Hallo zusammen,
dass der gute Herr Haas, Infoscore und die Arvato irgendwo zusammengehören und dass alle beteiligten Parteien moralisch relativ flexibel sind, ist hier ja schon bekannt.
Nun habe ich bisher die Erfahrung gemacht, dass ich mit deren Vorgänger KSP und Paypal schon ein wenig Spaß hatte. Da ging es damals um ein verschollenes Paket von eBay. Da hatte der Käufer von eBay sein Geld bekommen und ich hatte ein Minus im Paypal Konto, obwohl ich nicht haftbar für Versandschäden bin. Wie dem auch sei, nach ewigem Briefverkehr kam ein Mahnbescheid
von KSP/Paypal welchem ich Widersprochen habe. Dann wurde sie nochmal pampig, wieso ich denn einfach Widerspruch eingelegt habe und dann war Ruhe.
Neuer Fall:
Ich hatte einen mobilen Datentarif mit Tablet bei Vodafone gekauft, gegen Ende hatte ich kleinere Zahlungsschwierigkeiten und so kam ich auch über 75€ ausstehende Forderungen. Natürlich sperrt Vodafone daraufhin den Anschluss, es werden 10€ Sperrgebühren aufgeschlagen + 3€ Gebühren weil ich per Überweisung zahle und nochmal 10€ Rücklastschriftgebühren etc. etc. und so läpperte sich dies. Noch bevor ich mir wirklich darum kümmern konnte, hat man dies nun an Hr. Haas und seine Inkassoroboter abgegeben.
Wie sieht es denn hier aus, würde ich auf die selbe Art nochmals durchkommen? Es geht mir ums Prinzip. Ja ich habe Schulden ggn. über Vodafone aber ich zahle sicher keine Märchengebühren. Wenn es zum Mahnbescheid kommt und ich lege Widerspruch ein, wird Vodafone wegen ~250€ vor Gericht gehen oder eher nicht? Ich mein Paypal, Amazon und Co. haben Angst, dass deren schmierige Steuertricks und Käuferschutz ans Tageslicht kommt. Aber wie sieht es mit Vodafone aus? Hauptforderung abzgl. der Gebühren würde ich ja auch bezahlen aber der Verein von Hr. Haas unterstütze ich nur ungern.
Infoscore / Rainer Haas wg. Vodafone
17. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2016 | 21:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 6x hilfreich)
Infoscore / Rainer Haas wg. Vodafone
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. März 2016 | 07:07
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:es werden 10€ Sperrgebühren aufgeschlagen
Was von Gerichten schon als unzulässig angesehen wurde.
Zitat:3€ Gebühren weil ich per Überweisung zahle
Ebenfalls schon von Gerichten als unzulässig angesehen
Zitat:und nochmal 10€ Rücklastschriftgebühren
zu hoch.
Auf jeden Fall das, was deiner Meinung nach durchsetzbar ist, direkt an Vodafone bezahlen. Mit passendem Verwendungszweck, zum Beispiel "Nur Hauptforderung" oder ähnliches.
Bei den Gebühren muss man halt mal drüber schauen.
Sollte es sich nur noch um die Frage drehen, ob überzogene oder vor Gericht sowieso nicht anerkannte Gebühren eingefordert werden, meiden sie normalerweise auch einen Gerichtsprozess. Hinsichtlich der Anwaltskosten ist es zwiespältig. Da kann man wieder auf ein Schreiben einfacher Art diskutieren. Ganz ohne wird man da aber aus der Nummer vermutlich nicht rauskommen.
#2
Antwort vom 18. März 2016 | 13:52
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Definitiv NEIN! PP weiss selbst sehr genau was unrechtmäßig ist und schreibt eher die strittigen Forderungen komplett ab. Hier gibt es aber eine glasklare berechtigte Forderung. Die unrechtmäßigen Aufschläge verschwinden meist bereits beim gerichtlichen Mahnbescheid. Aber im Gegensatz zu PP wird der berechtigte Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Die Aufschläge spart man sich mit Mespeisens Hinweisen bereits.ZitatWie sieht es denn hier aus, würde ich auf die selbe Art nochmals durchkommen? :
Und jetzt?
Schon
267.859
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
67 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
26 Antworten
Top Inkasso Themen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten