Ihre Dienste Taler verlangen ;)

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Es gibt bei Inkassos den wichtigen Unterschied zwischen "rechtens" und "vom Schuldner zu bezahlen".

Theoretisch wird ein Inkasso ja für den Gläubiger tätig, dem kann es beliebige Kosten in Rechnung stellen. Gegenüber dem Schuldner, der über die Kosten dieser Dienstleistung ja nicht bestimmen kann, ist er aber zur Schadensminderung verpflichtet (§254 BGB ). Es darf aber die Fantasiegebühren trotzdem erst mal vom Schuldner fordern.

Daher hat es sich eingebürgert, dass ein Rechtsanwalt als probates Mittel zur Schuldeneintreibung gilt, und Inkassogebühren über entsprechenden Anwaltskosten vom Schuldner nicht zu zahlen sind.

Außerdem wird zunehmend in vielen Fällen ein Inkassobüro als nicht zweckmäßig angesehen. Wenn etwa sofort mit Eintritt des Verzugs ohne weitere Mahnung an ein Inkasso abgegeben wird, oft an nur formal ausgelagerte Firmen, um da sofort horrende Gebühren für den "externen Dienstleister" schinden zu können, setzen die Richter immer öfter Stoppschilder. Als Betrug gilt die Forderungsstellung aber erst mal trotzdem nicht.

Was durchaus als Straftat in Frage kommt, ist Wucher (§291 StGB , zivil: §138 BGB ), wenn Inkassokosten z.B. Anwaltsgebühren um wesentlich mehr als das Doppelte übersteigen. Hier im Forum gab es auch schon Fälle, wo selbst die Höchstgebühr für Anwälte um mehr als das 3- bis 4-fache überschritten war.

Auch bewegen sich die Inkassos auf dünnem Eis, wenn etwa die Firmenkonstrukte zur Beauftragung eines vermeintlichen, "externen Dienstleisters" nicht tragfähig sind, oder wenn sie die Forderungen aufkaufen und dann für sich selbst als eigener Gläubiger Gebühren fordern. Oder wenn der Gläubiger nie eine Rechnung bekommt und ihm versprochen wird, dass er grundsätzlich keine Kosten bezahlen muss.

Leider sind Inkassos kaum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen - auch jene nicht, die in eindeutig betrügerischen Zusammenhängen tätig sind und bei denen in der Zwangsvollstreckung von illegalen Erpressungsmethoden (z.B. Kontosperre ohne Vollstreckungstitel) die Rede ist. Noch im August 2011 bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin, dass ein Inkassobüro betrügerische Forderungen waschen darf (also Geldwäsche dadurch, dass kriminelle Erträge schon auf Forderungsebene gewaschen werden), indem es ein kreatives "Nichtwissen" behauptet.

Am wichtigsten ist, dass man sich nicht ins Bockshorn jagen lässt und Mondgebühren zahlt, oder, noch schlimmer, deren vorgedruckte Anerkenntnisse und Ratenzahlungen unterschreibt, oder gerichtlichen Mahnbescheiden nicht (teil)widerspricht.

-- Editiert xpuff666 am 13.02.2013 17:19

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Strafrechtlicher Wucher bedingt aber nicht nur zu hohe Forderung, sondern auch das Ausnutzen einer gewissen Zwangslage.

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#5
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die bisherigen Informationen.

In der Regel ist doch der Ablauf immer der selbige,
Offene Rechnung (ob berechtigt oder nicht sei jetzt dahin gestellt) geht an ein Inkasso Unternehmen, von da zum Anwalt.

Meistens Kaufen die IN ja gar die Forderungen auf (oder sehe ich das falsch?) schlagen Ihre Fetten Gebühren drauf.
Meldet sich der Schuldner nicht, kommt der Anwalt und haut auch noch mal was drauf, und reicht einen MB ein.


Was ich biser immer wieder Lese, das die Gebühren vom IN von den Gerichten Abgeschmettert werden (urteile gibt es ja genug).

Warum wird hier nicht einmal ein Grundsatz Urteil gesprochen?
Möchte keiner diesen weg gehen?

Weil wenn ich das so sehe bzw interpretiere, warum Schmettern die Gerichte die IN Gebühren ab?

Hier wäre für mich Interessant unter welchen Gesichtspunkt?

Denn, hier kommt wieder meine Meinung ins Spiel, Straftat.

Traut sich keiner Strafanzeige zu stellen?
Könnte man ja gar noch einen drauf setzen, und sagen das das vorsatz ist, also Gründung einer Kriminellen vereinigung?

Und der Anwalt, fordert ja diese Gebühren ein, wird das nicht Kontrolliert?
Könnte man hier dem Anwalt nicht Mitwisserschaft einer Kriminellen Strafbaren handlung nachsagen?


Ich weiß viel input, aber es interessiert mich wirklich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Möchte keiner diesen weg gehen?

Es gibt bereits Grundsatzurteile. Diesen Weg sind manche schon gegangen. Bisher hat einmal das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Gebühren den Spielregeln des RVG unterliegen. Mehr hat es nicht gesagt, ist auch nicht seine Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt geurteilt, dass gerade auch Inkassobüros an der Schadensminderungspflicht zu messen sind. Leider findet sich das gewissermaßen nur in Nebensätzen. Wirkliche Grundsatzentscheidungen sind nicht vorhanden. Aber: Immer mehr Amtsgerichte halten sich an diesen Grundsatz der Schadensminderung und argumentieren, dass damit die Abgabe einer Forderung an ein Inkassobüro per se bereits gegen die Schadensminderungspflicht verstößt und der BGH stützt diese Argumentation, gerade weil es nicht konkret aussagt, wie weit das geht mit der Schadensminderung.

Die Inkassobüros hüten sich, sie wollen gar kein Grundsatzurteil, gerade weil sie wissen, dass damit ihr Geschäftsmodell hinfällig werden könnte oder derart hohe Hürden gelegt werden, dass jeder Fall manuell ausführlich geprüft werden muss und damit kaufmännisch (Personalkosten vs. möglicher Verdienst nach RVG) keine Chance mehr besteht, ein funktionierendes und wirtschaftliches Geschäftsmodell zu etablieren.

Die Inkassos fahren mit er aktuellen Situation sehr gut: Operieren in der Grauzone ohne echte Aufsicht, gezieltes Einschüchtern der Schuldner, Schröpfen derer, die sich einschüchtern lassen.

Strafanzeigen gibt es genug aber es ist nunmal eine Krux mit den Anwälten. Die überzogenen Gebühren dürfen sie erheben. Nur muss die der Schuldner nicht bezahlen. Es ist eine Grauzone und die wird schamlos in der Masse ausgenutzt. Ist leider so. Entweder man verbietet Inkassobüros oder legt die Hürden derart hoch, dass sich Masseninkasso als Geschäft nicht mehr lohnt.
Oder man stellt das gezielte Erheben freier und gerichtlich untersagter Gebühren unter Strafe.

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