Sehr geehrtes Forenteam.
Mein Vater ist gestorben und hatte ein Sky Ticket Abonnement. Es gab Mahnungen, die meine Mutter durch den ganzen Papierkram Beerdigung, Todesfall, Trauer nicht auf dem Schirm hatte.
Es kam was von Infoscore dann und sie zahlte dann an Skyticket selbst und direkt die Hauptforderung plus Mahngebühr plus Rücklastgebühr. Konto des Vaters war aufgelöst, daher konnte Sky Ticket nicht abbuchen.
Nun schreibt Infoscore ihr das sie ihr Raten anbieten ( sie war nicht in Kontakt mit denen und hat direkt an Sky gezahlt und nicht auf das erste Schreiben von Infoscore geantwortet. In dem ersten rechnen diese ihre Gebühr mit 1.5 ab.
In dem zweiten nachdem meine Mutter längst an Skyticket selbst zahlte ist die Hauptforderung noch mit bei, plus bereits geltend gemachte Inkassovergütung und verpflichtend mit Zahlung einer Rate in Höhe von 50 Euro eine Einigungsvergütung in Höhe die durch die Ratenvereinbarung entstünde in Höhe von 1,5 Gebühr beide Gebühren als selbstständige Forderung
zu schulden ).
Meine Mutter war weder schriftlich, noch telefonisch auf die Schreiben eingegangen und hat somit auch nicht nach Ratenzahlung gebeten.
Sie hat bereits die Hauptforderung plus deren Auslagen Mahnungsgebuhr plus die entstandenen Rücklastschriftgebuhren direkt an Skyticket beglichen.
Inwiefern greift die Schadenminderungspflicht von Skyticket und kann Mutter die Forderung der Infoscore vollumfänglich zurückweisen oder muss sie nach Zahlung der Hauptforderung an Skyticket doch deren Inkassogebühren am Stück zahlen. Ist die Zahlung der Hauptforderung an Skyticket selbst und nicht an Infoscore bereits eine Annahme des Ratenvertrages. Unterschrieben und vereinbart und zugestimmt hat sie gegenüber Infoscore nichts.
Lieben Dank für Ihre Hilfe. Mutter ist 72.
Infoscore Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Nichts unterschreiben an Infoscore.
Ratenzahlungen sind freiwillig. Für beide Parteien.
So oder so eine gute Nachricht: Maximal 0.3 Gebühr. Diese 1,5 sind nicht durchsetzungsfähig.
Wärst du so lieb die aktuelle noch offene Kostenaufstellung zu posten & was wohin wie schon gezahlt wurde?
Also komplett alles nur an Sky was vor Inkasso fällig war? Wenn ja, würde ich erstmal einen Widerspruch gegen Infoscore machen. Dafür braucht es aber mehr Informationen (siehe oben).Zitat:Sie hat bereits die Hauptforderung plus deren Auslagen Mahnungsgebuhr plus die entstandenen Rücklastschriftgebuhren direkt an Skyticket beglichen.
Liebe(r) DStein, ich danke Dir erst Mal für die schnelle Antwort. Wow Du bist ja fix. Vielen Dank.
Im neuen Anschreiben steht:
Unser Ratenzahlungsangebot besteht weiterhin. Wir erwarten nunmehr den Eingang der ersten Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro bis zum 20.11.2019 auf dem angegebenen Konto.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, verpflichten Sie sich mit der Zahlung der ersten Rate vertraglich der Sky Deutschland die durch diese Ratenvereinbarung entstehende Einigungsvergütung ( 1,5 Gebühr entsprechend Paragraph 13,31b RvG iVm Nummer 2000 7002 Vv) sowie die bereits geltend gemachte Inkassovergütung als selbständige Forderung zu schulden.
Die derzeitige Gesamtforderung beträgt einschließlich der Einigungsvergütung 228,28 Euro. Wir weisen darauf hin, dass bis zum Abschluss der Angelegenheit zusätzlich weitere Zinsen anfallen werden. Falls Sie mit einer Rate oder einem Teil davon in Rückstand geraten, wird die Ratenvereinbarung hinfällig und die gesamte noch offene Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall müssen Sie mit der Einleitung des mit erheblichen Kosten verbundenen gerichtlichen Mahnverfahren gegen Sie rechnen.
