Infoscore Forderung - Bestellung bei Amazon

14. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Forderung - Bestellung bei Amazon

Hallo,

nun ist es mir tatsächlich auch passiert. Bei einer Bestellung bei Amazon im Februar wurde von mir versehentlich die Zahlungsart "Auf Rechnung" gewählt, da diese irgendwie voreingestellt war. Mir ist das selber nicht aufgefallen, da ich sonst immer direkt via Kontoeinzug gezahlt habe. Daher habe ich mich da nicht weiter drum gekümmert. Der bestellte Artikel wurde anschließend normal geliefert, Preis: 97,98 €.

Dann bekam ich irgendwann im April eine E-Mail: Infoscore Forderung. Forderung von Amazon wurde abgetreten, ich soll nun insgesamt 173,69 € (Stand 30. April) zahlen.

Diese Kosten wurden mir wie folgt berechnet:

97,98 € Bestellbetrag für Ware
2,50 € Mahngebühren (29.03.2020)
2,50 € Mahngebühren (08.04.2020)
70,20 € (Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR)
0,51 € Zinsen (30.04.2020)

Daraufhin bin ich natürlich sofort tätig geworden und habe den offenen Betrag direkt an Amazon beglichen. Dies wurde mir kurze Zeit später via E-Mail bestätigt.

Nun gab's diesmal einen Brief von Infoscore: Bis zum 19.05.2020 möge ich bitte 75,75 € an Infoscore bezahlen, damit das Verfahren geschlossen wird.

Die 75,75 € setzten sich wie folgt zusammen:

2,50 € Mahngebühren (29.03.2020)
2,50 € Mahngebühren (08.04.2020)
0,40 € Zinsen (4,12% Zinsen aus 97,98 EUR (16.03.20-20.04.20)
70,20 € Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 70,20 EUR
BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV)
11,70 EUR
0,15 € (4,12% Zinsen aus 97,98 EUR (21.04.20-04.05.20)

Meine Fragen sind nun:

1. Zieht Infoscore seinen Schuh weiter durch, wenn ich den Betrag nicht zahlen werden?
2. Sind die Inkassokosten nicht deutlich zu hoch angesetzt?
3. Was habe ich zu befürchten?

Über ein paar Tipps & Infos bin ich dankbar!

Beste Grüße

Post vom Inkassobüro?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2624 Beiträge, 766x hilfreich)

1. Glaskugel ist derzeit nicht verfügbar. Nach einem widersprochenen MB und dem dazugehörigen Bettelbrief sollte Schluss sein.
2. Nö die sind im Rahmen des erlaubten wenn die Forderung zum Einzug übergeben würde. Sollte ein Verkauf der Forderung vorliegen sieht das anders aus.
3. Von Einstellung bis zur Klage ist alles möglich.

Ich würde einmal der Forderung widersprechen damit es zu keinen Negativeintragungen kommt bzw gleich mitteilen, dass diese zu löschen sind.

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#2
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Auf welcher Grundlage habe ich die Möglichkeit, zu widersprechen? War ja mein Versäumnis und es ist mir entsprechend durch die Lappen gegangen, rechtzeitig an Amazon zu zahlen.

Widerspruch mit Hinweis das die offene Forderung an Amazon bereits beglichen wurde?

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2625 Beiträge, 421x hilfreich)

ich sehe da drei Möglichkeiten (welche wirklich zutreffend ist kann ich nicht sagen...da ist die Informationslage zu dünn):
1) Amazon hat die Zahlung tatsächlich abgetreten, dann wäre Infoscore in eigener Sache tätig und die Inkassogebühren wären hinfällig. Gleichzeitig müsste Amazon die von Dir erhaltene Zahlung an Infoscore weitergeben.

2) Amazon hat das Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt (Rechtsdienstleistung). Dann schuldest Du Zahlung der nachgewiesen entstandenen Inkassokosten an Amazon.

