Infoscore Amazon Horror Gebühren

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Larodia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Amazon Horror Gebühren

Hallo,
heute hab ich eine Mail von Infoscore erhalten das sie mit dem einzug der Forderung von Amazon beauftragt wurden.
Hier die Mail:

Sehr geehrter Herr .......,

die Firma Amazon hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt, nachdem Sie bei der Bestellung "Kauf auf Rechnung" als Zahlungsmittel genutzt und den Rechnungsbetrag trotz Mahnung nicht bezahlt haben. Weitere Informationen finden Sie in der Forderungsdarlegung. Unsere Auftraggeberin möchte Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit geben, diese Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, damit einer weiteren Zusammenarbeit nichts im Wege steht.

Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

166,39 EUR
(Stand: 25.02.2018).

Den Zahlungseingang in Höhe des Gesamtbetrages erwarten wir bis zum
25.02.2018
auf unserem Konto.

Durch eine fristgerechte Zahlung der Gesamtforderung auf unser Bankkonto, das Konto der infoscore Forderungsmanagement GmbH, kann eine automatisierte Freischaltung Ihres Amazon-Kundenkontos erfolgen.

Wir gehen davon aus, dass Sie den obigen Zahlungstermin einhalten, sodass Ihnen die Fortsetzung des Inkassoverfahrens, weitere Kosten und gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte erspart bleiben.

63,71 EUR

32,69 EUR
./.Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. -3,50 EUR
Mahngebuehren 3,00 EUR
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) analog §13 RVG i.V.m. VV: 70,20 EUR
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR
15.02.2018 4,12% Zinsen aus 60,21 EUR (23.01.18-15.02.18) 0,16 EUR
15.02.2018 4,12% Zinsen aus 32,69 EUR (09.02.18-15.02.18) 0,03 EUR
25.02.2018 4,12% Zinsen aus 92,90 EUR (16.02.18-25.02.18) 0,10 EUR
RESTSCHULD PER 25.02.2018 166,39

Muss ich wirklich 70,20 an Gebühren Zahlen ?

Ich Bedanke mich schon im Voraus für eure Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein!
Hauptforderung + EUR 3 Mahngebühren zweckgebunden an Amazon direkt zahlen!

-- Editiert von vundaal76 am 16.02.2018 23:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Nein!
Hauptforderung + EUR 3 Mahngebühren zweckgebunden an Amazon direkt zahlen!

-- Editiert von vundaal76 am 16.02.2018 23:03


Aha und wie kommst du zu der Aussage? Klar ist das Risiko einer Klage gering, aber dem TE zu suggerieren, dass er auf keinen Fall zahlen müsse ist schlicht falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Infoscore kauft die Forderungen auf mittels infoscore Finance GmbH (oder wie die heisst) und beauftragt dann sich selbst. Da somit keine rechtsdienstleistung mehr stattfindet gibt es auch keine inkassokosten...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen