InfoScore - Wann wird ein Merkmal "SPERRE" bei InfoScore reingetragen?

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
InfoScore - Wann wird ein Merkmal "SPERRE" bei InfoScore reingetragen?

Wann wird ein Merkmal "SPERRE" bei InfoScore reingetragen?
Gilt es auch für ein MB, der widerrufen war?

Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Wann du negativ bei einer Auskunftei eingetragen wirst. Entscheidet dein Gläubiger und nicht zuletzt die Auskunftei selber.

Lediglich EV's usw. werden automatisch von den Amtsgerichten eingespielt.

Ein MB oder VB wird allerdings nicht vom Amtsgericht bekannt gegeben. Diesen muss dein Gläubiger schon selbst eintragen lassen.

Dazu muss er Kunde oder Mitglied bei InfoScore sein, und für die Eintragung oft auch Geld bezahlen.

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#2
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es für sollche Eintragungen bestimmte Fristen? Und wenn es der Gläubiger selbst veranlasst, wird es praktisch von keinem kontrolliert, ob es rechtskräftig ist???
Es gibt keinerei Vermerk, dass der MB widerrufen war!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es dürfen nur unwidersprochene Forderungen gemeldet werden
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Aus Computerbetrug.de :

Eintrag bei Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien?

Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.

Leider funktioniert dies in der Praxis nicht uneingeschränkt. Rügt ein von einer Eintragung zu seiner Person Betroffener dies gegenüber der Auskunftei, berufen diese sich regelmässig darauf, eine Löschung nur vornehmen zu dürfen, wenn der Meldende zustimme. Diesen haben man gefragt und der habe gesagt, der Eintrag sei richtig. Diese Auskunft entspricht aber nicht der Rechtslage.

Der Löschungsanspruch hinsichtlich falscher Daten bzw. Eintragungen als Schuldner richtet sich gegen den, der die falschen Daten speichert, also gegen Schufa, Creditreform oder ähnliche Einrichtungen.

Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01 . Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.

Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.
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