Wir weisen Sie erneut auf die Möglichkeit hin und die Begleichung der Raten in geringeren Raten anzubieten.
Auf dem Vordruck steht folgendes:
- ich habe bereits am _____ einen Betrag in Höhe von ____ gezahlt. Eine Kopie der Überweisung füge ich bei. Die Zahlung erfolgte auf das Konto _ bei der ____ in ___.
- ich erkenne die Gesamtforderung in Höhe von 152,48 an und werde diese bis zum _____ auf das angegebene Konto überweisen.
- ich werde die Angelegenheit durch Ratenzahlung erledigen, erkenne gegenüber der Sky Deutschland die Gesamtforderung bin Höhe von 228,28 inklusive der Einigungsvergütung zuzüglich weiterervZinsen an und
- werde diese Forderung in 50 Euro Raten auf das Konto De36 6601xxxxxxxxx zahlen. Die erste Rate geht am _____ bei Ihnen ein.
- kann zur Zeit nur eine geringe Ratenzahlung in Höhe von _____ leisten. Ich weiss, dass Sie mir diese Ratenhöhe nur dann genehmigen können, wenn ich ihnen mein geringes Einkommen nachweise... Ect.
Dann soll man Telefonnummer und E-Mail Adresse hinterlassen. Ersteres hat Mutter, zweiteres noch nie gehabt.
Dazu Hinweis auf die DSGVO und das man bei Nichtnennung und Verweigerung der Daten diese kostenpflichtig besorge.
Mutter zahlte vor diesem Schreiben, die drei aussenstehenden Skyticket Abogebühren plus Sky Mahngebühr plus die Rücklastgebühr direkt an Sky ohne in irgendeiner Form mit dem Inkasso Büro in Kontakt bzu treten oder auf jene zu reagieren. Sie bekam ein Schreiben davor, das stelle ich ein sobald Mutter es mir gibt.
Auf den Email Account meines Vaters hatte sie keinen Zugriff, weiss nicht Mal wie der PC funktioniert, geschweige denn wie E-Mails gehen.
Ich danke Dir sehr bis dahin und besorge jetzt den ersten Brief, den sie bekam. Andere kamen nicht vorher von Infoscore.
Ob was von Sky selber kam weiss sie nicht, ob Vater die noch hatte und nicht mehr reagierte und weg warf. " Werbung " von Sky erhielt sie keine und hat da auch keine Briefe gelesen oder in Händen gehabt.
Mutter wohnt woanders als ich.
Liebe Grüße
Malin E.
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Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Der Vertragsinhaber ist verstorben. Es gibt keine offene Forderung, keinerlei Rateneinigung und ich stimme der Übernahme irgendwelcher Inkassogebühren oder Rateneinigungsgebühren ganz grundsätzlich nicht zu. Gemäß ZPO haben sie sich an ihre Mandantin zu wenden."
Mehr würde ich dem Inkasso nicht schicken. Soll der Vertrag von ihr weitergeführt werden bzw. war das ein Abo?
Liebe (r) Mepeisen.
Auch Dir erst Mal ein Dankeschön.
Mutter ist Erbin von Vater. Ich erbe erst, wenn Mutter Mal stirbt, was hoffentlich dauert. Mutter hatte einen eigen TV in einem Zimmer, weil die nie einig waren mit kucken. Andere Interessen. Vater hatte Skyticket wegen Actionfilmen und Serien. Mutter kuckt wenig und nur Vorabendserien und ab und zu Abends. Ihr reicht ARD, ZDF, die Dritten und Arte. Sat1 ect mag sie nicht. Daher hat sie weder Interesse noch Bedarf an diesem Abo. Sie geht immer gegen 21 Uhr schlafen und liest Bücher im Bett. Oder hört Radio und Kassetten.
Der Vertrag ist mit dem Tod des Vertragspartners hinfällig.
Alles was bis zum Eintritt des Todes sich angesammelt hat, ist ggf. noch von den Erben einforderbar.
Sofern der Vertrag nicht übernommen wurde, gibt es auch keinerlei Grundlage für die Forderung. Nicht du hast den Vertrag mit Sky sondern dein Vater hatte diesen.
Ich würde ggf. Eine Kopie der Sterbeurkunde an Sky sowie den Inkassoheinis schicken. Wenn Sie eine Forderung haben, müssen die sich ggf. an den Erben wenden. Wenn die das schon haben, steht denen nicht mehr zu, als ich es bereits sagte.
Liebe (r) DStein...
Habe nun das erste Anschreiben von Infoscore von Mutter bekommen. Es ist vom. 17.10.2019. Das zweite was ich bereits postete ist vom 10.11. 2019. Andere bekam sie dazwischen definitiv nicht, auch nicht mehrere wie im zweiten suggeriert und auch kein Vorheriges Angebot zur Ratenzahlung. Diese wurde Ihr im zweiten schön fast zwingend vorgeschlagen ohne das sie irgendwas ausgehandelt hätte, wenn sie auf das erste Schreiben geantwortet hâtte.
So nun der Inhalt des ersten:
Forderung der Firma Sky....
Dann folgt die Kundennummer von Vater und Vertragsnummer.
Sehr geehrter Herr ...,
Wir zeigen an, dass uns die Sky Deutschland beauftragt hat, Ihre Interessen Ihnen gegenüber wahrzunehmen. Die uns zum Einzug übergebene Förderung resultiert aus einem reinen Onlinedienst unserer Auftraggeberin.
Aus den Angaben unserer Auftraggeberin ergibt sich, dass Ihr aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich der durch unsere Beauftragung entstandenen Inkassovergütung schuldig sind.
[ Frage zum Verständnis Sky beauftragt Infoscore mit Inkassoeinzug, hat Sky die Forderung verkauft oder an Infoscore die Gebühr vorausgelegt und bezahlt. Treibt Infoscore im eigenen Interesse bei oder wurden die bereits von Sky für ihre Dienste vorab entlohnt, sodass Sky diese entrichtete Auslage zurück will. Widerspricht sich mit dem Satz, dass man nur noch mit Infoscore verhandeln soll und nicht mehr mit Sky direkt. Ist Sky deren Mutterkonzern weil es die Mailadresse sky@infoscore.de gibt oder haben die wegen der. Abgabe von Sky an sie bereits ne eigene Abteilung die nur für Sky zuständig ist? ]
Jetzt kommt kleiner gedrückt die Kostenaufstellung.
Haupt/Restforderung 74.94 Euro
5 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 29.10.2019 12 cent
Bankrücklastkosten 3.50 Euro
Vorgerichtliche Mahnauslagen 3,60 Euro
Inkassovergütung Verzugsschaden Paragraph 280 286 BGB 1,3 Gebühr entsprechend Paragraph 13 RVG iVm Nr.2300 VV RVG 58,50 Euro
Post und Telekommunikationspauschale entsprechend Paragraph v13 RVG i.v.m Nr 7002 aVV RVG 11,70 Euro
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag in Höhe von. 152,37 bis zum 27.10.2019 hier eingehend an uns zu überweisen.
Sollten Sie die Zahlungsfrist nicht einhalten, werden wir das Inkassoverfahren fortsetzen. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass das mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wird.
Für Zahlungen und weitere Korrespondenz sind nun WIR Ihr Ansprechpartner. Wenden Sie sich bitte in Zukunft nur noch ausschließlich an uns. Gerne auch per E-Mail: sky@infoscore.de
Wir bedanken uns schon jetzt für ihre pünktliche Zahlung.
Rückseite detaillierte Forderungsdarlegung:
Abogebühren Sky Ticket 3 Mal a 24,98 Euro
1 Mal Rucklastkosten 3,50 Euro
3 Mal Mahnkosten a 1.20 Euro zusammen 3.60
Inkassokosten aus Inkassoauftrag Verzugsschaden Paragraph 280 und 286 BGB analog Paragraph 13 RVG 1.3 Gebühr Nr. 2300 VV 58,50 Euro zuzüglich Auslagen Nr 7002 VV gesamt 70,20 Euro
4.12 % Zinsen 13 Cent
Gesamt 152,37 Euro
Das war das erste Schreiben. Sie wollte Sky nichts schuldig bleiben und überwies mit Hilfe eines Nachbarsohns der die Kontaktdaten von Skyticket hatte weil selber dort Kunde mit Angabe der Vertragsdaten von Vater die 3 ausstehenden Monatsgebühren, plus die entstandenen Rucklastkosten plus drei Mal die Mahnkosten von Sky .
Dann kam erst Mal keine Post mehr und dann das zweite Schreiben was ich bereits postete. Dazwischen keine weiteren auch vorher keine Ratenvorschläge ect.
Mutter stösst nun die Inkassokosten auf und das im 2.Schreiben immer noch die Hauptforderung drin ist, die sie bereits mit Rücklastgebühr und Mahnkosten am 22.10.2019 überwiesen hat. Am 21.10. erhielt sie das Schreiben. Da ich beruflich unterwegs war und nicht daheim halfen ihr die Nachbarn zunächst. Mich bat sie jetzt erst um Hilfe Als heute das zweite Schreiben kam. Btw. arbeiten Infoscore auch Sonntags? Das Anschreiben ist vom 10.11.
Ich danke Euch allen für Eure Mühe einer älteren Frau ( also meiner Mutter ) und einer mittelalten Frau ( mir Tochter ) zu helfen... liebe Grüße Eure Malin.
PS:
Wenn wie geschrieben Mutter nur noch mit "WIR" also Infoscore korrespondieren soll, müsste sie sich dann nicht gegenüber Infoscore zu Zahlungen verpflichten und nicht für alles inklusive Gebühren gegenüber Sky?
-- Editiert von Maline am 12.11.2019 21:22
Ich würde dann entsprechend den Text aus meiner Antwort leicht abwandeln. Noch den Satz dazu packen, dass der Vertragsinhaber verstorben ist und man kein Interesse an einer Übernahme des Vertrages hat.
Vielen Dank für Deine Mühe und Hilfe. Werd ich tun und Mutter behilflich sein.
@
ZitatIch würde dann entsprechend den Text aus meiner Antwort leicht abwandeln. Noch den Satz dazu packen, dass der Vertragsinhaber verstorben ist und man kein Interesse an einer Übernahme des Vertrages hat. :
Update
Mutter hatte zweckgebunden deutlich auf der Überweisung die direkt an Sky ging vermerkt, dass sie die Hauptforderung plus Mahnkosten plus Rücklastgebühr bezahlt.
Sie hat nicht ans Inkassobüro überwiesen und auch nicht mit denen Kontakt aufgenommen.
Auf das zweite Schreiben hat sie dann Widerspruch eingelegt und die Forderung vollumfänglich zurückgewieswn mit all Euren guten Tipps.
Nun gab's Antwort und trotz zweckgebunden direkt an Sky kommt folgendes. Die verrechnen erst Mal ihre eigenen Gebühren, nicht rechtens denke ich:
Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundennummer xxx Vertragsnummer xxx
Ihre Zahlung an unsere Auftraggeberin
Sehr geehrter Herr xxx,
Sie haben eine Zahlung direkt an unsere Auftraggeberin geleistet.
Bitte richten Sie künftige Überweisungen direkt an uns.
Nach Abzug Ihrer Zahlung steht derzeit noch eine Restforderung in Höhe von 73,00 EUR offen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie nachfolgend.
Zahlen Sie bitte den noch offenen Restbetrag in Höhe von
73,00 EUR bis spätestens zum 29.11.2019.
Nach Eingang der Zahlung kann das Inkassoverfahren gegen Sie eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
Ihr direkter Weg zur Onlinezahlung:
www.inkassoportal.de
Oder Sie zahlen den fälligen Betrag per Banküberweisung.
Wichtig: Verwendungszweck nicht vergessen!
Zahlungsempfänger
infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl
IBAN
DE36 6601 0075 0025 4037 55
BIC
PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck
S.xxxxx
Dann deren Forderungsaufstellung
FORDERUNGSBERECHNUNG
In Sachen Sky Deutschland gegen
Aktenzeichen: S.xxx
Berechnungsdatum: 29.11.2019
Datum
Bezeichnung
Betrag
Forderung
01.07.2019 Hauptforderung 24,98 EUR
01.08.2019 Hauptforderung 24,98 EUR
MD Rücklastschriftgebühr 3,50 EUR
Mahnauslagen MD unverzinsl. 1,20 EUR
01.09.2019 Hauptforderung 24,98 EUR
Mahnauslagen MD unverzinsl. 1,20 EUR
01.10.2019 Mahnauslagen MD unverzinsl. 1,20 EUR
14.10.2019 4,12% Zinsen aus 74,94 EUR (14.10.19-14.10.19) 0,01 EUR
17.10.2019 4,12% Zinsen aus 74,94 EUR (15.10.19-17.10.19) 0,03 EUR
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 70,20 EUR
BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV)
11,70 EUR
14.11.2019 4,12% Zinsen aus 74,94 EUR (18.10.19-14.11.19) 0,24 EUR
./.Direktzahlung mit Geldfluss -79,64 EUR -2,06 EUR
-------------Saldo 72,88 EUR
17.11.2019 4,12% Zinsen aus 72,88 EUR (15.11.19-17.11.19) 0,02 EUR
29.11.2019 4,12% Zinsen aus 72,88 EUR (18.11.19-29.11.19) 0,10 EUR 0,12 EUR
--------------- ---------------
RESTSCHULD PER 29.11.2019 73,00 EUR
Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB
Auf den Widerspruch und das Bestreiten der Forderung und das Vollumfängliche Zurückweisen gehen sie nicht ein
Was ratet Ihr @Mepeisen und @DStein?
Die Inkassogebühren sind zudem immer noch zu hoch.
Kann man es erneut auch mit dem Hinweis zurückgeweisen, dass erstens durch die direkte Überweisung an Sky und nicht an die und dem Betreff auf dem Überweisungsträger nur die Hauptforderung plus Mahngebühr plus Rücklastgebuhr zweckgebunden getätigt wurde und damit nicht explizit deren zu hohen Inkassogebühren, zusätzlich mit dem Hinweis, dass Sky geschäftserfahren genug ist und die Einschaltung des Inkasso durch die Schadenminderungspflicht nicht von Nöten gewesen sei.
Hat das Inkasso die Forderung aufgekauft und handelt im eigenen Interesse oder isses nur beauftragt das rückständige Geld beizutreiben?
Liebe Grüße zum Montag Eure Malin E.
-- Editiert von Maline am 18.11.2019 07:38
-- Editiert von Maline am 18.11.2019 07:40
Zitat:nicht rechtens denke ich
Ne. Das ist ein beliebter Taschenspielertrick. Würde ich nicht ernst nehmen.
Zitat:Kann man es erneut auch mit dem Hinweis zurückgeweisen
Das ist derzeit völlig überflüssig. Brieffreundschaften unterhält man mit Leuten, die man mag. Inkassos zählen gewiss nicht zu dieser Personengruppe.
Zitat:Hat das Inkasso die Forderung aufgekauft und handelt im eigenen Interesse oder isses nur beauftragt das rückständige Geld beizutreiben?
Das sind Gedankengänge, die ich eher für überflüssig halte. Man hat zurückgewiesen und fertig.
Dass Infoscore auf Widersprüche & Co nicht eingehen wird oder weiterhin ihre Masche durchziehen, ist völlig normal. Davon sollte man sich nicht einschüchtern oder Irritieren lassen.
So wie ich das berechne wurden 81,70 € insgesamt überwiesen. Das sollte mehr als genug sein um alle zum Datum der Überweisung fälligen Gebühren zu begleichen, bis auf die nicht durchsetzungsfähige Inkassogebühr. Habe hier zwar noch eine Differenz von 0,53 € auf dem Zettel, aber das sind Zinsen bis zum 29.11.
Ist ja schön dass das IB hier § 367 BGB nennt.
Problem dabei ist aber, da gibt es eine Zahl tiefer, nämlich § 366 Abs.1 BGB.
Zitat:
„(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt."
Wäre Infoscore mit der Zweckgebundenen Überweisung nicht einverstanden gewesen, hätten Sie natürlich § 367 Abs. 2 BGB in Anspruch nehmen können & die Zahlung zurück überwiesen, haben sie aber nicht. Deine Zahlung wurde anerkannt & verrechnet & damit gültig.
Die Schuld ist damit nun beglichen.
Entsprechend würde ich dem Inkasso folgendes Schreiben:
Zitat:"Wertes Inkasso,
ich widerspreche Ihrer restlichen Forderung vollumfänglich.
Mit meiner zweckgebundenen Überweisung im Sinne nach § 366 BGB, ist meine Schuld vollständig beglichen. Ihrer nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren finden keine weitere Beachtung.
Sie haben auf Ihr Recht nach § 367 Abs. 2 BGB verzichtet & meine zweckgebundene Zahlung anerkannt.
Gerne mache ich Sie auch auf das Urteil des BGH (Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/18 ) aufmerksam.
Ich fordere Sie daher nun auf mir ein Erledigungsschreiben zukommen zu lassen.
Sie erhalten eine Frist ab Datum dieses Schreibens binnen 14 Tagen dieses zu tun.
Sollte mir dieses Schreiben nicht bis zur Frist vorliegen, werde ich Beschwerde bei Ihrem zuständigen Aufsichtsgericht sowie beim Verbraucherschutz einleiten & strafrechtliche Schritte gegen Sie prüfen
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Es werden noch ein paar Droh- und Bettelbriefe kommen, diese Ignorieren.
Je nachdem was sie im nächsten Schreiben schreiben werden, würde ich dann auch Beschwerde einreichen wie oben erwähnt.
Mahnbescheid komplett widersprechen.
-- Editiert von DStein am 18.11.2019 11:09
Mensch IHR seid toll
<3
Sehr schön, dass es Euch gibt und Ihr einem so kompetent, geduldig, emphatisch und klasse helft. Nicht mehr obligat heut zu Tage.
Kann man Euch irgendwas Gutes tun als Dankeschön. Bei einem nur verbalen Danke fühl ich mich unverschämt, weil Ihr Eure Zeit opfert und einem so doll auf die Sprünge helft.
Vielen vielen Dank
Eure Malin
Wenn der vielzitierte Herr Haas in die Kommunikation einsteigen sollte, geb ich Bescheid.
Euch eine stressfreie Restwoche
Zitat:Kann man Euch irgendwas Gutes tun als Dankeschön
Gehet hin in die Welt und verbreitet die frohe Kunde. Die Inkassos haben ausgedient mit ihrer Märchenstunde... ;-)
Im Ernst. Das Wichtigste ist, dass sich verbreitet, dass man bei Inkassos nicht panisch reagieren sollte und dass sie schlichtweg nicht alles dürfen. je seltener sie zum Erfolg kommen, desto eher werden sie ihre Haltung überdenken.
Aber sicher doch. Ich erwarte dann die Zahlung von 1,54 Mio € auf folgendes Konto: DE16500100xxx ^^ ne Spaß, die Weltherrschaft würde schon reichen. Obwoh... zu viel Arbeit... aber mepeisen als Weltaufsichtsratbeobachter.. ja das könnte klappen xDZitatKann man Euch irgendwas Gutes tun als Dankeschön. :
Nee.. aber wie mepeisen schon sagt, uns ist wichtiger dass möglichst viele Schuldner sich gegen Inkasso's wehren & erkennen dass es so nicht geht. Die wahre Macht haben die Untertanen (Schuldner) gegenüber den Königen (IBs). Denn ohne uns sind IBs nichts. Lass die Revolte starten!
Make my Day :DZitatGehet hin in die Welt und verbreitet die frohe Kunde. Die Inkassos haben ausgedient mit ihrer Märchenstunde... ;-) :
Ihr seid Klasse
Genial
Was auch noch hilft ist denen klar zu machen, dass man geneigt ist, zum Aufsichtsgericht zu gehen und dort Beschwerde zu stellen gegen die Inkassoheinis plus Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Wirkt sehr oft Wunder...
Hi,
mit Strafanzeige zu drohen ist immer so eine Sache, die meisten können sich die Anwaltskosten gar nicht leisten und das wissen die auch.
LG
Anwaltskosten wofür? Hier entstehen doch gar keine Anwaltskosten.
Eine Strafanzeige hat mit einem Anwalt nichts zu tun. Man braucht außerdem für so etwas keinen Anwalt geschweige kann das IB nicht wissen auf welchem Rechtsstand der Schuldner steht, sodass man sich auch selbst vertreten kann. Es mag IB's geben die legen es darauf an, bis dann die Anzeige bei denen auf dem Tisch liegt & spätestens dann geht vieles auf einmal "ganz schnell" zu Gunsten des Schuldners.ZitatHi, :
mit Strafanzeige zu drohen ist immer so eine Sache, die meisten können sich die Anwaltskosten gar nicht leisten und das wissen die auch.
