Infoscore fordert mehr Geld

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Infoscore fordert mehr Geld

Hallo ihr lieben

Es gab eine Pfändung von Infoscore auf dem Konto. Die Bank wurde kurz darauf angewiesen diese zu erledigen was auch passierte. Danach wurde Guthaben auf das PayPal Konto zurück gezahlt.

Bei Infoscofe wurde mehrfach der Titel angefordert. Mittlerweile liegt die Klage vor Gericht.

Nun kommt Infoscore und möchte noch mehr Geld für den GV, wohlgemerkt erst nach der Erledigung der Pfändung.

Ist das rechtmäßig oder nur ein Versuch mich weiter zu schröpfen?

https://www.dropbox.com/s/samdwkmmdpuhsko/Screenshot_20190822_064004_com.google.android.gm.jpg?dl=0&m=

-- Editiert von carosschatz am 22.08.2019 06:50

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile liegt die Klage vor Gericht.

Du meinst eine Klage auf Herausgabe des Titels?

Zitat:
Ist das rechtmäßig oder nur ein Versuch mich weiter zu schröpfen?

Das kommt drauf an. Insbesondere ob es mehr als einen Pfändungsauftrag gab. Wenn es nur einen Pfändungsauftrag gab, dann zählt auch exakt dieser und das, was im entsprechenden PfÜB steht. Und zwar ausschließlich.

Wenn ich das richtig verstehe, gab es wohl eine um 2 Cent zu niedrige Überweisung. Das heißt, dass du oder deine Bank sich um 2 Cent verrechnet haben bei den Zinsen? Und danach gab es dann zwei (?) weitere Pfändungsversuche? Zumindest sagt das die Forderungsaufstellung aus.

1. Gab es diese zwei weiteren Pfändungsversuche im Juni und August?
2. Kannst du nachvollziehen, dass du dich um 2 Cent verrechnet hast?

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#2
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Genau, Klage auf Herausgabe des Titels liegt bei Gericht.

Ich kann mich nicht verrechnet haben, da eine alte Weisheit aus meiner Ausbildung besagt: Immer wenn es geht die Verantwortung auf andere übertragen.

Bei einer Bank kann man wohl davon ausgehen, dass dort solche Fehler eher nicht passieren sollten.

Außerdem stelle ich mir die Frage, wieso Infoscore dann 28,91€ an den ursprünglichen Gläubiger, Paypal, überwiesen hat, welcher mir das Geld auf mein (immer noch gesperrtes) Paypal Konto geschoben hat? Allein dieses vorgehen kommt mir doch schon äußerst suspekt vor.

Und nein, es gab keinerlei Pfändungsversuche, weder bei meinem Arbeitgeber, noch auf meinem Girokonto, sonst haben sie sowieso keine "Angriffspunkte". Witzig ist es auch, dass Infoscore sich erst nach Erhebung der Klage in Bewegung setzt. Man sieht ja, dass die Zahlung nun schon fast 3 Monate zurück liegt, seitdem habe Ich Infoscore mehrfach aufgefordert mir den Titel auszuhändigen, nie hat sich etwas getan. Es herrschte absolute Funkstille in jeglicher Hinsicht zu dieser Angelegenheit. Ich denke mal, dass nun die Klageschrift eingetrudelt ist und man nun doch mal die Notwendigkeit sieht, zu handeln und den bösen bösen Schuldner ins schlechte Licht zu rücken.

Meine Einschätzung ist, dass hier der Fehler eher bei Infoscore zu suchen wäre.

Warum zahlen sie dem ursprünglichen Gläubiger Guthaben aus? Daraus leite Ich ab, dass mir wohl offensichtlich zu viel in Rechnung gestellt wurde? Warum hat man die 2 cent nicht einfach von dem Betrag abgezogen? Im Zweifel muss Infoscore die letzten beiden Posten vom GV sowieso mittels Rechnung nachweisen. Außerdem muss es ja dann sowieso Zustellungsurkunden geben woraus ersichtlich ist wo der PfüB denn hingeschickt bzw. abgegeben wurde.

Die einzige Kommunikation von Infoscore, zwischen Mai und jetzt, ist eine "Mitteilung" über einen Gläubigerwechsel von BFS zu Infoscore, aber in einer ganz anderen Angelegenheit.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn es keinerlei weitere Pfändungsmaßnahme gab, sind die beiden weiteren GV-Gebühren in der Tat Unsinn. Ich würde den Gerichtstermin abwarten und schauen, wie die Infoscore sich da positioniert.

Zitat:
Warum zahlen sie dem ursprünglichen Gläubiger Guthaben aus? Daraus leite Ich ab, dass mir wohl offensichtlich zu viel in Rechnung gestellt wurde?

Könnte sein. Dieses wichtige Detail würde ich mir für die Verhandlung aufheben, je nachdem, wie sie sich positionieren. Vor allem auch wegen der laut Forderungsaufstellung noch fehlenden 2 Cent.

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#4
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Mir fiel eben nochmal die Mail von Paypal in die Hände. Dort werde ich über eine Gutschrift in Höhe von 28,93€ informiert, also 2 Cent höher als in der Aufstellung genannt und genau dem Betrag der Hauptforderung entspricht.

Sollte ich jetzt schon mal die Rechnungen anfordern oder den gläubiger einfach bei Gericht auffordern sich dazu zu äußern wie diese nachträglichen posten zu Stande kommen ohne dass ich etwas von einer derartigen Maßnahme mitbekommen habe?

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#5
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe eben mal noch etwas darüber nachgedacht und habe nun folgende Theorie:

Paypal hat den Posten als minus in meinem Konto verbucht. Infoscore hat Paypal die Hauptforderung weiter geleitet und Paypal hat mein Konto ausgeglichen.

Ob die inkasso Bude ihr Verhalten nun absichtlich macht wird das weitere Verfahren zeigen welches ja in gange ist. Bekomme ich da eigentlich auch Post dass es an den Gegner geleitet wurde oder bekomme ich nur die Stellungnahme des Gegners sobald er reagiert hat?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
also 2 Cent höher als in der Aufstellung genannt und genau dem Betrag der Hauptforderung entspricht.

Das heißt also, sie haben 2 Cent weniger verrechnet und stattdessen diese 2 Cent als Guthaben auf dein PayPal-Guthaben verbucht? Sehe ich das richtig?

Dann würde ich mal nachdenken, langsam zur Polizei zu gehen. Das meine ich ernst. Sie verrechnen also absichtlich zwei Cent falsch, um noch Forderungen übrig zu lassen, die eigentlich bezahlt sind und sie erfinden Zusatz-Gebühren eines Gerichtsvollziehers, obwohl es gar keine Beauftragung desselben gab???

Das ist nach meinem Verständnis Betrug.

Ansonsten wie gesagt: Abwarten. Du hast Klage eingereicht und die Gegenseite ist nun am Zug, auf die Klage zu reagieren. Nicht hektisch werden und irgendwas schreiben. Erst, wenn die Gegenseite reagiert hat, setzt du dich damit auseinander. Wenn denen ihr Unfug selbst auffällt, werden sie die Klage anerkennen und das ist schnell zuende.

Ja, du bekommst das normalerweise alles zur Kenntnis zugesendet.

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#7
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
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Nicht ganz.

Auf meinem PayPal Konto hatte ich einen Saldo von 23,89€. Das inkasso hat diese bei mir eingerieben, an Paypal gezahlt und Paypal hat den vollen Betrag meinem Konto gutgeschrieben um es auszugleichen was ja vollkommen in Ordnung ist.

Nun behaupten die inkasso Verbrecher laut Aufstellung hätten sie nur 23,87€ an Paypal gezahlt, 2 Cent wären noch offen und sie hätten zwei mal mein Konto erfolglos gepfändet, was bei nur einem vorhandenen Konto wenig Sinn macht.

Egal wie sie sich positionieren, anzeige wegen (versuchten) gewerbsmäßigen Betrugs geht immer noch.

Dann habe ich erst mal genug Zeit mich vorzubereiten.

-- Editiert von carosschatz am 22.08.2019 22:34

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass zwei Cent noch fehlen, kann an falscher Zinsberechnung liegen. Denn das ganze wird zuerst mit Zinsen verrechnet und danach mit Kosten und dann mit Hauptforderung. Wann exakt ging das Geld denn von deinem Bankkonto ab?

Zu den offenbar frei erfundenen weiteren GV-Gebühren habe ich ja bereits alles gesagt.

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#9
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Wertstellung war am 23.5.

Ich glaube nicht daran dass sich verrechnet wurde denn laut der Mail von Paypal ist ja der volle Betrag bei Ihnen eingegangen, obwohl laut der Aufstellung von Infoscore 2 Cent zu wenig an Paypal überwiesen wurden.

Edit: Habe eben die Aufstellung genau nachgerechnet und es wären tatsächlich 2 Cent zu wenig gewesen. Aber dennoch bleibt die Frage: Warum schreibt Paypal 28,93€ meinem Konto gut um es auszugleichen, obwohl die Inkasso Bude nur 28,91€ überwiesen hat?

Habe meiner Bank den Auftrag am 21.5. erteilt, der wurde am 22.5. ausgeführt. Die Zinsen betragen laut meiner Berechnung 1Cent pro Tag.

-- Editiert von carosschatz am 23.08.2019 10:50

-- Editiert von carosschatz am 23.08.2019 11:00

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Keine Ahnung.

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#11
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
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Ich werde mich nun einfach zurück lehnen und mal abwarten, was Infoscore bei Gericht so vorträgt.

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#12
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

So nun gibt es neue Erkenntnisse zu dem Fall und ich weiß nicht genau, wie ich nun vorgehen soll:

Also zu aller erst mal habe ich die Forderungsaufstellung genau so nachgerechnet wie Infoscore sie mir in einer Mail geschickt hat, und da komme ich am Ende genau auf 0 nach Eingang der Zahlung.

Die zusätzlichen Kosten resultieren aus 2 Pfüb die an meine alte Bank zugestellt wurden, jedoch an zwei verschiedene Adressen, einmal wohl die Zentrale und einmal an eine Pfändungsstelle. Die Kosten hierfür hat Infoscore aber erst Monate später, nachdem Ich schon meiner Meinung nach alles gezahlt hatte, in ihrem System verbucht. Das Bankkonto wo zweimal zugestellt wurde, existiert schon seit 2015 nicht mehr und taucht auch nicht in der letzten EV auf.

Wie sieht es denn nun aus? Muss ich diese Kosten noch übernehmen oder hat meine Klage noch Aussicht auf Erfolg?

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die EV hatte Infoscore erhalten nehme ich an? Das ist ein wirklich wichtiges Detail. Denn wenn sie wussten, dass du da kein Konto hattest, war das einfach nur grober Unfug. Wenn sie das nicht wussten, dann folgende Fragen:

Liefen diese Zustellungen über einen Gerichtsvollzieher oder nicht? Wie war der zeitliche Ablauf, also wurden diese weiteren Pfändungen ausgebracht als bezahlt war oder davor, quasi zeitgleich mit der eigentlich von dir bedienten Pfändung? Und ganz wichtig: Was war bei PayPal wann hinterlegt? War das alte Konto da noch weiterhin als Zahlungsmittel hinterlegt oder direkt schon seit 2015 nicht mehr dort hinterlegt?

Das Problem liegt nun in der Diskussion, ob diese beiden Pfändungen grober Unfug waren (Absatz 1) oder ob sie zweckdienlich waren, weil sie es auch nicht besser wussten (Absatz 2). Kann man leider nicht immer vorher sehen, wie das gewertet wird.

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#14
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
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Mein altes Konto wurde nicht für Paypal genutzt und ich weiß auch nicht, woher sie davon wussten geschweige denn, was mitgeteilt wurde. Bei der letzten EV war das Konto auch schon nicht mehr existent, wurde bereits 2015 durch die Bank gekündigt da sie zumindest damals in den AGB drin stehen hatten, dass das Konto bei 3 gleichzeitigen Pfändungen gekündigt wird da der Verwaltungsaufwand, und somit die Kosten, zu hoch sind.

Ja ein GV hat diese Zustellungen gemacht. Der Ablauf war wie folgt:

ende April: Zustellung an meine alte Bank, Konto nicht mehr existent
Anfang Mai: Zustellung an meine aktuelle Bank
16. Mai: Zustellungn an die Pfändungsstelle der alten Bank
23. Mai: Zahlung durch meine Bank

Die Kosten für die Zustellungen von Ende April und anfang Mai wurden aber erst viel später bei Infoscore verbucht.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zumindest die Aktion vom 16. Mai dürfte Schwachsinn sein. Das mit Ende April, da ist die spannende Frage, woher sie diese Infos hatten. So oder so liegt das ja nun vor Gericht und solange die sich da nicht erklären, würde ich auch nichts machen. Wenn der Richter fragt, wie der Ablauf ist, dann genau so schildern. Nach dem Motto "Keine Ahnung, wie die an solche Daten kommen, in meiner EV tauchte dieses Uralt-Konto nicht auf, da es das ewig nicht mehr gibt."
Ob man damit durchkommt, naja.

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