Infoscore - Hat nun jemand auch schonmal so einen Fall mit der Bahn und Infoscore gehabt?

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sayu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore - Hat nun jemand auch schonmal so einen Fall mit der Bahn und Infoscore gehabt?

Hallo,
ich bin im November 209 mit der S-Bahn gefahren.
Ich wurde kontrolliert und stellte fest das mein Fahrschein zu Hause lag.
ich gab meine EC KJarte ab und diese wurde durch einen Automaten gezogen.
Dann bekam ich einen Zetel mit meiner Adresse und das ich erhoehtes Befoerderungsgeld zahlen muss.
Der Beamte meinte ich muesse es am Hauptbahnhof zahlen und eminen Fahrschein vorlegen, aber zahlen muess eihc so oder so weil ich den Fahrschein nciht auf meinen Namen habe ausstellen lasse, also jeder damit fahren kann.
Weil ich so oder so 40 Teuros zahlen muss bin ich nciht zur Vorlage gefahren. drei Monate spaeter habe ich den Zettel der Bahn weggeschmissen.

Einen Monat spaeter bekam ich Post von infoscore mit der Aufforderung 40 Euro plus einige wenige Euros Mahngebuehren zu zahlen plus nochmal das Doppelte drauf , also 90 Euro insgesamt, als Inkassokosten mit Kontofuehrungsgebuehren und all solch komischen Zeug wovon ich nicht weiss woher es stammt.

Ich habe dann mit Referenznummer usw die 40 Euro Bahn und das Bahn Mahngeld ueberwiesen und es wurde auch korrekt abgebucht.

Dann bekam ich einen Brief von infoscore das das Geld eingegangen ist, aber der Rest, die Inkassokosten, noch aussteht und ich bis Frist xxx zahlen muss.

Ich habe zu Infoscore ueber deren email portal mit Vorgangsnummer usw geschrieben das ich das andere Geld nicht bazhle weil es nicht meine Schuld ist wenn
1. die Bahn nicht von meiner eingereichten EC karte abbucht.
2. Das Geld der Bahn ueberwiesen wurde inklusive Mahngebuehren.
3. die Inkassokosten durch die Beauftraung von Infoscore durch die Bahn entstanden sind.
4. Ich keinen Vertrag mit Infoscore habe.
5. Ich keine Beauftragung von Infoscore durch die Bahn sehen.

Ich wiess hin das ich alles weitere nicht zahlen werde und falls Infoscore damit nicht einverstanden ist die bitte den Rechtsweg gehen. Ausserdem hae ich denen verboten meine Daten zu verarbeiten und an dritte zu geben.

Ich bekam dann noch einen Monat spaeter einen Brief mit der Aufforderung den Rest zu begleichen und die Kosten stiegen von 45 auf 90 Euro an.

Ich habe den Brief ignoriert und nicht weiter reagiert weil ich ja sagte das Infoscore bitten den Rechtsweg gehen soll oder auf weitere unbegruendete Forderungen verzichtet.

Ich bekam nun einen Brief vom Anwalt Haas.
Was drinn steht weiss ich noch nicht weil ich umgezogen bin und meine Mutter den nachgeschickt hat und der Brief ist noch nicht angekommen, muesste aber heute oder Monatg hier sein.

Hat nun jemand auch schonmal so einen Fall mit der Bahn und Infoscore gehabt?
Infoscore weiss meine aktuelle Adresse nicht.
Wie ist es ausgegangen?

Ich wuerde am liebsten infoscore und die Bahn verklagen und so wie in den USA auf Millionen Euro Schadensersatz fordern.

Sayu

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das mit der Klage funzt natürlich nicht ;)
Allerdings würde ich mich zurücklehen denn die aufgelisteten Inkassogebühren sind zwar - da wir in der freien Marktwirtschaft leben - rechtmäsig - aber nicht mal ansatzweise durchsetzunsgfähig.
Daran kann auch der Hausadvokat nichts ändern
1 oder 2 Bausteinbriefe werden noch kommen - falls gerichtlicher Mahnbescheid :
Widerspruch komplett und ohne Begründung

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Jein! Ein Teil der Inkasso-Kosten sind erstattungsfähig.
Aus dem Grund weil anscheinend, die offenstehenden Gebühren erst nach Einschalten des Inkasso-Büros beigetrieben wurden. Das nennt sich dann Verzugsschaden und muss übernommen werden (Ich frage mich woher manch Person hier die Flausen im Kopf hat, dass alle Inkassokosten nicht erstattungsfähig sind).
Inkassogebühren sind i.H. der Gebührenordnung für RA in Ordnung, dürfen aber NICHT erhoben werden, wenn der Fall später an einen RA weitergeleitet wird.
Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Einfach mal ein wenig mehr Literatur lesen :)

Daher: Sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, und zu allererst nach der original Vollmacht fragen. Ist diese nicht vorhanden, dann brauchst auch nix zu zahlen. Wird diese aber (mit dem korrekten Datum, also nicht zurückdatiert) übersendet so sollte evtl. ein Vergleichsangebot was die Gebühren betreffend abgeschlossen werden.

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#3
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Da infoscore dir anscheinend keine Vollmacht geschickt hat und du bereits die HF+Mahngebühr bezahlt hast, kannst du gelassen bleiben.
Ich hatte einen ähnlichen Fall , habe die HF bezahlt und bekam Monate später auch Post von RA Haas.
Da ich dem IB vorher ebenfalls den Rechtsweg empfohlen hatte und die IB-Gebühren nicht zu zahlen bereit war, habe ich auch mit RA Haas nichtmehr kommuniziert.
Dieser wollte Gebühren für eine HF von 0 Euro.
Beim 3. Brief kam dann ein "Vergleichsangebot" von 30 Euro (statt der 40,95 Euro ursprünglicher IB-Gebühr).
Auch darauf habe ich nichtmehr geantwortet.
Seit 8 Monaten ist nun Ruhe.

Ich würde an deiner Stelle nur noch reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und dem dann widersprechen.

Wahrscheinlich wirst du über Monate immer mal wieder Post von Haas und Kollegen bekommen.


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#4
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Eine schriftliche Beauftragung des Inkassoladens ist nicht erforderlich, eine Vollmacht ist erst auf Verlangen vorzulegen und kann selbstverständlich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden.

Selbstverständlich kann der Inkassoladen die Vollmacht nachreichen
In der Zwischenzeit kann die Hauptforderung schuldbefreiend an den Gläubiger überwiesen werden

@wer wie was
Herzlich willkommen im Forum und Glückwunsch zu den ersten freundlichen Beiträgen im Inkasso sowie Mietrecht :)


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#6
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

@werwiewas:

quote:
Einen Schaden müsstest du selbst in den USA nachweisen, Schadenersatz in Millionenhöhe gibt es dort auch nur, wenn man einen Schaden in dieser Höhe erleidet.

Das ist Schwachfug.
Wer sich auch nur annähernd mit dem amerikanischen Recht beschäftigt hat, weiß, dass man dort sehr wohl aus einer Mücke einen Elefanten machen kann, was den Schadenersatz angeht.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

offtopic :
Bin mal gespannt ob die Opferzahlungen der Kath Kirche wg Mißhandlungen hier in Deutschland annähernd die Dimension erreicht wie in den Staaten ?
Schaut auch mal hier :
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,87628,00.html


lg


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#9
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

@Albarion

Dein Beitrag zu der Erstattungsfähigkeit mag insoweit stimmen. Allerdings ist Kostenschuldner immer erst der Auftraggeber selbst. Also in dem Fall der Gläubiger der das Inkassobüro beauftragt hat.

Aber, ich sags mal so, wenn der Gläubiger Glück hat und an einen dummen Schuldner gerät der gleich alles zahlt, schön, hat er Glück gehabt. Aber im Regelfall hat erst einmal der Gläubiger die Inkassokosten zu tragen bzw. hat das Inkassobüro sich an den Auftraggeber zu wenden bzgl. seiner Gebühren. Der Gläubiger hat allerdings im nachhinein die Möglichkeit diese Gebühren gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der Gläubiger hat allerdings im nachhinein die Möglichkeit diese Gebühren gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Sehr wenig wahrscheinlich bei der Beauftragung eines Externen Inkassobüros !


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sayu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Haas hat meinen Kontoauszug ueber die Zahlung der DB Kosten und DB Mahngebuehren fuer nichterhaltene Mahnungen bekommen und auch Haas habe ich gesagt das er fuer den Rest den Klageweg gehen muss. Tut er aber irgendwie nicht.
Er schreibt weiterhin Briefe ohne Unterschrift das ich bis xxxxxx den Restbetrag plus 18 Euro Zahlen muss. Ich reagiere nciht. Er schreibt das ich den Rest bis xxxx plus 30 Euro plus 23 Euro Gerichtskosten zahlen muss. Mal sehen ob ich da ein Gerichtsurteil bekomme?????
Bisher hat mich aber kein Richter noch ein Staatsanwalt befragt? Ich werde falls es einen Gerichtsbeschluss gibt Einspruch erheben.
Ach ja ich forderte Haas auch vor einiger Zeit noch auf meine daten nciht zu speichern und nciht an dritte zu geben und ich ansonsten den Datenschutzbeauftragten informiere. Haas schrieb das meine daten gespeichert sind wegen nicht zahlen.

Wenn ich nun mal Zeit habe werde ich den datenschutzbeauftragten Informieren.
Ich frage mich wie es sein kann da Haas seine Zulassung nciht verliert. Ich meine was man so liesst ist das doch ein Betrueger. Der macht ja noch schlimmere Sachen wie erhebungen bei Leuten die ncihts gekauft haben etc. Bei mir ist es ja so das ich tatsaechlich keinen Fahrschein hatte und 40 Euro zahlen musste nur die Bahn kann mit meiner EC Karte halt nichts anfange und Mahnungen schrieben die halt nicht.

Ich muesste jetzt in den Unterlagen nachsehen abe rich glaube ich hatte Haas noch geschrieben das ich Ihm Geldhinterziehung und Betrug an der Deutschen bundesbahn unterstelle.
Ansonsten kann ich mir nciht erklaeren warum er Geld haben will was schon lange ueberwiesen war und er den Auszug vor sich liegen hat.

neoRAF

Sayu


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