Infoscore, alte Forderung - neues Aktenzeichen

17. Juli 2020 Thema abonnieren
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guest-12311.09.2021 21:50:02
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Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Infoscore, alte Forderung - neues Aktenzeichen

Hallo,

Über Fantasiegebühren, Kostendopplung etc von Infoscore & Co, habe ich mich soweit schon belesen.
Darum geht es mir im Moment nicht.
Ich würde euch gerne um eure Einschätzung bitten, ob hier ein erneuter Widerspruch sinnvoll oder gar irgendwie wichtig sein könnte, oder weiterhin vernachlässigt werden kann, da es bereits diverse Widersprüche gab.

Hintergrund:
- Forderung von Infoscore /// mehrfach mit Hilfe u. Schreiben öffentliche Rechtsauskunft (und damit nachweisbar) widersprochen. Hinweis gegeben, dass auch einem Mahnbescheid widersprochen wird.

- dennoch Mahnbescheid von Haas&Kollegen /// auch vollumfänglich widersprochen

- dazu schriftl. aufgefordert die Drohgebärden und Belästigungen umgehend zu unterlassen, und die angekündigte Klage zeitnah zu begründen; und dass ich dazu auch mündliche Verhandlung beantragen werde, weiterer außergerichtlicher Schriftverkehr nicht mehr erfolgen wird.

- danach war Ruhe
- ca 1 Jahr später, nun erneuter Versuch von Infoscore, gleiche Forderung mit neuem Aktenzeichen, mit Androhung gerichtliche Durchsetzung.
Also das alte Spiel und die ganzen Serienbrief-Drohgebärden scheinbar wieder von vorne, nur mit neuem Aktenzeichen.

Meine Fragen:
1) Ist das neue Aktenzeichen von denen erforderlich um ggfls einen weiteren Mahnbescheid zu versuchen ?
In der Hoffnung vielleicht, dass ich die MB-Widerspruchsfrist vielleicht wegen Urlaub oder so verpasse ?

2) Oder was denkt ihr, steckt hinter diesem Vorgehen ?

3) Würde es reichen bei Gericht (falls es denn wirklich dazu käme) auf die vorherigen unzähligen Widersprüche auf die scheinbar gleiche Forderung unter anderem Aktenzeichen zu verweisen ? Oder sollte ich tatsächlich um meine Rechte zu wahren, zum neuen Aktenzeichen einen eigenen zusätzlichen Widerspruch verschicken?

Ich habe langsam wirklich keinen Bock mehr auf die Brieffreundschaft mit denen und jedesmal wieder Porto zu bezahlen. Die lesen das eh nich, Antworten schon gar nicht.
Deren Forderung ist nicht haltbar, bzw. soll doch bitte wirklich von einem Gericht beurteilt werden, inkl deren kriminell anmutende Vorgehensweise.

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Vorab eine Frage: Ist die Forderung aus der Kategorie "frei erfunden" oder ist sie irgendwie begründet, wird lediglich von dir mit einer sinnvollen Begründung abgelehnt?

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#2
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir geht es im Moment nicht um die Inhaltliche Forderung,
nur um den "technischen" Ablauf.
Hatte das inhaltliche ja anfänglich mit Hilfe der ÖRA vor Ort bereits alles gut durcharbeiten besprechen können.
D.h. es geht schon um einen ehemaligen realen Vertrag, der nicht mehr besteht.
Ich/wir (ÖRA) halten die Forderung aber wie gesagt für unrechtmäßig.
Im Zweifel soll eben ein Gericht darüber entscheiden, insbesondere da weder geforderte Stellungnahmen noch geforderte Nachweise/Belege von Infoscore/Haas kommen. Sondern nur deren weitbekannte Serienbriefe mit Standardtexten.

Mich würde aktuell nur eure Einschätzung interessieren,
wie man mit diesem Trickversuch des neuen Aktenzeichens umgehen sollte,
im Sinne von: wenn MB vorab widersprochen wurde, dennoch ein MB ergeht, sind die Kosten vom Antragsteller zu tragen. Ergo: weiterer Widerspruchspunkt vor Gericht, wenn sie diese Kosten wie üblich auch einfordern wollen.
Dafür wollte ich jetzt nicht extra wieder 10,- € bei der ÖRA ausgeben.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Rückfrage hat einen Grund: Wenn die Forderung selbst frei erfunden wäre, würde ich direkt zur Polizei gehen. Dann ist das aus meiner Sicht ein Verdacht für gewerblichen Betrug. Wahlweise durch die Anwälte und das Inkasso oder durch den Ursprungsgläubiger.