LG
Man nehme das Beispiel von mir & CCS. Die haben sich bis heute nicht mehr gemeldet nachdem ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht & dem BDIU gemacht habe. Für CCS bin ich Stufe 3-Schuldner & damit in der besseren Position.
Unabhängig davon kann sich selbst ein ALG II-Bezieher einen Anwalt leisten wenn er unbedingt einen braucht. Beratungsschein gibt es bei Gericht & PKH lässt sich ebenfalls beantragen.
...und oftmals ist das Spiel mit dem Feuer auch für ein IB dann doch zu heiß.
-- Editiert von DStein am 19.11.2019 07:32
Das wovor viele IBs Angst haben sind Urteile gegen sie, die als zukünftige Referenzen gegen sie eingesetzt werden.
Strafanzeigen und Beschwerden führen meist zu Ermahnungen, Strafen oder ganz manchmal Verboten eine bestimmte Praxis auszuüben.
Der BDIU mag zwar wenig schuldnerfreundlich sein, aber wenn die merken, dass unter denen ein schwarzes Schaf ist, reagieren die ziemlich schnell.
Das hier ein Betrug vorliegt, ist recht offensichtlich. sky behauptet wider besseren Wissens, dass du denen Geld schuldest. Der Vertrag ist nach dem Tod hinfällig geworden. Die haben die notwendigen Dokumente, und halten eine Lüge vor, um an Geld zu kommen, dass denen nicht zusteht.
Es sei noch erwähnt, dass du aus Kulanz, da du das Erbe ja nicht ausschlagen willst, die Summe, die vor dem Tod offen war bezahlst. Ansonsten warte das ein Fall für die Nachlassinsolvenz.
Was den §367 BGB betrifft, hat sich Infoscore selbst ins Bein geschossen. Absatz 2 sagt nämlich aus, dass wenn ein Schuldner eine andere Verrechnung bestimmt, kann der Gläubiger dies Ablehnen. Bedeutet Infoscore müsste dir das Geld zurück überweisen. So haben die konkludent der Verrechnung zugestimmt.
Ansonsten tritt halt 366 in Kraft. Irgendwie dumm von denen...
-- Editiert von Albarion am 19.11.2019 13:23
Die Antwort die ich bekommen habe von denen war, dass sie keine Schuld bei ihrem Mitglied sehen, alles angeblich okay sei, man aber CCS über meine Beschwerde informiert habe. ... vll. hat das auch schon gereicht.ZitatDer BDIU mag zwar wenig schuldnerfreundlich sein, aber wenn die merken, dass unter denen ein schwarzes Schaf ist, reagieren die ziemlich schnell. :
Kaum ein Schuldner liest sich die Gesetze durch & noch weniger begreifen auch was diese für den Schuldner bedeuten. Das ist einfach alles nur Taktik.ZitatIrgendwie dumm von denen... :
Ich mein ein Brief wo Urteile, Paragraphen & Co. drin stehen sieht wesentlich bedrohlicher und rechtlich "korrekter" aus, dass der Schuldner damit getäuscht werden soll dass das IB im Recht ist, obwohl eben im Falle von Infoscore als Beispiel hier man sich selber sehr hart . . . .
Leider googelt ein Schuldner auch viel zu wenig... sonst würden die Leute das BGH-Urteil kennen oder das Urteil gegen Infoscore.
Dank Google fand ich Euch und bin mega dankbar
Hallo Ihr Lieben
Ich bin es Mal wieder.
Mutter bekam folgendes Anschreiben:
Sehr geehrter Herr Punkt Punkt Punkt,
Wir haben Ihr Anliegen zum Anlass genommen, die Meldungen an Auskunfteien zu diesem AZ erneut zu prüfen. Gerne möchten wir Sie über das Ergebnis unterrichten.
Wir können Ihnen mitteilen, dass die Löschung ihrer Daten bei der ICD GmbH zu vorstehendem AZ am xx.Xx 2019 veranlasst wurde..
Die Überprüfung der Sachlage hat zu einer Neubewertung der Einmeldungsvorrausetzungen geführt. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, da zum Zeitpunkt bder Meldung für uns nicht klar war, dass die Einmeldungsvorrausetzungen nicht vorgelegen haben. Trotz dem bedauern wir die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Sollten Sie inhaltliche Anliegen zur Sache gehabt haben, beantworten wir diese seperat.
