Hallo,
ich habe mir letztes jahr am 6.12 (ja ich weiß schon lange her) etwas auf Rechnung bestellt was an Paypal weitergegeben worde, leider hab ich es vergessen die 62.90€ zu bezahlen (bezahle sonst immer alle Rechnungen sofort!!!) ich checke auch regelmäßig mein Email Postfach aus allerdings sind dort die Paypal Zahlungsauforderungen etwas untergegangen da ich auch andauernd irgendwelche Fake Zahlungsaufforderungen von Paypal bekomme.
So heute kam dann natürlich ein Brief von einem Inkasso unternehmen an welches ich bis zum 9.2 bezahlen soll sonst kommen beim nächsten schreiben wieder 40€ hinzu wie es sich beim Telefonat mit der netten Damen herrausgestellt hat. (Es ist der erste Brief von diesem Unternehmen) So und ich soll jetzt einmal 58,50€ Inkassovergütung bezahlen plus Post und Telekommunikationspaschaule 11,70€, was ich defenitiv als viel zu überzogen empfinde. Das ich Mahngebühr bei dieser langen Zeit bezahlen muss ist ja klar aber soviel direkt?
Da ist meine Frage muss ich die Inkassovergütung die fast so viel wie der Kaufpreis des Produktes ist wirklich bezahlen?
Infoscore Forderungsmanagment Gmbh
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Der Ansatz, dass mit einem zweiten Brief eine neue Gebühr drauf kommt, ist rechtlicher Non-Sense. So funktioniert das RVG nicht. So viel vorweg.
Du hast die Rechnung vergessen und bist in Verzug. Mahngebühren fallen übrigens trotzdem keine an, wenn eMails verschickt werden. Es dürfen nur die Sachkosten gefordert werden und die sind bei eMails nicht messbar. Vielleicht maximal 1 Cent.
Über die Inkassogebühren wird immer gerne gestritten. Ich persönlich würde hier nur die Hauptforderung und Zinsen, ggf. aus strategischen Gründen eine Mahnpauschale zweckgebunden bezahlen. Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass man bestreitet, dass Paypal jemals die Inkassogebühren bezahlt hat und dass man darüber einen Nachweis (Kontoauszug) verlangt. Zudem würde man den kompletten Vertrag zwischen dem Arvato-Konzern und der Paypal in Kopie verlangen, sowie einen Tätigkeitsbericht zu der Forderung. Dies benötigt man, um via Anwalt prüfen zu lassen, ob jemals eine Rechtsdienstleistung erbracht wurde und ob die erhobenen Gebühren überhaupt OK sind.
Infoscore wird den Vertrag nicht vorlegen und damit kann man erst mal bestreiten, dass die sich überhaupt die Gebühr verdient haben. Ob die Argumentation auch vor Gericht am Ende wirklich funktioniert, weiß ich nicht. Aber so weit kommt es dann normalerweise nicht.
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