Begründung: Die wussten spätestens mit deinem Widerspruch, dass das Unsinn ist und haben dir ja bestätigt, dass sie es nicht weiterverfolgen und nun erfinden die eine zweite gleichlautende Forderung.

Da es einmal einen Vertrag gab, ist es erst mal "nur" eine Rechtsansicht, dass denen etwas zustünde. Dann würde ich das Briefporto in einer Beschwerde an die für den Anwalt zuständige Anwaltskammer investieren. Dass die doch mal den Anwalt fragen, was der Unfug soll, warum sie sich zuerst weigern, das in einer Klage zu verfolgen, die Erledigung erklären und dann die Forderung wiederholen mit neuem Aktenzeichen. Dass das grober Rechtsmissbrauch ist.

Danach dürfte Ruhe sein.

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#4
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke für die Einschätzung.
Ich denke ähnlich, war mir aber unsicher, andere Meinungen dazu zu hören ist immer gut.
Die Erledigung haben die allerdings nicht erklärt.
ICH habe die lediglich zum MB-Widerspruch separat noch mal angeschrieben und weitere Belästigung untersagt, und aufgefordert die angedrohte Klage endlich zu begründen.
Daraufhin war von denen nur die scheinbar üblichen 2 Schreiben noch, in denen ich aufgefordert wurde den MB-Widerspruch zurückzunehmen etc.... was ich natürlich nicht getan habe und auch nicht mehr reagiert habe.
Daraufhin war von denen fast genau 1 Jahr nix mehr zu hören.

Interessant daran ist ja auch, dass Haas & Kollegen weder im Rechtsdienstleistungsregister, noch dem "Bundesweiten Amtliches Anwaltsverzeichnis" zu finden sind, gibt der Sache weitere Prisanz, die ebenfalls sicherlich vom Gericht aufgegriffen wird/würde.

Ich wundere mich wirklich, dass diesen beiden, also Infsoscore und Haas&Kollegen nicht schon längst die Tätigkeit untersagt wurde. Liegt wohl daran, dass es eben so gut wie nie zur Klage kommt, und somit kein offizielles Urteil gibt.

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ich wundere mich wirklich, dass diesen beiden, also Infsoscore und Haas&Kollegen nicht schon längst die Tätigkeit untersagt wurde.

Warum auch. Inkasso ist nicht illegal. Nur weil du dich über paar Briefchen beschwerst (und die Berechtigung deiner Forderung bisher nicht mal bestritten hast sondern nur "davon ausgehst"), heißt das nicht, dass es nicht in Ordnung ist.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
1) Ist das neue Aktenzeichen von denen erforderlich um ggfls einen weiteren Mahnbescheid zu versuchen ?

Durchaus, ja



Zitat (von Moni33):
In der Hoffnung vielleicht, dass ich die MB-Widerspruchsfrist vielleicht wegen Urlaub oder so verpasse ?

Eine sehr beliebte Taktik.



Zitat (von Moni33):
2) Oder was denkt ihr, steckt hinter diesem Vorgehen ?

Alter Wein in neuen Schläuchen ... Zermürbungstaktik ... Hoffnung das man es nicht merkt ...



Zitat (von Moni33):
3) Würde es reichen bei Gericht (falls es denn wirklich dazu käme) auf die vorherigen unzähligen Widersprüche auf die scheinbar gleiche Forderung unter anderem Aktenzeichen zu verweisen ?

Nö.



Zitat (von Moni33):
Oder sollte ich tatsächlich um meine Rechte zu wahren, zum neuen Aktenzeichen einen eigenen zusätzlichen Widerspruch verschicken?

Warum so viel Arbeit? Einfach des Kreuz auf dem MB machen, zurücksenden und fertig.



Zitat (von Moni33):
Ich habe langsam wirklich keinen Bock mehr auf die Brieffreundschaft mit denen und jedesmal wieder Porto zu bezahlen.

Dann lass es doch einfach?



Zitat (von Moni33):
wenn MB vorab widersprochen wurde,

Das geht nicht, das lässt die ZPO nicht zu.



Zitat (von Moni33):
Ich wundere mich wirklich, dass diesen beiden, also Infsoscore und Haas&Kollegen nicht schon längst die Tätigkeit untersagt wurde.

Da hat diverse Ursachen
- die Gerichte sind personell gar nicht ausgestattet die Beschwerden sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren
- deshalb kommen die auch immer mit dem Blödsinn wie "war doch nur ein Einzelfall" durch
- viel zu wenige beschweren sich beim Aufsichtsgericht - die müssten ersticken in Beschwerden


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Moni33):
wenn MB vorab widersprochen wurde,

Das geht nicht, das lässt die ZPO nicht zu.


war etwas unglücklich formuliert von mir,
gemeint war, wenn man vorab in einem der vorausgegangenen Widersprüche bereits darauf verweist, dass im Falle eines MBs der Widerspruch vollumfänglich aufrechterhalten wird.
Denn soweit ich weiß, hat der Antragsteller dann die Kosten des MBs selbst zu tragen, wenn tatsächlich dem MB widersprochen wird, da er davon ausgehen musste dass dem so sein wird und er direkt zur Klage hätte übergehen können. So oder so ähnlich.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
gemeint war,

Ja, das wäre dann in der Tat korrekt.


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#9
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

es ist so unglaublich, und zeigt erneut die Skrupellosigkeit von Infoscor + RA Haas.

Während Infoscore ja wie oben geschildert selbe alte Forderung unter neuem Aktenzeichen wieder aufleben lässt, und das Szenario der Serienbrief-Drohgebärden mit Klageankündigung von neuem startet.
Letzte aktuelle Zahlungsfrist 20.7.

Habe ich mit Datum 15.7. , -also noch VOR Ablauf obiger Frist-, von Haas & Kollegen auch wieder Post bekommen, selbige obige Forderung aber mit dem alten Aktenzeichen, erhöht um eine weitere Position in Sachen Inkasso und RA-Kosten (mittlerweile 3-fach), zuzüglich die Gebühren des Mahnbescheids vom letzten Jahr (dem ich widersprochen hatte)
ebenfalls mit dem Hinweis, dass sie aber nun wirklich die Klage begründen würden, wenn ich nicht innerhalb der nächsten 6 Tage zahle....
...... unglaublich oder ? :crazy:

Damit wird ja nun noch unwahrscheinlicher dass sie tatsächlich mal Klage erheben,
schade eigentlich, ich würde sooo gerne dem Gericht mal diesen ganzen Quatsch von denen vorlegen, und persönlich (mittels Antrag auf mündliche Verhandlung) hören wollen wie sie das dem Gericht erklären.
Und das hier dann mitteilen.

-- Editiert von Moni33 am 19.07.2020 20:31

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#10
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
wenn ich nicht innerhalb der nächsten 6 Tage zahle....


oh sorry, falsch geschaut,
sie geben mir tatsächlich 10 Tage Zeit zum zahlen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
sie geben mir tatsächlich 10 Tage Zeit zum zahlen.

Das ist im Vergleich zu den sonst üblicherweise gewährten 2-3 Tagen ja eine geradezu opulente Frist.



Zitat (von Moni33):
schade eigentlich, ich würde sooo gerne dem Gericht mal diesen ganzen Quatsch von denen vorlegen, und persönlich (mittels Antrag auf mündliche Verhandlung) hören wollen wie sie das dem Gericht erklären.
Und das hier dann mitteilen.

Dann mach das doch? Wobei derzeit das mit der mündlichen Verhandlung eher schwierig ist, schriftliche Verfahren werden bevorzugt.


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#12
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Moni33):
sie geben mir tatsächlich 10 Tage Zeit zum zahlen.

Das ist im Vergleich zu den sonst üblicherweise gewährten 2-3 Tagen ja eine geradezu opulente Frist.


