Infoscore Gerichtliche Drohung

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
KITT
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Infoscore Gerichtliche Drohung

Gudde,

Ich hatte letztes Jahr im September was bei Amazon bestellt, leider hatte es mit der bezahlung damals Probleme gegeben(mein Fehler)

Habe dann im Oktober den fälligen Betrag + die Mahnkosten bei Amazon bezahlt.

Amazon Konto wurde auch wieder freigeschaltet.

Habe vor 1 Woche Infoscore eine Mail geschrieben mit Beweis das meine Zahlung bei Amazon getätigt wurde.
Aber Infoscore will immernoch seine Forderung eintreiben.

Habe jetzt gestern einen brief bekommen, das die forderung bei amazaon zwar bezahlt ist, aber die Kosten von infoscore nicht beglichen ist.

Und diese Kosten wollen sie jetzt von mir erzwingen

Meine Frage ist jetzt, soll Ich die weiterhin ignorieren oder kann ich da was machen?

Gruß KITT

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 167x hilfreich)

Und wo genau findet jetzt das "gerichtlich" statt oder handelt es sich um einen Mahnbescheid?
Ja, dann halt dem widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

War Infoscore schon tätig, bevor du bezahlt hast? Wenn nicht, würde ich denen das schreiben.
"Wertes Inkasso. Es interessiert mich nicht, was sie wollen. Ich habe bezahlt, bevor sie eingeschaltet wurden. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich mich mit geeigneten Mitteln wehren."

Ansonsten stimme ich Amtsmeier zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KITT
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also habe gerade nochmal drüber geschaut, die schreiben davon das wenn ich ihrer Forderung nicht nachkomme, es vor Gericht ihrerseits rechtens ist.

Hier verweißen sie auf den Fall vom 29.06.2005 zu Az VIII ZR 299/04 . Diese Entscheidung wurde von zahlreichen Gerichten bestätigt.
Desweitern schreiben die, das mein Einspruch nach dem Rechtsdiensleistunggesetzes nichtig ist.

Außerdem verweißen sie darauf das Inkassokosten als Verzugsschaden gem §§ 280 Abs.1 und 2 , 286 BGB erstattungsfähig sind

Gruß KITT

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KITT
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
War Infoscore schon tätig, bevor du bezahlt hast?


Es gab glaube max 2 Briefe von denen bevor ich bezahlt habe...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von KITT):
Hier verweißen sie auf den Fall vom 29.06.2005 zu Az VIII ZR 299/04 . Diese Entscheidung wurde von zahlreichen Gerichten bestätigt.
Desweitern schreiben die, das mein Einspruch nach dem Rechtsdiensleistunggesetzes nichtig ist.


Diesen Unsinn kannst du getrost ignorieren. Das Urteil hat überhaupt nichts mit deinem Fall zu tun. Und dein Einspruch ist nicht nichtig, die wollen den bloß nicht akzeptieren.

Ich würde an deiner Stelle erst mal nichts machen und erst, falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, diesem wie von amtsmeier empfohlen komplett widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

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