Infoscore Mahngebühren

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb397715-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Mahngebühren

Guten Tag,

Ich brauche mal eure Hilfe. Mir ist folgendes passiert. Ich hatte bei etwas bestellt und dort war noch eine alte Emailadresse von mir angegeben die ich nicht mehr nutze. Ich hatte etwas auf Rechnung gekauft! Die Ware wurde geliefert. Ich bekam dann Post von infoscore im Urlaub , dass die Rechnung nicht beglichen wurde. Ich war zu dem Zeitpunkt im Urlaub. Es folgte dann eine 2 Mahnung von infoscore. Ich kam aus dem Urlaub zurück las beide Briefe und dachte okay hast du verbockt mit eBay. Mit infoscore telefoniert, dass ich den Betrag bezahle mit ihren ersten Auslagen zusammen aber nicht die 25 Euro Mahngebühren aus dem 2.Brief.
Überwiesen fertig dachte ich! Nach ca 8 Monaten kam wieder die Aufforderung, dass noch 25 Euro offen sind und ich diese begleichen soll. Ich wieder angerufen , dass ich diese nicht überweise, weil ich alle Schulden beglichen habe aus der ersten Brief.
2 Wochen später Mahnbescheid ich dann widersprochen. Jetzt sind es mit mahnbescheid über 80 Euro. Heute habe ich Post bekommen von infoscore, warum ich widersprochen habe und die 82. Euro überweisen soll sonst geht es an einen RA. Denke mal dann Haas und Kollegen.
Nun meine Frage soll ich stur bleiben? Oder zahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
2 Wochen später Mahnbescheid ich dann widersprochen. Jetzt sind es mit mahnbescheid über 80 Euro. Heute habe ich Post bekommen von infoscore, warum ich widersprochen habe und die 82. Euro überweisen soll sonst geht es an einen RA. Denke mal dann Haas und Kollegen.
Nun meine Frage soll ich stur bleiben? Oder zahlen?


Das ist ein übliches Prozeder, dass sie Dich auffordern, den Widerspruch zurückzunehmen. Ich würde nicht antworten.

Falls Du alles noch zusammen bekommst - kannst Du die Kosten seit Beginn des Briefwechsels mit Infoscore mal auflisten ? Da kann man hier sehen, was sich alles für Unfug eingeschlichen hat. Die Steigerung um 25 Euro beim 2. Brief ist schon erklärenswert.

-- Editiert von hausfrau66 am 20.03.2018 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund, überhaupt darauf zu reagieren. Du hast die Inkassokosten bezahlt, die im ersten Brief ausgerufen wurden.
Das RVG funktioniert gerade nicht so, dass ein zweiter Brief plötzlich mehr kostet. Das ergibt sachlich keinen Sinn. Und das wissen die auch selbst. Ich würde abwarten, ob die jemals ernsthaft nun klagen.

Maximal würde ich süffisant reagieren. Nach dem Motto "Offenbar haben Sie in ihren Schulungen nicht aufgepasst. Nicht ich habe mich zu erklären. Sie sind es, der sich zu erklären hat. Sie sind es, der ihren Anspruch zu begründen hat. Ich erwarte ihre Klage und Anspruchsbegründung anhand des RVG."

-- Editiert von mepeisen am 20.03.2018 17:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb397715-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgende Kostenaufstellung

Hauptforderung 32,99
Mahnauslagen. 9,40
4,12% Zinsen aus 32,99 0,02 Euro
Inkassokosten 43,20 Euro
So die habe ich bezahlt das waren die Kosten vom 15.08.17 da war ich im Urlaub als dieser Brief kam.

Und der 2. folgte dann am 25.08.2017, da war ich auch noch im Urlaub

Wieder 4,2 % Zinsen. 0,04 Euro
Zusätzliche inkassokosten ( Verzugssschaden ) von 27,00 Euro

Und die habe ich nicht gezahlt.. und wie oben beschrieben bekam ich dann den Mahnbescheid von denen für die 27,00 Euro zumal sie mir damals als ich es ablehnte mir einen Brief geschrieben haben statt der 27,00 Euro nur 22,00 zu zahlen.

Und nun beläuft es sich auf 86,52 Euro und in dem Brief nach meinem Widerspruch, lag ja gleich ein Widerrufschreiben für den Mahnbescheid mit bei!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Das Inkasso ist mit den gezahlten Gebühren ausreichend bedient. Vermutlich hat sich der Bearbeiter im ersten Brief verrechnet oder vertan und wollte dies im 2. Brief bereinigen. Die Summe von 43.20 plus 27 Euro ergibt die sonst gerne geforderte 1.3 Gebühr laut RVG von 70.20 Euro.

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