Infoscore und die BVG ( Fortsetzung )

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
abc_44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Infoscore und die BVG ( Fortsetzung )

Hallo,

da der Thread zu dieser Thematik recht unübersichtlich geworden ist, habe ich mir mal erlaubt einen neuen zu eröffnen. Ich habe zwar aufmerksam gelesen, hätte aber dennoch zusätzlich insbesondere an " the hellion " eine Frage, wie bei mir zu verfahren ist:

Ich wurde vor etwa drei Monaten mit einem Ticket welches erst einige Minuten später gültig gewesen wäre , von Kontrolleuren " gestellt " ...
Vor wenigen Tagen flatterte mir plötzlich eine Forderung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH in den Briefkasten.
Neben den 40 € EBE und 39,50 € Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr von 7 € , werden zusätzlich noch einmal monatliche Kontoführungsgebühren von 7 € , Verzugszinsen und 5,12 % Jahreszinesen aus den 40€ berechnet. Insgesamt also gut 89 € , also mehr als doppelt so viel wie die wohl unstrittige Hauptforderung !!!
Meine Frage und die Brisanz an der Geschichte ist, dass mir keine Zahlungsaufforderung der Südwestdeutschen Inkasso etc. , an die ich innerhalb von diesen 2 Wochen hätte überweisen können, mitgegeben wurde am Bahnsteig. Es wurde mir also bis dato keine Frist gesetzt. Wie sollte ich also am besten damit umgehen ?
Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen, da die mir von der Infoscore gesetzte Frist bald fällig ist ...danke !!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

wow, infoscore ist nochmal 10 Euro teurer geworden seit März.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
abc_44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich werde dann wohl mangels Zahlungsaufforderung und Kontonummer der BVG bzw. des ersten Inkassobüros fristgerecht die 40€ an Infoscore überweisen ... natürlich mit dem Zusatz " nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung " ... kann ich davon ausgehen , dass die sich dann melden und sich dafür bedanken , das lt. BGB unrechtmäßig mit ihren Gebühren zu verrechnen ... ich dann weitere Forderungen vollumfänglich zurückweise und mich ggf. dann gar nicht mehr melde nur weil die einen Papierkrieg führen möchten ? .... oder gibt es, da ich keine Zahlungsaufforderung bekommen habe noch andere Wege ? Lohnt es sich mit dem zuständigen BVG-Büro vielleicht selbst zu reden , sollte dann der Inkasso-Vorgang erwähnt werden ? Evtl. kann ich 40€ ja bar im Büro bezahlen , dann würde ich aber wohl die gesetzte Frist von Infoscore verstreichen lassen müssen...

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du damals keinen Zahlschein vom Schaffner bekommen ?
Bezieht sich das Infoscore schreiben auf frühere an Dich gerichtete Post ?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
abc_44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Schaffner verlangte mit Nachdruck meinen Personalausweis. Als er die notwendigen Daten aufgenommen hatte, ließ er mich gehen .. und das bin ich dann auch recht flott weil ich es eilig hatte. Ein Zahlschein wurde mir definitiv nicht ausgehändigt.
Das Infoscore-Schreiben bezieht sich auf diesen von mir erwähnten Vorgang...

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Ein Zahlschein wurde mir definitiv nicht ausgehändigt.


Das werden Sie belegen müssen, denn das wäre völlig neu!
Bei einer Kontrolle erhält der Betroffene immer ein solches Ticket.
Nur werfen das viele (leider) ungelesen in den nächsten Papierkorb und denken, das geht vorüber. Dem ist aber nicht so ... :)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

quote:
Das werden Sie belegen müssen, denn das wäre völlig neu!
Bei einer Kontrolle erhält der Betroffene immer ein solches Ticket.
Nur werfen das viele (leider) ungelesen in den nächsten Papierkorb und denken, das geht vorüber. Dem ist aber nicht so ...



Wieso wird er das belegen müssen?
Derjenige der die Forderung erhebt, muss diese begründen. Weil das immer so gemacht wird ist hier kein ausreichendes Argument.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

... ich hätte das nicht schöner formulieren können! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
abc_44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hmm unabhängig davon wer hier die Nachweispflicht hat ... interessant zu wissen wäre auf jeden Fall wie ich die Hauptforderung begleichen sollte. In meinem Fall kann ich diese ja eigentlich nur an Infoscore direkt überweisen, da ja kein Zahlschein vorhanden ist und dann besteht die Gefahr, dass diese das auf ihre überhöhten Gebühren verrechnen, nicht ? ...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

-- editiert von Admin

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#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ja klar - mal wieder die Aufforderung zur Falschaussage!?
Ist ja nicht das erste Mal!?

... und genau deswegen gehen die Herren der BVG auch nicht alleine... ! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

offtopic
@Anephan : Trotz unserer unterschiedlichen Sichtweisen in diesem Forum
Ich habe nichts mit den Löschungen von AliBabas Nicks zu tun
Auch nicht indirekt durch z.b Petzen von seinen Beiträgen

lg

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