Infoscore fordert Inkassogebühren nach Skykdg.

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Matjes123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore fordert Inkassogebühren nach Skykdg.

Guten Abend!!!

Ich hatte meinen Skyvertrag fristgerecht gekündigt und konnte den Receiver nicht fristgerecht zurücksenden!!!

Dies habe ich nach der ersten Mahnung bekanntgegeben und um aufschub gebeten weil ich es nicht geschafft habe das paket zu verpacken und zur post zu bringen.

eine callcenteragentin sagte mir es sei kein problem ich kann ihn später zurücksenden. von diesem anruf will nur leider keiner was wissen und ich wurde an infoscore weitergegeben. den receiver hat sky mittlerweile zurückbekommen.

jetzt fordert die firma infoscore jedoch noch 70 euro euro inkassogebühren die ich nicht bereit bin zu zahlen weil es nicht mein fehler ist das sky mich an die inkassofirma abgegeben hat.

sky stellt sich stur und ich weiß nun nicht was ich machen soll.

ich hoffe das mir jemand ratschläge geben kann was ich nun machen soll. ich fühle mich ein wenig verarscht...

vielen dank im vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Sky erhält doch nie eine Rechnung. "Wertes Inkasso. Zur Prüfung der Forderung legen Sie mir eine Vertragskopie des zwischen Ihnen und Sky geschlossenen Vertrages vor. Dies um zu prüfen, ob überhaupt jemals eine Rechnung an Sky gestellt wird und ob überhaupt jemals ein Schaden entsteht. Weisen Sie mir zudem nach, dass Sie eine Rechnung gestellt haben und dass Sky diese bezahlt hat. Ich weise die Forderung ansonsten vollumfänglich zurück, untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Receiver wurde dann doch verspätet zurückgeschickt? Beleg vorhanden? Dann ist die Forderung sowieso absurd. Selbst wenn nicht - es wird immer versucht den Neuwert zu berechnen. Relevant ist aber nur Zeitwert! Nutze die Suchfunktion für die zig anderen gleichartigen Fälle.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Selbst wenn Du im Verzug sein solltest :

Die vorgerichtlichen Inkassogebühren kannst Du knicken

Sind zwar erlaubt - werden aber aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingklagt

Geh vor wie hier beschrieben :

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Mental trotzdem auf einige böse Briefe einstellen


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.02.2014 11:18

1x Hilfreiche Antwort

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