Infoscore / Bahn

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lauen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore / Bahn

Liebe Forumsleser, ich bitte um Rat.

Mein seit ein paar Monaten volljähriger Sohn ist mehrfach schwarz gefahren. Ich bin geschieden und er lebte bis vor kurzem bei seiner Mutter. Nachdem seine Mutter ihn raus geschmissen hat, kam er mit einer einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Zahlungsaufforderungen bei mir an. U.a. auch von der Bahn, Infoscore und RAE Haas.

Um weiteren Ärger zu vermeiden, habe ich die Forderungen alle bezahlt. Meine Ex Frau hatte die Schreiben, Zahlungserinnerungen, Mahnungen fein säuberlich abgeheftet, allerdings sonst weiter ignoriert.

Nachdem ich alles bezahlt hatte kam eine weitere Forderung über Inkassogebühren von Infoscore, für ein erhöhtes Beförderungsentgelt, das ich bereits zwei Tage vorher überwiesen hatte. Um mich nicht weiter zu stressen, habe ich auch das bezahlt, obwohl ich hier schon Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Forderung hatte.

Nun sind zwei weitere Forderungen von Infoscore eingegangen, über die mir keinerlei Unterlagen vorliegen. Keine Zahlungsaufforderung der Bahn oder Zahlungserinnerung/Mahnung. Hätten die vorgelegen, wären die Forderungen schon längst beglichen. Infoscore beruft sich darauf, dass bei der Kontrolle ein Zahlschein mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen und einer entsprechenden Belehrung, dass sonst weitere Kosten entstehen, ausgehändigt wurde und die Abgabe an das Inkassounternehmen damit rechtens sei und mein Sohn die zusätzlichen Kosten zu tragen habe.

Obwohl mein Sohn seit seinem Einzug bei mir regelmäßig seine Fahrkarten bezahlt, haben seine Altlasten mittlerweile einen Umfang angenommen, dass ich nicht mehr so ohne weiteres zahlungsbereit bin. Vor allem, da ich nicht dazu verpflichtet bin und bei meinem Sohn nichts zu holen ist.

Nun meine Frage, ist die Abgabe an das Inkassobüro ohne weitere Mahnung/Zahlungserinnerung rechtens? Langt die Aushändigung des besagten Zahlscheines des Kontrolleures? Mein Sohn kann sich nicht einmal erinnern an den betreffenden Tagen schwarz gefahren zu sein. Das besagt allerdings bei ihm nichts und ist sicher nur eine Schutzbehauptung.

Muss er nun zahlen oder kann er die Inkassogebühren verweigern. Hätte aus Gründen der Schadensminderungspflicht des Gläubigers nicht erst eine Zahlungserinnerung/Mahnung erfolgen müssen? Die entstandenen zusätzlichen Kosten finde ich einfach unverhältnismäßig.

Gruß
Lauen

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6406x hilfreich)

Im Posting ist nichts über die Höhe der verlangten Gebühren zu erfahren
Bei den Inkassogebühren trickst Infoscore jedoch sehr gerne und oft ;)
Hier ein Beitrag aus WELTonline.de zum Thema Schwarzgefahren und Inkassogebühren in einer ähnlichen Sache :

quote:
.....Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro....

Die Weitergabe an ein externes Inkasso ist jedoch jederzeit erlaubt und das Verlangen von nicht duerchsetzbaren Inkassogebühren ist ebenfalls rechtens
(freie Marktwirtschaft)
Ob vor Gericht durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt



-- Editiert am 19.04.2009 22:28

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