Infoscore + Deutsche Bahn

28. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore + Deutsche Bahn

Hey! Leute :)

Ich hab auch von der deutschen Bahn und Infoscore Forderungsmanagement ein Mahnbescheid erhalten mit folgendem Inhalt;

Hauptforderung 60 €
Verfahrenskosten Gerichts kosten 32 €

Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren Vergütung Inkasso Dienstleistungen gemäß Paragraph vier 25 €

macht gesamt 57 €

Nebenforderungen Mahnkosten
5 Euro
Auskünfte 1,40 €
Inkasso kosten 70,20 €
und insgesamt Zinsen im Wert von 1 Euro

ist das alles rechtens die Hauptforderung mit 60 € die ist korrekt aber mit den ganzen Gebühren drum herum für ein automatisches Mahnschreiben ist mir dann doch suspekt wie sollte ich vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen
KR

-- Editiert von Kar0711 am 28.12.2019 14:06

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Kosten sind alle im gesetzlichen Rahmen.
5,00 € Mahnkosten entsprechen 2-3 Mahnungen
1,40 Auskünfte ... Weiß nicht wofür kann man widerstechen, werden bei Nichtzahlung aber eh ausgebucht.
Verfahrenskosten iHv ins. 57,00 € sind absolut nicht angreifbar.
Über 70,20 € Inkassok. kann man streiten. Sind vollkommen im Rahmen, aber die höchste Grenze.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

wie ausgebucht?

70,20€ Inkassokosten sind meiner meinung nach Betrug.

5€ war leider ein automatisiertes Schreiben und nur einmal
von der DB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann streiche die Auskünfte und auch 4€ von den Mahnkosten.

Die Inkassokosten (also von den 70,20) würde ich auch nur zu maximal 18€ anerkennen. Das ist das Maximum für ein Schreiben einfacher Art. Mehr macht Infoscore auch nicht. Wenn man starke Nerven hat, kann man das sogar auf 0€ kürzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Inkassokosten (also von den 70,20) würde ich auch nur zu maximal 18€ anerkennen. Das ist das Maximum für ein Schreiben einfacher Art. Mehr macht Infoscore auch nicht. Wenn man starke Nerven hat, kann man das sogar auf 0€ kürzen.
Das zuständige Aufsichtsgericht sieht das anders!
Habe mittlerweile Post bekommen & die sagen... 1.3 Gebühr... völlig in Ordnung. Traurig aber wahr. Die wollen & werden nichts gegen Infoscore machen. Das die hier aber ihre eigenen Urteile ignorieren & auch vom BGH... kommt noch hinzu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Bis so ein Mahnbescheid eintrudelt, kommt ja einiges an vorgerichtlicher Post.
Was genau kam denn da?
Warum ist die Hauptforderung noch nicht gezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

nur komplett automatisierte Schreiben dass man die komplett überhöhten Gebühren wo kein Deutsches Gericht bestätigt hat dass sie zulässig sind...
Gruß

p.s Hauptforderung ist mittlerweile beglichen

-- Editiert von Kar0711 am 28.12.2019 18:27

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Jeder sagt was anderes.
Die verbraucherzentrale, die Gerichte, andere ähnliche Fälle die in anderen Forumen gepostet worden sind.. Bin ziemlich ratlos.

Zitat (von DStein):
Zitat (von mepeisen):
Die Inkassokosten (also von den 70,20) würde ich auch nur zu maximal 18€ anerkennen. Das ist das Maximum für ein Schreiben einfacher Art. Mehr macht Infoscore auch nicht. Wenn man starke Nerven hat, kann man das sogar auf 0€ kürzen.
Das zuständige Aufsichtsgericht sieht das anders!
Habe mittlerweile Post bekommen & die sagen... 1.3 Gebühr... völlig in Ordnung. Traurig aber wahr. Die wollen & werden nichts gegen Infoscore machen. Das die hier aber ihre eigenen Urteile ignorieren & auch vom BGH... kommt noch hinzu.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Alles bezahlen = 0 Risiko
Nur die 18 EUR anerkennen = Risiko
Nichts anerkennen = höheres Risiko


Kommt also darauf an, wie viel Risiko man eingehen will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Kar0711):
Jeder sagt was anderes.
Die verbraucherzentrale, die Gerichte, andere ähnliche Fälle die in anderen Forumen gepostet worden sind.. Bin ziemlich ratlos.

Zitat (von DStein):
Zitat (von mepeisen):
Die Inkassokosten (also von den 70,20) würde ich auch nur zu maximal 18€ anerkennen. Das ist das Maximum für ein Schreiben einfacher Art. Mehr macht Infoscore auch nicht. Wenn man starke Nerven hat, kann man das sogar auf 0€ kürzen.
Das zuständige Aufsichtsgericht sieht das anders!
Habe mittlerweile Post bekommen & die sagen... 1.3 Gebühr... völlig in Ordnung. Traurig aber wahr. Die wollen & werden nichts gegen Infoscore machen. Das die hier aber ihre eigenen Urteile ignorieren & auch vom BGH... kommt noch hinzu.
Es gibt hier 2 Urteile. Eines direkt gegen Infoscore: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/inkassokosten-fuer-automatisiertes-inkassoverfahren-sind-nur-kosten-analog-einer-05fachen-gebuehr-nach-vv-rvg-zu-rechtfertigen/

Und hier bin ich echt Enttäuscht vom Gericht dass sie ihr eigenes Urteil nicht kennen.
Obwohl das AG Gütersloh das Aufsichtsgericht von Infoscore ist, bekomme ich Antworten vom OLG Hamm die dann sagen "wir sehen keinen Grund aktiv zu werden"

und dann das vom BGH:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/bundesgerichtshof-fuer-masseninkasso-koennen-nur-kosten-in-hoehe-einer-03-fachen-rechtsanwaltsgebuehr-verlangt-werden/

Persönlich nehme ich das BGH-Urteil immer gegen Infosocore.
Sollen die doch versuchen zu klagen... werden sie aber nicht.

-- Editiert von DStein am 28.12.2019 22:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow vielen Dank :)

also soll ich Hauptforderung anerkennen
und den Rest widersprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Kar0711):
also soll ich Hauptforderung anerkennen

In #6 war die doch noch bezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist bezahlt. Ich meinte die Mahnbescheidskosten. Sorry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das zuständige Aufsichtsgericht sieht das anders!

Hamm sieht vieles anders. Das bedeutet aber nicht, dass Infoscore mit Klagen auf Inkassokosten jemals Erfolg hätte. Dass zudem derzeit vor allem die Aufsichtsgerichte verweigern, die BGH-Rechtsprechung (Factoring) angemessen zu berücksichtigen bedeutet nicht, dass dies in einem zivilgerichtlichen Verfahren auch so wäre.

Meinem Wissen nach hat Infoscore keine einzige Klage ausschließlich wegen Inkassokosten jemals probiert. Man kann sich denken, wieso...

Du musst unterscheiden zwischen der Aufsichtstätigkeit und dem eigentlichen Gerichtsverfahren. Leider tun viele Aufsichtsgerichte so, als seien sie Gerichts-Instanz. Weswegen eigentlich viele diese Aufsicht da weg haben wollen und lieber eine bundesweite Behörde wollen (analog BaFin/Bundesnetzagentur usw.) Der Hauptgrund fürs OLG Hamm ist immer nur "Wir mischen uns nicht ein, diese Frage muss ein ordentliches Gericht klären".

Albern angesichts der BGH-Rechtsprechung. Aber das ist ein anderes Thema.

Für Schuldner heißt das nur, dass man nach wie vor eine Patt-Situation provozieren kann. Argumentieren, dass die großen wie Infoscore sowieso nur Factoring betreiben und verlangen, dass man den Vertrag sieht. Mit Verweis auf den BGH. Den Vertrag bekommt man nie zu Gesicht, denn da steckt das Factoring drin. Infoscore hat für dieses systematische Factoring sogar eine eigene GmbH. Quasi ohne Beschäftigte. Die verwaltet nur diese Geld-Pools...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Hauptgrund fürs OLG Hamm ist immer nur "Wir mischen uns nicht ein, diese Frage muss ein ordentliches Gericht klären".
Ja im Grunde kann man das so zusammen fassen was das OLG Hamm da geschrieben hat. Wie gesagt, kann ich die Seiten ja mal einscannen & dir per PM schicken. Sind glaub ich 4 Seite oder so gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Brauchst du nicht schicken. Ich kenne deren Haltung aus diversen Beschwerdeverfahren.

Was ich frustrierend finde ist die Waffen-Ungleichheit. Im Grunde wissen wir alle doch, wie das im Masseninkasso läuft. Da werden die Forderungen entweder von Anfang an beispielsweise für 80% der Hauptforderung gekauft oder es wird vertraglich garantiert, dass das Inkasso kein Geld verlangt. Dass also der Gläubiger keine Kosten hat. Für die Unternehmen eine Win-Win-Situation. Sie sparen sich die ganze Mahnungsabwicklung und haben 0 Zahlungsrisiko. Das Risiko hat nur noch das Inkasso bzw. was da aufkauft.

Die 80% stammen aus den Geschäftsberichten der großen Konzerne wie Telekom, Vodafone usw. Da steht das durchaus so drin und man umschmeichelt Aktionäre damit, dass man 0 Zahlungsausfallrisiko hat. Diese 20% Differenz als Gewinnspanne fürs Inkasso sind bereits fest in den Preisen mit eingepreist. Jeder Kunde zahlt also bereits drauf für die Übernahme des Zahlungsausfallrisikos der übrigen Kunden.

Wäre an dem Punkt Schluss, nun ja, könnte man das so hinnehmen. Ist ja eine Marktentscheidung. Nun kommen aber Inkassos und behaupten trotz dieses Factorings, dass sie A) weiterhin im Auftrag der großen Konzerne eintreiben und B) ein zusätzlicher Schaden entstünde für RVG-Kosten...

Die Waffen-Ungleichheit kommt genau an dem Punkt zum Tragen: Die Verträge zwischen Inkasso und Konzern, die sind im Giftschrank. Man kommt nicht ran. Und landet es mal vor Gericht, zieht sich entweder das Inkasso zurück oder ein Richter sagt "Das sind Rechtsdienstleister, das juckt mich nicht, die RVG-Gebühren sind für mich nachvollziehbar ohne weitere Erklärung". Deswegen wird ja auch nie mehr als 1,3 Gebühr verlangt, weil viele Richter das einfach so akzeptieren. Und wenn es dann doch mal Urteile gibt, wo ein Gericht die Gebühr heruntersetzt auf bis zu 0,3 Gebühr für ein einfaches Schreiben: Niemals wagt ein Inkasso den Versuch, irgendwie nachzuweisen, dass es jemals mehr getan hat, was eine höhere Gebühr verlangen würde. Sie argumentieren mit nicht nachvollziehbaren Dingen und schlucken es, wenn sie damit nicht landen.

Aber pro-aktiv kann ein Schuldner nicht vorgehen. Pro-aktiv kann man das nicht verbieten. Weil auch die Aufsichtsgerichte verweigern, die Vertragswerke einzusehen. Um mal zu gucken, was das Inkasso überhaupt den ganzen Tag so treibt und ob das nicht doch Factoring ist. Also bleibt nur dieser Patt...

Im AK Inkassowatch haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Bisher hat kein Inkasso jemals Verträge vorgelegt und selbst die klagefreundlichen Inkassos haben sogar schon berechtigte Hauptforderungen als erledigt erklärt, wenn sie vor Gericht dazu gebracht wurden, die Verträge vorlegen zu müssen. Das ist meinem Wissen nach bisher bei Infoscore zwei mal passiert. Beide Male haben sie sofort die Klage zurückgezogen und den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Ohne dass die Schulden bezahlt wurden. Aber solche Richter zu finden, die da mit gehen, ist noch sehr schwierig.

P.S.: Der zuständigen Staatsanwaltschaft war es "zu schwierig, eine Straftat zu beweisen." Daher haben sie sich geweigert, da zu ermitteln. Obwohl die Jahresberichte der Konzerne dem Verhalten der Infoscore auf Sachebene zu 100% widersprechen.

-- Editiert von mepeisen am 30.12.2019 10:33

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow vielen Dank für all eure Antworten :) :)

Was kann ich genau tun jetzt also wie soll ich vorgehen? was soll ich ablehnen was annehmen?

Danke und schönen Sonntag euch allen ! :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das zuständige Aufsichtsgericht sieht das anders!


Das Aufsichtsgericht ist aber nicht das Streitgericht.

Mein Tip:
Zahle den unstrittigen Teil sofort zweckgebunden an Infoscore.
Gegen den Rest erhebst Du Teilwiderspruch.

Zitat:
Nebenforderungen Mahnkosten
5 Euro
Auskünfte 1,40 €
Inkasso kosten 70,20 €
und insgesamt Zinsen im Wert von 1 Euro


Genau gegen diese o.g. Beträge legst Du Teilwiderspruch ein.

Zitat:
Hauptforderung 60 €
Verfahrenskosten Gerichts kosten 32 €

Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren Vergütung Inkasso Dienstleistungen gemäß Paragraph vier 25 €

macht gesamt 57 €


Diese o.g. Posten (EUR 117) zahlst Du. Du musst aber im Überweisungszweck die Posten explizit benennen (z.B. Nur Verrechnung Verfahrungskosten Gericht). Notfalls machst Du mehrere Überweisungen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde, direkte Zahlung des Rests von 117€ vorausgesetzt, auch wirklich "Ich widerspreche komplett" angeben. Damit das auf keinen Fall weitergeht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.551 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen