Infoscore Forderung H&M

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Forderung H&M

Hallo zusammen,
meine Situation ist wie folgt:

Am 11.04.19 habe ich bei H&M etwas online bestellt, Zahlungsart "Rechnung im Folgemonat" ist seit langem eingestellt. Es war meine erste Bestellung seit einigen Jahren, daher musste ich zunächst die Lieferadresse aktualisieren. Die Rechnungsadresse habe ich fatalerweise nicht verändert, weil ich momentan einfach nicht daran gedacht habe.

Bei der Lieferung war keine Rechnung dabei und weil nie eine ankam, habe ich die Forderung dummerweise einfach vergessen. Der Rechnungsbetrag lag bei 43,94 €.

Am 26.09.19 erhielt ich eine E-Mail von Infoscore in der bezüglich der H&M Rechnung eine Gesamtsumme von 118,81 € verlangt wurden. Ich wusste momentan überhaupt nicht worum es ging und wandte mich telefonisch an den H&M Kundendienst. Wie sich herausstellte ging die Rechnung als unzustellbar zurück und anstatt mich auf andere weise (telefonisch / E-Mail) zu kontaktieren wurden die drei Monate abgewartet, fleißig Mahngebühren berechnet un die Forderung dann an Infoscore abgetreten.

Ich habe dann die Hauptforderung + Mahngebühr direkt an H&M überwiesen und der Forderung von Infoscore per E-Mail widersprochen, da mir die Rechnung niemals zugestellt wurde und so nicht in meinen Verfügungsbereich gelangen konnte.

Infoscore hat dann geantwortet, dass ich durch Mitwirkungspflichten in der Verantwortung stehe meine Rechnungsadresse zu aktualisieren. Da ich die nächsten Wochen nicht im Land sein werde, wollte ich dann einfach das Handtuch werfen und die Forderung eben bezahlen. Nun hatte ich aber schon Geld an H&M überwiesen. Ich rief bei Infoscore an und erklärte das, übersandte einen Zahlungsbeleg. Daraufhin wurde mir gesagt, dass der nun schon an H&M bezahlte Betrag der Forderung gutgeschrieben werden würde und ich eine aktualisierte Rechnung erhalten würde. Ich habe das Besprochene dann noch in einer E-Mail dokumentiert und an Infoscore geschickt.

Nach einigen Recherchen habe ich nun tatsächlich Angst, dass ich mich auf die telefonischen Aussage nicht verlassen kann und frage mich, was passieren kann.

Soll ich nun abwarten bis eine aktualisierte Rechnung kommt und diese dann einfach bezahlen? Was wenn sie noch mehr Geld verlangen? Natürlich finde ich es unverschämt und horrend, aber auf einen Schufa-Eintrag habe ich auch keine Lust.

-- Editiert von fb528745-38 am 20.10.2019 15:57

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von fb528745-38):
wurden die drei Monate abgewartet

Wieso die drei Monate? Sind das spezielle 3 Monate?



Zitat (von fb528745-38):
Da ich die nächsten Wochen nicht im Land sein werde,

Hat man für jemanden gesorgt, der den Briefkasten leert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurden für 3 Monate Mahngebühren berechnet, daher die drei Monate.

Ja, die Post wird von meinen Eltern durchgeschaut.

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#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Du hättest einfach nur die offene Forderung an H&M überweise müssen, dann dem Inkasso mitteilen "wat wollt Ihr? Keine offene Forderung seitens H&M vorhanden, ich weise die Forderung zurück".

Mit Inkasso's zu telefonieren bringt zu 99 % nichts. Also gar nicht erst versuchen.

Zitat:
dass der nun schon an H&M bezahlte Betrag der Forderung gutgeschrieben werden würde und ich eine aktualisierte Rechnung erhalten würde.
Was soviel bedeutet: Du hast nur die Gebühren des Inkasso's bezahlt (je nachdem wie hoch deine Zahlung war) aber die Forderung ist noch offen weil du keine Zweckgebundene Überweisung gemacht hast. Es sei denn du hast das gemacht wie ich am Anfang erwähnt habe?