Mfg IF GmbH
Was bedeutet das? Das sie nix in die SchuFa schreiben?
Euch allen ein frohes Fest und nochmals Megadankeschön von meiner Mutter, dass Ihr ihr helft.
Eure Malin E.
-- Editiert von Maline am 19.12.2019 23:41
Ja, genau das sollte es bedeuten
Danke Dir Mepeisen.
Geht das ganze jetzt weiter zum Rae?
Eher unwahrscheinlich.
Ich danke Dir von ganzem Herzen. Wäre toll wenn das jetzt vom Tisch wäre. Durch den Widerspruch und zurück weißen deren Forderung ist das IB eigentlich nun raus und darf wie ich es interpretiere nicht mehr weiterverfolgen. Daher die Restzweifel ob diese es zwar für sich ad acta legen, es ihrerseits nun weitergeben zum Beitreiben der Gebühren so von wegen " wir geben trotzdem nicht auf, pochenn mit Hilfe Dritter drauf, vielleicht wird " Kunde " ja mürbe und zählt doch irgendwann. Wie ich rauslese im Forum prüfen Mahngerichte nicht ob der MB rechtens ist.
Leute wisst Ihr eigentlich wie grossartig Ihr seid? Seid da für die Hilfesuchenden, moralisiert nicht, hebt nicht den Zeigefinger selbst wenn man selbst schuld an der Misere ist.
Vielen Dank!!!
Die Materie ist für einen, der sich nicht auskennt, nicht so einfach. Insofern gibt es (im Normalfall) hier auch keine Vorwürfe. So sehe ich das jedenfalls.
Einige hier haben sich als Laien ja auch deswegen mit dem Thema beschäftigt, weil sie es aus "eigener Anschauung" kennen. Daher hält man sich auch aus diesem Blickwinkel mit Vorwürfen zurück.
Wenn aber schon Fehler passiert sind, dann sagen wir das auch so.
In anderen Foren sind diese Leute, die sich extrem aufregen über alle Schuldner aber durchaus sehr aggressiv unterwegs,. Hoffen wir mal, dass es hier nie zu so etwas kommen wird.
Update...
Hallo @Mepeisen, DStein und Albarion.
Anfang des Jahres kam ein neuer Liebesbrief. Mama konnte ihn mir jetzt erst geben, da sie am Tag der Zustellung 14 Tage verreist war. Die Post hat sie an dem Tag noch entgegengenommen, aber nicht mehr geöffnet, da auf dem Sprung. Gestern kam sie zurück. Heute vormittag hat sie ihn mir dann gezeigt.
Inhalt wie folgt:
Sehr geehrter Herr Dingensbummens.
Sie wenden sich gegen die geltend gemachten Inkasso Kosten.
Gemäß den *einschlägigen* Vorschriften des RDG/RDGEG sind Inkasso Kosten bis zur Höhe der einem Anwalt nach den Vorschriften des RVG zustehenden Vergütung erstattungsfähig.
Im * Regelfall* sind Inkasso Kosten in Höhe einer *entsprechenden* 1.3 Gebühr gemäß VVRVG erstattungsfähig. Die Gebühr/Unkosten werden auf Grundlage des Streitwerts, also der Höhe der HF berechnet. Im vorliegenden Fall sind die berechneten Inkasso Kosten in Höhe 70 Euro 20 daher angemessen und zu Recht geltend gemacht.
Wir erwarten den Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von 61,20 ( Saldo zum Zahlungstermin ) bis zum 17.01.2020. ( Zahlungseingangsdatum )
Nach ungenützem Ablauf der Frist werden wir das Verfahren fortsetzen.
Mama hatte die HF plus die Mahngebühren plus die RüLa und 9 Euro mehr sonstige Auslagen zweckbestimmt an Sky direkt überwiesen und dem IKB vollständig widersprochen, wie bereits in meinen letzten Postings in diesem Threads dargelegt.
Erstattungsfähig bedeutet per se erstattungspflichtig?
Das etwas fähig ist bedeutend es, dass es dass ich muss?
Ah ich vergaß: Frohes neues Jahr
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