Infoscore Forderung

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Infoscore Forderung

Hallo,

mein Mann hat bei Ebay einen Sieb für 7,90 gekauft
Wir bezahlen bei Ebay grundsätzlich als Vorkasse.
Dies mal war glaube Kauf auf Rechnung angeboten.
Das haben wir natürlich in Anspruch genommen.
Ich habe meinem Mann versprochen, dass ich das überweisen werde.
Ich war mir die ganze Zeit siecher, dass ich diesen Betrag gezahlt habe, da ich auch noch gute Bewertung bekommen habe.
Jetzt hat meinen Mann eine Forderung non Infoscore bekommen, da Ebay auf seinen Namen läuft.
Forderung sieht so aus:
Huptforderung - 7,90
Basiszinsen bis 28.05.2015- 0,02
Vorgerichtliche Mahnausgaben - 9,40
Reduzierte Inkassovergütung - 27,00
Post und Telekommunikationspauschale- 5,40

Wir fordern Sie auf den Gesamtbetrag von = 49,72

Also wir konnten erst überhaupt nicht verstehen warum Paypal an uns diese Forderungen stellt, da wir nicht Kunden von Paypal.
Ich habe mir schon gedacht, dass Infoscore die Adresse von Ebay bekommen hat.
Dann habe ich nachgeforscht, und habe den Kauf mit 7,90 gefunden. Ich war mir sicher, dass ich bezahlt habe, konnte aber den Betrag auf meinem Kontoauszug nicht finden.
Als ich "Einzelheiten zum Kauf" angeklickt habe, als Begünstigter stand: Paypal(Europe)
Dann war für mich natürlich alles klar.

Im Internet habe ich gefunden, dass ich nur Hauptforderung bezahlen muss, nicht Inkassogebühren etc.. Die Inkassogebühren sind auch nicht einklagbar.
Es kann jedem mal passieren, dass er mal bezahlen vergessen hat.
Aber aus einem Betrag von 7,90 einen - 49,72 zu machen, finde ich Unverschämtheit.

Ich habe mir hin und her überlegt, was mache ich. Ich muss trotzdem auf diesen Brief antworten. Ich schicke Einschreiben - Rückschein.

Im Brief (Widerspruch) würde ich schreiben, dass ich die Zahlung bereits getätigt habe, bevor ich diesen Forderungsbrief bekommen habe und sehe diese Zahlungsaufforderungen als gegenstandslos.
Der Brief ist von 19.05.2015 verfasst + 3 Tage Zustellung per Post(Abgabeordnung) = 22.05.2015

Ich habe zwar den Brief am 20.05 schon bekommen. Überwiesen an Paypal (Europe) am 21.05.2015- das ist auch auf meinem Kontoauszug bereits vermerkt.
Den Betrag sollte dann am 22.05.2015 bei Paypal ankommen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles richtig gemacht
Warte auf den kommenden Brief von Infoscore und poste dann nochmal

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich denke die Briefe kann ich ignorieren, bis gerichtlicher Mahnbescheid mit Vordruck kommt.
dann kann ich widersprechen.

-- Editiert von Sulamita am 21.05.2015 23:39

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sorry, da passt was nicht. Wenn auf Rechnung gekauft wurde, wieso soll dann eine Forderung von PayPal bestehen?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Weil viele Verkäufer sichern sich dadurch ab. Paypal zahlt an Sie und und ich soll dann an Paypal diesen Betrag bezahlen.
Ich weiß jetzt nicht war dabei nur Lieferschein im Packet dabei oder auch Rechnung.
Ich denke eher Lieferschein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich war mir die ganze Zeit siecher, dass ich diesen Betrag gezahlt habe

Dann müsste das ja nachvollziehbar sein. Anhand irgendeiner Überweisung. Dass du das nicht gefunden hast, tja Pech.

Zitat:
Vorgerichtliche Mahnausgaben - 9,40

Wenn es nie eine Mahnung gab, ergibt das keinerlei Sinn.

Ich hätte das alles etwas anders begründet.
Nach dem Motto "Wertes Inkasso. Zunächst einmal wollen Sie mir sämtliche Informationen gemäß §11a RDG zukommen lassen, insbesondere Details zum Vertragsschluss. Des Weiteren eine Vollmacht im Original. Ich habe weder PayPal-Konto, noch bei Paypal eine Dienstleistung gekauft, daher zweifele ich an, dass es einen vertrag zwischen mir und Paypal gibt. Sie wollen dieses Vertragsverhältnis also nachweisen. Zudem habe ich nie Mahnungen erhalten. Sie wollen mir das bitte erklären, wieso ich ohne Verzug Mahngebühren zahlen soll oder wieso ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, obwohl ich nicht in Verzug sein kann."

Natürlich kannst du eins und eins zusammenzählen, dass der Händler die Rechnung nicht stellt, sondern stattdessen PayPal. Die Beträge passen ja auch und es wurde irgendwie wohl doch nicht bezahlt. Aber das ändert nichts dran, dass man PayPal/ das Inkasso mal in die Pflicht nehmen kann, das vernünftig nachzuweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Das war für uns die erste Erfahrung.
Bei Ebay ist es üblich, dass man die Ware nach dem Bezahlung.
Ich habe die Ware und gute Bewertung bekommen.
Das dar für mich, dass ich das bezahlt habe. Vor allem bei so kleinen Beträgen kann man leicht passieren, dass man vergisst.
Schaust du regelmäßig alle kleinen Beträge, die im soll auf deinen Kontoauszügen stehen?
Ich habe noch nie einen Mahnbrief erhalten.
Dann hätte ich noch eher überwiesen und nicht auf nächsten Mahnbrief mit noch höheren Mahkosten gewartet.
Ich habe jetzt mein Widerspruch-Brief so abgeschickt.
Sie sollten mir erst beweisen, dass ich nach dem Brief erhalt bezahlt habe.
In jedem Mahnbrief steht: .."Falls Sie die Rechnung inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie diesen Brief bitte als gegenstandslos"

Die sind nicht dumm, sie werden denken, dass wir Brief bekommen
und überwiesen haben, aber können Sie mir das beweisen?
Den Brief haben Sie mir nicht per Einschreiben-Rückschein geschickt.
Wir werden wahrscheinlich und vielleicht von Inkasso RA Briefe bekommen.
Und vielleicht bekommen wir gerichtlichen Mahnbescheid, dem wir unverzüglich
widersprechen werden.
Aber wollen Sie wegen 7,90 vor Gericht zu gehen, die wir längst an Gläubigen bezahlt haben? Wäre da Aufwand nicht zu hoch?


-- Editiert von Sulamita am 27.05.2015 09:34

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Schläft irgendwann ein

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sulamita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Wir haben keine weitere Post mehr bekommen.

Ich kann Gott danken und loben, dass Er mir Weisheit gegeben hat , wie ich bei dieser Sache verfahren soll.

:)

2x Hilfreiche Antwort

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