Infoscore - Hauptforderung bezahlt , jetzt Eintrag

4. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
JinRed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Infoscore - Hauptforderung bezahlt , jetzt Eintrag

Hallo,

Ich wuerde mich sehr freuen wenn mir Jemand helfen koennte.

Im Dezember beglich Ich die Hauptforderung der DBAG incl. Mahngebuehren. Ich benutzte den originalen Ueberweisungsschein.
Den Inkassokosten, die Infoscore haben will, wiedersprach Ich schriftlich, vollumpfaenglich.

Nach einer Woche kam ein Brief von denen mit einer Rechtferting der m.M.n sehr hohen Inkassokosten.(Hauptforderung 60Euro+5Euro Mahngeb. + 67Euro! Inkassogeb.)

Ich war auf ein paar nette Briefe vorbereitet und machte mir nichts draus.
Jetzt wollte Ich einen Kleinkredit bei Easy Credit beantragen zwecks Umzug zum 01.06.2014 (Kueche nicht vorhanden) und bekam prompt einen Brief zurueck mit der Begruendung der Absage. Und zwar ein negativer Eintrag bei Infoscore selbst, der lautet: "Infoscore Einstellung des aussergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit."

Jetzt meine Fragen:
-Ist dies Rechtens?
und
-Wie sollte Ich mich jetzt verhalten?

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und deshalb kann Ich mir leider keinen Anwalt nehmen.(bin Geringverdiener)

Ich Danke im voraus!

mfg
JinRed



-- Editiert JinRed am 04.04.2014 14:14

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Eintragung bedeutet:
Die eingestellte Forderung ist gerichtlich nicht durchsetzbar, Infoscore weiss dies und hofft, dass trotz des ungesetzlichen Handelns sich der eine oder andere Dumme findet und zahlt.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes BW
Kennt dieses Vorgehen und hat auch schon
Bussgeldverfahren angeleiert.


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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JinRed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)


Hallo meri

schoen dass diese Praktiken bekannt sind aber kann Ich etwas tun damit der Eintrag verschwindet ausser die uebertriebenen Inkassogebuehren zu begleichen?

Grenz fuer mich schon langsam an Erpressung das Ganze.

Eine Inkassofirma sollte niemals so eine Macht haben.(Eigenes Score System)

Von mir bekommen die jedenfalls NICHTS. Da wuerde Ich ja noch diese kriminellen Strukturen durch unterstuetzen.

Nervt aber trotzdem dass meine Kreditwuerdigkeit dahin ist.

mfg
JinRed

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schreibe an "Infoscore Consumer Data" (Das ist deren Auskunftei) und verlange eine sofortige Löschung dieses vorsätzlich falschen Eintrags, ansonsten würdest du mittels Anwalt A) eine Einstweilige Verfügung beantragen und B) einen Schadensersatz wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit.
Ich würde auch ankündigen, dass du dich an den Datenschutzbeauftragten wendest mit einem Gesuch, ein Bußgeld auszusprechen.

Normalerweise nehmen die den dann raus oder sperren ihn.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JinRed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)


Hallo

Brief geht morgen frueh raus.
Werde auf jeden Fall Rueckmeldung geben. Es gibt sicher mehr Leute mit diesem Problem.

Wer noch Ratschlaege hierzu hat, waere Ich sehr froh.

Danke mepeisen!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Schade, dass dieses Forum keine bessere Suchfunktion hat. Es gab hier doch schon mindestens einen Thread, bei dem jemand mit einer Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg gegen Infoscore Erfolg gehabt hat.

In dem Fall hier könnte ungünstig sein, dass die Hauptforderung wohl berechtigt war. Wenn die Voraussetzungen des [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§ 28a BDSG [/URL] erfüllt waren, könnte die Eintragung sogar rechtmäßig sein. Die Eintragung ist rechtmäßig, wenn (1.) zweimal gemahnt worden ist, (2.) in einer der Mahnungen vor der bevorstehenden Meldung an Infoscore gewarnt worden ist und (3.) zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an Infoscore mindestens vier Wochen gelegen haben.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Pech für dich. Wenn nicht, wird eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten Erfolg haben. Es dürfte helfen, wenn du durch Vorlage der Mahnungen und des Zahlungsbelegs nachweisen könntest, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, z.B.: Zahlung der Hauptforderung innerhalb der vier Wochen nach Erhalt der ersten Mahnung; dann wären mMn die Voraussetzungen des § 28a BDSG nicht erfüllt. Ohne diese Unterlagen wird der Datenschutzbeauftragte wahrscheinlich nicht viel ausrichten können.

Wegen der Inkasso-Forderungen durfte keine Eintragung erfolgen, da diese Forderungen erstens unberechtigt sind und zweitens von dir bestritten worden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einen Hinweis an den lustigen Fechtmeister, dessen richtiger Einwand mich zwei Schritte zurückweichen lässt :-)
Ich zitiere den TE:

quote:
"Infoscore Einstellung des aussergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit."

Das ist natürlich bodenloser Unfug. Die Aussichtslosigkeit besteht wohl darin, dass die Zusatzgebühren als nicht einklagbar gewertet werden. Hieraus nun einen Negativ-Eintrag gegen den TE zu basteln ist einfach nur Schwachsinn. Im BDSG befinden wir uns damit nicht mehr bei der Frage, ob irgendetwas seine Berechtigung hat, sondern nur noch in dem Punkt: "Falscheinträge sind zu löschen". Bei dem Eintrag soll es ja gar nicht um die Hauptforderung gehen, so wie man diesen Satz liest...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.04.2014 22:13

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn Du den Inkassokosten nachweisbar widersprochen hast darf es keine Einträge wg angeblich noch offener Inkassogebühren geben

Es werden grundsätzlich nur unbestrittene forderungen eingemeldet

Verstößt der Inkassoladen dagegen sind Schadensersatzforderungen sehr wahrscheinlich

Guckst Du hier :

http://www.ilex-recht.de/content/view/559/121/



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.04.2014 22:50

1x Hilfreiche Antwort

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