Gudde,
Ich hatte letztes Jahr im September was bei Amazon bestellt, leider hatte es mit der bezahlung damals Probleme gegeben(mein Fehler)
Habe dann im Oktober den fälligen Betrag + die Mahnkosten bei Amazon bezahlt.
Amazon Konto wurde auch wieder freigeschaltet.
Habe vor 1 Woche Infoscore eine Mail geschrieben mit Beweis das meine Zahlung bei Amazon getätigt wurde.
Aber Infoscore will immernoch seine Forderung
eintreiben.
Habe jetzt gestern einen brief bekommen, das die forderung bei amazaon zwar bezahlt ist, aber die Kosten von infoscore nicht beglichen ist.
Und diese Kosten wollen sie jetzt von mir erzwingen
Meine Frage ist jetzt, soll Ich die weiterhin ignorieren oder kann ich da was machen?
Gruß KITT
Infoscore Gerichtliche Drohung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Und wo genau findet jetzt das "gerichtlich" statt oder handelt es sich um einen Mahnbescheid?
Ja, dann halt dem widersprechen.
War Infoscore schon tätig, bevor du bezahlt hast? Wenn nicht, würde ich denen das schreiben.
"Wertes Inkasso. Es interessiert mich nicht, was sie wollen. Ich habe bezahlt, bevor sie eingeschaltet wurden. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich mich mit geeigneten Mitteln wehren."
Ansonsten stimme ich Amtsmeier zu.
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Also habe gerade nochmal drüber geschaut, die schreiben davon das wenn ich ihrer Forderung nicht nachkomme, es vor Gericht ihrerseits rechtens ist.
Hier verweißen sie auf den Fall vom 29.06.2005 zu Az VIII ZR 299/04
. Diese Entscheidung wurde von zahlreichen Gerichten bestätigt.
Desweitern schreiben die, das mein Einspruch nach dem Rechtsdiensleistunggesetzes nichtig ist.
Außerdem verweißen sie darauf das Inkassokosten als Verzugsschaden gem §§ 280 Abs.1
und 2
, 286 BGB
erstattungsfähig sind
Gruß KITT
ZitatWar Infoscore schon tätig, bevor du bezahlt hast? :
Es gab glaube max 2 Briefe von denen bevor ich bezahlt habe...
ZitatHier verweißen sie auf den Fall vom 29.06.2005 zu Az :VIII ZR 299/04 . Diese Entscheidung wurde von zahlreichen Gerichten bestätigt.
Desweitern schreiben die, das mein Einspruch nach dem Rechtsdiensleistunggesetzes nichtig ist.
Diesen Unsinn kannst du getrost ignorieren. Das Urteil hat überhaupt nichts mit deinem Fall zu tun. Und dein Einspruch ist nicht nichtig, die wollen den bloß nicht akzeptieren.
Ich würde an deiner Stelle erst mal nichts machen und erst, falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, diesem wie von amtsmeier empfohlen komplett widersprechen.
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