Infoscore Inkasso, HF schon bezahlt

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Infoscore Inkasso, HF schon bezahlt

Hallo,
ich hatte schon mal die Suchfunktion genutzt und gemerkt das schon mehrere Leute mit Infoscore Probleme hatten.
Ich hatte bei Eplus einen Vertag, jedoch wollte ich aus diesen heraus, hatte eine Rechnung nicht bezahlt->Erinnerung und anschließend Mahnung in der auch stand das sie den Fall ans Inkasso abgeben wenn keine Zahlung eintrifft..daraufhin habe ich die HF überwiesen,4 Tage danach kam der nette Brief von Infoscore...
HF betrug 62,80EUR und jetzt sind wir mittlerweile bei 127,68EUR
ich glaub ich spinne...
soll ich jetzt darauf auch nicht reagieren?
WIe gesagt die HF ist and Eplus überwiesen.
Soll ich, die von Infoscore aufgelisteten, Verzugszinsen noch überweisen (sind ja von Eplus noch, nehme ich an)
Und wenn ja, auf welches Konto?


Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

62,80EUR
Dies ist die gesamte Forderung die eplus an Dich hat ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

genau und die habe ich schon bezahlt!
der rest sind jetz verzugszinsen, kontoführungsgebühren, inkassokosten, etc.
die verzugszinsen hatte mir eplus aber nicht mitgeteilt-habe ich jetzt erst von der inkasso aufgelistet bekommen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

ICH würde dieses Schreiben komplett ignorieren und auf den nächsten Brief vom Inkassobüro warten und dann die Restforderung vollumfänglich - begründungslos - zurückweisen und den Rechtsweg anheim stellen.
Die Höhe der Inkassogebühren sind in dieser Höhe nicht durchsetzungsfähig.
Ktoführungsgebühren gehören nicht zu Inkassogebühren.
Sicherheitshalber würde ich noch 5 € an eplus unangekündigt überweisen.
mit Zusatz auf dem Ü Träger : Mahngebühr
Am Besten dann noch mal hier posten

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Typisch - nicht reagieren ... :(
Das bringt gar nix!

Sinnvoll wäre es sich (schriftlich) an das IKU zu wenden und die Forderung zu bestreiten. Als Begründung die Zahlung vor der ersten Inkassomahnung angeben und eine Kopie der Zahlungsbestätigung (Kontoauszug etc.) beifügen.

Die Chance ist dann groß, dass der Fall nicht weiter bearbeitet wird.

Im Übrigen ist anzumerken, dass der Zahlungsverzug bereits eingetreten war und dies nicht Schuld des IKU oder des Gläubigers war! Wenn die 1.Mahnung des IKU 4 Tage nach Ihrer Überweisung kam, dann war das Zahlungsziel der Gläubigermahnung längst abgelaufen! Rechnen Sie einfach mal nach ...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

anephan
Man hat fast den Eindruck Du bist der Inkassomandatar von Infoscore ;)
warum soll der Fragesteller denn etwaige Unterlagen ( Kontoauszüge ) an ein Inkassobüro schicken ?
Das macht man einfach nicht !
Die Hauptforderung ist doch bereits beglichen - Es geht nur noch um Inkassogebühren !°
Das Inkassobüro wird auf jeden Fall noch den einen oder anderen Bausteinmahnbrief nachschieben aber ...
Eine Klage expl wg Inkassogebühren ??
OLG Oldenburg 11 U 8/06
Hier ist es sogar Masseninkassso ( Infoscore hat 1000 Inkasso Drücker )
Realistisch ?


lg




-- Editiert von thehellion am 06.03.2008 21:22:58

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@anephan

bitte nenn mal einen grund, warum der threadsteller auf den brief reagieren sollte? um der post die 55 cent zu zahlen? das inkasso muss sich schon selbst drum kümmern, ob die forderung offen ist.
ansonsten versende ich montag mal an alle forenmitglieder mahnungen, mal gucken, ob jemand antwortet :devil:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Bestimmt würden einige sogar zahlen
Vergiss aber dann nicht die Kontoführungsgebühren mit drauf zu satteln :)

lg

-- Editiert von thehellion am 06.03.2008 21:57:31

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3ni
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

zu besagtem Inkassounternehmen kann ich aus eigener Erfahrung leider nichts Gutes berichten. Ich hatte/habe nachweisbar :augenroll: keine Forderungen zu leisten - dieses habe ich auch mehrfach versucht dem Inkassounternehmen zu erklären (Briefe/Einschreiben mit Kopien und Schilderungen des kompletten Sachverhalts etc.).Es hat sich dort allerdings keiner die Mühe gemacht das Ganze in Augenschein zu nehmen. Alles was ich erhielt waren weitere Zahlungsaufforderungen natürlich verbunden mit immer weiter steigenden Mahngebühren und keine Stellungnahme zu meinen Briefen.
Nun schlage ich mich mit dem Anwalt, der scheinbar mit dem Inkassounternehmen zusammen arbeitet herum.

Meine Erfahrung ist, dass die Chancen sehr hoch stehen, dass der Fall seitens des Inkassounternehmens weiter bearbeitet wird. Versuchen kann man es ja mal - es reicht ja wenn mal einer aus Angst zahlt. Ob die Forderung nun berechtigt oder nicht scheint hier eher zweitrangig.

Hoffe es geht bei dir gut aus und es endet nicht in endlosen Briefen so wie bei mir... :bang:

Wollte mit meinem Beitrag keine Ängste schüren nur ein wenig sensibilisieren, dass es manchmal nicht ganz logisch zugeht oder gar gerecht.

Liebe Grüße
3ni
-- Editiert von 3ni am 07.03.2008 16:59:20

-- Editiert von 3ni am 07.03.2008 17:04:12

-- Editiert von 3ni am 07.03.2008 17:09:30

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Details ?
Bisher geht es lediglich um Bausteinmahnbriefe des Inkasssobüros bzw dem Hausadvokaten ?

lg

-- Editiert von thehellion am 07.03.2008 21:45:20

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

So, habe nun den 2.Brief des IKU bekommen...
das die bereits gezahlte HF meinem Forderungskonto gutgeschrieben wurde aber nun noch ein Betrag offen ist(wie gesagt jetzt nur noch die Inkassokosten, Kontoführungsgebühren)
Die soll ich nun bis zum 25.03 überweisen, ansonsten wird sie zur gerichtlichen Durchsetzung weitergegeben....

Sollte ich die so genannte Restforderung, wo es nur noch um die Inkassokosten geht zurück weisen?



Danke schon mal für die Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Na also!
Der Informationsfluss zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen funktioniert doch!? :)
Und da sagen die Unsterblichen immer, die IKU würden ins Blaue schreiben!? Tststs...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

ICH würde folgendes ans IB schreiben bzw faxen :

Sehr geehrter Inkassomandatar,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen , bzw Ihren Auftrageber - sollten Sie anderer Meinung sein - den rechtsweg anheim.
Ich untersage hiermit ausdrücklich die geplante Kontaktaufnahme per Telefon.
Ich widerspreche hiermit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG.

1 bis 2 Bausteinbriefe plus 1 oder 2 Briefe des Hausadvokaten könnten noch kommen.
Ich würde - Falls Mahnbescheid (wenig wahrscheinlich) - Diesem begründungslos komplett widersprechen, und Diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen

lg


1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Hast Du diese Empfehlung auch zum c&p abgespeichert?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

leider Nein ...
aber den hab ich u.a abgespeichert :
http://thehellion.meine-hp.net/k-100_0936.JPG

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Was denn? Eine schwarzhaarige Frau mit einem Zettel in der Hand? Wem soll das denn helfen?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Du wolltest doch wissen was ich abgespeichert habe.
Und der TFFFF gehört eben dazu

lg

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Ach so. Das war ein Suchbild. Sag mir das doch gleich. ;)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, habe das jetzt auch mal so ungefähr verfasst und abgeschickt..mal sehen was nun kommt!

Vielen Dank schonmal!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,bin in ähnlicher Lage ,Forderung insgesamt bezahlt ,da ich Ruhe haben wollte am Donnerstag wieder ein Brief im Kasten mit einer Forderung von 40 Euro.( realinkasso )..
Die Verbraucher sollten sich wehren,wenn sie glauben im Recht zu sein.

Spediteur

-----------------
"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

-- Editiert von Spediteur am 23.03.2008 19:11:49

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
jetzt kam erst die Antwort vom Inkassounternehmen:

"Wir beziehen uns auf die bishergie Korrespondenz.
Ein Ersatz von Inkassokosten ist nur abzulehnen, wenn der Schuldner bei Beauftragung des IKU erkennbar zahlungsunwillig oder- unfähig ist.
Diese Vorraussetzungen liegen hier eindeutig nicht vor.
Gemäß 286 BGB ist somit der entstandene Verzugsschaden zu erstatten."


Habe eine neue Frist bekommen, wenn diese nicht eingehalten wird, geben sie es ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung.


Wie jetzt verbleiben?


Danke schonmal im Vorraus:)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Wollten die nicht schon nach dem 25.3 den Mahnbescheid auf den Weg geben ?
Nichts machen sondern abwarten
Falls MB dann komplett und begründungslos widersprechen.
Das Inkasso vertritt eigene Interessen nicht Deine.


lg

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja eigentlich schon, das war der 2. Brief von denen damals, da hatte ich ja drauf geantwortet, Sinngemäß :

Das ich die Forderung zurückweise und weiteren Kontakt untersage...etc.
Und darauf kam dann jetzt das, was ich zuletzt geschrieben habe.
Der Briefwechsel zw. Gläubier und IKU läuft aufjedenfall super, die wussten ja damals gleich bescheid das ich eine nachfolgende Rechnung auf das Konto vom Gläubiger überwiesen hatte.

danke erstmal!:)

1x Hilfreiche Antwort

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