Hi und Hallo,
ist ja schon eine Menge zu gepostet worden - doch will ich für mich Klarheit schaffen!
Also ich hatte einen gefälschten Fahrausweis gekauft und sollte die Forderung von 40€ beglichen. Nur stand auf dem Zahlschein keine Summe.
Dann bekam ich Post von Infoscore in Baden, zuden ja auch schon meiner Ansicht nach illegalen hier geschilderten Vörgängen; wuchs die Skepsis weiter.
Am 28.05. habe ich die Haupt Forderung beglichen und 2 Tage später wieder Infoscore im Haus.
"Danke das sie die Hauptforderung beglichen haben bis zum 18.06 haben sie Zeit die Gebühren von 39.78€ (Forderung genauso hoch wie für falsches Ticket)
zu entrichten.
Schicke denen erstmal einen "Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche oder sonstige Zwecke"!
Nun eure Meinung dazu ?
Gruss el-moe
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Infoscore Forderung erhöhtes Bevörderungsentgeld
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Also Leute gibts da fällt einem doch nun wirlich nichts mehr ein.
Zitat el-moe: Auf dem Zahlschein stand keine Summe.
Sorry aber Kopfschüttel. Für diese Aussage sollten die Gebüren doppelt so hoch sein.
So und nun zu deiner Frage. Wann war der Vorfall, wann Rechnung, wann Ink.-Schreiben und wie/wohin hast du überwiesen??
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An wen wurden die 40 überwiesen ?
quote:
"Danke das sie die Hauptforderung beglichen haben bis zum 18.06 haben sie Zeit die Gebühren von 39.78€ (Forderung genauso hoch wie für falsches Ticket)
zu entrichten.
Das Inkasso fordert expl nur noch die Inkassogebühren ?
Warst Du zum Zeitpunkt der Beförderungserschleichung über 18 ?
-- Editiert am 15.06.2010 17:09
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bin > 18.
Wann war der Vorfall,
21.04.10
Wann Rechnung? 21.04
Im Zug erhalten (ohne Summe; auch wenn die Gebühr dann doppelt so hoch sein soll)
Inkassoschreiben:
ist datiert auf den 18.05.
das zweite nach Zahlung der 40€ auf den 5.6
In der Zwischenzeit sandte mir die Transportgesellschaft am 26.05 (nach meinem schriftlichem Einspruch) den Betrag mitsamt der Inkassoforderung zu begleichen.
Überwiesen wurden 40€ am 28.05 an die Transportgesellschaft
Vielen Dank für die Infos, bis bald!
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quote:
Überwiesen wurden 40€ am 28.05 an die Transportgesellschaft
Damit hast Du zweckgebunden und schuldbefreiend die HF beglichen - eine Verrechnung gem BGB 367 ( Erst die Gebühren) ist für das Inkasso nicht mehr möglich
ICH würde jetzt gegenüber der Inkassofirma die Restforderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und den wg der Restforderung den Klageweg anheim stellen.
Nicht zu freundlich und nicht ausführlich formulieren
Ich empfehle dies per FAX UND email zu senden
Die Gebühren des ext Inkassogebühren sind zwar rechtens aber nicht durchsetzungsfähig
Das heißt nicht das das Inkasso umgehend aufhören wird Dir Konsequenzen anzukündigen. Weitere Briefe können kommen !
Folgendes maximale Szenario ist möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen
Nerven behalten und gegebenenfalls beim nächsten Schreiben des Inkassos noch mal hier posten
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quote:
Ich möchte denen nun schreiben, dass die Forderung nach Ratenzahlung für mich durch die Begleichung der Hauptforderung gegenstandslos ist.
Dass der Schriftverkehr an mich als gesetzliche Vertreterin zu gehen hat.
Dass das erhöhte Beförderungsentgelt sowieso nicht zulässig war, da es sich um eine Schülerkarte handelt.
Ginge das so?
Klingt vernünftig
Speicherung der Daten Deiner Tochter gem BDSG würde ich noch untersagen
lg
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--- editiert vom Admin
Der Meinung kann man sich vorbehaltlos anschließen ...
Der Widerspruch gegen die Datenspeicherung ist - da die Forderung durch Zahlung anerkannt wurde - hinreißend naiv! Natürlich sind Daten aus unbestrittenen Mahnverfahren rechtmäßig und ohne die Zustimmung des Betroffenen speicherbar.
Und wie der (die) Forenguru thehellion (ausnahmsweise) völlig richtig bemerkt:
quote:
Die Gebühren des ext Inkassogebühren sind zwar rechtens ...
Und was "rechtens" ist, das kann getrost gespeichert werden - also nur zu ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...

--- editiert vom Admin
quote:
Und was "rechtens" ist, das kann getrost gespeichert werden - also nur zu
@anephan
Was verstehst Du eigentlich unter rechtens ?
Masseninkasso ist ja nicht verboten !
In der freien Marktwirtschaft darf das Inkassobüro allerlei Gebühren begehren
Die Astrologen und Kartenleser dürfen ja auch im Fernsehen Ihre Dienste gegen € anbieten -
rechtens und erlaubt

quote:
Der Widerspruch gegen die Datenspeicherung ist - da die Forderung durch Zahlung anerkannt wurde -
Na und ?
Was hat das mit dem Inkassoladen zu tun ?
-- Editiert am 22.06.2010 23:44
Hallo,
infoscore hat sich wieder gemeldet und möchte bis zum 9.07. Geld von mir.
schreiben bla bla bla
"Demnach sind sie .... gemäß § 280
, 286 BGB
verpflichtet ... den Verzugsschaden zu ersetzen.
39,59€
Was tun reagieren und wie ?
Löschung meiner Daten habe ich schon mit dem Formular beantragt.
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quote:
infoscore hat sich wieder gemeldet und möchte....
quote:
Folgendes maximale Szenario ist möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen
Nerven behalten und gegebenenfalls beim nächsten Schreiben des Inkassos noch mal hier posten
lg
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