Infoscore - Talkline

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
searay290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore - Talkline

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wäre echt toll!

Ich habe von der Fa. Talkline ein Schreiben bekommen März 2006 mit der Mitteilung das ich noch ein Endrechnung bekomme. Am 29.1.2007 bekamm ich nun ein Schreiben der Fa. Infoscore mit der Hauptforderung + Nebenforderung. Die Haupforderung macht ca. 53 Euro aus. Ich war völlig überrascht das ich von Invoscore das Schreiben bekommen habe. Ergebniss ist nun das Talkline meine Adresse kannte, aber die letzte Rg. an eine Adresse gesendet hat, dich davor hatte. Anscheined haben diese danach diese Forderung sofort abgegeben. Ich habe also diese Rg. nie erhalten und konnte somit die Hauptforderung nicht begeleichen. Erst im März 2007 habe ich nach Nachfrage die Rg. von Talkline erhalten und diese innerhalb 30 Tagen an das Inkassounternehmen überwiesen. Nun beharren diese darauf das ich die s.g. Nebenkosten bezahle. Allerdings lehne ich dieses ab. Ich kann schließlich nix dafür das Talkline bei bekannter Adr. die letze Rg. an falsche Adr. sendet und die Rg. somit auch wieder zurückgekommen sein muss Somit ist diese Rechnung niemals zugegangen. Ich weis auch nicht was das hier alles soll, aber ich streite gerne um ca. 75 Euro, wenn das Inforscore so habne möchte! Ich finde es nur total komisch das Talkline nicht einmal eine Mahnung an mich gesendet hat, bzw. die nicht einmal versucht habne meine Adr. herauszufinden. Ok, dieses wäre auch überflüssig gewessen, da diese meine Adr. hatten. Ich werde auf alle Fälle diesen Vorfall in der Öffentlichkeit bekanntmachen und weitere Verbraucher vor diesen Methoden warnen!!!
Ich würde mich um Stellungnahmen diesbezüglich freuen!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Guten Morgen,

das gleiche hatten wir mit unseem Energieversorger, es kamen 2 Abrechnungen mit untersch. Summen. Sollte intern geklärt werden, auf einmal kam Post von Infoscore.

Haben dann den Betrag direkt an den Betreiber bezahlt und gegenüber Infoscore den Verzug bestritten.

Ich würde an Deiner Stelle auch hier den Verzug bestreiten und auf den Rechtsweg verweisen. Heb Dir aber die Unterlagen gut auf, denn bei uns hat sich 7 Monate (!) später Hass & Kollegen wg. der Inkassokosten gemeldet. Auch denen haben wir empfohlen einen Mahnbescheid zu beantragen, seitdem nichts mehr gehört ( 2Monate her ?)

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 08.05.2007 07:01:16

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ob die wg der Inkassokosten klagen ?
Wäre dann das erste Mal seit Adenauer.
lg

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#3
 Von 
searay290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Seh schon, das Thema Infoscore ist hier ganz groß! Mach mir da auch keine Gedanken mehr! Habe nur eine riesige Wut im Bauch. Wenn man dort anruft ist nur unqualifiziertes Personal an der Leitung und dafür verlangen die auch noch Geld! Möchte mal wissen wie das der Verbraucherschutz sieht!
Habe die HF an Infoscore überwiesen und betreite weiterhin den Verzug und werde mich auf §284 IV BGB berufen! Mal sehen was da noch so alles kommt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wenn Du kommentarlos ans Inkassobüro überwiesen hast wird gem BGB 367 zuerst mit den eigenen Gebühren verrechnet - d.h die Inkassogebühren sind bezahlt und die HF ist noch offen !!

Schieb ein Fax an Infoscore nach das von Dir getätigte Überweisung ausschließlich zur Verrechnung mit der Hauptforderung zu verwenden ist und das Inkassogebühren Deinerseits nicht anerkannt werden

lg

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Den 284 würde ich weglassen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
searay290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der HF haben Sie anerkannt! Man schreibt mir ja auch nur noch das die Gebühren von denen ausstehen!

Wieso §284 weglassen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verweise wg der Inkassogebühren auf den rechtsweg und untersage ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon

Mir ist bisher keine erfolgreich durchgeführte Klage explicit wg offener Inkassogebühren bekannt.

lg

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