Jo, find ich auch :grins:

Zitat (von Harry van Sell):
Dann mach das doch? Wobei derzeit das mit der mündlichen Verhandlung eher schwierig ist, schriftliche Verfahren werden bevorzugt.

würde ich ja gerne, wenn InfosScore oder RA Haas ihre Klage nicht nur endlos androhen, sondern auch tatsächlich mal begründen. Womit aber vermutlich kaum zu rechnen ist, DIE wissen schon ganz genau warum !!

Bzgl. Antrag auf mündliche Verhandlung, so weit mir bekannt (ÖRA) habe ich da einen kleinen Vorteil, denn wenn gegen mich geklagt würde, habe ich das Recht mündl. Verhandlung zu beantragen, dem i.d.R. dann auch stattgegeben werden muss. Das wäre natürlich auch ein wenig Taktik meinerseits, da Infoscor/Haas dann einen Anwalt nach HH schicken oder dort extra einen beauftragen müsste, der sich in die Sache einarbeitet. Wären weitere Kosten für die, mit dem realen Risiko, diese zusätzlich selbst tragen zu müssen;

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann warte ab bis zum nächsten Mahnbescheid und dann mache nicht nur einen Widerspruch, sondern beantrage deinerseits ein Gerichtsverfahren.
Und/Oder schicke den Brief der Haasens an das Mahngericht und werfe die Frage auf, ob da nicht das Gerichtsverfahren nun weitergehen sollte.

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#14
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

in dem Falle müsste ich aber dann doch die Gerichtskosten vorschießen, oder ?
weil ich ja beantrage dass die Klage eröffnet wird.
oder wer zahlt das Startgeld, ohne dem wird das Gericht nicht loslegen.

Den Gefallen möchte ich Infoscore nicht tun, für die die Gerichtskosten vorlegen.

-- Editiert von Moni33 am 20.07.2020 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
in dem Falle müsste ich aber dann doch die Gerichtskosten vorschießen

Nö, Du bist ja nicht der Kläger ...


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zum alten Aktenzeichen würde ich einfach mal das Mahngericht anschreiben, das Schreiben in Kopie beilegen und schreiben, dass die Gegenseite offenbar das Verfahren weitertreiben möchte und doch bitte eine Frist gesetzt bekommen soll, die Klagebegründung abzugeben. Dann mal abwarten, was passiert. Eigentlich ist es zu lange her, aber wer weiß. Vielleicht gibt das Mahngericht das ja trotzdem ab ans örtlich zuständige Amtsgericht und dann hast du das Verfahren :-)

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#17
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch keine schlechte Idee.
das werde ich vielleicht mal versuchen,
und wenn ich mir den Aufwand schon mache, dann das Schreiben in Kopie auch gleich an das OLG Hamm (für Infoscore) und die Anwaltskammer (für Haas) schicken.
Ist zwar dann schon wieder 3x Porto und Kopiekosten, was ich eigentlich nicht mehr wollte, das investiere ich dann aber vielleicht doch noch mal.

So ist dann vielleicht tatsächlich eine schriftliche Erledigungserklärung von denen zu bekommen. Und endlich Ruhe.
Denn wie gesagt, ich denke kaum, bei den ganzen vorausgegangenen "Rechtsbrüchen", dass sie tatsächlich sich die Blöse vor Gericht geben werden. Damit dann auch ein Gerichtsurteil produzieren, von dem sie wohl genau wissen, dass dies, bedingt der Seltenheit, wohl in allen Internet-Foren viral gehen wird.
Aber gut, man weiß ja nie, was denen noch so einfällt,
man sollte sich selbst nie zu sicher sein. :)

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Warum eiert man eigentlich so lange rum?

Wenn ich mir der Sache so sicher wäre, wären es mir die paar € vorzustrecken wert und ich würde die Angelegenheit per negative Feststellungsklage ein für alle mal klären.

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#19
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Kurzes Update:
Tatsächlich kam vor ein paar Tagen ein neuer Mahnbescheid zum neuen Aktenzeichen.
Diesmal erstaunlicherweiße nicht über Haas&Coll sondern direkt von Infoscore.
Während Haas&Coll ja nahezu zeitgleich noch immer über das alte Aktenzeiochen die Klage androht, trotz Widerspruch zu deren Mahnbescheid.
Nun habe ich also 2 Mahnbescheide innerhalb ca eines Jahres (beide vollumnfänglich widersprochen) zur selben Forderung, 1x von Hass, 1x von Infoscore, mit erheblich unterschiedlichen Haupt-Forderungsbeträgen, als auch Nebenkosten.

