habe heute Post eines Inkasso bekommen, Rechnung 2 Jahre alt, ich kann mich an eine Mahnung
nicht erinnern und bin ca. einen Monat nach Rechnungsdatum umgezogen (Nachsendeantrag wurde gestellt). Es geht um 22,99 EUR Hauptforderung. Nun habe ich bis 23.07.04 Zeit die Forderung von 96,45 EUR zu begleichen. Was kann ich tun? (außer Zahlen). Mir wurde schriftlich untersagt mich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen noch Zahlungen direkt an ihn zu leisten, ferner seien meine Daten gespeichert ??? Was immer das bedeuten mag.
Ich bin gerne bereit, die Hauptforderung (evtl. im Umzugsstress verschusselt)und die wirklich entstandenen Kosten zu überweisen finde diese Höhe der Kosten/Mahnauslagen jedoch etwas überzogen. (73,46 EUR)
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"Stinki"
-- Editiert von Stinki am 15.07.2004 19:19:01
Inasso einer 2 Jahre alten Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das mit der Untersagung ist ein Trick, selbstverständlich kannst Du und solttest Du auch schnnelstens mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen. 73,46 an Gebühren und sonstiges ist Wucher
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Ich habe versucht mit dem Gläubiger zu reden, ist aber zwecklos. Er gibt an mich unter meiner alten Anschrift gemahnt zu haben und der Rest ist nicht sein Problem. Eine Einigung ließ sich so nicht herbeiführen. Die Kosten welche das Inkassounternehmen in Rechnung stellt interessieren den Gläubiger auch nicht. Wie hoch dürften denn die Kosten in etwa sein??
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"Stinki"
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Dann guck mal bitte unter "Tipps" hier im Forum, mein Beitrag, den ich rein kopiert habe,wenn überhaupt Inkasso, dann höchstens in Höhe der üblichen BRAGO-Gebühren der Anwälte, die geforderten Gebühren sind Wucher
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
was ist mit verjährung? in dem fall nicht, oder? 30Jahre, glaube ich
Die Forderung verjährt mit Ablauf des Jahres, in dem sie zwei Jahre alt wird.
Gruß
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"* Die größte Gefahr im Leben ist,
dass man zu vorsichtig wird *
Alfred Adler"
<Die Forderung verjährt mit Ablauf des Jahres, in dem sie zwei Jahre alt wird.>
Falsch, erkundigen sie sich einmal über die Verjährungsfristen.
Aber die Forderung ist keineswegs verjährt
Inkassogebühren können von Dir nur gefordert werden, wenn Du in Verzug bist.
Dazu muß Dein Gläubiger den Zugang der Rechnung beweisen. Hat er den Fehler gemacht, die Rechnung per einfacher Post zu senden, wird ihm das nicht gelingen.
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