3) Amazon hat Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt (Rechtsdienstleistung) und Dir bestätigt keine offenen Forderungen mehr zu haben. Das wäre dann ein klassischer Fall bei dem der Mandant dem Rechtsdienstleister durch unbedachte Erledigt-Erklärung ins Kreuz fällt. Dürfen die dann unter sich ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Die Inkassogebühren sind so oder so hinfällig und nicht durchsetzungsfähig.
Ich verweise hier gerne auf das BGH-Urteil aus März 2019. Demnach sind maximal eine Berechnung nach einer 0.3 Gebühr bei vorliegendem Masseninkasso, Infoscore ist ein solches, maximal zulässig. Es gibt sogar ein Urteil (vor dem BGH-Urteil) gegen Infoscore, dass diese maximal 0.5 verlangen könnten.

In diesem Fall bis 500 € HF also nur 15,00 Inkassogebühr + 3,00 Auslagen.

Mahngebühren sind nur dann zu bezahlen, wenn auch mind. 3 SCHRIFTLICHE Forderungen versendet wurden. Maximal jedoch bis 3 Euro. Es sei denn es gab 1. Forderung per Mail und 2 per Post... dann ist es okay.

Was kannst du also tun lieber TE?
Entweder du forderst eine korrigierte Kostenaufstellung oder du überweist zweckgebunden die Inkassogebühren, Zinsen sowie die Mahngebühren (sofern gerechtfertigt). Anschließend widersprichst du der restlichen Forderung und sollte ein MB kommen, diesem wie beim Lotto dein X setzen & damit widersprechen. FRIST BEACHTEN !

-- Editiert von DStein am 14.05.2020 23:05

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat:
Ich verweise hier gerne auf das BGH-Urteil aus März 2019

Die Rechtssprechung ist aber nicht bindend. Nur weil der BGH das so sieht, muss das das AG und LG nicht tun.

Zitat:
bei vorliegendem Masseninkasso, Infoscore ist ein solches, maximal zulässig

Klingt so, als wäre das ein Gesetz. Du kannst jedoch nur vermuten, dass es Masseninkasso ist.

Zitat:
Mahngebühren sind nur dann zu bezahlen, wenn auch mind. 3 SCHRIFTLICHE Forderungen versendet wurden. Maximal jedoch bis 3 Euro. Es sei denn es gab 1. Forderung per Mail und 2 per Post... dann ist es okay.

2 schriftliche Mahnungen würden hier m.E. ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Die Rechtssprechung ist aber nicht bindend. Nur weil der BGH das so sieht, muss das das AG und LG nicht tun.
Man kann sich nur darauf berufen was Gerichte entscheiden und diese Urteile heranziehen. Hier das erwähnte Urteil: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/bundesgerichtshof-fuer-masseninkasso-koennen-nur-kosten-in-hoehe-einer-03-fachen-rechtsanwaltsgebuehr-verlangt-werden/

Wenn du ein Rechtskräftiges 0.5-Urteil gegen Infoscore haben willst, dann nimmst du dieses:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/inkassokosten-fuer-automatisiertes-inkassoverfahren-sind-nur-kosten-analog-einer-05fachen-gebuehr-nach-vv-rvg-zu-rechtfertigen/

Zitat (von The Mentalist):
Klingt so, als wäre das ein Gesetz. Du kannst jedoch nur vermuten, dass es Masseninkasso ist.
Ich denke wir müssen hier nicht in die Vermutung übergehen bei einer Massenabwicklung wie zb. Infoscore. Das spricht für sich. Vor allem dann auch, wenn selbst in den o.g. Links die Gerichte von Masseninkasso sprechen. Zitat:

,,Eine Inkassoleistung im Massengeschäft, die komplett automatisiert und ohne einzelfallbezogene Prüfung erfolgt"

Zitat (von The Mentalist):
2 schriftliche Mahnungen würden hier m.E. ausreichen.
Sieht das BGB aber anders oder eben Gerichte. So hat der BGH sogar nur 0,76 € an einen Stromversorger zugesprochen. Bezahlt werden muss nämlich nur Porto & Materialkosten. Den schon eine Mahnpauschale von 2,50 Euro kann überhöht sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 95/18).

Google gibt hier mehr als genug Auskunft darüber wenn man sich selber einmal durchlesen möchte, aber das weißt du ja eig. alles selber ;)

Allgemeine Info:
Aus rechtlicher Sicht zählen Mahnkosten zu den Verzugskosten. Dies bedeutet, dass Mahngebühren erst dann erhoben werden dürfen, wenn der Schuldner einer Rechnung in Zahlungsverzug gerät.

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#7
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die weiteren Antworten!

Nachdem ich den offenen Betrag an Amazon überwiesen habe, wurde der Betrag in der nächsten Forderung von Infoscore abgezogen.

Es sind also "nur noch" die aufgerufenen Inkassogebühren, Zinsen und Mahnkosten offen: 75,75 €.

In der ersten E-Mail ist dazu folgendes zu lesen:

Zitat:
An die Firma Arvato Payment Solutions GmbH abgetretene Forderung
der Firma Amazon Payments EU S.C.A und/oder Amazon EU S.A.R.L.


Heißt für mich, die Zahlung wurde eindeutig abgetreten und Infoscore ist in eigener Sache tätig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2625 Beiträge, 421x hilfreich)

Dann soll die Forderungsinhaberin mal erklären, warum sie als Spezialunternehmen für die Durchführung ihres Kerngeschäfts ("Payment Solutions") im vorgerichtlichen Verfahren die Hilfe eines Rechtsdienstleisters benötigt.

(habe jetzt nicht geguckt ob die nicht ohnehin mit Infostove verbandelt sind...in dem Fall dürften keine Inkassokosten anfallen wegen Eigenbetreibung der Forderungen)

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#9
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Firma Arvato Payment Solutions GmbH tritt immer mit dem gleichen Satz "Abtretung an blabla" auf, ansonsten steht überall die infoscore Forderungsmanagement GmbH. Diese wird auch als Zahlungsempfänger genannt.

Trotzdem widersprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
(habe jetzt nicht geguckt ob die nicht ohnehin mit Infostove verbandelt sind...in dem Fall dürften keine Inkassokosten anfallen wegen Eigenbetreibung der Forderungen)
Amazon Payments nein... ABER die Arvato gehören zum Konzern von Infoscore ;)

https://finance.arvato.com/de/datenschutz/arvato-financial-solutions-unternehmensgruppe/

Zitat (von go545548-83):
Trotzdem widersprechen?
Gegen die erhöhten Gebühren auf jeden Fall. Allerdings würde ich persönlich, da die Forderung berechtigt ist, nur die 0.3 Gebühr bezahlen + Zinsen und dann den restlichen Unsinn widersprechen und erstmal nicht mehr darauf reagieren. Schreibe auch dass du einen Mahnbescheid vollständig widersprechen wirst.

Das ist Option A. Die Option B wäre: 0,00 € wegen Konzernverbundenheit.

-- Editiert von DStein am 15.05.2020 11:41

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Gegen die erhöhten Gebühren auf jeden Fall. Allerdings würde ich persönlich, da die Forderung berechtigt ist, nur die 0.3 Gebühr bezahlen + Zinsen und dann den restlichen Unsinn widersprechen und erstmal nicht mehr darauf reagieren. Schreibe auch dass du einen Mahnbescheid vollständig widersprechen wirst.


Das wären in meinem Fall dann 15 € + 0,55 € Zinsen?

Dann würde ich diesen Weg wählen, da selbst verschuldet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von go545548-83):
Zitat (von DStein):
Gegen die erhöhten Gebühren auf jeden Fall. Allerdings würde ich persönlich, da die Forderung berechtigt ist, nur die 0.3 Gebühr bezahlen + Zinsen und dann den restlichen Unsinn widersprechen und erstmal nicht mehr darauf reagieren. Schreibe auch dass du einen Mahnbescheid vollständig widersprechen wirst.


Das wären in meinem Fall dann 15 € + 0,55 € Zinsen?

Dann würde ich diesen Weg wählen, da selbst verschuldet.
18.00 plus Zinsen.

15.00 Inkasso
3.00 Auslagen
+ tagesaktuelle Zinsen

Und immer schön daran denken zweckgebunden zu überweisen

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie genau errechne ich die tagesaktuellen Zinsen? Da stehe ich gerade noch etwas auf dem Schlauch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

www.basiszins.de
Da gibt es einen tagesgenauen Zinsrechner

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute eine weitere E-Mail bekommen:

Zitat:
An die Firma Arvato Payment Solutions GmbH abgetretene Forderung
der Firma Amazon Payments EU S.C.A und/oder Amazon EU S.A.R.L.