Es ist eher unvorteilhaft dass du nun mehrere Monate nicht im Land bist, denn dadurch handelst du dir einfach noch mehr Kosten & Gebühren, bis hin zum Mahnbescheid auf & schlimmer.

Bitte einmal um Aufklärung was du wohin & wie überwiesen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Im Grunde ist doch nichts passiert. Und Telefongespräche können die am Ende genauso wenig beweisen.
Schriftlich: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Gar nicht groß diskutieren. Diese "Mitwirkungspflicht" trifft meiner Meinung nach auch den Händler. Ihm war die neue Adresse durchaus bekannt und er hätte eins-uns-eins zusammenzählen können (unzustellbar = Umzug = neue Adresse probieren). Die Ware kam ja offensichtlich an. Außerdem verschicken viele Händler die Rechnung mit der Ware.

-- Editiert von mepeisen am 21.10.2019 07:18

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#5
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Du hättest einfach nur die offene Forderung an H&M überweise müssen, dann dem Inkasso mitteilen "wat wollt Ihr? Keine offene Forderung seitens H&M vorhanden, ich weise die Forderung zurück".

Mit Inkasso's zu telefonieren bringt zu 99 % nichts. Also gar nicht erst versuchen.

Zitat:
dass der nun schon an H&M bezahlte Betrag der Forderung gutgeschrieben werden würde und ich eine aktualisierte Rechnung erhalten würde.
Was soviel bedeutet: Du hast nur die Gebühren des Inkasso's bezahlt (je nachdem wie hoch deine Zahlung war) aber die Forderung ist noch offen weil du keine Zweckgebundene Überweisung gemacht hast. Es sei denn du hast das gemacht wie ich am Anfang erwähnt habe?

Es ist eher unvorteilhaft dass du nun mehrere Monate nicht im Land bist, denn dadurch handelst du dir einfach noch mehr Kosten & Gebühren, bis hin zum Mahnbescheid auf & schlimmer.

Bitte einmal um Aufklärung was du wohin & wie überwiesen hast.


Ich habe die Hauptforderung samt Mahngebühren an H&M überwiesen und dafür den Verwendungszweck die ursprüngliche Bestellnummer verwendet. H&M hat diese Zahlung erhalten und meinem Kundenkonto gutgeschrieben.

Ich bin nicht Monate nicht im Land, sondern lediglich 3 Wochen. Warum sollten dadurch noch weitere Kosten entstehen?

Zitat (von mepeisen):
Im Grunde ist doch nichts passiert. Und Telefongespräche können die am Ende genauso wenig beweisen.
Schriftlich: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Gar nicht groß diskutieren. Diese "Mitwirkungspflicht" trifft meiner Meinung nach auch den Händler. Ihm war die neue Adresse durchaus bekannt und er hätte eins-uns-eins zusammenzählen können (unzustellbar = Umzug = neue Adresse probieren). Die Ware kam ja offensichtlich an. Außerdem verschicken viele Händler die Rechnung mit der Ware.

-- Editiert von mepeisen am 21.10.2019 07:18


Diese Diskussion habe ich natürlich auch mit dem Händler geführt. H&M stellt sich allerdings auf stur und sieht sich hier nicht in der Pflicht.

Natürlich habe ich überlegt der Zahlung einfach zu widersprechen, doch ich habe hier unterschiedliche Erfahrungsberichte gelesen, die so vorgegangen sind und dann dem Mahnbescheid widersprachen. Teils führte das dann aber doch zu Schufa-Einträgen - das kann ja auch nicht das Ziel sein?

Könnte ich auch jetzt noch widersprechen?

Heute kam eine E-Mail, dass sie meinen Zahlungsbeleg über die Hauptforderung an H&M nicht erhalten hätten, den ich bereits am 17.10.19 geschickt hatte.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Zitat:
H&M stellt sich allerdings auf stur und sieht sich hier nicht in der Pflicht.