Dass die sich scheinbar soo schlecht absprechen, hätte ich jetzt allerdings auch nicht erwartet.
Ich dachte immer die sitzen Tür an Tür und arbeiten mit einem gemeinsamen Datenbank-Drucker :grins:

-- Editiert von Moni33 am 16.08.2020 14:09

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#20
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Und jetzt einen 2 Zeiler an das Mahngericht senden.

Hiermit beantrage ich für das Aktenzeichen xx.xxxxxxx.xx das streitige Verfahren.
An einer außergerichtlichen Einigung bin ich nicht interessiert.

Moni

Sobald die Abgabenachricht kommt, würde ich für das alte Verfahren eine neg. Feststellungsklage erheben.
Da man jetzt ja für eine Forderung 2 Verfahren eröffnet hat, soll man das mal dem Gericht erklären.

Da wird dann aller Voraussicht nach ein Urteil zu Deinen Gunsten entstehen, damit würde ich dann Anzeige erstatten und sowohl das Aufsichtsgericht sowie die Anwaltskammer "füttern".

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#21
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann man im Rahmen einer neg. Feststellungsklage eigentlich auch die Frage nach vorsätzlichem Betrugsversuch klären lassen ? Wahrscheinlich nicht, oder ?
Ging mir gerade so durch den Kopf.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von Moni33):
Kann man im Rahmen einer neg. Feststellungsklage eigentlich auch die Frage nach vorsätzlichem Betrugsversuch klären lassen ?

Nein, denn Betrug ist Strafrecht.

Allerdings würde ich die Entscheidung im Verfahren dann auch Staatsanwaltschaft, Anwaltskammer und Aufsichtgericht zukommen lassen.


Signatur:

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#23
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Da man jetzt ja für eine Forderung 2 Verfahren eröffnet hat, soll man das mal dem Gericht erklären.


der erste Mb ging über Haas und ist bereits über 1 Jahr her, hat der denn rechtlich nach 12 Monaten überhaupt noch eine wirkliche Relevanz ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ja denn man forderte ja erst vor kurzem wieder unter dem Aktenzeichen von Dir.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#25
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

wurde ich etwa tatsächlich schon "ausgebucht" ? und habe Ruhe ?
Letzten MB (der zweite) vor 6 oder 8 Wochen auch widersprochen,
vermisse ich etwas die obligatorische Aufforderung von Seiten Infoscore, den Widerspruch zu begründen und vorallem zurückzunehmen ...

Oder hängt dies evtl. damit zusammen, dass Infoscore sich mal wieder umfimiert hat !
Heißt nun Paigo GmbH (seit 31.08.20)
Adresse ist geblieben.

kann man schön hier nachlesen
https://www.northdata.de/Paigo+GmbH,+Verl/Amtsgericht+G%C3%BCtersloh+HRB+10100

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#26
 Von 
guest-12311.09.2021 21:50:02
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

.... ich war schon irritiert, ob Infoscore nach der Namensänderung auch Ihr Drohungs-System ändern.
Habe aber nun doch (diesmal von Paigo) mit etwas Verzögerung standesgemäß das vorgefertigte Formblatt erhalten, mit welcher ich doch bitte den Widerspruch zum Mahnbescheid zurücknehmen solle;
sonst wäre eine Ratenzahlung nicht möglich !

Ergänzend dann auch gleich einen Antrag zur Ratenzahlung und ein Formblatt zum Datenabgleich, ob meine Adresse noch korrekt sei....
Der war ganz schön Dick der Brief.
... herrlich. :grins:
Ach ja, Frist ungewöhnlich üppige 10 Tage, dann würde man es mal wieder einem Anwalt übergeben.

Ob Sie Haas& Koll. auch noch umfimieren ?
Weil die sind ja zeitgleich über das alte Aktenzeichen (zur gleichen Forderung) auch noch aktiv.

Dass Paigo ehemals Infoscore war, und/oder der "Auftrag" zur Forderungsbeitreibung an Paigo übergeben wurde, davon ist übrigends in dem Brief kein einziges Wort zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Muss ja auch nicht und sehe auch keine Veranlassung dazu

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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