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben die Berechtigung der geltend gemachten Inkassokosten bestritten.

Diese Kosten werden jedoch zu Recht geltend gemacht.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzugs hat unsere Auftraggeberin uns mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt.

Vertraglich vereinbarte Inkassovergütungen, die vom Auftraggeber als Vertragspartner dem Inkassounternehmen geschuldet sind, können vom Schuldner als Verzugsschaden gemäß §§ 280, 286 BGB gefordert werden.


Insgesamt werden nun noch die offenen 56,88 € gefordert.

Darauf reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Wenn du mit denen spielen willst, kannst du eine vollständige Vertragskopie fordern. Also das komplette Vertragswerk, dass zwischen dem Arvato-Konzern und Amazon geschlossen wurde. Zudem einen Arbeitsnachweise. Beides für eine Sachprüfung, ob deren Behauptung, dass ein Schaden entstanden sei, überhaupt stimmt und auch, ob das, was sie tun, überhaupt eine Rechtsdienstleistung ist. Man kann ergänzen, dass man bis zur Vorlage dieser Nachweise davon ausgeht, dass lediglich echtes/unechtes Factoring vorliegt und gemäß BGH dürfen sie dann keinerlei Gebühren einfordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich möchte ich meine Ruhe haben und keine Spielchen spielen.

Also ignorieren und den vermutlich kommenden MB widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
malou2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, weißt du bereits etwas Neues? Habe am Wochenende ebenfalls einen Brief von denen bekommen.

Habe Zahlung die über Paypal gelaufen ist nicht überwiesen, da hast ich versehentlich meine Email falsch angegeben habe. Daher nie eine Mahnung o.ä. erhalten. Auch nicht auf dem Postweg. Jetzt soll ich statt 32,75€ 76€ zahlen...

Hab mit denen telefoniert und wurde sehr unfreundlich behandelt, richtig fertig gemacht. Es gäbe keine Pflicht Mahnungen zu versenden usw.

Und wenn sie ich heute nicht überweise kommen nochmal 27€ dazu heißt es....

Würde mich interessieren ob man da wirklich noch heil rauskommen kann.

Bis jetzt habe ich noch gar nichts bezahlt...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch nichts weiter gehört! Die gesetzte Frist von den geht auch noch bis zum 02.06.2020.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
malou2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Was hast du jetzt genau überwiesen? Nur die HF oder mehr? Habe jetzt erstmal nur die HF an Paypal gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

18.00 plus Zinsen.
15.00 Inkasso
3.00 Auslagen
+ tagesaktuelle Zinsen

---

Bei mir werden noch 56,88 € gefordert

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
malou2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte ja 2x mit denen telefoniert. Die Dame am Samstag war immerhin noch freundlicher und hätte mir 55€ angeboten und es wäre erledigt gewesen. Das kam mir immer noch übertrieben hoch vor. Im Nachhinein hätte ich es annehmen sollen... Dann hätte ich jetzt meine Ruhe.

Was hast du Ihnen dazu geschrieben?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Diskutiert nicht mit solchen Leuten, es macht keinen Sinn denn diese werden immer sagen sie seien im Recht und blablabla.

Was Ihr machen könnt haben wir ja bereits geschrieben und anderenfalls Mahnbescheide widersprechen bzw denen sagen dass du die Klage erwartest und klagen werden die garantiert im Normalfall nicht weil dann die ganzen Gebühren runtergebrochen werden von dem Gericht bzw Anwälten wenn man sich selber einen Anwalt nimmt, und am Ende müssen die das Verfahren sogar auch selber bezahlen.

Die beste Vorgehensweise ist immer die Hauptforderung in den Ursprungsgläubiger zu bezahlen. Sollten Mahnkosten entstanden sein die berechtigt sind ebenfalls in diesen. Wenn die Forderung sogar berechtigt ist seitens des Inkassos würde ich maximal die besagten 18 € überweisen und damit alles andere ignorieren und auf Mahnbescheid warten. Natürlich immer eine Forderung ganz oder teilweise widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Da dachte ich, ich hätte endlich meine Ruhe: Heute gab es mal wieder ein Lebenszeichen via E-Mail:

Zitat:
An die Firma Arvato Payment Solutions GmbH abgetretene Forderung
der Firma Amazon Payments EU S.C.A und/oder Amazon EU S.A.R.L.

Sehr geehrter Herr xxx,

leider mussten wir feststellen, dass Sie unseren bisherigen Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind und die Forderung unserer Auftraggeberin nach wir vor nicht beglichen ist.

Wir sind deshalb beauftragt, die Forderung – wenn nötig – auch im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen.

Bestimmt ist es nicht in Ihrem Interesse, wenn Ihnen weitere Kosten entstehen. Somit fordern wir Sie erneut auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 56,88 EUR bis spätestens

08.07.2020
(Zahlungseingangsdatum)

an uns zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH


Hab wie immer widersprochen...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider muss ich den Theard nochmal bemühen: Nach über 3 Monaten gibt's tatsächlich wieder Bewegung. Anstelle der Arvato Payment tritt nun eine Paigo GmbH an mich heran.

Es geht noch immer um einen offenen Betrag von 45,50 € (laut Inkasso).

15 € Inkassogebühren + Zulagen + Zinsen blabla hatte ich bereits bezahlt.

Wie verhalten?

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,

leider können wir Sie auf dem postalischem Weg nicht erreichen.

Wir, die Paigo GmbH, sind von der Firma Arvato Payment Solutions GmbH mit der Beitreibung einer offenen Forderung beauftragt worden.

Um die vorliegende Rechtsangelegenheit schnellstmöglich klären zu können, bitten wir Sie, sich dringend unter den oben angegebenen Kontaktdaten mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle postalische Anschrift mit, damit wir auf diesem Wege Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Sollten wir in den nächsten drei Tagen nichts von Ihnen hören, sind wir leider gezwungen eine Adressermittlung durchzuführen, wodurch weitere Kosten entstehen würden.


-- Editiert von go545548-83 am 28.08.2020 08:10

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Zitat:
Sollten wir in den nächsten drei Tagen nichts von Ihnen hören, sind wir leider gezwungen eine Adressermittlung durchzuführen, wodurch weitere Kosten entstehen würden.


Hat sich deine Adresse geändert bzw. ist sie generell unbekannt ?

Arvato, Paigo GmbH und Infoscore sind eine Holding. Die neue Nachricht ist am gleichen Rechner entstanden wie auch die vorherigen Mitteilungen. Das sorgt gerne für Verunsicherung beim Endkunden.

Mit dem Wissen würde ich die Nachricht ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go545548-83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Adresse hat sich geändert. Habe ich allerdings "damals" schon öfter mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

infoscore heißt jetzt einfach Paigo (und will anscheinend auch freundlicher werden, so wie troy und diese neuen Fin-Tech Inkassos)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat (von go545548-83):
18.00 plus Zinsen.
15.00 Inkasso
3.00 Auslagen
+ tagesaktuelle Zinsen

---

Bei mir werden noch 56,88 € gefordert
Dann lass sie fordern. Mit deiner Zweckgebundenen Überweisung hast du alle Gebühren bezahlt die diese durchsetzen können zzgl. zur Hauptforderung. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, würde ich weiter darauf reagieren oder ein neues Inkasso mit Verweis dass alles bezahlt ist.

Zitat (von The Mentalist):
infoscore heißt jetzt einfach Paigo (und will anscheinend auch freundlicher werden, so wie troy und diese neuen Fin-Tech Inkassos)
Gut zu wissen. Also wird sich nichts ändern... warum auch. So kann man auch seinen schlechten Ruf rein waschen und in ein paar Jahren heißen die dann wieder anders.
Wenn ich sowas schon lese "Wir machen den Weg zurück zur finanziellen Freiheit smart und einfach." .... mit anderen Worten: Zahl und du bist "smart".

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Raider heißt jetzt T***. Es ändert sich nix.

Eine Ergänzung: Du bist nicht gezwungen, denen deine aktuelle Adresse mitzuteilen.

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