Infoscore Vorderung von PayPal Rechnung

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
adri123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Vorderung von PayPal Rechnung

Hallo,
Ich habe am 26.9.18 bei 11Teamsports einige Trainingssachen auf Rechnung bestellt. Die Zahlung erfolgte durch PayPal (habe keinen PayPal Account). Nachdem ich die Auftragsbestätigung mit einer Gesamtsumme von 127,16€ von 11Teamsports erhalten habe kam auch die die bitte von PayPal den genannten Betrag bis 26.10 zu überweisen. 2 Tage später wurde ich von 11Teamsport benachrichtigt, dass ein Teil der Bestellung versendet wurde. Im Anhang bekam ich die Rechnung mit den Artikeln die versendet wurden. Der restliche Teil der Bestellung wurde auch später nicht versendet und ich habe dafür auch keine Rechnung erhalten. Die Rechnung für die erhaltenen Artikel von 51,71€ habe ich natürlich bezahlt. Mitte November kamen dann 2 Zahlungserinnerungen von PayPal per e-mail (die ich übersehen habe). Gestern kam nun per Post eine Forderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH:
Gesamtforderung 126,33€
Haupt-/Restforderung 56,01€
Inkassovergütung 58,50€
Post- und Telekonikationspauschale 11,70€

Habe keine Ahnung wie ich nun vorgehen soll.
Bitte um Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du hast auch wirklich an Paypal überwiesen und nicht versehentlich an den Lieferanten?
Dann Beleg raussuchen, auf die fehlende Lieferung verweisen und den Infoscore-Laden auf den Rechtsweg verweisen.
Wenn Du an den Lieferanten überwiesen hast viel Spaß, denn dann darfst du dem Geld hinterherrennen.

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#2
 Von 
adri123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okei Danke
Ja hab es definitiv an PayPal überwiesen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wenn Du an den Lieferanten überwiesen hast viel Spaß, denn dann darfst du dem Geld hinterherrennen.

Sehe ich nicht ganz so. Wenn der hauptsächliche Vertragspartner dir eine klare Zahlungsanweisung erteilt, ist es schuldbefreiend, dieser zu folgen.
Regelmäßig versuchen die Dienstleister dieser Dreiecksbeziehungen (Klarna, PayPal, Amazon usw.) das immer auf dem Rücken des Kunden auszutragen, wenn der Händler mit Versand einer Rechnung Mist baut und Verwirrung anrichtet. Das ist aber, dem BGB folgenden, Unsinn.

Zitat:
Habe keine Ahnung wie ich nun vorgehen soll.

Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Der Händler lieferte nur einen Teil der Waren, entsprechend wurde auch nur ein Teil der Waren bezahlt. Es gibt weder Verzug, noch anderweitigen Grund für ihre erfundenen Gebühren. Lassen Sie mich in ruhe und wenden Sie sich an ihre Mandantin, andernfalls zwingen Sie mich dazu, mich mittels anderer Mittel zu wehren (negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, Strafanzeige). Weitere Äußerungen von mir gibt es nur gegenüber Strafverfolgung und Gerichten. Ich denke das war deutlich genug."

Damit ist denke ich alles gesagt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wenn Du an den Lieferanten überwiesen hast viel Spaß, denn dann darfst du dem Geld hinterherrennen.

Sehe ich nicht ganz so. Wenn der hauptsächliche Vertragspartner dir eine klare Zahlungsanweisung erteilt, ist es schuldbefreiend, dieser zu folgen.
Es kommt häufig vor, das bei Bestellung mit Einschaltung eines "Zahlungsdienstleisters" ein unschönes Dreiecksverhältnis entsteht. Die "Rechnung" des Lieferanten heisst dann zwar Rechnung, unten steht dann bei guten Händlern "bei Bezahlung über Paypal/Amazon NICHT überweisen" drauf. Der Kunde ist dann der Dumme, da er den Krempel auflösen muss. Paypal wird dann wegen 3 Ct. Provision auch für 300€ Ärger bereiten.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
unten steht dann bei guten Händlern "bei Bezahlung über Paypal/Amazon NICHT überweisen" drauf.

Bei guten Händlern ja. Bei schlechten fehlt es oder ist im kleingeschriebenen Fließtext der Rechnung schnell zu übersehen.

Zitat:
Der Kunde ist dann der Dumme, da er den Krempel auflösen muss.

Nein, auch dann nicht, denn selbst dann ist laut BGB eine Zahlung an den Ursprungsgläubiger immer noch schuldbefreiend. Erst, wenn ausdrücklich eine Abtretung behauptet wird, erst dann gäbe es ein Problem. Eine Zahlungsanweisung, doch an PayPal zu zahlen, ist keine solche Kenntlichmachung einer Abtretung.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Juristisch widerspreche ich Dir doch gar nicht. Pragmatisch betrachtet hat aber der Kunde das Problem das was Du schreibst allen betroffenen Parteien zu erklären. Sieht man doch an den Paypal-Rechnungsthemen. :cheers:

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

OK, korrekt :-D

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