InfoScore - Inkasso Selbstauskunft

8. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
piledriver
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)
InfoScore - Inkasso Selbstauskunft

Hallo zusammen.
Neulich wollte ich mir einen BASE-Vertrag zulegen; schwupps online gegangen und alles ausgefüllt bekam ich wenige Tage später die nichtsaussagende Absage aus Potsdam. Ich dachte mir da nichts weiter, bis ich letztens etwas online bei Tchibo auf Rechnung bestellen wollte, und man mir schriftlich mitteilte, dass meine INFOSCORE Auskunft nicht ok sei.
Wie von der Schufa gewohnt forderte ich eine Selbstauskunft gegen kleine 5 Euronen an (Schufa kostet ja 7,50 Euronen) und dort stand: "Kunde (ich also) ist unter der Adresse nicht erreichbar" - was ja totaler Quatsch ist, denn die infoscore Post hat mich ja unter eben der gespeicherten und angegebenen Adresse postalisch erreicht.
Also zum Telefonhörer gegriffen und mit Christa Sch***** bei infoscore gesprochen, Fazit: bei der Süd-Westdeutschen Inkasso GmbH (wohnen im gleichen Haus wie infoscore, beides Bertelsmann-Töchter) gäbe es den dezenten Hinweis darauf, dass es (angeblich) eine unbezahlte Rechnung von mir gäbe welche (angeblich) im Jahre 2000 erstellt wurde und (angeblich) im Jahre 2004 von eben dieser Süd-West Inkasso an mich übermittelt worden sein soll und mit dem Vermerk (der Post?) an Süd-West Inkasso zurückgegangen sein soll, dass ich eben unter der Anschrift (wo ich seit 1996 wohne) eben angeblich nicht wohne.

Nachfrage bei Süd-West Inkasso (über teure Servicenummer): Zahlen Sie, dann geben wir das an infoscore weiter.
ich: Ich kenne diese Rechnung nicht
Inkasso: Wir schicken Ihnen eine Forderungsaufstellung zu.
Ich: Nett, doch ich hätte gerne den Auftrag o.ä, was der Forderung zugrundeliegen sollte.

Und darauf warte ich nun seit drei Wochen.

Fazit: Infoscore gibt falsche Auskünfte (wohnt da nicht, unbezahlte Rechnung) weiter und fügt mir Schaden zu.

WAS SOLL ICH TUN?

Liebe Grüsse & Frohe Ostern

azit: Hier

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei Infoscore angeschlossen sind inzwischen rund 25 Inkassounternehmen inkl
Ca 1000 Call Agenten !

Nachweisbar (!) würde ich folgendes Schreiben infoscore UND Süd-West Inkasso schicken :

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG
-------------
Zusätzlich von der Süd West Inkasso die versprochene Forderungsaufstellung einfordern ! Hier detailiert Bezug nehmen auf das Telefongespräch mit der Call Agentin Frau Christa... von Infoscore und dem Call Agent von Süd West Inkasso !
----
Ich würde das per email UND fax machen ! Im Fax auf die Enmail hinweisen und umgedreht !

lg

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Frist setzen nicht vergessen (ca 14 Tage)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ich dachte, jetzt käme wieder Dein c&p des Beschlusses, nach dem Wirtschaftsauskunfteien nur unbestrittene Forderungen speichern dürfen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Guten Morgen !
Hoffe Du hast die Eier gestern gefunden :neck:
Danke für den Tip
Der Fragesteller sollte m.M erst mal rausfinden um was es genau geht.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wäre hilfreich.

Um Deine Frage zu beantworten: Ja, Eier waren erwartungsgemäß unangemalt im Kühlschrank. Wie gesagt, ich weiß, wo ich sie finde.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich bin einen schritt weiter, aber: muss ich dafür kosten tragen? ich habe nämlich von infoscore ne mitteilung erhalten, dass die miene daten weitergegeben hätten, nur: ich habe NIRGENDS etwas angeklickt oder unterschrieben, wo ich meine zustimmung gegenüber einer firma erteit hätte, dass die auskunft geben dürfen udn natürlich würde ich auch gerne mal wissen, was da so steht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Zu einer Abfrage benötigt man keine Abstimmung. Gewerbetreibende die einen Leasingvertrag möchten müssen in der Regel auch nicht unterschreiben, dass bei Creditreform eine Abfrage gemacht wird. Es reicht ein Begründetes Interesse aus um eine Abfrage machen zu dürfen. Das kann eine Forderung oder Geschäftsanbahnung sein. Natürlich noch weitere. Die meisten SCHUFA-Klauseln besagen nur, dass die deine Adresse z. B. an die SCHUFA weiterleiten dürfen usw.

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#8
 Von 
piledriver
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

erstmal danke für die tipps; mails und faxe sind raus, mal sehen wie es weitergeht....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
piledriver
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

So, dass passierte:

Von Süd-Westdeutsche Inkasso GmbH erhielt ich eine "Forderungsaufstellung", dach der ich angeblich "Hauptforderung" (nicht näher erläutert) und die "üblichen" Nebenkosten wie Zinsen pp (schön säuberlich gelistet) zahlen muss;
dummerweise sehe ich hier kein Ursprungsdatum der HF und auch nicht um was es eigentlich gegengen sein soll (ausser, dass die Forderung von der Deutschen Post stammen soll), so dass ich -bevor ich überhaupt was dazu denen schreibe- gern den ganzen Vorgang (Bestellung-Rechnung) zu Händen hätte. Mal sehen ob sich was rührt.

Viel interessanter ist das Schreiben von InfoScore:

Sg (ich),
zunächst sei die Anmerkung erlaubt, dass die unreflektierte Benutzung von Druckvorlagen aus dem Internet die Gefahr in sich birgt, dass die in der Vorlage verwendeten juristischen Bezüge auf den konkreten Fall nicht anwendbar sind bzw. daraus resultierende Forderungen dann ins Lehre gehen.

....

Was sollen mir diese Worte nur sagen :??? :

Danke für jeden weiterhelfenden Hinweis

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die werden durch die ständigen Anfragen inzwischen genervt sein und versuchen abzuwürgen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür daß wir, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, uns gezwungen sehen, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
Weitere rechtliche Schritte behalte wir uns vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Nach erneuter Nichtreaktion würde diesen Sachverhalt schildern
www.bundesdatenschutz.de
geht online :

lg

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