Deren Problem, nicht dein Problem :-)

Zitat:
Könnte ich auch jetzt noch widersprechen?

Klar. Solange du nichts unterschrieben hast und nicht bei einem Notar o.ä. warst und dort dein Einverständnis erklärt hast.

Zitat:
Heute kam eine E-Mail, dass sie meinen Zahlungsbeleg über die Hauptforderung an H&M nicht erhalten hätten, den ich bereits am 17.10.19 geschickt hatte.

Auch das ist deren Problem. Du bist nicht verpflichtet, diese Zahlung einem Inkasso nachzuweisen. Das kann das Inkasso selbst mit H&M klären. Erst vor Gericht müsstest du so etwas beweisen. So weit kommt es im Regelfall aber nie.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat:
Ich habe die Hauptforderung samt Mahngebühren an H&M überwiesen und dafür den Verwendungszweck die ursprüngliche Bestellnummer verwendet. H&M hat diese Zahlung erhalten und meinem Kundenkonto gutgeschrieben.
Dann ist doch alles tutti frutti.

Zitat:
Teils führte das dann aber doch zu Schufa-Einträgen - das kann ja auch nicht das Ziel sein?
Rechtswidriges Verhalten mag es zwar von Inkasso's geben, wäre es aber in diesem Fall wenn die Forderung bestritten wird. Siehe dazu § 31 Abs. 2 Punkt 4 (D) BDSG. Sollte ein Inkasso das machen, hast du Rechtsmittel & die Schufa ist dazu verpflichtet (!) diesen Eintrag wieder zu entfernen.

Zitat:
Könnte ich auch jetzt noch widersprechen?
Natürlich. Wie mepeisen schon geschrieben hatte oder ich. Da die Forderung vollständig bezahlt ist, wie du sagst, will das Inkasso nur noch ihre Gebühren haben... damit werden sie aber nicht wirklich weit kommen. Widerspreche einfach mit einem ausdrücklichen Schreiben an das Inkasso, schicke es nicht per E-Mail sondern nur per FAX oder Einschreiben (!) sonst kommt nix bei denen (bewusst) an.

Aktiv werden musst du nach dem letzten Schreiben nur noch wenn ein Mahnbescheid kommt. Den wirst du dann vollständig Widersprechen & sofort zurückschicken.

Alles andere ist deren Problem wenn die keinen Zahlungsnachweis von H&M erhalten. Du kannst eineKopie von dem Nachweis & dem neuen Schreiben mit dem Nachweis machen, schicke es per Fax oder Einschreiben an die. Fertig. Dann nichts mehr machen & auf nichts mehr reagieren bis ein gelber Brief vom Gericht kommt.

Anmerkung: Ich schicke meine Schreiben grundsätzlich per FAX. Der Sendungsbeleg dient ebenfalls als Beweis das es angekommen ist & ich habe weniger Arbeit. Alle meine Schreiben an Infoscore wurden so auch beantwortet ;)

Zitat:
Ich bin nicht Monate nicht im Land, sondern lediglich 3 Wochen. Warum sollten dadurch noch weitere Kosten entstehen?
Dann habe ich das falsch verstanden. Weil auch in 3 Wochen neue Kosten anfallen können, wenn die Forderung bestehen würde.

-- Editiert von DStein am 21.10.2019 10:51

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#8
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten.

Ich verstehe die Logik hinter allem was gesagt wird. Dass es nicht mein Problem ist, wenn sich H&M und Infoscore nicht verständigen. Dass ein Schufa-Eintrag gelöscht werden muss in bestimmten Fällen. Aber realistisch ist es ja doch mein Problem, denn ich muss mich mit dem Anliegen rumärgern und sitze gefühlt am kürzeren Hebel.

Ganz ehrlich: ich habe keine Lust einen Schufa-Eintrag zu riskieren, auch wenn der im Nachgang dann gelöscht werden sollte. Infoscore ist bekannt dafür bei dem Löschen von Einträgen überhaupt nicht zu kooperieren. Ich möchte ganz einfach die offenen Inkassogebühren bezahlen und mich nicht noch Monate darum ärgern. Grundsätzlich stimme ich völlig zu, dass die Gebühren horrend und die Geschäftspraktiken niederträchtig sind. Trotzdem befinde ich mich aktuell in einer privaten Situation, wo ich die Stärke nicht habe diesen "Kampf" aufzunehmen.

H&M hat mir heute morgen telefonisch bestätigt, dass sie die Zahlung von mir bereits an Infoscore überwiesen haben (?). Infoscore hat bestätigt, dass sie den Beleg bekommen haben und eine überarbeitete Rechnung schicken werden.

Ist es eigentlich rechtens Telefonate aufzunehmen und ggf. als Beweismittel vor Gericht einzusetzen?

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#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat:
und sitze gefühlt am kürzeren Hebel [...] Infoscore ist bekannt dafür bei dem Löschen von Einträgen überhaupt nicht zu kooperieren.
Deswegen hast du die Möglichkeit der Rechtsmittel. Eine Anzeige bei der Polizei zu machen (Nötigung / gewerbl. Betrug) zb. oder dir ggf. juristische Hilfe zu suchen.

Zitat:
Ich möchte ganz einfach die offenen Inkassogebühren bezahlen und mich nicht noch Monate darum ärgern.
Ist deine Entscheidung wenn du genau das machst vor dem System: Nachgeben. Keine Fragen stellen - einfach bezahlen. Aber so wird man eben nie etwas am System ändern können.

Genau das ist die Geschäftspraxis von Inkasso's. Drohen. Einschüchtern. Fordern. Rechtswidrig handeln.

In diesem Fall bezahlst du für etwas was du nicht bezahlen musst (!)... aber es ist deine Entscheidung.

Zitat:
Infoscore hat bestätigt, dass sie den Beleg bekommen haben und eine überarbeitete Rechnung schicken werden.
Siehe meinen Beitrag oben. Du hast damit nur einen Teil der Inkassogebühren, aber nicht der Hauptforderung bezahlt.

Zitat:
Ist es eigentlich rechtens Telefonate aufzunehmen und ggf. als Beweismittel vor Gericht einzusetzen?
Wird selten als Beweis anerkannt, aber nein, ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis des aufgenommenen nicht & der aufgenommene muss darüber informiert sein dass du gerade aufnimmst. Ua. mit Gegenfragen ob der aufgenommene verstanden hat dass du ihm gerade sagtest dass er aufgenommen wird.

-- Editiert von DStein am 21.10.2019 11:23

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#10
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Zitat:
Infoscore hat bestätigt, dass sie den Beleg bekommen haben und eine überarbeitete Rechnung schicken werden.
Siehe meinen Beitrag oben. Du hast damit nur einen Teil der Inkassogebühren, aber nicht der Hauptforderung bezahlt.


Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Ich rede hier nach wie vor von der Hauptforderung, die ich an H&M überwiesen habe. Wieso soll das Teil der Inkassogebühren, aber nicht die Hauptforderung sein?
Zitat (von DStein):
Deswegen hast du die Möglichkeit der Rechtsmittel. Eine Anzeige bei der Polizei zu machen (Nötigung / gewerbl. Betrug) zb. oder dir ggf. juristische Hilfe zu suchen.


Natürlich. Aber auch das sind lange Prozesse und Möglichkeiten, die nicht unbedingt zu Erfolg führen. Den Eindruck habe ich nachdem ich hier viele Erfahrungen gelesen habe.
Zitat (von DStein):
Ist deine Entscheidung wenn du genau das machst vor dem System: Nachgeben. Keine Fragen stellen - einfach bezahlen. Aber so wird man eben nie etwas am System ändern können.


Ja, das ist schon korrekt. Sicherlich ist dies nicht meine grundsätzliche Art zu handeln. Wie gesagt, meine private Situation überfordert mich aktuell zu sehr, um mich noch einer Auseinandersetzung anzunehmen, die mich Zeit und Nerven kostet.

Ich werde es jetzt so machen, dass ich abwarte ob ganz einfach eine überarbeitete Rechnung kommt. Ich habe mich bereitwillig verhalten und bin entgegengekommen. Trotzdem werde ich von Infoscore verarscht, da sie sehr wohl schon einsehen konnten, dass ich die Hauptforderung an H&M beglichen habe. Sollten sie nun noch mehr Geld verlangen oder wieder behaupten, sie hätten nichts erhalten, dann werde ich der Forderung per Fax widersprechen.

Dann heißt es also alles ignorieren bis zum Mahnbescheid und dem widersprechen. Dann darauf hoffen, dass es nicht vor Gericht geht. Verstehe ich das richtig? Ab welchem Stadium kann dann ein Schufa-Eintrag enstehen? Und welche weiteren worst-case-snenario Konsequenzen können denn folgen?

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#11
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Zitat:
Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Ich rede hier nach wie vor von der Hauptforderung, die ich an H&M überwiesen habe. Wieso soll das Teil der Inkassogebühren, aber nicht die Hauptforderung sein?
Du sagst zwar du hast es an H&M überwiesen was soweit okay ist, aber sagst auch die haben die Zahlung an das Inkasso weitergeleitet. Zitat: „H&M hat mir heute morgen telefonisch bestätigt, dass sie die Zahlung von mir bereits an Infoscore überwiesen haben"

Wenn dem so wäre, dann gehe ich davon aus dass das Inkasso es so behandelt könnte, gerade Infoscore, als ob du eine Zahlung an das Inkasso getätigt hast ohne zweckgebunden zu sein.
Was viele hier nicht wissen: Überweist man nicht zweckgebunden, werden die eingehenden Zahlungen immer erst mit den Gebühren des Inkasso bezahlt (selbstverständlich... würde ich nicht anders machen), sodass unter Umständen die Hauptforderung noch offen sein kann. Hier muss die neue Forderungsaufstellung abgewartet werden.

Zitat:
Den Eindruck habe ich nachdem ich hier viele Erfahrungen gelesen habe.
Verlasse dich nicht immer auf das was andere im WWW verbreiten. Infoscore mag zwar ein Big-Player im Inkasso-Geschäft sein, aber auch ein solcher ist nicht unbesiegbar.

Das Problem ist einfach: Kaum einer wehrt sich gegen Inkasso's & deswegen findet solch ein Treiben auch fast kein wirkliches Ende. Im Gegenteil.. man erfindet immer neue Gebühren wie eine "Einigungsgebühr" für eine Ratenzahlung die zb. bei Infoscore über 80 € beträgt zzgl. zu der Forderung wenn man eine Ratenzahlung abschließen will.

Zitat:
Ich habe mich bereitwillig verhalten und bin entgegengekommen. Trotzdem werde ich von Infoscore verarscht, da sie sehr wohl schon einsehen konnten, dass ich die Hauptforderung an H&M beglichen habe.
Deine guten Absichten werden im Inkassogeschäft nur damit bestätigt, dass du eine Cash-Cow bist. Deine guten Absichten interessieren (kaum) kein Inkasso.

Zitat:
Dann heißt es also alles ignorieren bis zum Mahnbescheid und dem widersprechen. Dann darauf hoffen, dass es nicht vor Gericht geht.
Richtig.
Kommt ein Mahnbescheid, ist es bereits vor Gericht.

Zitat:
Ab welchem Stadium kann dann ein Schufa-Eintrag enstehen?
Rein rechtlich (siehe oben genannten Paragraphen) gar nicht, solange die Forderung umstritten (zb. durch Widerspruch) ist. Ansonsten nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gerichtsverfahren.

Zitat:
Und welche weiteren worst-case-snenario Konsequenzen können denn folgen?
Unwidersprochenen Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > Konto- / Sach- & Lohnpfändung > Gerichtsvollzieher > immer höhere & neue Kosten

Das wäre dein Worst-Case-Szenario was im schlimmsten Fall passieren kann. Aber sehr unwahrscheinlich solange du nicht aktiv gegen wirkst. Du kannst auch alles bezahlen wie vor hast... ist nach wie vor deine Entscheidung.

-- Editiert von DStein am 21.10.2019 12:43

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich das richtig?

Ja.

Zitat:
Ab welchem Stadium kann dann ein Schufa-Eintrag enstehen?

Aufgrund deines Widerspruchs frühestens nach einem Gerichtverfahren und deiner Verurteilung. Ansonsten regulär nicht,

Zitat:
Und welche weiteren worst-case-snenario Konsequenzen können denn folgen?

Außer einem Gerichtsverfahren eigentlich keine.

Signatur:

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#13
 Von 
fb528745-38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Du sagst zwar du hast es an H&M überwiesen was soweit okay ist, aber sagst auch die haben die Zahlung an das Inkasso weitergeleitet. Zitat: „H&M hat mir heute morgen telefonisch bestätigt, dass sie die Zahlung von mir bereits an Infoscore überwiesen haben"
Wenn dem so wäre, dann gehe ich davon aus dass das Inkasso es so behandelt könnte, gerade Infoscore, als ob du eine Zahlung an das Inkasso getätigt hast ohne zweckgebunden zu sein.
Was viele hier nicht wissen: Überweist man nicht zweckgebunden, werden die eingehenden Zahlungen immer erst mit den Gebühren des Inkasso bezahlt (selbstverständlich... würde ich nicht anders machen), sodass unter Umständen die Hauptforderung noch offen sein kann. Hier muss die neue Forderungsaufstellung abgewartet werden.


Verstehe, danke.

Zitat (von DStein):
Verlasse dich nicht immer auf das was andere im WWW verbreiten. Infoscore mag zwar ein Big-Player im Inkasso-Geschäft sein, aber auch ein solcher ist nicht unbesiegbar.
Das Problem ist einfach: Kaum einer wehrt sich gegen Inkasso's & deswegen findet solch ein Treiben auch fast kein wirkliches Ende. Im Gegenteil.. man erfindet immer neue Gebühren wie eine "Einigungsgebühr" für eine Ratenzahlung die zb. bei Infoscore über 80 € beträgt zzgl. zu der Forderung wenn man eine Ratenzahlung abschließen will.


Aber die Frage ist doch eigentlich wie das überhaupt erlaubt sein kann. Ich betrachte die Situation so: H&M hat eine berechtigte Forderung an mich an Infoscore abgetreten. Die Umstände des Zustandekommens der offenen Forderung sind definitiv diskutabel, aber nach Abtretung der Forderung hilft ja alles diskutieren mit H&M nichts mehr.
Infoscore treibt dann diese Forderung mit absolut horrenden Gebühren ein. Trotzdem sind diese Gebühren ja legal. Ich lese in diesem Forum immer wieder, dass die Inkassogebühren oft nicht durchsetzbar sind, mir fehlt hier aber die rechtliche Grundlage zum Verständnis.

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#14
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(636 Beiträge, 140x hilfreich)

Ist eine Forderung einem Inkasso übergeben worden, ist es oft zu spät mit dem Hauptgläubiger zu verhandeln. Hat man das Glück noch die alten Überweisungsdaten zu haben, so sollte man dann an den Hauptgläubiger bezahlen & einfach nen Widerspruch an das beauftragte Inkasso.

Ich habe zb. gerade so einen Fall mit Infoscore wo ich mit denen im Gespräch bin & sie quasi dazu zwingen nach meinen Spielregeln zu spielen, sonst gehen sie so oder so leer aus. Ist aber ein anderes Thema.

