Infoscore - Weiß jemand, ob man die Daten vorzeitig löschen lassen kann?

31. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
tomi229
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore - Weiß jemand, ob man die Daten vorzeitig löschen lassen kann?

Hallo,
nachdem ich bei meiner Hausbank eine Finanzierungsangebot einholen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich einen negativen Eintrag bei Schufa,Informa oder Infoscore haben muss. Hatte mir dann Selbstauskünfte eingeholt, Schufa und Informa sind sauber. Bei Infoscore habe ich einen negativen Eintrag über eine Pfändung aus dem Jahre 2004 die noch im gleichen Jahr bezahlt wurde und als erledigt bei Infoscore steht (hatte mal ein Gewerbe für einen "Freund" auf meinen Namen laufen, hatte nur Ärger damit). Weiß jemand, ob man die Daten vorzeitig löschen lassen kann?? Die haben mir was von einem §35 Abs.2/4 (Bundesdatenschutzgesetz) geschrieben!! Hieße das, ich kann jetzt noch 3 Jahre warten bis die Daten gelöscht werden?? Oder soll ich mich gleich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen?

Gruß Tomi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

der TFFFF (toms fassung von framstags freundlichen folterfragebogen )

Einschreiben natürlich ;)

Hier ist er :
------------------------------------
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

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