Infoscore Inkasso Amazon Payment

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Inkasso Amazon Payment

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe am 21.04.20 eine Ware über Amazon Payment gekauft (Marktplace). Das Geld wurde am 22.04.20 vom Bankkonto abgebucht. Am 07.05.20 habe ich das Geld zurück buchen lassen, da ich dringend Geld brauchte! Am 18.05.20 habe ich die Ware dann zurück geschickt (30 Tage Widerrufsfrist), den Postbeleg habe ich. Vor wenigen Tagen kam von Infoscore eine Mahnung, ich solle nun 90 Euro zahlen, obwohl ich die Ware nachweisbar innerhalb der Widerrufsfrist zurück gesandt habe.
Nach einem Telefonat mit Amazon stellte sich heraus, dass Amazon es versäumt hatte, mir das Geld zurück zu zahlen, daher ist die Rückbuchung sozusagen ein "Rein-Raus". Trotzdem verlangt das Inkasso nach einem Telefonat mit denen, dass ich die volle Summe von 90 Euro zahlen soll! Als Begründung hieß es, dies sei so in den AGB´s von Amazon Payment geregelt, da Amazon in Vorleistung gegangen ist. Das kapiere ich nicht! Es erfolge zwar eine Rücklastschrift aber der Händler hat die Ware doch zurück bekommen, somit sollte es doch keine Forderung mehr geben oder?
Könnt ihr mir helfen, was ich jetzt tun soll?

Besten Dank!

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das kapiere ich nicht!

Weil es auch keinen Sinn ergibt.

Bei so Dreiecksbeziehungen wird immer versucht, es am Ende auf den Kunden abzuwälzen. Im Grunde muss sich Amazon mit dem Händler einigen.

Selbst wenn Amazon nun klagen würde, könntest du erfolgreich Einwände geltend machen (Widerufsrecht, also Gegenanspruch). Diese Einwände kann Amazon nicht wegwischen.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man nichts bezahlt und sie sollen es mit Amazon und mit dem Händler klären.

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#2
 Von 
CarmenNixBezahlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo RatSuchender,

Ich konnte das bei grober Durchsicht auf Amazon in den AGB auch nicht finden. Nach Gesetz scheint mir der Fall auch klar, und zwar zu deinen Gunsten. Kannst du den genauen Verweis von Infoscore hier zitieren?

Ein paar ganz gute Vorlagen kannst du mit dem Generator auf dieser Seite erzeugen lassen:

https://legalo.net/Inkasso/checkliste-verzug-inkassokosten/

Viel Erfolg, und immer per Einschreiben antworten!
_____________________________________________________
Auch bei mir gilt: Kein Anwalt, keine Rechtsberatung

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#3
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Euch! Ich habe heute ein Einschreiben an infoscore geschickt. Mal sehen, wie die darauf reagieren!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich ein Einschreiben geschickt hatte, kam eine Antwort von Infoscore zurück, mit folgendem Inhalt:

"... in obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass sich die Rolle unserer Auftragsgeberin bei Bestellungen über die Geschäftssparte Marketplace lediglich auf das zur Verfügung stellen einer Plattform und die Abwicklung der Kaufpreiszahlung beschränkt. Das bedeutet, dass ausschließlich der Verkäufer für die Warenlieferung zuständig ist, und die Kaufpreiszahlung ausschließlich über Amazon abzuwickeln ist.

Unsere Auftraggeberin tritt dabei nach Abschluss der Bestellung hinsichtlich der Kaufpreiszahlung für Sie als Besteller gegenüber dem Verkäufer in Vorkasse, d.h. die Firma Amazon Payment Europe S.C.A. überweist den Kaufpreis an den Verkäufer. Der Verkäufer liefert die Ware erst nach Erhalt der Zahlung an den Käufer aus. Da der Verkäufer den Kaufpreis bereits erhalten hat, ist der Kaufpreis ausschließlich an unsere Auftragsgeberin zu zahlen.

Vereinbarungsgemäß buchte unsere Auftragsgeberin den Kaufpreis von Ihrem Konto ab. Die Abbuchung schlug jedoch fehl. Trotz einer Mahnung hatten Sie den Kaufpreis bis heute nicht beglichen.

Hinsichtlich der Rücksendung der Ware können Sie sich an den Verkäufer wenden.

Wir sehen daher dem Eingang der Gesamtforderung in Höhe von 90,88 Euro bis zum .... entgegen (davon 44,88 Warenwert)."

Daraus werde ich nicht schlau, wurde die Ware doch von mir bereits zurück gesendet, innerhalb der Widerrufsfrist. Muss ich jetzt trotzdem zahlen? Dann würde ich ja für eine Ware zahlen, die ich nicht mehr habe, da Widerruf.

LG

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist alles ganz nett, was die schreiben, ändert aber nichts an dem, was ich ausgeführt habe. Amazon muss sich die Forderung abtreten lassen. Das BGB verbietet aber, dass bei Abtretungen eine Einwendung gegen die Forderung verschwinden darf.

Zitat:
Daraus werde ich nicht schlau

Weil es auch keinen Sinn ergibt. Zudem sind das sowieso nur Bausteinbriefe. Die prüfen den Fall ja nicht ernsthaft.

Ich würde nicht weiter reagieren. Das macht auch keinen Sinn. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen (Briefkasten täglich leeren) einfach widersprechen. Normalerweise meckern die dann kurz und lassen dich dann in Ruhe.

Signatur:

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#6
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, ich werde erstmal ignorieren und abwarten!

Danke!

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#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von DerRatSuchende):
Das Geld wurde am 22.04.20 vom Bankkonto abgebucht. Am 07.05.20 habe ich das Geld zurück buchen lassen, da ich dringend Geld brauchte! Am 18.05.20 habe ich die Ware dann zurück geschickt (30 Tage Widerrufsfrist), den Postbeleg habe ic


Das ist allerdings eine Sache die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet. Wenn der Widerruf mit dem zurücksenden der Ware statt fand, dann hatten Sie ja mindestens 11 Tage lang die Ware oder das Geld "illegal" in Ihrem Besitz. Damit die Sache "sauber" gewesen wäre, hätten Sie die Ware wohl zurück schicken müssen und hätten dann erst das Geld zurück buchen können. Oder irre ich mich da.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Zeitablauf ist in der Tat nicht in Ordnung, ändert aber nichts am Endergebnis.

Signatur:

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#9
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nun ist in dieser Sache ein Mahnbescheid gekommen, dem ich komplett widersprochen habe!
Wie geht es jetzt weiter, meint ihr, das Inkasso lässt nicht locker?

VG

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Es wird ein Schreiben kommen mit der Bitte den WI zu begründen oder zurück zu nehmen. Danach kommt entweder die Klage oder ein Vergleichsangebot und danach entweder die Klage oder es wird ausgebucht.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von DerRatSuchende):
Wie geht es jetzt weiter, meint ihr, das Inkasso lässt nicht locker?


Der Mahnbescheid ist schon mal ein indiz dafür, dass der Gläubiger es nicht so einfach auf sich beruhen lassen will. Aber keiner weiß wie weit die gehen.

Was mir in dr gesamten Beschreibung fehlt ist: wann wurde der Widerruf gegenüber dem Verkäufer in Textform erklärt
und - lässt sich der Zugang beweisen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

der Widerruf wurde gegenüber dem Marktplace-Händler durch fristgerechte Rücksendung der Ware erklärt. Dies lässt sich beweisen, denn die Sendungsnummer, bzw. den Einlieferungsbeleg habe ich!

VG

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von DerRatSuchende):
der Widerruf wurde gegenüber dem Marktplace-Händler durch fristgerechte Rücksendung der Ware erklärt.

So kann man aber keinen Widerruf im Rahmen der Fernabsatzgesetzgebung erklären. Die 30 Tage Widerrufsfrist passen auch nicht dazu.

Scheint also eine vertragliche Vereinbarung zu sein, da müsste man erst mal klären, in welcher Form genau der Widerruf zu erfolgen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wobei das egal ist, wenn Amazon und der Händler die Rücksendung als Widerruf akzeptiert haben und es bis auf Inkassokosten ausgebucht haben. Was exakt steht denn an Kostenpositionen im Mahnbescheid drin?

Signatur:

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#15
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte den Widerruf Amazon gemeldet, das geht ja auf deren Webseite und dann habe ich die Ware zurück geschickt!
Auf dem Mahnbescheid und auf allen Schreiben des Inkasso wurde die Hauptforderung nicht berücksichtigt, da die der Meinung sind, ich muss die Hauptforderung bezahlen, obwohl ich die Ware zurück geschickt hatte! Ich verstehe den Zusammenhang überhaupt nicht, die berufen sich darauf, dass angeblich im Amazon-Marktplace andere AGB´s gelten als über Amazon direkt.
Im Mahnbescheid steht folgende Auflistung:
- Hauptforderung 47,14 Euro
- Verfahrenskosten
Gerichtskosten 32,00 Euro
Auslagen 25,00 Euro
- Nebenforderungen
Mahnkosten 0,34 Euro
Auskünfte 1,40 Euro
Inkassokosten 59,40 Euro
- Zinsen 0,72 Euro

Gesamtsumme 166,00 Euro

VG

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#16
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte das gleiche Theater 2 Monate lang. Allerdings ging es nicht bis zum Mahnbescheid. Ich schrieb per Einschreiben mit Rückantwort, dass ich einem Mahnbescheid widerrufen werde und die Unterlagen meinem Anwalt zusenden werde. Zwei Tage später kam die Antwort, dass sie aus "Kulanz" den Betrag ausgebucht haben und mir auch das Geld für die Rücksendung (da Geld vorgestreckt) zurück überweisen werden.

Widerrufe dem Mahnbescheid und lege den Rücksendebeleg bei. Damit müsste der Fall doch erledigt sein.

-- Editiert von Seepferdchen2025 am 28.10.2020 14:12

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von DerRatSuchende):
Ich verstehe den Zusammenhang überhaupt nicht, die berufen sich darauf, dass angeblich im Amazon-Marktplace andere AGB´s gelten als über Amazon direkt.


Was letztlich aber auch nicht verwundert, denn der Amazon-Marktplace ist nichts anderes als eine Angebotsplattform, auf der Händler ihre Ware anbieten, wärend Amazon direkt als Händler fungiert.

In der Regel kommen Kaufverträge die über den Marktplace geschlossen werden direkt zwischen dem Verbraucher und dem Händler zu Stande.
Ob es in Deinem Fall anders war und ob Deine Willenserklärung gegenüber Amazon auch gegen Deinen Vertragspartner den Händler wirkt, müsste man anhand der tatsächlichen Fakten in genau diesem Einzelfall prüfen.

Zitat (von mepeisen):
Wobei das egal ist, wenn Amazon und der Händler die Rücksendung als Widerruf akzeptiert haben und es bis auf Inkassokosten ausgebucht haben.


Nur scheint der Händler dass nicht so zu sehen wie Du, denn sonst hätte er ja die Forderung von Amazon ausgeglichen.

Der Geldweg war:

1) Amazon an Händler (im Wege der Vorauszahlung),
2) Kunde durch Abbuchung an Amazon,
3) Amazon nach Rückbuchung durch Kunden an Kunde.

Es fehlt ganz offensichtlich die Rückerstattung des Händlers an Amazon. Denn wenn Amazon den Betrag, den sie wegen der Abbuchungserlaubnis vorgestreckt haben, vom Händler zurückerhalten hätten, wäre es nicht zum gerichtlichen Mahnverfahren gekommen.

Wie kommst Du darauf, dass die HF ausgebucht sei? Oben steht doch das die HF und Kosten gefordert werden.

Zitat (von Seepferdchen2025):
Widerrufe dem Mahnbescheid und lege den Rücksendebeleg bei. Damit müsste der Fall doch erledigt sein.


Besser nicht, da der Ratschlag Unfug ist. Einem Mahnbescheidsantrag kann man widersprechen aber nicht widerrufen.

Berry

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast das latente Problem, dass dein Widerruf nicht akzeptiert wurde oder die behaupten, du hättest ihn nie gemacht. Hast du damals eine eMail-Bestätigung bekommen, dass der Widerruf einging? Oder gab es beispielsweise den Rücksendebeleg als Antwort auf den Widerruf?

Zitat:
In der Regel kommen Kaufverträge die über den Marktplace geschlossen werden direkt zwischen dem Verbraucher und dem Händler zu Stande.

Das ist so nicht ganz richtig bzw. könnte zu Verwirrung führen. Denn Amazon unterwirft beide Vertragsparteien den Spielregeln des Amazon Marktplatzes. Sprich: Es bestimmt die Vertragsinhalte. Amazon ist hier nicht nur der reine Vermittler und hält sich aus dem Vertrag raus. Mehr noch: Amazon wird gerade durch diesen Eingriff sogar Vertragspartei, denn es bestimmt die Spielregeln für diverse Abläufe und setzt sich selbst beispielsweise auch als eine Ebene der Schlichtung ein u.ä.

Unabhängig davon habe ich bereits geschrieben, dass es am Endergebnis nichts ändert. Amazon kann sich nicht über das BGB hinwegsetzen und wenn es Geld fordert (also die Hauptforderung), darf es den Einwand (erfolgreicher Widerruf) nicht wegwischen. Inwieweit also nun der Vertragspartner Amazon ist oder nicht, ist irrelevant.

Zitat:
Nur scheint der Händler dass nicht so zu sehen wie Du, denn sonst hätte er ja die Forderung von Amazon ausgeglichen.

Mag sein, ist aber zunächst irrelevant, was für ein Problem Händler und Amazon miteinander haben. Zumindest ist es dem Kunden egal. Amazon greift hier in den Vertrag rein und macht sich zur Abwicklungsplattform. Wenn also über Amazon das Widerrufsrecht wie vorgesehen eingereicht wurde, gibt es 0 Chancen für Amazon oder den Händler, etwas zu fordern. Mal vom Beweisproblem abgesehen ist es für den Kunden im Außenverhältnis zu Amazon oder Händler vollkommen egal, ob sich Amazon und der Händler untereinander einig werden.

Du übersiehst ein Detail: Wie wir an genug Fällen wissen, will Amazon folgenden Ablauf: A) Kunde überweist Amazon das Geld. B) Kunde holt sich das Geld vom Händler zurück.
Dieser Ablauf ignoriert völlig das BGB, was Forderungsabtretungen angeht. Aber Amazon will das mit Macht über Inkasso usw. erzwingen.

Wenn ich also richtig liege, geht es zu keinem Zeitpunkt um den Widerruf, denn der ist längst akzeptiert. Es geht darum, dass Amazon sich weigert, das Geld von Händlern zurückzufordern. Ich habe eine Vermutung, woran es liegt: Die Händler verweigern oft genug, das Geld zurückzuzahlen. Man stößt bei Amazon mangels sorgsamer Prüfungen zu oft auf betrügerische Händler. Deswegen ist es offenbar lukrativer, die Kunden unter Druck zu setzen. Schließlich bezahlt ein Inkasso der Amazon das Geld eins zu eins und verfolgt den Fall selbstverantwortlich weiter. Inkassos würden aber nie so doof sein, offene Forderungen gegen Gewerbetreibende im gleichen Stil zu übernehmen und zu verfolgen.

Signatur:

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#19
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was bedeutet das jetzt konkret für mich? Auf was sollte ich mich jetzt einstellen, bzw. wie sollte ich am besten reagieren?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würd e dem Mahnbescheid komplett widersprechen via Kreuzchen und das Formular ans Gericht zurückschicken. Sofern noch nicht geschehen.

Normalerweise kommt dann ein Schreiben vom Inkasso. Das würde ich ignorieren bzw. maximal antworten, dass sie man auf die früheren Schreiben verweist. Sie sollen sich das Geld vom Händler zurückholen und ansonsten doch bitte mal ins BGB schauen oder sich das BGB kostenpflichtig von einem Richter erklären lassen.

Danach dürfte Ruhe sein.

Signatur:

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#21
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam eine Antwort vom Inkasso, die fragen, warum ich dem Mahnbescheid widersprochen habe...
Ich habe dem Inkasso so geantwortet, wie mir hier empfohlen wurde. Mal schauen, was als nächstes kommt...

VG

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Jetzt mit deiner Antwort ist der erste Moment, wo sich das überhaupt einmal eine fachkundige Person anschaut und dann womöglich die Hände über den Kopf zusammenschlägt, weil der Computer Unsinn gebaut hat ;-)

Signatur:

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#23
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

die lassen offenbar nicht locker! Heute früh kam eine Antwort vom Inkasso:

"Sehr geehrter Herr.......,

Ihre erneute Mitteilung zu oben genanntem Aktenzeichen haben wir erhalten und teilen Ihnen dazu Folgendes mit:
Wir haben Ihr Anliegen nochmals geprüft und sind der Auffassung, dass wir mit dem bisherigen Schriftwechsel so ausführlich und umfassend wie möglich auf die beanstandeten Sachverhalte eingegangen sind.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir um Wiederholungen unsererseits zu vermeiden, auf weitere bloße Wiederholungen Ihres bisherigen Vorbringens nicht mehr antworten werden.
Den Eingang Ihrer Zahlung in Höhe von
166,22 EUR
erwarten wir bis spätestens 18.11.2020. Bitte geben Sie als Verwendungszweck .... an.
Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH"

Was soll ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von DerRatSuchende):
Was soll ich jetzt tun?
Nichts. Einfach abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde wie gesagt schweigen. Abwarten, ob jemals eine Klageschrift mit Klagebegründung folgt. Da ist es dann spannend, ob und welche Aussagen zu deinem Widerruf erfolgen.
Ich würde hier wetten, dass genau das (also eine Klageschrift) niemals eintreffen wird.

Wo hier die Schwierigkeit liegt, also dass man deinen Widerruf gar nicht anspricht oder abstreitet, das haben wir dir ja von vornherein geschildert.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DerRatSuchende
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten:
Heute früh kam um 06.14 Uhr (!) folgende Email:

"ANSTEHENDES KLAGEVERFAHREN
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

die Frist unseres vorangegangenen Schreibens ist nun abgelaufen – leider ohne eine Reaktion von Ihnen. Wir haben nun den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens abzugeben.
Bei Zahlung eines Vergleichsbetrages wäre unsere Auftraggeberin aus Kulanz bereit, auf die verbleibende Restforderung und somit auch auf ein Klageverfahren zu verzichten.
Die derzeitige Gesamtforderung beläuft sich auf 166,27 EUR.
Zahlen Sie bitte die Vergleichssumme in Höhe von
47,14 EUR bis spätestens zum 11.12.2020.
Nach fristgerechtem Zahlungseingang nehmen wir den Mahnbescheidsantrag zurück. Im Gegenzug erwarten wir, dass Sie auf die Stellung eines Kostenantrages verzichten.
Geht der Vergleichsbetrag nicht rechtzeitig bei uns ein, bleibt unserer Auftraggeberin nur noch die Möglichkeit, die Forderung gerichtlich einzuklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH"

Was ist davon zu halten bzw. wie würdet ihr darauf reagieren?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Weiter abwarten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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