Zitat:
Trotzdem sind diese Gebühren ja legal. Ich lese in diesem Forum immer wieder, dass die Inkassogebühren oft nicht durchsetzbar sind, mir fehlt hier aber die rechtliche Grundlage zum Verständnis.
Inkassounternehmen nehmen die RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) als Grundlage für ihre Gebühren in Anspruch. Genau genommen: 2300 VV RVG - & berechnen nicht durchsetzungsfähige Inkassogebühren - Das dürfen sie aber eigentlich gar nicht!

---> Deshalb ist auch kein Urteil bekannt wo ein Inkassodienstleister erfolgreich irgendwelche Gebühren eingeklagt hat. Weil würde ein Inkasso das tun, würden sie die Klage sehr wahrscheinlich verlieren!

Zitat aus unten genannter Quelle:

„Die Branche setzte bzw. deutete die Vorschrift bis heute weitgehend kreativ um. Sie erweckt den Anschein als dürfe auch sie – wie Rechtsanwälte – nach den Vorschriften des RVG Kosten geltend machen. Sie orientiert sich regelmäßig an Nr. 2300 VV RVG und nutzt den dortigen Gebührenrahmen zwischen einer 0,3-fachen und einer 2,5-fachen Gebühr voll aus. Regelmäßig werden zunächst Inkassokosten (nahe) der 1,3-fachen „Regelgebühr" für Rechtsanwälte geltend gemacht."



weiter heißt es; Zitat:

„Inkassobüros dürfen jedoch nach wie vor nicht nach RVG abrechnen. Dies ist allein Rechtsanwälten vorbehalten. § 4 Abs. 5 RDGEG, regelt lediglich dass Inkassounternehmen nicht mehr nehmen dürfen, als ein Rechtsanwalt nach RVG abrechnen dürfte."



Inkasso's fordern hier dann oft die Höchstgebühr die möglich ist... die allerdings oftmals in keinerlei Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit des Falles stehen. Hier ein Zitat zur Quelle unten:

„Denn die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit zu bemesssen; bei der Inkassoleistung der Beklagten handelte es sich unstreitig um ein Massengeschäft, welches komplett und ohne einzelfallbezogene Prüfung erfolgte. Eine solche Tätigkeit rechtfertigt keinen höheren Gebührensatz."



Randnotiz: Die "Beklagte" ist niemand anderes als Infoscore!

Es gibt keinerlei Rechtfertigung als eine Gebührensatz von bis zu maximal 0,5-fachen analog Nr. 23000 VV RVG zu berechnen!

Hierzu gibt es auch ein Urteil >>> AG Gütersloh, Urteil vom 04.05.2018, Az.: 10 C 1099/17 (rechtskräftig)

Hier geht zur Quelle: infodienst Schuldnerberatung

Es wird auch gerne diese Quelle genannt: https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

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#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5421 Beiträge, 1822x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Diese "Mitwirkungspflicht" trifft meiner Meinung nach auch den Händler. Ihm war die neue Adresse durchaus bekannt und er hätte eins-uns-eins zusammenzählen können (unzustellbar = Umzug = neue Adresse probieren).


Nur weil der TE erstmalig (?) eine andere *Liefer*adresse angegeben hat, bedeutet das noch nicht, daß er dort auch (dauerhaft) wohnhaft ist. Ich sehe daher nicht, wieso der Gläubiger hier raten oder experimentieren soll.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Wieso raten? Das Paket kam (unter neuer Adresse) an, die Rechnung nicht.

Signatur:

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#17
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von fb528745-38):
die Forderung dann an Infoscore abgetreten.


Zitat:
H&M hat mir heute morgen telefonisch bestätigt, dass sie die Zahlung von mir bereits an Infoscore überwiesen haben


Hat H&M die Forderung jetzt tatsächlich an Infoscore abgetreten, oder haben sie nur den Forderungseinzug an das Inkasso übergeben?

Wenn ersteres der Fall ist, würde das auch erklären, warum H&M an Infoscore überwiesen hat. Die haben das Geld dann nämlich schon von denen erhalten. Allerdings darf Infoscore dann auch keine Gebühren verlangen, da sie bei einer Abtretung die Forderung in eigenem Namen eintreiben.

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