Infoscore Consumer Data GmbH

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Infoscore Consumer Data GmbH

Als erstes evtl. gehört dies nicht in diese Sparte des Forums, deswegen meine bitte, falls es falsch ist in das zugehörige verschieben bitte. Danke

So nun zu meinem Anliegen:
Ich habe für 2 Wochen eine Selbstauskunft bei der Infoscore eingeholt, da ich schon mehrfach Probleme mit meinem Doppelgänger hatte. Bei Doppelgänger meine ich (fast) gleichen Namen, nur ein Buchstabe ist anders. Er ist auch am gleichen Tag gebohren, nur in einer anderen Stadt. Lebt jetzt aber leider auch mit mir in der gleichen großen Stadt. Was ein Zufall, aber auch leider nervig.
Schufa und Creditreform haben Ihre Dateien daraufhin schon bereinigt, aber jetzt habe ich das Schreiben von Infoscore und da steht drin das am 03.05.17 eine Erteilung der Restschuldenfreiheit erteilt wurde und übermittelt vom Amtsgericht der Stadt in der ich wohne.
So nun bin ich erstmal baff, weil ich nie irgendwas mit dem Amtsgericht oder irgendwelchen Vollstreckungsbescheiden vom Statt zutun hatte.
Erste Frage: Was bedeutet das eigentlich Erteilung der Restschuldenfreiheit ?
Habe gelesen das es evtl. etwas mit Privatinsolvenz zutun haben könnte.

Mir ist klar das ich da am Montag gleich hin muss zum AMstgericht um das zuklären. Aber meine zweite Frage ist: Ist das schnell erledigt? Da ich nur drauf gekommen bin, das etwas nicht stimmt, da meine gewünschte Autoversicherung von jeder Versicherung abgelehnt wurde.
Nach dem 10mal hab ich mal nachgebohrt und habe gesagt bekommen das meine Infoscore Auskunft negative ist.

Das nervt ganz schön.
Hoffe jemand hat Erfahrung oder ein paar Tips für mich, wie man am besten Vorgeht. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, da diese gerade nicht genemigt wird.

Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Habe gelesen das es evtl. etwas mit Privatinsolvenz zutun haben könnte.

Korrekt.

Zitat:
Mir ist klar das ich da am Montag gleich hin muss zum AMstgericht um das zuklären

Beim Gericht musst du gar nichts klären.

Zitat:
ein paar Tips für mich

Einschreiben an das Inkasso. So würde ich es schreiben:
"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich die Falscheintragung Erteilung des RSB rückstandslos zu löschen. Bei Weigerung werde ich nicht zögern, mittels Gericht die Löschung zu erzwingen. Sie werden zudem aufgefordert, zukünftig die Personenverwechslung, die dieser Eintragung zugrunde liegt, zu verhindern. Ich behalte mir vor, mittels Anwalt gegen Sie vor zu gehen. Sie haben 14 Tage Zeit, mir mittels korrigierter Auskunft nachzuweisen, dass Sie die Löschung vorgenommen haben."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort

Warum muss ich beim Amtsgericht nichts klären?
Aussage des Schreibens " Sollten Sie inhaltliche Fragen (z.B. aktualle Forderungshöhe oder Gläubiger) zu den vorgenannten Eintragungen haben, so bitten wir Sie, diese an die jeweils genannten einmeldenden Stellen zu richten, da bei der infoscore Consumer Data GmbH über Eintragung hinaus keine Daten zum Inhalt der Forderung gespeichert sind." Zitat Ende.
Das verstehe ich so das die nur die Info bekommen haben und gar nicht wissen das es da eine Verwechslung gibt beim Amtsgericht. Oder ist es so das die das falsch zu Ordnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Du schreibst der Infoscore, dass der Eintrag zu löschen ist. Der Textvorschlag von mepeisen kann verwendet werden, nur den Inkassoquatsch weglassen, da die das gar nicht betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Du schreibst der Infoscore, dass der Eintrag zu löschen ist. Der Textvorschlag von mepeisen kann verwendet werden, nur den Inkassoquatsch weglassen, da die das gar nicht betrifft.


Ok das Schreiben mach ich für Montag fertig.
Aber dennoch ist meine Frage nicht beantwortet:
Das verstehe ich so das die nur die Info bekommen haben und gar nicht wissen das es da eine Verwechslung gibt beim Amtsgericht. Liege ich da total falsch ?

Oder ist es so das die das falsch zu Ordnen?

Wäre schön noch mehr Input zubekommen, wer welchen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du schreibst der Infoscore, dass der Eintrag zu löschen ist. Der Textvorschlag von mepeisen kann verwendet werden, nur den Inkassoquatsch weglassen, da die das gar nicht betrifft.


Vor allem würde ich empfehlen, im ersten Schreiben vielleicht auch nicht gleich so scharf in "John Wayne"-Manier schießen. Diese ganze Gerichts- und Anwaltsgedrohe-Gedöns kann man sich für das zweite Schreiben sparen, sofern keine Reaktion erfolgt.
Man sollte nicht vergessen, dass dort auch nur Menschen arbeiten und der Mensch neigt dazu, negativ behaftete oder unsymphatische Dinge aufzuschieben. So ist die Gefahr, dass man dank der scharfen Ausdrucksweise, auch wenn man im Recht ist, ganz unten im Stapel landet und sich selbst mehr Arbeit macht.


@mepeisen: Ich bin glatt etwas verdutzt. Sonst ist man gar nicht so eine ungestüme Ausdrucksweise von Ihnen gewöhnt.


Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 29.10.2017 03:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
nur den Inkassoquatsch weglassen

Welchen Inkassoquatsch? Du hast überhaupt gelesen, was ich schrieb?

Zitat:
Das verstehe ich so das die nur die Info bekommen haben und gar nicht wissen das es da eine Verwechslung gibt beim Amtsgericht. Liege ich da total falsch ?

Theoretisch könnte die Verwechslung auch beim Amtsgericht liegen. Das ist aber höchst unwahrscheinlich. Da steht im Schuldnerregister mit der richtigen Adresse (also aus deiner Sicht falschen Adresse) ein Eintrag drin.

Dass dieser Eintrag zu deinem Datensatz gehört, dieser Fehler dürfte bei der Infoscore bei der Datenübertragung passiert sein. Warum vermutet man den Fehler bei Infoscore? Wenn schon beim Amtsgericht der Fehler passiert wäre, dann würden ihn alle Auskunfteien (insbesondere die Schufa) auch so übernommen haben.

Zitat:
Diese ganze Gerichts- und Anwaltsgedrohe-Gedöns kann man sich für das zweite Schreiben sparen, sofern keine Reaktion erfolgt.

Kann man. Wenn man aber vom jeweiligen "Gegner" nichts will, wieso dann erst höflich und zurückhaltend sein? Das ist auch keine Wild-West-Manier von Anfang an klar zu sagen, dass man nicht lange quängeln wird und nicht lange herum diskutiert. Es stellt klar, dass man als nächstes einen Anwalt und ein Gericht einschaltet und sorgt vor, dass die Gegenseite nicht argumentieren kann "Ja, aber das war jetzt übertrieben, das hätte man wenigstens androhen sollen."

Kann natürlich jeder sehen, wie er will.

Zitat:
Sonst ist man gar nicht so eine ungestüme Ausdrucksweise von Ihnen gewöhnt.

Vielleicht liest du zu wenig und reflektierst zu wenig, bei welchen Fällen ich eine "ungestüme" Ausdrucksweise empfehle und bei welchen nicht. Hätte es hier schon einen Inkassobrief gegeben, weil man dem TE irgendwelche Neuschulden des Doppelgängers anhängen wollte, basierend darauf dass er es laut Auskunfteieintrag ja sein müsste, dann wäre das eine ganz andere Hausnummer...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von PP9325):

@mepeisen: Ich bin glatt etwas verdutzt. Sonst ist man gar nicht so eine ungestüme Ausdrucksweise von Ihnen gewöhnt.


Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 29.10.2017 03:25


Oh mepeisen schießt oftmals übers Ziel hinaus, vorallem oftmals ohne beim Fragesteller nochmals genau nachzufragen wie der Sachverhalt genauer ist.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Habe gelesen das es evtl. etwas mit Privatinsolvenz zutun haben könnte.

Korrekt.

Zitat:
Mir ist klar das ich da am Montag gleich hin muss zum AMstgericht um das zuklären

Beim Gericht musst du gar nichts klären.

Zitat:
ein paar Tips für mich

Einschreiben an das Inkasso. So würde ich es schreiben:
"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich die Falscheintragung Erteilung des RSB rückstandslos zu löschen. Bei Weigerung werde ich nicht zögern, mittels Gericht die Löschung zu erzwingen. Sie werden zudem aufgefordert, zukünftig die Personenverwechslung, die dieser Eintragung zugrunde liegt, zu verhindern. Ich behalte mir vor, mittels Anwalt gegen Sie vor zu gehen. Sie haben 14 Tage Zeit, mir mittels korrigierter Auskunft nachzuweisen, dass Sie die Löschung vorgenommen haben."


Hier muss die Inkassoabteilung nicht angesprochen werden, da die nichts damit zu tun hat. "Sehr geehrte Damen und Herren, " reicht vollkommen aus. Alternativ könnte man auch "sehr geehrtes Team der Auskunftei," schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

So hier mein Schreiben:
Ich warte mal mit drucken bis einer von Euch was dazu gesagt hat..aber trotzdem danke schon mal für den Input.
Der Brief ist 3 Seiten lang und dann noch die Kopien dazu, das ganze schicke ich morgen als Einschreiben zu.


"
MEINE ADRESSE



infoscore Consumer Data GmbH
Rheinstraße 99
76532
Baden-Baden



Betreff Selbstauskunft , den 29.10.2017
Ihr Zeichen:


Sehr geehrte Damen und Herren,


Laut Ihrem Schreiben vom 23.10.2017, eine Selbstauskunft über meine bei Ihrem Unternehmen gespeicherten Daten, habe ich einen Eintrag zur „ Erteilung der Restschuldenfreiheit vom 03.05.2017 Az !!!!!!!!!!!!!!!!!! ".
Diesem Tatbestand muss ich hiermit Wiedersprechen, da ich noch nie eine Privatinsolvenz beantragt oder eine Eidesstattliche Erklärung zu der Privatinsolvenz abgegeben habe.

Ich gehe davon aus das es sich hier um eine Verwechslung handelt.
Ich komme zu diesem Schluß, da Ihre Auskunftei nicht die einzige ist, mit der Ich Berichtigungen in meinen hinterlegten Daten machen muss / musste.
Die Auskunfteien SCHUFA und Creditreform hatten auch falsche Angaben über z.B. nicht gezahlte Kredite oder nicht beglichenen Online Einkäufen und falsche Adressdaten zu meiner Person.

Der Sachverhalt hinter diesen Falscheintragungen ist, das es jemanden mit meinem Vor-und Zunamen gibt und am gleichen Datum geboren ist.
Der kleine aber feine Unterschied ist, das mein Name MEIN NAME ist und ich in MEINE STADT geboren bin. Der Mensch mit dem Sie mich verwechseln heißt DER NAME DER ANDEREN PERASON und ist in STADT DER ANDEREN PERSON geboren.

Um dieses noch zu bestätigen sende ich Ihnen eine Kopie meines Ausweises ( Ausweisnummer geschwärzt ) und Anmelde/Ummelde Bestätigungen der letzten 4 Jahre in Kopie mit.






Es sollte ausserdem von meiner Hausbank !!!!!!!!!!!! bei Ihnen zwei Ausländische Adresse hinterlegt worden sein.
Diese lautet:

ANSCHRIFT AUS DEM LAND

Postalische Anschrift in Spanien:

DIE POSTANSCHRIFT AUS DEM LAND

Weitere Adressen unter denen Ich gemeldet war sind:

3 VERSCHIEDEN ANSCHRIFTEN AUS DEUTSCHLAND

Adresse in meiner Geburtsstadt lautet:

MEINE ANSCHRIFT IN MEINER GEBURTSSTADT


Hiermit möchte ich Sie höflich Auffordern die Falscheintragung Erteilung des RSB rückstandslos zu löschen und eine berichtigte Auskunft zu den Anfragenden Stellen zusenden. Hierbei geht es mir insbesondere um die ERGO Versicherung AG, da diese eine dringend benötigte Autoversicherung auf Grundlage Ihrer Auskunft abgelehnt hat.

Mit den gegebenen Information sollte es Ihnen möglich sein den Datensatz zu berichtigen.

Ich gebe Ihnen 14 Tage Zeit, mir mittels korrigierter Auskunft nachzuweisen, dass Sie die Löschung vorgenommen haben.

Weiterhin möchte ich Sie bitten, zukünftig die Personenverwechslung, die dieser Eintragung zugrunde liegt, zu verhindern.

Falls ich bis zum 13.11.2017 keine Rückmeldung über die Berichtigung der Falscheintragung erhalten habe, sehe ich mich gezwungen die Löschung mittels eines Gerichts zu erzwingen.


Mit freundlichen Grüßen


"



-- Editiert von amz476296-22 am 29.10.2017 10:49

-- Editiert von amz476296-22 am 29.10.2017 10:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ja, das Schreiben ist so gut. Höflich, aber dennoch bestimmt.

Zitat:
Falls ich bis zum 13.11.2017 keine Rückmeldung über die Berichtigung der Falscheintragung erhalten habe, sehe ich mich gezwungen die Löschung mittels eines Gerichts zu erzwingen.


Könnte man auch schreiben:

...sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsbeistand zu übergeben.

Klingt etwas professioneller und gebräuchlicher. Wenn jemand schreibt "mittels eines Gerichts", dann würde ich mir als Empfänger denken, "der schreit schon von Klagen und weiß noch nichtmal bei welchem Gericht".


Zitat:
Ich gebe Ihnen 14 Tage Zeit, mir mittels korrigierter Auskunft nachzuweisen, dass Sie die Löschung vorgenommen haben.


Könnte man auch schreiben:

Als Frist zur Erledigung und Zusendung einer korrigierten Auskunft habe ich mir den 13.11.17 vorgemerkt.

Klingt auch etwas höflicher und nicht so befehlstonartig. Wie gesagt, dort sitzen auch nur Menschen und die lassen sich nicht gerne etwas "befehlen". Damit legt man sich nur selbst Steine in den Weg und macht alles komplizierter, auch wenn man im Recht ist. Diplomatie ist das Stichwort.


Zitat:
Kann man. Wenn man aber vom jeweiligen "Gegner" nichts will, wieso dann erst höflich und zurückhaltend sein? Das ist auch keine Wild-West-Manier von Anfang an klar zu sagen, dass man nicht lange quängeln wird und nicht lange herum diskutiert. Es stellt klar, dass man als nächstes einen Anwalt und ein Gericht einschaltet und sorgt vor, dass die Gegenseite nicht argumentieren kann "Ja, aber das war jetzt übertrieben, das hätte man wenigstens androhen sollen."


Na, das ist aber eine Einstellung: Wenn ich nichts von meinem Gegenüber will, kann ich mich flegelhaft und anstandslos verhalten. Außerdem will der Fragende hier ja etwas von dem "Gegner" und dieser kann dem Fragenden hier schon ein paar Steine in den Weg legen und das Ganze schön in die Länge ziehen, auch wenn der Fragende im Recht ist.

Zitat:
Vielleicht liest du zu wenig und reflektierst zu wenig, bei welchen Fällen ich eine "ungestüme" Ausdrucksweise empfehle und bei welchen nicht.


Alles klar, heute wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden...


Grüße
PP



-- Editiert von PP9325 am 29.10.2017 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von PP9325):


Könnte man auch schreiben:

...sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsbeistand zu übergeben.

Klingt etwas professioneller und gebräuchlicher. Wenn jemand schreibt "mittels eines Gerichts", dann würde ich mir als Empfänger denken, "der schreit schon von Klagen und weiß noch nichtmal bei welchem Gericht".


Zitat:
Ich gebe Ihnen 14 Tage Zeit, mir mittels korrigierter Auskunft nachzuweisen, dass Sie die Löschung vorgenommen haben.


Könnte man auch schreiben:

Als Frist zur Erledigung und Zusendung einer korrigierten Auskunft habe ich mir den 13.11.17 vorgemerkt.




-- Editiert von PP9325 am 29.10.2017 11:37


Super, an sowas habe ich dabei nicht gedacht, aber dafür kann man ja mit den Teilmehmern hier brainstormen.
Danke PP9325..

Den Rest Zitier ich mal nicht da ich Eure Beziehung zu einander nicht kenne ;) .

Schönen Sonntag

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119618 Beiträge, 39755x hilfreich)

Mach mal Deine Tastatur sauber, die Taste mit dem "!" klemmt.


Zitat (von amz476296-22):
Um dieses noch zu bestätigen sende ich Ihnen eine Kopie meines Ausweises ( Ausweisnummer geschwärzt ) und Anmelde/Ummelde Bestätigungen der letzten 4 Jahre in Kopie mit.

Würde ich nicht machen.


Den Abschnitt mit der Hausbank und den Adressen würde ich auch nicht schreiben.



Zitat (von amz476296-22):
Hiermit möchte ich Sie höflich Auffordern

Zitat (von amz476296-22):
Weiterhin möchte ich Sie bitten

Warum "höflich" und "bitte"?
Bitten muss man im übrigen nicht folgen.

Die haben durch ihre Schlampigkeit dir Probleme gemacht.
Klare Ansagen machen, fordern und Fristen setzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ausufernde Details weglassen. Im Grunde geht es nur um ein "Ich habe nie eine Insolvenz oder RSB beantragt. Löscht das oder ich wehre mich. Womöglich gibt es eine Personenverwechslung, also sorgt dafür, dass so etwas nie wieder vorkommt."

Wer nun der Richtige ist u.ä., das sind alles Details, die ich weglassen würde.

-- Editiert von mepeisen am 29.10.2017 22:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mach mal Deine Tastatur sauber, die Taste mit dem "!" klemmt.


Zitat (von amz476296-22):
Um dieses noch zu bestätigen sende ich Ihnen eine Kopie meines Ausweises ( Ausweisnummer geschwärzt ) und Anmelde/Ummelde Bestätigungen der letzten 4 Jahre in Kopie mit.

Würde ich nicht machen.


Den Abschnitt mit der Hausbank und den Adressen würde ich auch nicht schreiben.



Zitat (von amz476296-22):
Hiermit möchte ich Sie höflich Auffordern

Zitat (von amz476296-22):
Weiterhin möchte ich Sie bitten

Warum "höflich" und "bitte"?
Bitten muss man im übrigen nicht folgen.

Die haben durch ihre Schlampigkeit dir Probleme gemacht.
Klare Ansagen machen, fordern und Fristen setzen.


!!!!!!!!!!!!!!!ups die taste schon wieder ;)

Also ich schicke alles mit da eine schnellere Identifizierung damit möglich ist.
Hatte mir bei SCHUFA und Creditreform auch geholfen.

Aufforderungen muss man auch nicht folgen sofern sie wie in meinem Fall von einer Privatperson stammen ohne greifbaren Rechtsbeschluß oder ähnliches.
Also gehe ich erstmal den Weg des freundlichen Menschen. Schonmal was von " Wie Du Mir so ich Dir" gehört.

Der nächste Brief, wenn nichts passiert kann dann /sollte dann mehr fordernd werden.

Mal schaun was wird, ich halte dich auf den laufenden.

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