Hallo,
Infoscore droht mir die Inkassogebühren für eine nächtliche Schwarzfahrt einzuklagen nachdem ich die Hauptforderung von 40,- € (leider) nicht an die Bahn sondern bereits an das IKB nach Zugang eines Schreibens überwiesen habe.
Kann ich mich um diese sog. Restforderung noch "drücken" ? Ich hab's nicht so dicke möchte diese übertriebenen Inkassogeb. auf keinen Fall zahlen.
Eine Freundin meinte: Inkassogeb. + Co. dürften zwar erhoben werden, aber es sei nicht möglich diese einzuklagen, ist da was dran ? (Zweifel...)
Vielen Dank
Infoscore, Hauptforderung bereits (leider) an Infoscore beglichen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hat infoscore die von Dir überwiesenen 40 € mit Ihren Gebühren (BGB 367) verrechnet oder macht der Inkassoladen jetzt lediglich die Gebühhren geltend ?
Wie hoch sind die von Infoscore geforderten Inkassogebühren ?
Hallo Unsterblicher,
ja ich habe im ersten Schreiben von Infoscore natürlich zusätzliche Inkassogeb. von 34,57 € auferlegt bekommen, diese habe ich ja nicht gezahlt.
Die Hauptschuld betrug 40,- € die ich an Infoscore zahlte. Eine sog. "Restforderung" (Inkassogeb., Kontoführungsgeb.) von (komischer Weise einen Cent weniger ?!) 34,56 € wird nun mit einem weiteren Schreiben eingefordert in dem es heisst: "....mit ihrer bisherigen Zahlung ist die Hautforderung unserer Auftraggeberin bereits ausgeglichen. Damit ist für Sie die Angel.jedoch noch nicht erledigt. Sie befanden sich in Zahlungsverzug, so dass wir mit dem Forderungseinzug beauftragt wurden.
Gem. §280 ff. BGB
sind Sie verpflichtet, die durch den ZV entstandenen Kosten zu ersetzen"
Dann die Forderung und eine Frist und die Drohung ohne nochmalige Abmahnung die Akte zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen.
Soll ich lieber bis zur Frist zahlen damit es nicht noch teurer wird ? Die 40,- € für die Schwarzfahrt fand ich eigentlich schon heftig genug....
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Also wurde nicht gem 367 BGB verrechnet !
Es werden lediglich 34,56 € an Inkassogebühren gewünscht welche jedoch nicht durchsetzungsfähig sind - Glück gehabt
Ich würde wie folgt retournieren :
FAX und email ans IB
Sehr geehrter Inkassomandatar,
Sehr geehrter Call Agent
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen - falls Sie anderer Meinung sein sollten - den Rechtsweg anheim.
Ich untersage Ihnen die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich. Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG bin ich nicht einverstanden.
2 bis 3 Bausteinmahnbriefe könnten aber noch kommen. Am Besten nochmal posten wenn das IB antwortet
lg
"http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8"
-- Editiert von thehellion am 22.05.2008 08:08:00
Hallo Unsterblich,
danke für diesen Tip (nützt bestimmt auch vielen anderen) Ich werde es wie Du es rätst versuchen. Und ich werde selbstverständlich alle weiteren News von diesen Infoscore- "Räubern" posten.
Wie gesagt, vielen Dank erstmal soweit.
PS: Cooles Video, der Song von Jet ist sowieso der Hammer
:respect:
so ist es natürlich richtig :
Und jetzt?
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